NRW: Städte ohne "Kampfhund"Steuer? Städte mit Halteerlaubnis in Kartenform?

Bocholt ( Kreis Borken, NRW) = 57,00 € Hundesteuer
Haltererlaubnis auf rosa Kärtchen

Liebe Grüße
Elke
 
Kaarst: keine erhöhten Steuern, kleine Karte mit Haltergenehmigung und Leinen- / Maulkorbbefreiung

LG

Mela
 
In Mönchengladbach zahlen wir lt. aktuellem Bescheid 144,00 Euro je Hund:

<LI>für einen Hund 120,00 EUR
<LI>für zwei Hunde 144,00 EUR je Hund
<LI>für drei und mehr Hunde 180,00 EUR je Hund
Gruß Pazu
 
In Bonn gibts normale Steuer ( ca. 130) bei bestandenem WT, allerdings keine Kärtchen.
 
Duisburg.....- ein Hund gehalten wird, 114,00 Euro,

- zwei Hunde gehalten werden, 132,00 Euro je Hund,

- drei und mehr Hunde gehalten werden, 150,00 Euro je Hund.

Ob es hier kleine Kätchen gibt, weiss ich nicht, da meine ganzen Papiere vom Kreis Kleve hierher übernommen wurden und keiner daran was beanstandet hat und ich hier in duisburg keine neuen Tests machen muss. Tequilla ist Anlage 2 Hund.
LG die Moni
 
Hallo,
in Werne kostet jeder Hund 76 € im Jahr, völlig rasseunabhängig.
Böse Zungen behaupten ja, dass wir deshalb (fast überall im Umfeld gibt es eine erhöhte Steuer) mehr SOKAS hätten, ich halte das für eine Witz.
Leider weiß ich nicht, ob Plaketten ausgegeben werden.
Von einem Hundebesitzer bei uns auf dem Platz weiß ich, dass Hamm bei bestandenem Wesenstest den Steuer Satz auf Normalniveau senkt!
Und die Hunde kriegen Metallplaketten, die sie immer tragen sollen...wenn mich nicht alles täuscht kosten die aber extra...
 
Tach ihr Lieben, auch Gladbeck hat dazu nette Vorschriften kreiert. Da ich nix
Falsches kundtun will, hab' ich mal eben aus der Rathaus-Seite kopiert, allerdings
bissl was rausgenommen...
Wir haben übrigens eine 8-jährige Rotti-Oma.

felis und die Schwarzpelzbande

"Hundesteuer

Das Halten von Hunden im Stadtgebiet Gladbeck ist steuerpflichtig. Mit der Hundersteuer werden vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt. Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu verringern.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Die gleiche Anmeldefrist gilt, wenn jemand mit seinem Hund nach Gladbeck zieht.
Die schriftliche Anmeldung kann entweder durch eine formlose Mitteilung oder durch die Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks erfolgen.
Die Abmeldung bei Wegzug bzw. Abgabe oder bei Tod des Hundes kann in gleicher Weise erfolgen. Beim Tod des Hundes sollte möglichst ein entsprechender Nachweis des Tierarztes beigefügt werden.

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2002 jährlich,
- wenn nur ein Hund gehalten wird 85,80 €
- wenn zwei Hunde gehalten werden 100,80 € für jeden Hund
- wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 116,40 € für jeden Hund.

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Inhaber der "Gladbeck Card" sowie für blinde, taube oder sonstige hilflose Personen) sind Steuerermässigungen bzw. -befreiungen vorgesehen. Eine Steuerermässigung wird allerdings nicht für Hunderassen gewährt, die in der Anlage 1 zur jeweils gültigen Landeshundeverordnung NRW aufgeführt sind (sogenannte "Kampfhunde").

Eine zeitlich befristete Steuerbefreiung wird auf Antrag auch für Hunde gewährt, die vom Gladbecker Stadtgebiet in die Tierheime Bottrop oder Gelsenkirchen-Erle eingeliefert und von ihren neuen Haltern nachweislich aus diesen Tierheimen übernommen wurden


Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung in der Stadt Gladbeck
vom 09.06.2000
(Amtsblatt Nr. 15/2000 vom 21. Juni 2000)
zuletzt geändert durch 1. Verordnung zur Änderung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom
07.04.2003
(Amtsblatt Nr. 08/03 vom 14. April 2003)
Aufgrund der §§ 1, 27 bis 35 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 13. Mai 1980 (GV.NW S.
528/SGV.NW 2060) in der zur Zeit geltenden Fassung wird von der Stadt Gladbeck
als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluß des Rates der Stadt Gladbeck vom
08. Juni 2000 für das Gebiet der Stadt Gladbeck folgende Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Gladbeck erlassen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Straßen
§ 3 Anlagen
§ 4 Verunreinigungen
§ 5 Hunde
§ 6 Hausnummern
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
§ 1
Zweckbestimmung
Zweck dieser Verordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung auf Straßen und in Anlagen in der Stadt Gladbeck.
§ 5
Hunde
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine
Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (Hundegesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen / Landeshundegsetz – LHundG NRW,
vom 18. Dezember 2002 / GV.NRW 2002, Seite 656).
(2) Unbeschadet der Anleingebote des Landeshundegesetzes dürfen Hunde der
Rassen
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier und
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler und
- Tosa Inu
- und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen
Hunden
auf Straßen (§ 2) und in Anlagen (§ 3) nur angeleint geführt werden.
(3) Unbeschadet der Anleingebote des Landeshundegesetzes dürfen übrige Hunde
unabhängig von deren Größe oder Gewicht in den nachstehend aufgeführten
Anlagen im Sinne des § 3 dieser Verordnung nur angeleint geführt werden:
- Wittringer Wald einschließlich Innen- und Außenbereich des Wasserschlosses
Wittringen
- Nordpark
- Südpark
- Zweckeler Wald westlich der Frentroper Straße
- Wald an der Gecksheide
- Bereiche der rekultivierten Bergehalden
(4) Wer auf Straßen (§ 2) und in Anlagen (§ 3) Hunde mit sich führt, hat die durch
die Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
verpflichtet, auch bei Änderungen, die ihrem Grundstück von der festsetzenden
Behörde zugeteilte Hausnummer anzubringen und dauernd in lesbarem Zustand
zu halten. Bei einer erforderlichen Umnummerierung dürfen die Hausnummern
erst nach Ablauf eines Jahres entfernt werden. Sie sind in der Übergangszeit
rot durchzustreichen und müssen lesbar bleiben.
(2) Die festgesetzten Hausnummern sind an den Hauseingängen und Zugängen an
sichtbarer Stelle so anzubringen, dass sie von der Fahrbahn bzw. öffentlichen
Zuwegungen aus gut lesbar sind.
Ist der Hauseingang nicht zur Fahrbahn bzw. öffentlichen Zuwegung gerichtet,
so muß die Hausnummer an der Vorderfront, und zwar unmittelbar an der dem
Hauseingang nächstliegenden Gebäudeecke angebracht werden.
Liegt das Gebäude so weit hinter der Straßenbegrenzungslinie, dass die Hausnummer
von der Fahrbahn nicht erkennbar ist oder kann das Gebäude wegen
einer Einfriedung von der Fahrbahn bzw. öffentlichen Zuwegung her nicht eingesehen
werden, ist die Hausnummer zusätzlich am Zugang des Grundstücks
anzubringen.
§ 7
Ausnahmen
(1) Der Bürgermeister kann allgemein oder im Einzelfall auf schriftlichen Antrag
Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.
(2) Die Ausnahme vom Anleingebot des § 5 Absatz 2 dieser Verordnung gilt allgemein
als erteilt
- auf Wegen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen,
soweit die Anleingebote des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV.NRW 2002 S. 656)
in der jeweils geltenden Fassung dem nicht entgegenstehen.
§ 8
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. das Verunreinigungsverbot gem. § 4 Abs. 1,
2. den Anleinzwang für Hunde gem. § 5 Abs. 2 und 3,
3. die Beseitigungspflicht gem. § 5 Abs. 4,
4. die Hausnummerierungspflicht gem. § 6
nicht oder nicht ausreichend befolgt.
(2) Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße nach den Bestimmungen
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils
geltenden Fassung geahndet werden.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft."

:wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand:
 
hey. eine frage. meinst du damit 59368 Werne? (also das da die hundesteuer rasse unabhängig ist). schreib mir bitte so schnell wie möglich zurück. danke schonmal im vorraus.

an silly
 
smiley schrieb:
hey. eine frage. meinst du damit 59368 Werne? (also das da die hundesteuer rasse unabhängig ist). schreib mir bitte so schnell wie möglich zurück. danke schonmal im vorraus.

an silly
Silly wird das kaum lesen, die war das letzte Mal vor vier Monaten hier :rolleyes: .

Wenn Dir aber ein Auszug aus der Hundesteuersatzung der Stadt Werne vom 30.12.1997 (zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 30.12.2002, VI/202) reicht:

§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur 1 Hund gehalten wird 75,00 €,
b) 2 Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund,
c) 3 oder mehr Hunde gehalten werden 102,00 € je Hund.
 
Wenn ich mir das hier so durchlese, ist es ja gar nicht sooo selten, dass man KEINE Extrasteuer zahlen muss. Dachte immer, das wären nur absolute Ausnahmen.

Da koche ich echt mal wieder vor Wut. Ich mach mich echt krumm für die Hundesteuer und 1 km weiter hinter der Stadtgrenze würde der Hund nur noch ein Viertel kosten. WO IST DA BITTE DER SINN?????
 
danke. wir überlegen nämlich ob wir uns einen "kampf"hund holen. die haben aber doch keinen jagdinstinkt, oder? sry das ich so doof frage, aber wir haben zwei katzen und unser nachbar hatte einen steff und der hat immer katzen gejagt. aber ich hoffe, dass wenn ich den hund als welpen bekomme die katzen sich dann mit dem hund verstehen.
 
Hallo,

hier auf dem Land zahlen wir keine Extrasteuer (48 € pro Jahr wie jeder andere auch ), Kärtchen mit Haltergenehmigung, Leinen- und Maukorbbefreiung gibt es auch.
Haltergenehmigung kostet 60 €, Zusatzgenehmigung für Leinen- und Maulkorbbefreiung 25 €.

LG Heike
 
Hallo,

bei uns in bielefeld zahlt man 106euro hunde steuer egal welche rasse,der zweit hund ist etwas teurer.halte genehmigung kostet 30 und es gibt ein kleies kärtchen.der wesenstest und etc. kosten 25 euro.
aber die nerven die du brauchtst um alles zu regeln sind unbezahlbar.
 
smiley schrieb:
warum das denn nicht?? (an wolfgang)
Ich wundere mich jetzt schon, wie jemand, der sich einen Listenhund "holen" will, so ahnungslos sein kann :rolleyes: .

Aber gut, hier die Voraussetzungen:

1. Du darfst den Hund nicht von einem Züchter oder von einem privaten Halter kaufen oder übernehmen, sondern nur von einem Tierschutzverein/einem Tierheim.

2. Volljährigkeit von Halterin oder Halter,

3. Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes,

4. Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis,

5. Nachweis zur ausbruchsicheren Unterbringung,

6. Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme,

7. Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
 
in 58239 schwerte gibts auch nur die normale steuer für kampfi´s das sind etwa 80 euro pro jahr!
 
wolfdancer schrieb:
Biebertal verlangt nicht mehr als für jeden anderen Hund, allerdings braucht man für jeden Soka einer Haltergenehmigung und die kostet 125,- € (ca.). Wer sich an BLADE erinnert: ich hätte gern geholfen, war aber nicht im Bilde, dass die bei uns so heftig sind. Ich hätte also auch für einen Pflegesoka gebraucht: eine Haltergenehmigung für diesen Hund, Wesenstest, Sachkunde, Führungszeugnis, das ganze Procedere. Selbst wenn er nur 3 Stunden hier verbracht hätte. Ansonsten hätte ich den Hund quasi nichtmal berühren dürfen. War da echt naiv.
Soweit ich weiß gilt für Gießen auch normale Hundesteuer bei Sokas.

Ja die kleinen Gemeinen in Mittelhessen meinen es gut. Wir im Nachbardorf Lahnau zahlen sogar nur 30 Euro im Jahr für unsere Pithündin.

Wetzlar nimmt aber 300 Euro Sokasteuer und Aßlar weiss ich gar nicht. Das mit dem Pflegehund finde ich aber komisch, wir hatten unsere ja auch ein paar Tage Probewohnen, die Gemeinde wusste Bescheid, dass Ordnungsamt ebenfalls. Die meinten nur das wir sie auch nicht gleich, sondern erst nach einer Woche anmelden müssten. Daher finde ich das mit den 3 Stunden merkwürdig.
 
Hallo Wolfgang,
Hallo Nala,

hab diesen Thread eben gelesen und es würde mich auch sehr interessieren, da in Neuss für alle Listis; die Steuer von 534,00 € eingezogen wird!
Auch wenn die Anlage-Hunde, den Wesenstest bestanden haben und von Maulkorb UND Leine befreit sind!

Soviel ich von den Halter vor Ort gehört habe.

Aus diesem Grund würde ich gerne erfahren ob das "Frechener Modell" noch aktuell ist?

Danke für Eure Infos;
Liebe Grüße von Tina


Hallo KSG!

Ich habe heute mal einen sehr erfreulichen Brief unserer Stadtverwaltung erhalten. Überschrift: "Feststellung der individuellen Ungefährlichkeit Ihres Rottweilers"
Endlich hat unsere Gemeinde das sog. "Frechener Modell" eingeführt, wo alle Anlage-Hunde, die den Wesenstest bestanden haben und von Maulkorb UND Leine befreit sind, in die einfache Hundesteuer eingestuft werden.:zufrieden:
Persönlich heißt das für mich jetzt nur noch 66€ Steuer anstatt 441 € !!!! Ich könnte schreien!
Leider stand jetzt in diesem Brief nichts davon, daß ich den Wesenstest nun alle 2 Jahre wiederholen muß. Das war wohl der eigentliche Vorschlag des Hauptausschusses gewesen. Aber da werden die mich sicher zu gegebener Zeit informieren, oder?

Ich bin auf jeden Fall happy! Da hat ja die Klage doch ein wenig geholfen.

LG Bine & Rotti Nala
 
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