Hallo,
ich führe gelegentlich in verschiedenen Tierheimen Anlagehunde aus. Im Tierheim Gelsenkirchen sitzt nun leider wieder ein Staff-Mix mit Namen MOKI.
Er saß da schon länger. Dann kam eine Frau - Mutter von 4 Kindern - und interssierte sich für ihn. Sie lernte den Hund kennen, die Kinder lernten den Hund kennen, sie machte alle nötigen Nachweise bekam vom OA die Genehmigung und holte Moki zu sich. Das Tierheim machte mit Moki die Maulkorbbefreiung. Die Frau machte sie freiwillig NOCHMAL, weil die erste schon etwas länger her war (hier gibt es keine Pflicht zur Wiederholung). Moki hat beide male mit Bravour bestanden. Moki blieb also ein paar Wochen in seiner neuen Familie und alles war gut und alle waren happy. Moki hat sich sehr gut eingelebt - er liebt die Kinder und die Kinder lieben ihn.
So, nun der Hammer. Die Frau lebt geschieden. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für 2 der 4 Kinder, die anderen beiden leben beim Vater, haben aber regelmäßig Kontakt zur Mutter.
Der Vater bekommt das mit dem Hund mit, geht schnurstraks zum Jugendamt und sagt, er wollte seine Kinder nicht zu einem "Kampfhund" lassen. Das Jugendamt sieht sich den Hund nicht mal an, lässt sich keine Maulkorbbefreiung erklären oder so, nein, sie sagen der Mutter, dass es ihr untersagt ist, die Kinder (also die 2 die nicht bei ihr wohnen) zu sehen, so lange sie diesen "Kampfhund" zu hause hat.
Mutter und Kinder kommen also weinend ins Tierheim und geben Moki wieder her. das Jugendamt hat darauf bestanden. Moki geht es nun sehr schlecht...
Hat sowas schon mal jemand von euch erlebt? Diese Frau hat ALLE Bedingungen erfüllt. OA, Vermieter, Mitmieter alle haben zugestimmt und der Hund hat 2 (!) Maulkorbbefreiungen. Und das Jugenamt stellt sich quer und verbitet ihr den Umgang mit IHREN Kindern? Wo gibts denn sowas?
Weiß jemand, ob man da was machen kann? Mir liegt Moki so am Herzen, ist das rechtens, was da geschieht?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Natalie
ich führe gelegentlich in verschiedenen Tierheimen Anlagehunde aus. Im Tierheim Gelsenkirchen sitzt nun leider wieder ein Staff-Mix mit Namen MOKI.
Er saß da schon länger. Dann kam eine Frau - Mutter von 4 Kindern - und interssierte sich für ihn. Sie lernte den Hund kennen, die Kinder lernten den Hund kennen, sie machte alle nötigen Nachweise bekam vom OA die Genehmigung und holte Moki zu sich. Das Tierheim machte mit Moki die Maulkorbbefreiung. Die Frau machte sie freiwillig NOCHMAL, weil die erste schon etwas länger her war (hier gibt es keine Pflicht zur Wiederholung). Moki hat beide male mit Bravour bestanden. Moki blieb also ein paar Wochen in seiner neuen Familie und alles war gut und alle waren happy. Moki hat sich sehr gut eingelebt - er liebt die Kinder und die Kinder lieben ihn.
So, nun der Hammer. Die Frau lebt geschieden. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für 2 der 4 Kinder, die anderen beiden leben beim Vater, haben aber regelmäßig Kontakt zur Mutter.
Der Vater bekommt das mit dem Hund mit, geht schnurstraks zum Jugendamt und sagt, er wollte seine Kinder nicht zu einem "Kampfhund" lassen. Das Jugendamt sieht sich den Hund nicht mal an, lässt sich keine Maulkorbbefreiung erklären oder so, nein, sie sagen der Mutter, dass es ihr untersagt ist, die Kinder (also die 2 die nicht bei ihr wohnen) zu sehen, so lange sie diesen "Kampfhund" zu hause hat.
Mutter und Kinder kommen also weinend ins Tierheim und geben Moki wieder her. das Jugendamt hat darauf bestanden. Moki geht es nun sehr schlecht...
Hat sowas schon mal jemand von euch erlebt? Diese Frau hat ALLE Bedingungen erfüllt. OA, Vermieter, Mitmieter alle haben zugestimmt und der Hund hat 2 (!) Maulkorbbefreiungen. Und das Jugenamt stellt sich quer und verbitet ihr den Umgang mit IHREN Kindern? Wo gibts denn sowas?
Weiß jemand, ob man da was machen kann? Mir liegt Moki so am Herzen, ist das rechtens, was da geschieht?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Natalie