Inhalt eines Schutzvertrags

aus einem "Schutzvertrag" :
"...Wohnsitzänderungen sind dem Verein mitzuteilen..."

Eine Freundin heiratet, zieht in ein anderes Bundesland.
Informiert auch brav den Verein über bevorstehenden Wohnortwechsel.

Der besagte Verein forderte per Gerichtsbeschluss den Hund zurück,
- der ja immer noch Vereinseigentum war, - nach elf (!!!) Jahren
Begründung : man könne ja dann nicht mehr überprüfen, ob "tierschutzrelevante Mängel" vorliegen...

Gab damals übrigens weder Vor-noch Nachkontrolle.
Für hundertzwanzig Mark konnte Hund gleich mitgenommen werden.

da kann man nur mehr den Kopf schütteln...
 
  • 23. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi tte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Vertragsfreiheit finde ich klasse.

Und weil ich sie klasse finde, wähle ich im Interesse des Tieres die Individualabrede, d.h., dass ich mir wichtige Vertragsbedingungen im Vorfeld mit dem Käufer bespreche und anschließend vertraglich fixiere.

Eine Alternative hierzu ist der vorgefertigte Schutzvertrag, der allgemeine Geschäftsbedingungen i.S. der §§ 305 ff. BGB darstellt.
Gemäß § 305 Abs.1 Satz 1 BGB sind dabei allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Demgegenüber liegen allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind, § 305 Abs.1 Satz 3 BGB, im Rahmen der Individualabrede folglich die Regelungen über die zivilrechtliche Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) keine Anwendung finden.

Enthält der Schutzvertrag Regelungen, die eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners darstellen, sind solche Regelungen unwirksam.
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist, oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, besipielsweise utopisch hohe Vertragsstrafen.
In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend auf die Klauselverbote des § 309 BGB verweisen.

Bedingungen, Auflagen und sonstige Klauseln in Schutzverträgen sind also immer dann unwirksam, wenn sie zu einer unangemessenen Benachteiligung i.S des § 307 BGB führen bzw. als sittenwidrig einzustufen sind.

Und weil das so ist, bin ich Fan von der Individualabrede.

Da besteht aber aus meiner Sicht die Gefahr dass man dabei evtl. wichtiges übersieht? (Aber grundsätzlich keine schlechte Idee finde ich).
Und ausserdem könnten dann ja auch "individuelle" Abreden als sittenwidrig angesehen werden, wenns Ärger gibt?

Wir haben unsere Verträge in den Jahren immer wieder angepasst. Man glaubt ja nicht wie "erfinderisch" Menschen sind.
 
aus einem "Schutzvertrag" :
"...Wohnsitzänderungen sind dem Verein mitzuteilen..."

Eine Freundin heiratet, zieht in ein anderes Bundesland.
Informiert auch brav den Verein über bevorstehenden Wohnortwechsel.

Der besagte Verein forderte per Gerichtsbeschluss den Hund zurück,
- der ja immer noch Vereinseigentum war, - nach elf (!!!) Jahren
Begründung : man könne ja dann nicht mehr überprüfen, ob "tierschutzrelevante Mängel" vorliegen...

Gab damals übrigens weder Vor-noch Nachkontrolle.
Für hundertzwanzig Mark konnte Hund gleich mitgenommen werden.

Sicher gibt es unglaubliche Hornochsen beim TS - aber sind solche massive Deppen nicht doch eher die Ausnahme? Zumal eine Forderung, wie von Dir beschrieben, so oder so nicht zum Tragen kommt - never ever ist DAS eine wirksame Begründung, einem den Hund abzunehmen. Das Schreiben hätte ich, zur Belustigung aller, hier ins Forum gestellt und mir nicht mal einen Anwalt dazu genommen. ;)
 
Bei uns gibts keine befristeten Verträge, sondern einen eigenen Pflegevertrag nachdem unser Verein unter anderem Eigentümer und Besitzer ist. Wenn die Pflegestelle den Hund übernehmen möchte gibts den Abgabevertrag. Aus unserer Erfahrung ist das sicherer. Es ist schliesslich auch einen Unterschied zwischen Pflegestelle und Adoptant zu sehen.
Ich möchte keine Pflegestelle werden, sondern mir direkt einen passenden Hund und TSV auswählen!
Wie regelt ihr denn z.B. die Eigentümerfrage in dem "Abgabevertrag"?

Ah ja. Unter anderem Eigentümer und Besitzer. Und was unter anderem noch?

Vielleicht sollte man sich, bevor man Verträge formuliert, doch ein wenig über die Begriffe, mit denen man da jongliert, kundig machen? Vielleicht hat man dann eine gewisse Chance, dass sie rechtlich auch Bestand haben?

Ist es denn so schwer zu begreifen, was ein Eigentümer und was ein Besitzer ist?
 
Was hast Du nicht?



Glaub du meinst (oder der TSV meint) hier Klauseln, nach denen das Tier im Eigentum des TSV bleibt, solange es bei einem lebt. Besitzer bist du, sobald du die Leine in der Hand hast.
[...]
Ich persönlich halte solche Klauseln im Übrigen für unwirksam. Weil man das sicherlich auch anders sehen kann, müsste man im Zweifel aber erstmal den Richter davon überzeugen...

Wir nicht. Der Erfolg bei Gerichtsverhandlungen gibt uns recht.

Weißt Du selber nicht, was Du schreibst?

Du stellst aber auch Ansprüche! :eg:
 
Hi

Es ist in einem der hier verlinkten Artikel zu lesen

Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam.

Das bedeutet, unterschreibe ich einen solchen Vertrag, kann ich dem TSV die gewünschten Rechte trotzdem verwehren.

Das ist -glaube ich- das, was Kaeptn_Stummel meint.

Gruss
Matti

Das dachte ich auch, aber es gab vor kürzerer Zeit hier irgendwo einen Thread, wo ein TSV sich tatsächlich mit einem (faktisch unsinnigen) Rückgabeverlangen vor Gericht durchgesetzt hat, weil das Gericht die Klauseln für wirksam erachtete. Ich weiß nicht mehr, wie der Fred hieß.
 
@Murphy: VK und NK sind ja auch kein Problem, auch wenn mir meine Nachkontrolleurin ziemlich auf den Sack gegangen ist, weil ich bei 2 unangekündigten Besuchen tagsüber nicht daheim war :kindergarten:
mal ehrlich, das ist ja auch blödsinn.. unangekündigt komme ich doch nur, wenn was im argen liegt. ansonsten möchte ich auch nicht, dass jemand unangekündigt vor der tür steht.

Tja, aber manche Vereine sehen genau darin den Sinn von NK.
Ein Verein, bei dem ich Mitglied bin und mich für NK zur Verfügung gestellt habe, hat mir das genau so erklärt: NK bitte immer unangemeldet, denn man will ja sehen, wie die Tiere wirklich gehalten werden, und dem Halter keine Gelegenheit geben, die Szene für die NK zu frisieren. Und eine Freundin hat bei einem anderen Verein genau die gleiche Vorgabe und Begründung bekommen.
 
Während der Probezeit bleibt jedenfalls bei dem genannten Verein der Hund für die ersten Wochen im Eigentum des Vereins und kann während dieser Zeit ohne Angabe von Gründen auch zurückgeholt werden, nämlich wenn sich bei den Nachkontrollen irgend etwas Schräges herausstellt. Das ist der entscheidende Punkt.

Das unterschreiben beide Vertragspartner. Es dient dem Schutz des Hundes.

Nee, ne?

Ich unterschreibe als Käufer, dass der Verkäufer den Hund ohne Angaben von Gründen zurück holen kann? Und natürlich dann auch ohne Rückerstattung des Kaufpreises, vermute ich? Geniale Klausel! :respekt:
 
@snowflake

Ich unterschreibe als Käufer, dass der Verkäufer den Hund ohne Angaben von Gründen zurück holen kann? Und natürlich dann auch ohne Rückerstattung des Kaufpreises, vermute ich? Geniale Klausel!

Du kannst keine Klausel beurteilen, die du in Gänze gar nicht kennst.
Weder weißt du, welchen Verein ich meine, noch hast du den Vertrag je gelesen und kennst die einzelnen Vereinbarungen.
 
Ich persönlich halte Verträge mit einer befristeten Probezeit (4 - 6 Monate) am besten. Nach der Probezeit gehört das Tier mit allen Rechten und Pfichten den neuen Haltern. Punkt aus. .


Das ist eine gute Sache. Ich habe vor Jahren mal so einen Vertrag für einen TS-Verein ausgearbeitet. Das hat sich bewährt.

...und ich halte rein gar nichts von Probezeiten.

Entweder man nimmt den Hund (nach ein paar Spaziergängen und ein paar Probetagen tagsüber - nicht über Nacht) oder man nimmt ihn nicht.
Am besten gibt man dann noch eine 6 monatige Garantie und ein Gütesiegel dazu. :unsicher:

Eine Rückgabe an den Verein ist normalerweise jederzeit möglich, auch noch nach Jahren (vorausgesetzt er arbeitet ordentlich).
So steht es in der Regel in den Verträgen drin.
Da braucht man keine Probezeit.

Hmmm - ich finde das mit der "Probezeit" nicht sooo unvernünftig. Natürlich nicht 4 - 6 Monate...Und natürlich sollte es vor der Probezeit ein paar Spaziergängen geben und der Hund auch mal übernachten. Richtig zuhause "ankommen" kann der Hund doch erst nach einiger Zeit - dazu genügen doch vereinzelnde "Probetage" nicht.

Ich finde es gut, wenn man Hund und Interessent die Chance gibt, sich ausführlich zu beschnuppern und auch im Alltag kennenzulernen. Und "nur" Gassigehen ist dafür zu wenig.
 
@Murphy: VK und NK sind ja auch kein Problem, auch wenn mir meine Nachkontrolleurin ziemlich auf den Sack gegangen ist, weil ich bei 2 unangekündigten Besuchen tagsüber nicht daheim war :kindergarten:
mal ehrlich, das ist ja auch blödsinn.. unangekündigt komme ich doch nur, wenn was im argen liegt. ansonsten möchte ich auch nicht, dass jemand unangekündigt vor der tür steht.

Tja, aber manche Vereine sehen genau darin den Sinn von NK.
Ein Verein, bei dem ich Mitglied bin und mich für NK zur Verfügung gestellt habe, hat mir das genau so erklärt: NK bitte immer unangemeldet, denn man will ja sehen, wie die Tiere wirklich gehalten werden, und dem Halter keine Gelegenheit geben, die Szene für die NK zu frisieren. Und eine Freundin hat bei einem anderen Verein genau die gleiche Vorgabe und Begründung bekommen.

glaube ich gerne. allerdings machen wir die NK selber und involvieren keinen fremden verein. wir kennen die hunde, wissen wie sie bei der abgabe waren. auch schauen wir uns bei der VK alles sehr genau an und bei der NK auch. wesensveränderungen zum negativen fallen sofort auf. auch merke ich, wenn der hund gewisse räume nicht betreten darf. der hund zeigt mir dies alles sehr deutlich an. manchmal findet die VK etliche monate später statt. manchmal auch gar nicht, wenn ich den hund des öfteren sehe oder sehr engen kontakt habe. ( incl. hund ) auch finden die NK´s in zusammenhang mit einer rundfahrt / reise statt, da die stellen teilweise einige hundert kilometer von mir/ uns weg sind. von daher wäre eine unangekündigte NK nicht machbar, da man u.U. vor verschlossener tür steht...oder eine enge vertraute von uns macht die NK und kennt das wesen des hundes auch. ich bin tatsächlich einmal hereingefallen, weil ich der aussage eines vereines vertraut habe. ergo kam der hund nach einigen monaten zurück, weil er sich in die falsche richtung entwickelte.. man lernt aus seinen fehlern. habe ich einen interessenten für einen hund, aber keinen passenden hund, dann gebe ich den interessenten an die vermittler weiter, die einen hund haben, der in frage kommt. dann obliegt die VK und alles weitere logischerweise dem zu vermittelnden verein. ist auch schon vorgekommen.
 
ähem ... ich hab' jetzt so drei bis elf Antworten überflogen ... :verlegen:

rein theoretisch muß ich Rufus sofort zurückgeben auf die Pflegestelle, weil ich die Kastra-Auflage nicht erfüllt habe

wozu auch ?? der Kerle weiß mit Mühe, wozu das "Teil" sonst noch gut ist ... :) und konnte es während Bonnys (einziger) Läufigkeit auch nicht zielführend versenken :D

er war zu blöd dafür :)

laut TS-Gesetz bin ich richtig, wegen nicht notwendig, medizinisch gesehen, aber der Vertrag sagt, du mußt, unbedingt, ohne Ausnahme

also wie jetzt ... :verwirrt:
 
ähem ... ich hab' jetzt so drei bis elf Antworten überflogen ... :verlegen:

rein theoretisch muß ich Rufus sofort zurückgeben auf die Pflegestelle, weil ich die Kastra-Auflage nicht erfüllt habe

wozu auch ?? der Kerle weiß mit Mühe, wozu das "Teil" sonst noch gut ist ... :) und konnte es während Bonnys (einziger) Läufigkeit auch nicht zielführend versenken :D

er war zu blöd dafür :)

laut TS-Gesetz bin ich richtig, wegen nicht notwendig, medizinisch gesehen, aber der Vertrag sagt, du mußt, unbedingt, ohne Ausnahme

also wie jetzt ... :verwirrt:

eine kastra auflage ist rechtlich nicht durchsetzbar, außer sie wird laut LHV ( listenhunde z.b. RLP ) verlangt.. ansonsten gilt sie nicht ..
 
Was macht denn H&H bspw. wenn man den neuen Wohnort nicht mitteilt? Bzw. wie kriegt Ihr das mit? Mein TSV hat sich nach der NK nicht mehr gemeldet.
es ist utopisch anzunehmen, dass man alles im griff hat und mit jedem ständig und immer kontakt hat, sonst würde ich den ganzen tag nämlich nichts anderes machen, als ständig nur zu telefonieren. auch ich habe nicht mehr zu allen hunden kontakt. mir fehlen auch 2 oder 3, mit denen ich gar keinen kontakt mehr habe, was mir nicht gefällt, ich aber nichts daran ändern kann. ab einer gewissen anzahl an vermittelten hunden MUSS man einfach vertrauen haben. es kommen neue vermittlungen hinzu, man hat einen job, man hat eigene hunde und die anzahl der vermittelten steigt.. sonst muss ich aufhören. wenn ich allein an stuttgart denke, die an die 100 hunde immer da haben und vermittlungen im jahr machen, die enorm sind, da müsste man extra leute anstellen, die sich nur darum kümmern. gar nicht umsetzbar. und selbst ich komme da schon an meine grenzen. ansonsten bekomme ich in sporadischen abständen bilder, eine mail, einen anruf oder man sieht sich auf den festen, wenn ich mal in der gegend bin, rufe ich an und frage, ob ich vorbei kommen darf. bekomme ich durch zufall mit ( weil ich mal einige abtelefoniere ) dass man umgezogen ist, ich keine neue adresse habe, dann recheriere ich und schicke auch jemanden gezielt vorbei.manche sind auch einfach gedankenlos oder vergessen es, denn sie haben den hund, alles ist im grünen bereich und eigentlich habt man ja keine weiteren berührungspunkte. hier mal " in dubio pro reo "
Ich glaube, Du bist etwas abgeschweift... oder wolltest nicht antworten ;) Was tut Ihr bei Verstößen bspw. gegen die Klausel mit dem neuen Wohnort? So wie ich tte verstehe läuft es dort immer auf "das wird teuer" hinaus - also wollen die dort wohl Geld bzw. dem bösen Interessenten größtmöglichen Schaden zufügen, weil er gegen die gottgegebenen Klauseln verstoßen hat. Und den Hund am Besten zurück, um ihn nochmal gegen Gebühr zu vermitteln - schließlich war ja die erste Vermittlungsgebühr noch nicht gleichwertig einem marktüblichen Kaufpreis. Aber bitte nur bei "gefragten" Hunden.
 
nu ja, in NRW gilt das, für Rufus ... :)

Mädels sind aber trozdem sein ein und alles - Brilles (damals drei) Weiber wissen das :lol:
 
Was macht denn H&H bspw. wenn man den neuen Wohnort nicht mitteilt? Bzw. wie kriegt Ihr das mit? Mein TSV hat sich nach der NK nicht mehr gemeldet.
es ist utopisch anzunehmen, dass man alles im griff hat und mit jedem ständig und immer kontakt hat, sonst würde ich den ganzen tag nämlich nichts anderes machen, als ständig nur zu telefonieren. auch ich habe nicht mehr zu allen hunden kontakt. mir fehlen auch 2 oder 3, mit denen ich gar keinen kontakt mehr habe, was mir nicht gefällt, ich aber nichts daran ändern kann. ab einer gewissen anzahl an vermittelten hunden MUSS man einfach vertrauen haben. es kommen neue vermittlungen hinzu, man hat einen job, man hat eigene hunde und die anzahl der vermittelten steigt.. sonst muss ich aufhören. wenn ich allein an stuttgart denke, die an die 100 hunde immer da haben und vermittlungen im jahr machen, die enorm sind, da müsste man extra leute anstellen, die sich nur darum kümmern. gar nicht umsetzbar. und selbst ich komme da schon an meine grenzen. ansonsten bekomme ich in sporadischen abständen bilder, eine mail, einen anruf oder man sieht sich auf den festen, wenn ich mal in der gegend bin, rufe ich an und frage, ob ich vorbei kommen darf. bekomme ich durch zufall mit ( weil ich mal einige abtelefoniere ) dass man umgezogen ist, ich keine neue adresse habe, dann recheriere ich und schicke auch jemanden gezielt vorbei.manche sind auch einfach gedankenlos oder vergessen es, denn sie haben den hund, alles ist im grünen bereich und eigentlich habt man ja keine weiteren berührungspunkte. hier mal " in dubio pro reo "
Ich glaube, Du bist etwas abgeschweift... oder wolltest nicht antworten ;) Was tut Ihr bei Verstößen bspw. gegen die Klausel mit dem neuen Wohnort? So wie ich tte verstehe läuft es dort immer auf "das wird teuer" hinaus - also wollen die dort wohl Geld bzw. dem bösen Interessenten größtmöglichen Schaden zufügen, weil er gegen die gottgegebenen Klauseln verstoßen hat. Und den Hund am Besten zurück, um ihn nochmal gegen Gebühr zu vermitteln - schließlich war ja die erste Vermittlungsgebühr noch nicht gleichwertig einem marktüblichen Kaufpreis. Aber bitte nur bei "gefragten" Hunden.

klar, warum soll ich nicht antworten. eigentlich war ich der meinung, dass ich sogar sehr ausführlich geantwortet habe.. :verwirrt: WAS soll ich da machen ?? ich kann eine meldeauskunft verlangen, sie kostet mich ( glaube ich ) 20 € .. WARUM soll ich jemanden den hund nehmen wollen, weil er sich bei mir nicht gemeldet hat ?? das ist doch bullshit. ich schrieb doch.. IN DUBIO PRO REO.. wenn alles mit dem hund okay ist, dann ist es auch für mich okay. ich kann zwar ( schaffe es leider nicht immer :rolleyes: ) freundlich anmerken, dass ich mir gedanken gemacht habe, aber wenn der HH dann eine plausible erklärung gibt.. so what ? sache geklärt, hund geht es gut und alles ist gut.. ist der hund weg, dann heißt es .. nachfragen, recherieren , verbleib einfordern etc. pp.. dies kostet geld, klare suppe.. ( bei uns halten sich die kosten in grenzen, da beide vorsitzenden juristen sind ;) ) ich bin kein kontrollfreak, weil ich das selber hasse wie die pest.. und oft ist es kommissar zufall, dass man dahinter kommt, denn wie gesagt, ab einer gewissen menge an hunden.. ein no go..
 
Ich glaube, Du bist etwas abgeschweift... oder wolltest nicht antworten ;) Was tut Ihr bei Verstößen bspw. gegen die Klausel mit dem neuen Wohnort? So wie ich tte verstehe läuft es dort immer auf "das wird teuer" hinaus - also wollen die dort wohl Geld bzw. dem bösen Interessenten größtmöglichen Schaden zufügen, weil er gegen die gottgegebenen Klauseln verstoßen hat. Und den Hund am Besten zurück, um ihn nochmal gegen Gebühr zu vermitteln - schließlich war ja die erste Vermittlungsgebühr noch nicht gleichwertig einem marktüblichen Kaufpreis. Aber bitte nur bei "gefragten" Hunden.

Allerliebstes Stummelchen...

Wenn du etwas wissen willst kannst mich gerne anrufen. (Andere machen das in diesem Forum übrigens per PN)
Aber unterlass es bitte bitte uns zu unterstellen dass es nur ums Geld geht.
Ja es ist richtig ohne Geld kann man leider keinen Tierschutz bestreiten.
Aber das was du hier schreibst ist eine Unterstellung (oder Provokation?), mehr nicht. Leute die so etwas behaupten haben keine Ahnung wo die wirklichen Probleme liegen.

Aber okay, ich gehe davon aus dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe und dadurch falsch verstanden wurde.

Übrigens ich habe zu dem "marktüblichen Marktpreis" die Aussage des Gerichtsurteils als solches kritisiert. Die liegt bei Zuchthunden 1000 Euro aufwärts.
Wir können aber gerne beginnen statt dem Schutzvertrag über Gebühren hier zu diskutieren. Ich habe damit kein Problem.

(Achja wir haben keine Klausel in unserem Vertrag gegen "neuen Wohnort". da sollten wir uns vielleicht etwas überlegen? Aber nachdem ein vermittelter Hund von uns aus Österreich für ein Jahr nach Dubai "übersiedelt" ... da wirds aber schwierig???)
 
Hmmm - ich finde das mit der "Probezeit" nicht sooo unvernünftig. Natürlich nicht 4 - 6 Monate...Und natürlich sollte es vor der Probezeit ein paar Spaziergängen geben und der Hund auch mal übernachten. Richtig zuhause "ankommen" kann der Hund doch erst nach einiger Zeit - dazu genügen doch vereinzelnde "Probetage" nicht.

Ich finde es gut, wenn man Hund und Interessent die Chance gibt, sich ausführlich zu beschnuppern und auch im Alltag kennenzulernen. Und "nur" Gassigehen ist dafür zu wenig.
Es geht hier um Lebewesen und nicht um irgendwelche Staubsauger, die man sich aus der Ecke rausholt und wieder reinstellt, wie es einem grad genehm ist.
Bei uns können die Interessenten den Hund auch genau unter die Lupe nehmen, aber entweder ich habe Lust mich evtl. Problemen in ein paar Wochen / Monaten zu stellen oder ich laß' es eben dann gleich kpl. mit einem Hund.
Probezeit klingt für mich wie eine Garantie, am besten noch mit Prüfsiegel und damit komme ich persönlich so gar nicht klar, es geht hier, wie gesagt, um Lebewesen.

Wenn jemand ein Tier in ein paar Wochen oder Jahren nicht mehr haben möchte oder halten kann, geht immer immer eine Rückgabe an uns - wir nehmen jeden Ex-Schützling auf, egal wie kurz oder lange er vermittelt war.
 
aus einem "Schutzvertrag" :
"...Wohnsitzänderungen sind dem Verein mitzuteilen..."

Eine Freundin heiratet, zieht in ein anderes Bundesland.
Informiert auch brav den Verein über bevorstehenden Wohnortwechsel.

Der besagte Verein forderte per Gerichtsbeschluss den Hund zurück,
- der ja immer noch Vereinseigentum war, - nach elf (!!!) Jahren
Begründung : man könne ja dann nicht mehr überprüfen, ob "tierschutzrelevante Mängel" vorliegen...

Gab damals übrigens weder Vor-noch Nachkontrolle.
Für hundertzwanzig Mark konnte Hund gleich mitgenommen werden.

Es gibt halt auch total bekloppte Tierschützer.....
Denen hätte ich den Stinkerfinger gezeigt und meinen Anwalt eingeschaltet.
Sowas ist doch extremst hirnrissig und absolut nicht nachvollziehbar. :kindergarten::kindergarten:

Wie ist denn das Ganze ausgegangen?
 
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