NRW: Städte ohne "Kampfhund"Steuer? Städte mit Halteerlaubnis in Kartenform?

Hallo Tina,

was meinst Du mit das "Frechener Modell" noch aktuell ist ??? Nala ist weiterhin durch den bestandenen VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung in die normale Steuer eingestuft. Die Stadt Bedburg hatte ihre Hundesteuersatzung dahingehend ja geändert.

Da die Klage aber ja einen Zeitraum vor der Änderung der Hundesteuersatzung betraf, kam die Klage noch vor Gericht, wo die Stadt Bedburg auf einen Vergleich eingegangen ist. Ich habe die "Kampfhunde"Steuer ab dem Zeitpunkt des VT zurückerstattet bekommen.
 
Ich habe am Montag einen Hund aus dem TH Mülheim an der Ruhr übernommen. Es ist eine D.Dogge , die ja nicht auf der Liste steht. Aber ich habe mich sehr lange unterhalten und nach den SoKa´s gefragt. Die SoKa´s hocken fast alle in Sonsbeck in einer Pension und warten auf ein Zuhause. Die Steuer wird bei uns nicht gelockert und es ist zum kotzen. Immerhin haben die Tierheimleiter nun eins durchbekommen, die SoKa´s werden nun auch 24 Monate von der Steuer befreit. Danach allerdings die volle und unverschämte erhöhte Steuer.
 
Tina W. schrieb:
Aus diesem Grund würde ich gerne erfahren ob das "Frechener Modell" noch aktuell ist?
Sicher ist das "Frechener Modell" (wenn man es denn so nennen will) noch aktuell.

Es ist aber jeder Gemeinde in D selbst überlassen, ob sie bei einem positiven WT o.ä. auf eine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen verzichtet oder nicht. Die meisten Gemeinden mit einer Kampfhunde-Steuer tun das nicht (meine übrigens auch nicht).
 
Wolfgang schrieb:
Sicher ist das "Frechener Modell" (wenn man es denn so nennen will) noch aktuell.

Es ist aber jeder Gemeinde in D selbst überlassen, ob sie bei einem positiven WT o.ä. auf eine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen verzichtet oder nicht. Die meisten Gemeinden mit einer Kampfhunde-Steuer tun das nicht (meine übrigens auch nicht).

@Wolfgang,
hätte eine Klage gegen die Anlage- Hundesteuersatzung überhaupt einen Erfolg, wenn die Vorraussetzungen gegeben wären, also sprich: "bestandener VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung."?
Da die Stadt Neuss immer noch auf die € 534 € besteht, trotz der bestanden Prüfungen.:sauer:



@Nala,
in Deinem Thread wurde das "Frechener Modell" erwähnt, daher bezog ich es auf die Klage gegen die Anlage- Hundesteuersatzung!
Deine Klage war vor der Änderung der Anlage-Hundesteuersatzung, also noch vor 2002?

Wie sieht es Heute mit der Anlage- Hundesteuersatzung in Deinem Städtchen Bedburg aus, wird bei nachgewiesenem "bestandener VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung." die Anlage-Hundesteuersatzung automatisch für die Anlage-Hunde auf 66, € im Jahr gesenkt oder muss der Halter eine Klage einreichen?

Die Stadt Neuss geht bis Heute keine Kompromisse ein, wie auch bei Wolfgang!

@ich finde die Hundesteuersatzung für Anlage-Hunde, die einen bestandenen VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung absolviert haben mit Ihrem Halter, reine Stadtkassen Geld ein Treiberei.
Daher würde mich eine Klage gegen die Anlagehundesteuersatzung auch interessieren.

@meine Bitte daher, wenn Ihr die Klageschrift findet oder Wolfgang diese neue formuliert, würde ich sehr daran interessiert sein, einen Abzug davon zu erhalten, damit ich falls ich diese benötige, in Anspruch nehmen würde; mit vorheriger Absprache.

Danke, LG Tina
 
Tina W. schrieb:
@Nala,
in Deinem Thread wurde das "Frechener Modell" erwähnt, daher bezog ich es auf die Klage gegen die Anlage- Hundesteuersatzung!
Deine Klage war vor der Änderung der Anlage-Hundesteuersatzung, also noch vor 2002?

Nein, meine Klage war gegen den Hundesteuerbescheid von 2004. Und im Jahr 2005 hat die Stadt Bedburg die Hundesteuersatzung geändert, aufgrund eines Bürgerantrages. Erst hat der Hauptausschuß und schließlich auch der Rat der Stadt Bedburg zugestimmt. Und das vielleicht auch, weil es einige anhängige Klagen zu diesem Zeitpunkt gab. ;)

Wir haben kein Urteil bekommen! Die Stadt Bedburg ist lediglich auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich eingegangen.
 
Hallo Nala,
hab beim googeln Deinen alten Bericht gefunden!:)
Nala
13.09.2004, 11:22
Endlich ist es soweit!!!! Anträge und Klagen gegen die Stadt haben wohl endlich Erfolg. Unsere Komune will nun ein Modell einführen, wo die sog. kampfhunde in die "normale" Hundesteuer eingestuft werden, wenn sie den Wesenstest bestanden haben. :) :) :) Das ist ja zumindest schon mal ein Teilerfolg.
Ich zahle für meine Rottweilerin 441 € Hundesteuer für (laut Steuerbescheid) einen gefährlichen Hund. Der normale Satz beträgt 55€. Mittlerweile klagen wir vor dem Verwaltungsgericht, aber ohne Aussicht auf Erfolg.
Der Hauptausschuß hat dem Antrag noch zugestimmt, die Zustimmung des Rates steht allerdings noch aus.
Auf Antrag einer Partei soll dafür aber der Wesenstest alle 2 Jahre wiederholt werden müssen.
Trotzdem ist das für mich eine enorme finanzielle Entlastung. Für den WT zahle ich dann alle 2 Jahre 50 €, anstatt jedes Jahr eben 441 € Steuern zahlen zu müssen.

Ich freu mich so! Endlich tut sich was. Obwohl ich es immer noch schade finde, das es sowas wie eine Kampfhundesteuer immer noch geben wird, hat man es jetzt als Halter doch selbst in der Hand.
Anscheinend sind in unserer Gemeinde insg. 1800 Hunde gemeldet, davon 33 sog. Kampfhund. Nur 4(!) davon haben den Wesenstest abgelegt. (Ich zähle selbstverständlich mit meiner Rottweilerin dazu ;) ) So, musste meine Freude mal loswerden!

LG Bine


Nun bin schon schlauer; danke Bine.:love:

So hab ich noch nach dem Bürgerantrag gesucht und echt nur eine Seite gefunden womit ich was anfangen kann!
Hier:


§ 20b
Bürgerantrag

(1) Die Bürgerschaft kann beantragen, daß der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). Ein Bürgerantrag darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist, und in denen innerhalb des letzten Jahres nicht bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist. Ein Bürgerantrag ist in den in § 21 Abs. 2 genannten Angelegenheiten ausgeschlossen; das gleiche gilt bei Angelegenheiten, über die der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuß nach Durchführung eines gesetzlich bestimmten Beteiligungs- oder Anhörungsverfahren beschlossen hat.

(2) Der Bürgerantrag muß schriftlich eingereicht werden; richtet er sich gegen einen Beschluß des Gemeinderats oder eines beschließenden Ausschusses, muß er innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Der Bürgerantrag muß hinreichend bestimmt sein und eine Begründung enthalten. Er muß mindestens von 30 vom Hundert der nach § 21 Abs. 3 Satz 5 erforderlichen Anzahl von Bürgern unterzeichnet sein; das Nähere wird durch das Kommunalwahlgesetz geregelt.

(3) Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags entscheidet der Gemeinderat. Ist der Bürgerantrag zulässig, hat der Gemeinderat oder der zuständige beschließende Ausschuß innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln; er soll hierbei Vertreter des Bürgerantrags hören.

(4) Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend in einer Ortschaft für eine Behandlung im Ortschaftsrat. Für die erforderliche Zahl der Unterschriften sind in diesem Fall die Zahlen der in der Ortschaft wohnenden Bürger und Einwohner maßgebend. Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags entscheidet der Ortschaftsrat. Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Gemeindebezirke in Gemeinden mit Bezirksverfassung.

@ups, das sieht nach Unterschreiften sammeln aus!:rolleyes:
Danke Nala -Bine ....LG Tina
 
oberhausen hat auch keine kampfhundsteuer und nur ein zettel wo daruf steht das der hund maulkorb/leinen befreit ist. hier fragt aber keiner nach.habe den zettel nie mit.
 
Wolfgang schrieb:
Es ist aber jeder Gemeinde in D selbst überlassen, ob sie bei einem positiven WT o.ä. auf eine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen verzichtet oder nicht. Die meisten Gemeinden mit einer Kampfhunde-Steuer tun das nicht.

:uhh: Das hab ich nicht gewusst. ich dachte, die Einstufung als "normaler Hund" nach bestandenem WT sei das Übliche und nur einzelne Gemeinden würden sich weigern... So kann man sich täuschen... jaja, Listenhundhalter sind immer wieder gut, um die Kassen der Kommunen etwas zu füllen :sauer:

Hier in Herne zahlen wir keine extra Kampfhundsteuer - alle Hunde gleich viel. 114 Euro beim ersten.

In einigen Nachbarstädten gibt es ebenso keine Kampfhundsteuer, z.B. Bochum, Gelsenkirchen (wobei die da irgendwie im Gespräch sein soll, hab ich gehört).

In Essen und Dortmund zahlt man hingegen sehr viel.

In Essen sogar über 800 Euro soweit ich weiß. Dort kann durch Wesenstest der Satz gedrückt werden, jedoch nicht auf den normalen Steuersatz, sondern auf einen mittleren (knapp 400 Euro glaub ich). Aber wohl nicht für Listis, die nach 1999 geboren sind, weil die jüngeren ja laut LHVO bzw. LHundG gar nicht mehr hätten entstehen dürfen. Hat man mir zumindest so erklärt...
 
nrw...lengerich...
wolfgang zahlt für seine 2 kampfschmuser den ortsüblichern hundesteuersatz von 80 euro pro hund, und muss die jeweilige erlaubnisurkunde der 2 mit sich führen.
l.g., gaby
 
Hi,

habe nicht alles gelesen aber hier in Castrop-Rauxel (ist sozusagen der Großraumparkplatz von Dortmund) gibt es ebenfalls keine Strafsteuer.

Zu dem Rest kann ich nicht sagen da wir derezit keinen Kampfschmuser haben, ich weiss aber aus Gesprächen mit unserem Menschen fürs hundewesen das er Pro Kampfschmuser ist.

LG Catrin
 
Bei uns in Minden beträgt die Hundesteuer 80 Euro im Jahr , egal was für ein Hund. :)
 
Marie J. schrieb:
In Bonn gibts normale Steuer ( ca. 130) bei bestandenem WT, allerdings keine Kärtchen.

In Bonn gibts normale Hundesteuer sogar mit 2 Jahren Befreiung, wenn die Hunde aus dem bonner Tierheim kommen. Es gibt grüne Ausweiskarten für die Maulkorb- und Leinenbefreiung und zusätzlich eine große grüne Hundemarke vom Ordnungsamt. Die Hunde, die den WT nicht bestehen sollten rote Marken bekommen.
 
In Oberhausen normale Steuern für SOKA's.
119 für einen Hund
wenn man 2 hält 139 pro Hund
 
Ich krieg echt die Krise! Um mich herum soooo viele Städte, die normale Hundesteuer verlangen..... Ahhhh....
 
also,die gemeinde bispingen in niedersachsen verlangt von mir für meine Sh-hündin 36,-/jahr und für meinen SoKa 48,-/jahr.
auflagen gibt es hier nicht,auch keine "papiermitführpflicht".
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „NRW: Städte ohne "Kampfhund"Steuer? Städte mit Halteerlaubnis in Kartenform?“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

C
Ja, aber lektorratte sprach allgemein von NRW :) das handhabt ja jede Stadt anders. Bonn z.B. verlangt bei dem 2. und 3. Hund mehr Hundesteuer.
Antworten
34
Aufrufe
3K
BlackCloud
BlackCloud
bxjunkie
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Am Samstagmittag haben in Düsseldorf rund 130 Menschen mit ihren Hunden gegen die Rasseliste in NRW demonstriert. Die stuft bestimmte Hunderassen als gefährlich ein. Von Paula Gerhardus Die Demonstrierenden wollten ein Zeichen...
Antworten
0
Aufrufe
336
bxjunkie
bxjunkie
F
Antworten
1
Aufrufe
327
bxjunkie
bxjunkie
bxjunkie
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Ein schlimmer Verdacht: Ein Mann überfällt einen 60-Jährigen und raubt dessen Hund. Der Verdächtige wird verhaftet, doch von dem Vierbeiner fehlt jede Spur. Dieser Räuber hatte es nicht auf Geld abgesehen. Seine Beute aber war für den...
Antworten
0
Aufrufe
544
bxjunkie
bxjunkie
Zurück
Oben Unten