Es ist unglaublich aber wahr!!!!
Tatsächlich ist in dem Fall der HH verantwortlich, denn er muss tatsächlich die "Gefahr" sicher verwahren. Auf dem eigenen Grundstück ist es von zu vielen Faktoren abhängig, wann der HH verantwortlich ist und wann nicht. Ein Sichtschutz allerdings ist nicht erforderlich, allerdings darf der Hund am Gartenzaun den Kopf nicht durch die Gitterstäbe stecken können um eventuell Passanten zu gefährden.
Im EIGENEN Haus bzw Wohnung DARF ein Hund allerdings beissen, wenn eine Person sich gewaltsam Eintritt verschafft. Die Tür muss also zugeschlossen sein, übrigens sowieso immer wenn die Wohnung verlassen wird, schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Klettert ein Kind allerdings über unseren Gartenzaun und kommt zu Schaden, kommt es auch auf die Eltern zurück, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkamen. Allerdings muss der Zaun angemessen sein (wobei "angemessen" einen gewissen Spielraum zulässt) unser Zaun "würde" ausreichen, obwohl schon Kinder darüber geklettert sind (ich frag mich immer noch wie).
Ach ja, eine Einfriedung muss von aussen immer so verschlossen sein, dass niemand von aussen ohne Gewalteinwirkung hineingelangen kann (auch ein Zwinger braucht ein Schloss) und auch der Hund nicht nach draussen gelangen kann.
LG
Tatsächlich ist in dem Fall der HH verantwortlich, denn er muss tatsächlich die "Gefahr" sicher verwahren. Auf dem eigenen Grundstück ist es von zu vielen Faktoren abhängig, wann der HH verantwortlich ist und wann nicht. Ein Sichtschutz allerdings ist nicht erforderlich, allerdings darf der Hund am Gartenzaun den Kopf nicht durch die Gitterstäbe stecken können um eventuell Passanten zu gefährden.
Im EIGENEN Haus bzw Wohnung DARF ein Hund allerdings beissen, wenn eine Person sich gewaltsam Eintritt verschafft. Die Tür muss also zugeschlossen sein, übrigens sowieso immer wenn die Wohnung verlassen wird, schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Klettert ein Kind allerdings über unseren Gartenzaun und kommt zu Schaden, kommt es auch auf die Eltern zurück, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkamen. Allerdings muss der Zaun angemessen sein (wobei "angemessen" einen gewissen Spielraum zulässt) unser Zaun "würde" ausreichen, obwohl schon Kinder darüber geklettert sind (ich frag mich immer noch wie).
Ach ja, eine Einfriedung muss von aussen immer so verschlossen sein, dass niemand von aussen ohne Gewalteinwirkung hineingelangen kann (auch ein Zwinger braucht ein Schloss) und auch der Hund nicht nach draussen gelangen kann.
LG