Zum Thema "Aufsichtspflicht" der Eltern folgende Anekdote:
Schon einige Jahre her, ich hab mein erstes niegelnagelneues Auto. Geparkt ganz normal am Fahrbahnrand. Es ist Winter, die Straße ist nach Eisregen ziemlich glatt.
Draußen spielen 5 Kinder (Alter: 7 bis 10 Jahre) aus der Nachbarschaft "Schlittern" auf der vereisten Straße. Sie tragen dicke Anoraks mit jeder Menge Reißverschlüße dran. Und: Sie benutzen mein neues Auto als Bremsklotz und zum Festhalten.
Ich bin wenig begeistert, gehe raus, und tatsächlich: Motorhaube und Fahrerseite völlig zerkratzt von den Reßverschlüssen. Kommt auf dunkelblau-metallicfarbenem Lack echt super.
Nun kannte ich ja die Eltern der Kinder und bat diese, sie mögen diesen Vorfall bitte ihrer Haftpflicht melden, so dass ich die zerkratzte Motorhaube und die Tür neu lackieren lassen kann. Die Kratzer gingen tief bis aufs Blech runter, vermutlich taten die Armbanduhren der Kinder ein Übriges dazu.
Dreimal dürft ihr raten, wieviel Geld ich von der Versicherung gesehen habe? Nicht EINEN Pfennig.
Begründung: "Den Eltern ist kein fahrlässiges Handeln vorzuwerfen, bei einem 7 jährigen Kind ist es KEINE Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn dieses mit Freunden auf die Straße zum Spielen geschickt wird. Man könne von den Eltern eines immerhin schon Zweitklässlers nicht verlangen, ihr Kind rund um die Uhr im Auge zu haben. Bei älteren Kindern erst Recht nicht."
So. Keine Fahrlässigkeit, keine Aufsichtspflichtverletzung, kein Geld von der Versicherung! Ich glaube, hier herrscht eine falsche Vorstellung von dem, was die Allgemeinheit (und auch die Gerichte) als "Aufsichtspflichtverletzung" ansehen....
erklärt.
Genau darauf wollte ich hinaus, konnte es jedoch nicht so verständlich.