zu 1: Es wird niemand gezwungen einen solchen Vertrag zu akzeptieren.
zu 2: Das hat nichts mit Kontrollfreak zu tun.
Ich wiederhole mich: Wenn einer Orga nichts am Hund liegt, dann kann man die Hunde ja gleich ohne Vertrag weiter geben.
Und noch etwas: Habe ich keinen Vertrag hat man z.B. Null Möglichkeit den und in den Verein zurück zu holen, wenn jemand den Hund im Tierheim abgibt. Mit Vertrag sehr wohl.
tte, es geht nicht um die Frage, ob Vertrag oder nicht, sondern es geht um die FORM eines solchen Vertrages. Speziell darum, daß es Verträge gibt, wo der Verein lebenslang Eigentümer des Hundes bleibt.
Alle Pflichten und anfallenden Kosten gehen auf den Übernehmer über. Die Rechte sollen beim Verein bleiben.
Das ist hier das strittige Thema.
In fast allen TS-Verträgen gibt es eine Klausel, daß der Hund an den Verein zurückgehen muss, sofern er nicht mehr gehalten werden kann. Und daß eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist, ohne Einverständnis des Vereins. Das ist auch gut und richtig so!
Aber hier eben nicht Thema.