Kampf gegen einen Kampfhund
Die Halterin eines Kampfhundes hat bei der Gemeinde Deiningen einen Antrag auf Erlaubnis zur Haltung ihres American Staffordshire Terrier gestellt. Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf seiner letzten Sitzung einstimmig ab. Die Frau hatte bis vor kurzem noch in Grosselfingen gewohnt. Ein Antrag zur Erlaubnis auf Haltung war von der Stadt Nördlingen im Sommer abgelehnt worden. Doch das Landratsamt in Donauwörth gab einem Einspruch der Halterin gegen diese Ablehnung statt. Grund: Die Frau hatte vorher in Baden- Württemberg gewohnt und den Hund dort gehalten, was bis zum 1. September 2000 noch erlaubt war. Damit war eine Art Besitzstandwahrung gegeben.
Ebenfalls im Sommer stellte die Frau in Deiningen eine Anfrage, ob ihr die Gemeinde die Hundehaltung dort erlauben werde. Die Anfrage wurde verneint, trotzdem stellte die junge Frau den Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung gemäß Paragraph 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.
Außer dem Antrag der Halterin ging beim Gemeinderat auch eine Liste mit über 40 Unterschriften ein, mit denen Anwohner der Siedlung am Fessenheimer Weg gegen die Haltung des Kampfhundes protestierten. Etliche Anwohner hatten ihre Sorgen Bürgermeister Karlheinz Stippler vorgetragen.
Der Bürgermeister hatte sich umfassend bei Landratsamt, Regierung und Innenministerium informiert; der einhellige Tenor war, dass ein berechtigtes Interesse der Halterin vorliegt. Ein bestellter Gutachter bestätigte dem Hund einen gutartigen, personenoffenen Eindruck: Er habe aus der Hand gefressen und Personen gegenüber keinerlei aggressives Verhalten gezeigt. Der Hund neige artgerecht zum Anspringen von Personen sowie Imponiergebärden gegenüber anderen Hunden.
Der Gemeinderat zeigte sich nach kurzer Diskussion trotzdem keinesfalls überzeugt, dass eine absolute Sicherheit für die Deininger Bürger gegeben wäre: Die Zusicherung der Halterin, das Tier stets in der Wohnung zu halten, sei auf Dauer nicht einzuhalten eines Tages könne das Tier doch entwischen.
Schließlich formulierte Bürgermeister Stippler den Beschluss, wonach der Antrag auf Erlaubnis zur Haltung des Hundes aus folgenden Gründen abgelehnt werden sollte:
Es handelt sich um einen Kampfhund der 1. Kategorie mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Eine tiergemäße und sichere Haltung scheint nach Meinung des Gemeinderates in dem Wohngebiet nicht gegeben. In unmittelbarer Nähe des Grundstückes der Halterin befindet sich ein stark frequentierter Kinderspielplatz. Der sofortige Vollzug des Beschlusses wird angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den Beschluss zu erlassen. Der Gemeinderat verabschiedete den Beschluss einstimmig.
Die Halterin eines Kampfhundes hat bei der Gemeinde Deiningen einen Antrag auf Erlaubnis zur Haltung ihres American Staffordshire Terrier gestellt. Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf seiner letzten Sitzung einstimmig ab. Die Frau hatte bis vor kurzem noch in Grosselfingen gewohnt. Ein Antrag zur Erlaubnis auf Haltung war von der Stadt Nördlingen im Sommer abgelehnt worden. Doch das Landratsamt in Donauwörth gab einem Einspruch der Halterin gegen diese Ablehnung statt. Grund: Die Frau hatte vorher in Baden- Württemberg gewohnt und den Hund dort gehalten, was bis zum 1. September 2000 noch erlaubt war. Damit war eine Art Besitzstandwahrung gegeben.
Ebenfalls im Sommer stellte die Frau in Deiningen eine Anfrage, ob ihr die Gemeinde die Hundehaltung dort erlauben werde. Die Anfrage wurde verneint, trotzdem stellte die junge Frau den Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung gemäß Paragraph 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.
Außer dem Antrag der Halterin ging beim Gemeinderat auch eine Liste mit über 40 Unterschriften ein, mit denen Anwohner der Siedlung am Fessenheimer Weg gegen die Haltung des Kampfhundes protestierten. Etliche Anwohner hatten ihre Sorgen Bürgermeister Karlheinz Stippler vorgetragen.
Der Bürgermeister hatte sich umfassend bei Landratsamt, Regierung und Innenministerium informiert; der einhellige Tenor war, dass ein berechtigtes Interesse der Halterin vorliegt. Ein bestellter Gutachter bestätigte dem Hund einen gutartigen, personenoffenen Eindruck: Er habe aus der Hand gefressen und Personen gegenüber keinerlei aggressives Verhalten gezeigt. Der Hund neige artgerecht zum Anspringen von Personen sowie Imponiergebärden gegenüber anderen Hunden.
Der Gemeinderat zeigte sich nach kurzer Diskussion trotzdem keinesfalls überzeugt, dass eine absolute Sicherheit für die Deininger Bürger gegeben wäre: Die Zusicherung der Halterin, das Tier stets in der Wohnung zu halten, sei auf Dauer nicht einzuhalten eines Tages könne das Tier doch entwischen.
Schließlich formulierte Bürgermeister Stippler den Beschluss, wonach der Antrag auf Erlaubnis zur Haltung des Hundes aus folgenden Gründen abgelehnt werden sollte:
Es handelt sich um einen Kampfhund der 1. Kategorie mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Eine tiergemäße und sichere Haltung scheint nach Meinung des Gemeinderates in dem Wohngebiet nicht gegeben. In unmittelbarer Nähe des Grundstückes der Halterin befindet sich ein stark frequentierter Kinderspielplatz. Der sofortige Vollzug des Beschlusses wird angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den Beschluss zu erlassen. Der Gemeinderat verabschiedete den Beschluss einstimmig.