Was hast Du nicht?
Ich persönlich halte solche Klauseln im Übrigen für unwirksam. Weil man das sicherlich auch anders sehen kann, müsste man im Zweifel aber erstmal den Richter davon überzeugen...
Fazit für alle Interessenten: Egal ob TSV oder Züchter, als erstes den Vertrag anschauen...
Wir nicht. Der Erfolg bei Gerichtsverhandlungen gibt uns recht.
Hier ging es definitiv um die Klausel aus dem Eingangsbeitrag! Weißt Du selber nicht, was Du schreibst?
Keine Angst, werde ich tunUnd an dich persönlich: Mach doch mal das was du hier behauptest. Es wird dann ein Richter entscheiden wer recht hat.
Hör bitte endlich auf und lese was ich mehrfach geschrieben habe. Nochmals Danke.
ich wollte damit sagen dass wir genau das nicht so machen und trotzdem mit dem Vertrag bei Verstössen sehr wohl Erfolge vorweisen können.
Und wen interessiert das, wenn eure Klausel sowieso von der abweicht, die die Threaderstellerin meint? Verstehe ich Dich richtig, dass ihr das eben NICHT so handhabt, dass ihr dauerhaft Eigentümer bleibt? Wie könnt ihr dann ein Gerichtsurteil bewirkt haben, das diese Klausel legalisiert, wenn ihr sie gar nicht in euren Verträgen stehen habt?
Kann das sein, dass Du von etwas ganz anderem redest als der Rest der Beteiligten in diesem Thread?
Das habe ich nie behauptet. Bitte lass den Unsinn. Danke.
Keine Angst, werde ich tunUnd an dich persönlich: Mach doch mal das was du hier behauptest. Es wird dann ein Richter entscheiden wer recht hat.Und ich garantiere Dir, dass es nicht vor dem Richter landet Ich find's im Übrigen ein starkes Stück, wenn Vereine mit der Drohung, den Hund zurückzuholen, eine unwirksame Klausel durchsetzen wollen - wohl wissend, dass sie damit die emotionale Bindung und die Angst der neuen Besitzer ausnutzen. Und für Dich kleinen Egozentriker: damit meine ich nicht Dich und Deinen Verein, weil ich mit Euch zum Glück nichts zu tun habe.
Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam.
Hi
Es ist in einem der hier verlinkten Artikel zu lesen
Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam.
Das bedeutet, unterschreibe ich einen solchen Vertrag, kann ich dem TSV die gewünschten Rechte trotzdem verwehren.
Gruss
Matti
Ich persönlich halte Verträge mit einer befristeten Probezeit (4 - 6 Monate) am besten. Nach der Probezeit gehört das Tier mit allen Rechten und Pfichten den neuen Haltern. Punkt aus. .
Das ist eine gute Sache. Ich habe vor Jahren mal so einen Vertrag für einen TS-Verein ausgearbeitet. Das hat sich bewährt.
@Murphy: VK und NK sind ja auch kein Problem, auch wenn mir meine Nachkontrolleurin ziemlich auf den Sack gegangen ist, weil ich bei 2 unangekündigten Besuchen tagsüber nicht daheim war
mal ehrlich, das ist ja auch blödsinn.. unangekündigt komme ich doch nur, wenn was im argen liegt. ansonsten möchte ich auch nicht, dass jemand unangekündigt vor der tür steht.
Was macht denn H&H bspw. wenn man den neuen Wohnort nicht mitteilt? Bzw. wie kriegt Ihr das mit? Mein TSV hat sich nach der NK nicht mehr gemeldet.
es ist utopisch anzunehmen, dass man alles im griff hat und mit jedem ständig und immer kontakt hat, sonst würde ich den ganzen tag nämlich nichts anderes machen, als ständig nur zu telefonieren. auch ich habe nicht mehr zu allen hunden kontakt. mir fehlen auch 2 oder 3, mit denen ich gar keinen kontakt mehr habe, was mir nicht gefällt, ich aber nichts daran ändern kann. ab einer gewissen anzahl an vermittelten hunden MUSS man einfach vertrauen haben. es kommen neue vermittlungen hinzu, man hat einen job, man hat eigene hunde und die anzahl der vermittelten steigt.. sonst muss ich aufhören. wenn ich allein an stuttgart denke, die an die 100 hunde immer da haben und vermittlungen im jahr machen, die enorm sind, da müsste man extra leute anstellen, die sich nur darum kümmern. gar nicht umsetzbar. und selbst ich komme da schon an meine grenzen. ansonsten bekomme ich in sporadischen abständen bilder, eine mail, einen anruf oder man sieht sich auf den festen, wenn ich mal in der gegend bin, rufe ich an und frage, ob ich vorbei kommen darf. bekomme ich durch zufall mit ( weil ich mal einige abtelefoniere ) dass man umgezogen ist, ich keine neue adresse habe, dann recheriere ich und schicke auch jemanden gezielt vorbei.manche sind auch einfach gedankenlos oder vergessen es, denn sie haben den hund, alles ist im grünen bereich und eigentlich habt man ja keine weiteren berührungspunkte. hier mal " in dubio pro reo "
Und einem Verein, zu dem ich Vertrauen habe, gebe ich von mir aus ab und zu mal nen "Zwischenbericht" evtl. mit nem aktuellen Foto - weil auch die Vermittler ja Menschen sind und sich über sowas vielleicht freuenWenn ich aber erpresst und belogen werde hab ich auch kein Vertrauen.
würde ich nicht anders machen.. ich freue mich über jedes foto von einem ehemaligen, zumal es natürlich auch sehr interessant ist, wie hat sich der hund entwickelt und wie sieht er / sie jetzt auch.. manchmal waren es ja noch zwerge, als sie gegangen sind..
Für mich sind solche Verträge und solches Gebahren ein Grund, einen Hund von dort nicht zu nehmen. Halt im Einzelfall schade für und wegen dem Hund, aber ist dann eben so.
och, es gibt auch für mich vereine, von denen ich nie einen nehmen würde, egal, wie sehr mir das tier gefällt oder leid tut.. allein aufgrund des miesen und anmaßenden verhaltens der vermittlungspersonen..
Entweder man nimmt den Hund (nach ein paar Spaziergängen und ein paar Probetagen tagsüber - nicht über Nacht) oder man nimmt ihn nicht.
Am besten gibt man dann noch eine 6 monatige Garantie und ein Gütesiegel dazu.
Eine Rückgabe an den Verein ist normalerweise jederzeit möglich, auch noch nach Jahren (vorausgesetzt er arbeitet ordentlich).
So steht es in der Regel in den Verträgen drin.
Da braucht man keine Probezeit.
Genau darum geht es mir. Danke. Ich wollt nämlich wissen ob das der Standart ist.ob Vertrag oder nicht, sondern es geht um die FORM eines solchen Vertrages. Speziell darum, daß es Verträge gibt, wo der Verein lebenslang Eigentümer des Hundes bleibt.
Alle Pflichten und anfallenden Kosten gehen auf den Übernehmer über. Die Rechte sollen beim Verein bleiben.
Das ist hier das strittige Thema.
Ich persönlich halte Verträge mit einer befristeten Probezeit (4 - 6 Monate) am besten. Nach der Probezeit gehört das Tier mit allen Rechten und Pfichten den neuen Haltern. Punkt aus. Eine Rücknahme des Tieres (nach der Probezeit) kann (und sollte) angeboten, jedoch nicht eingefordert werden.
Bei uns gibts keine befristeten Verträge, sondern einen eigenen Pflegevertrag nachdem unser Verein unter anderem Eigentümer und Besitzer ist. Wenn die Pflegestelle den Hund übernehmen möchte gibts den Abgabevertrag. Aus unserer Erfahrung ist das sicherer. Es ist schliesslich auch einen Unterschied zwischen Pflegestelle und Adoptant zu sehen.
Entweder man nimmt den Hund (nach ein paar Spaziergängen und ein paar Probetagen tagsüber - nicht über Nacht) oder man nimmt ihn nicht.
Am besten gibt man dann noch eine 6 monatige Garantie und ein Gütesiegel dazu.
Eine Rückgabe an den Verein ist normalerweise jederzeit möglich, auch noch nach Jahren (vorausgesetzt er arbeitet ordentlich).
So steht es in der Regel in den Verträgen drin.
Da braucht man keine Probezeit.
Bei uns gibts keine befristeten Verträge, sondern einen eigenen Pflegevertrag nachdem unser Verein unter anderem Eigentümer und Besitzer ist. Wenn die Pflegestelle den Hund übernehmen möchte gibts den Abgabevertrag. Aus unserer Erfahrung ist das sicherer. Es ist schliesslich auch einen Unterschied zwischen Pflegestelle und Adoptant zu sehen.