Italien: Siebenjähriger von drei Pitbulls getötet

Zum Thema "Aufsichtspflicht" der Eltern folgende Anekdote:

Schon einige Jahre her, ich hab mein erstes niegelnagelneues Auto. Geparkt ganz normal am Fahrbahnrand. Es ist Winter, die Straße ist nach Eisregen ziemlich glatt.

Draußen spielen 5 Kinder (Alter: 7 bis 10 Jahre) aus der Nachbarschaft "Schlittern" auf der vereisten Straße. Sie tragen dicke Anoraks mit jeder Menge Reißverschlüße dran. Und: Sie benutzen mein neues Auto als Bremsklotz und zum Festhalten.

Ich bin wenig begeistert, gehe raus, und tatsächlich: Motorhaube und Fahrerseite völlig zerkratzt von den Reßverschlüssen. Kommt auf dunkelblau-metallicfarbenem Lack echt super.

Nun kannte ich ja die Eltern der Kinder und bat diese, sie mögen diesen Vorfall bitte ihrer Haftpflicht melden, so dass ich die zerkratzte Motorhaube und die Tür neu lackieren lassen kann. Die Kratzer gingen tief bis aufs Blech runter, vermutlich taten die Armbanduhren der Kinder ein Übriges dazu.

Dreimal dürft ihr raten, wieviel Geld ich von der Versicherung gesehen habe? Nicht EINEN Pfennig.

Begründung: "Den Eltern ist kein fahrlässiges Handeln vorzuwerfen, bei einem 7 jährigen Kind ist es KEINE Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn dieses mit Freunden auf die Straße zum Spielen geschickt wird. Man könne von den Eltern eines immerhin schon Zweitklässlers nicht verlangen, ihr Kind rund um die Uhr im Auge zu haben. Bei älteren Kindern erst Recht nicht."

So. Keine Fahrlässigkeit, keine Aufsichtspflichtverletzung, kein Geld von der Versicherung! Ich glaube, hier herrscht eine falsche Vorstellung von dem, was die Allgemeinheit (und auch die Gerichte) als "Aufsichtspflichtverletzung" ansehen....


:zufrieden:erklärt.
Genau darauf wollte ich hinaus, konnte es jedoch nicht so verständlich.
 
  • 4. Mai 2024
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Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zum Thema "Aufsichtspflicht" der Eltern folgende Anekdote:

Schon einige Jahre her, ich hab mein erstes niegelnagelneues Auto. Geparkt ganz normal am Fahrbahnrand. Es ist Winter, die Straße ist nach Eisregen ziemlich glatt.

Draußen spielen 5 Kinder (Alter: 7 bis 10 Jahre) aus der Nachbarschaft "Schlittern" auf der vereisten Straße. Sie tragen dicke Anoraks mit jeder Menge Reißverschlüße dran. Und: Sie benutzen mein neues Auto als Bremsklotz und zum Festhalten.

Ich bin wenig begeistert, gehe raus, und tatsächlich: Motorhaube und Fahrerseite völlig zerkratzt von den Reßverschlüssen. Kommt auf dunkelblau-metallicfarbenem Lack echt super.

Nun kannte ich ja die Eltern der Kinder und bat diese, sie mögen diesen Vorfall bitte ihrer Haftpflicht melden, so dass ich die zerkratzte Motorhaube und die Tür neu lackieren lassen kann. Die Kratzer gingen tief bis aufs Blech runter, vermutlich taten die Armbanduhren der Kinder ein Übriges dazu.

Dreimal dürft ihr raten, wieviel Geld ich von der Versicherung gesehen habe? Nicht EINEN Pfennig.

Begründung: "Den Eltern ist kein fahrlässiges Handeln vorzuwerfen, bei einem 7 jährigen Kind ist es KEINE Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn dieses mit Freunden auf die Straße zum Spielen geschickt wird. Man könne von den Eltern eines immerhin schon Zweitklässlers nicht verlangen, ihr Kind rund um die Uhr im Auge zu haben. Bei älteren Kindern erst Recht nicht."

So. Keine Fahrlässigkeit, keine Aufsichtspflichtverletzung, kein Geld von der Versicherung! Ich glaube, hier herrscht eine falsche Vorstellung von dem, was die Allgemeinheit (und auch die Gerichte) als "Aufsichtspflichtverletzung" ansehen....

Hätte ich dir auch sagen können. Sach ja, meine Frau ist bei ´ner Versicherung!:rolleyes:
 
Kommt halt auf das Alter des Kindes an und welchen Schaden das Kind verursacht...das ist schon ne strittige Frage. Zumindest wird nicht die ganze Schuld EINEM zugewiesen. Verläuft sich halt meist im Sande...ABER erfolglos ist es nicht immer, von Fall zu Fall unterschiedlich, wie gesagt recht haben und recht bekommen ist halt so ne Sache. Viel hängt halt vom Anwalt ab wie ers auslegt und vom Richter wie er die Sachlage einschätzt. Gesetze geben nunmal einen gewissen Spielraum ;)

Ich hätte den Schaden sofort bezahlt, da müsste mich niemand drum bitten (im Falle des Autos). Sollte ne Frage des Anstands sein.
 
ist zwar auch off topic was ich jetzt dazu schreibe, aber nervt ja schon ganz schön, was so ablaufen kann, gesetzmässig.

aber für mich fast doch zu vergleichen, wenns um die aufsichtspflicht von kindern , also das beispiel von claudia und das mit den hunden und dem kind in italien.

eltern bekommen es mit, ich gehe mal davon aus, dass es in diesem fall auch so war, ich kann mir nicht vorstellen, das KEIN elternteil von einem der kinder zuhause war in diesem augenblick, wenn ihre kinder vorm haus unsinn treiben, also können sie sich mal nen ruck geben und einschreiten, ist nicht zu vergleichen mit einem fall, wenn ein kind mit dem fahrrad rausgeht und vielleicht wirklich aus versehen das auto schrammt, das sind für mich 2 unterschiedliche fälle, wo man die aufsichtspflicht nicht über einen kamm .... na ja ihr wisst was ich meine. sieht natürlich anders aus, wenn wirklich KEIN elternteil zuhause war.

genauso der junge in italien, die eltern, der bruder wussten es schon über längere zeit, dass der kleine das macht, also muss man sich was einfallen lassen als elternteil, wie man das verhindern kann, ist ja nicht so gewesen, dass der junge das ERSTE mal losgelaufen ist, NIEMAND mit sowas rechnen konnte, ganz im gegenteil, das sind für mich 2 unterschiedliche sachlagen, wenn sowas zum beispiel zum ersten mal passiert, das er füttern wollte.

aber ich scheine da auch irgendwie ..... nicht wirklich schlau aus den rechtssprechungen zu werden, ich bin wirklich um gottes willen nicht dafür, das eltern für alles haftbar gemacht werden können was mal passieren kann, aber da gibts eben riesen unterschiede für mich, in beiden fällen bestand die für mich, die aufsichtspflicht, also claudias beispiel und das in italien. aber ist ja nur mein eigenes rechtsempfinden :D
 
Kommt halt auf das Alter des Kindes an und welchen Schaden das Kind verursacht...das ist schon ne strittige Frage. Zumindest wird nicht die ganze Schuld EINEM zugewiesen. Verläuft sich halt meist im Sande...ABER erfolglos ist es nicht immer, von Fall zu Fall unterschiedlich, wie gesagt recht haben und recht bekommen ist halt so ne Sache. Viel hängt halt vom Anwalt ab wie ers auslegt und vom Richter wie er die Sachlage einschätzt. Gesetze geben nunmal einen gewissen Spielraum ;)

:verwirrt:Das trifft den Kern der Haftung der Eltern für ihre Kinder nicht so richtig.
Nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht können die Eltern schuldhaft handeln und zum Schadenersatz verpflichtet sein. Dann sie die Eltern schon der Eine, der schuldig ist.

Welchen Schaden das Kind verursachte, ist nicht das Problem. Aber die Handlung, evtl. auch unterlassene Handlung, die zum Schaden führten.

Das Alter (u.a.) des Kindes kann auch noch dann eine Rolle spielen, wenn geprüft wird, ob das Kind schuldhaft handelte. Dann wären nicht die Eltern, die die Aufsichtspflicht nicht verletzten, sondern das Kind allein, zum Schadenersatz verpflichtet.

Trifft beides nicht zu, geht der Geschädigte leer aus, weil keiner schuldig im Sinne des BGB ist..

(Vorausgesetzt, der Geschädigte hat nicht auch Pflichten verletzt.)
 
Mir schwirrt die ganze Zeit beim lesen eine Frage zu dem "anfressen" im Kopf rum.

Als Argument wurde ja z.B. angebracht, dass Straßenhunde keine Menschen fressen aber
besteht da nicht ein kleiner Unterschied zwischen Hunden, die sozusagen frei rum laufen
und evt. Alternativen dazu haben und Hunden die auf einem Gelände eingesperrt sind und eben keine Alternativen haben (von den Welpen mal abgesehen)??? :verwirrt:

Wie gesagt nur ne Frage die mich die ganze Zeit beschäftigt!


LG Anja :hallo:
 
Mir schwirrt die ganze Zeit beim lesen eine Frage zu dem "anfressen" im Kopf rum.

Als Argument wurde ja z.B. angebracht, dass Straßenhunde keine Menschen fressen aber
besteht da nicht ein kleiner Unterschied zwischen Hunden, die sozusagen frei rum laufen
und evt. Alternativen dazu haben und Hunden die auf einem Gelände eingesperrt sind und eben keine Alternativen haben (von den Welpen mal abgesehen)??? :verwirrt:

Wie gesagt nur ne Frage die mich die ganze Zeit beschäftigt!


LG Anja :hallo:

ja denk ich auch, diese hunde haben nichts mit "normalen" strassenhunden zu tun, einerseits die haltung, andererseits die ausbildung für hundekämpfe ( wenn nicht sogar auch extra gegen menschen aggressiv gemacht, wir wissens nicht)
 
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