PitJason schrieb:
Moin @ all
Ich hab da doch mal ´ne Frage, bei der ich davon ausgehe,dass es einige Diskussionen geben wird.
Frage: was gibt es eigentlich einzuwenden gegen einen Import aus Osteuropa??
Nichts ist gegen einen solchen Import einzuwenden!
Natürlich gelten einige Spielregeln auch hier, die aber überall gelten, d. h. die auch gelten, wenn Du einen Hund aus USA, Honduras, Swasiland oder Ugaugahatuka zu importieren gedenkst.
Um einige zu nennen, die mir sofort einfallen:
1. Du darfst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Hund in Dein Bundesland einführen und ihn auch aus dem Herkunftsland exportieren.
2. Der Transport ist ok für den Hund.
3. Der Züchter - hier einer in Osteuropa - ist kein unverantwortlicher "Vermehrer", sondern ein seriöser Züchter, dem es nicht in erster Linie um die Kohle geht, sondern um den Erhalt der Rasse gemäß Rassestandards, um einen lebensfrohen Hund (der Welpe, den Du holst) und ein gutes Image der Rasse .... der Welpe geht am besten erst mit 12 Wochen vom Züchter bzw. der Mutter weg, ich halte 8 Wochen für zu wenig. Auf diesen Punkt ist viel Wert zu legen, zum Wohle des (Deines) Hundes, der Rasse und letztlich zum Wohle des Halters (Du), denn Du mußt schließlich mit dem Hund zurecht kommen und er mit Dir, wenn das klappt, dann hast Du einen super Hund und bist glücklich damit, egal, was ein Idiot auf der Straße in seinem vorurteilsbeladenen "Verstand" über Euch beide "denkt" und seinem "Denken" durch Wort oder gar Handlung Ausdruck verleiht.
4. Du bist Dir absolut sicher, daß Du dem Hund ein lebenslanges, lebenswertes Leben an Deiner Seite bescheren kannst und Du alle Hürden zu nehmen in der Lage bist, die sich in Zukunft Dir in den Weg stellen können. Das bedeutet auch, daß Du sorgfältig einschätzen mußt, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Deinem Bundesland die artgerechte Haltung jederzeit ermöglichen, auch noch in 5 oder 10 Jahren. Das mußt Du abschätzen, im Interesse des Hundes. Über die augenblickliche Gesetzgebung mußt Du Dich sorgfältig informieren und genau wissen, was auf Dich und Deinen zu "importierenden" Hund zukommt.
5. ...
Na, vielleicht fällt Dir noch mehr dazu ein, was es vor einem "Import" braucht. Ansonsten: Nichts, aber auch nichts steht einer Einfuhr eines Rassehundes - hier Pitbull - aus Osteuropa entgegen. Beachte einzelne Stimmen hier und an anderen Orten nicht, die irrational daherkommen und muffeln: "Osteuropa = Vermehrer". Solche Leute haben es bis heute nicht begriffen, was es mit einem Differenzieren auf sich hat. Sie teilen die Welt nur nach Schwarz und Weiß, Gut und Böse ein, ähnlich wie es für unsere Politiker nur ungefährliche und gefährliche Hunde gibt, Graustufen dazwischen überhaupt keine Beachtung erhalten, die sich dann auch in der Handhabung des Hundes, besonders des "Listenhundes" wiederfinden.
Also, wenn Du einen guten Züchter in Osteuropa kennst (bist bei ihm mehrfach gewesen, hast Dir alles genau angeschaut, vor allem seine Hunde), dann hol Dir einen Rassehund von dort, sofern Du obige Punkte und einige mehr beachtet hast und immer beachtest, sofern sie ständig beachtet werden müssen. Aber sicher doch, hol Dir einen, wenn es ein inländischer Züchter nicht bieten kann/darf! (Oh, jetzt werden gleich wieder paar einsame Wölfe aufheulen, paßt auf!)
Zu Punkt 1.) muß ich einige Ausführungen machen, was die "Importbestimmungen" der deutschen Bananenrepublik anbelangt.
Es ist zunächst richtig, die Einfuhr/Verbringung von den im Bundesgesetz "zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" genannten so genannten "Listenhunden" resp. Rassen ist und bleibt für die nächsten Jahre (Jahrzehnte?) allgemein verboten
. Und daran muß man sich im Interesse des oder der Hunde auch absolut und strikt halten!!! Das ist nicht diskussionsfähig!
Aber: Es gibt
legale Ausnahmen davon! Diese treffen aber
nicht auf Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen zu!
Um das zu verdeutlichen, möchte ich aus der kürzlichen Entscheidung des BVerfG zum "Gesetz zur Bekäpfung gefährlicher Hunde", die am 16. März gefällt wurde, zitieren:
Dazu das BVerfG im Urteil:
"Es enthält in Art. 1 das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG). Nach § 1 HundVerbrEinfG sind gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde; unter Verbringen in das Inland ist jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, unter Einfuhr das Verbringen aus einem Drittland in das Inland zu verstehen. § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG begründet ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde und hat folgenden Wortlaut:
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 HundVerbrEinfG ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.
Nach § 2 Abs. 4 der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbr-EinfVO) vom 3. April 2002 (BGBl I S. 124 dürfen gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 HundVerbrEinfG zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
..."
Eigentlich braucht man hier nichts weiter dazu zu sagen, denn es steht alles da, was man wissen muß. Aber ich will das doch noch ein wenig erläutern.
Wenn Du tatsächlich einen Hund (mit Paperen) aus Osteuropa nach Deutschland einführen/verbringen willst, dann mußt Du zunächst abklären, ob Du in Deinem Bundesland berechtigt bist, einen solchen Rassehund zu halten. Dazu schreibst Du am besten einen Brief an Dein Innenministerium (nicht an Dein Ordnungsamt, denn die sind eh meist überfordert mit solchen Fragen und müßten sich "oben" schlau machen, das übergehst Du einfach) und fragst, welche gesetzlichen Bestimmungen in Deinem Bundesland es Dir gestatten, berechtigt einen Hund der nach Landesrecht gelisteten Hunde zu halten, oder dem auch einen Strich durch die Rechnung zu machen. Kannst auch zum Anwalt gehen.
Sag denen einfach, daß Du einen Hund ins Inland unter Nennung des Herkunftslands (z. B. Polen) und der konkreten Rassebezeichnung einführen möchtest und führst obiges Zitat an, in dem von den "Ausnahmen" gesprochen wird.
Jetzt wartest Du die Antwort ab und ich kann Dir schon mal sagen: Die müssen sich ganz korrekt verhalten, sprich: sie dürfen Dir den Import nicht durch langes Hinhalten, Nichtbeantworten, Fehlantworten u. ä. versauern.
Entweder Du darfst in Deinem Bundesland (ist wohl Meck-Pomm, gell?!) berechtigt einen solchen "Listenhund" halten, oder aber nicht. Und das läßt Du Dir vom Innenministerium schwarz auf weiß geben, anhand Deines persönlichen Beispiels, denn Du fragst nicht allgemein an, sondern Du mußt schon Deinen konkreten Wunsch äußern und dazu die Frage machen. Andernfalls kommt womöglich Mist raus, der Dir nicht weiterhilft. Und Du brauchst ja ohnehin nichts verschweigen, denn andernfalls hast Du was zu verbergen, weil es womöglich doch nicht (ganz) legal ist, was Du da vor hast, und Du auch eine Ahnung hast, daß es nicht ganz legal ist.
Du hast nichts zu verbergen, willst nur als gesetzestreuer Bürger von der Regierung wissen, wie das nun ist, denn Du willst auf Nummer sicher gehen: Für Dich UND Deinen Hund!
In den meisten Bundesländern dürfen "Listenhunde" gehalten werden, PitJason! Nur: Nicht in allen dürfen die Hunde ohne Maulkorb und Leinenzwang gehalten werden und es ist eine Halteerlaubnis erforderlich. Aber dies ist kein Hinderungsgrund, einen Hund
berechtigt zu halten! Es ist dann nur für die Hunde nicht gut und hier verweise ich auf Punkt 4.
Wenn Du in Deinem Bundesland aufgrund der augenblicklichen Gesetzeslage den Hund nicht wenigstens vom permanenten Maulkorbzwang befreien kannst und Du Dir nicht sicher bist (das kannst Du natürlich vor dem Import nicht wissen!), ob er einen anerkannten Wesenstest besteht, um die Befreiung zu bekommen, dann möchte ich Dir unbedingt davon abraten, einen "Listenhund" einzuführen! Dem Hund zuliebe, mein Bester! Wenn Du verantwortungsbewußt bist und die Lage eine Maulkorbbefreiung nicht vorsieht oder die nur nach einem bestanden Wesenstest erteilt werden kann, Du aber unmöglich wissen kannst, ob Dein zukünftiger Hund besteht, dann wirst Du das einsehen und
keinen solchen Hund bestimmter Rasse aus dem Ausland einführen. Da zähl ich auf Deinen Verstand und Dein Mitgefühl für den Hund.
So, Du scheinst aber einen
American Pitbull-Terrier einführen zu wollen, gell?!
Nun, egal von wo Du ihn herholen möchtest und in welchem Bundesland er unterkommen soll: Es ist derzeit nicht erlaubt, einen
Pitbull-Terrier einzuführen! Siehe oben. Zu den vier oben konkret aufgelisteten Rassen bzw. Hundegruppen gibt es auch
keine Ausnahmen!
Wenn Du aber ein recht wohlhabender Mann bist und der Hund ggf. - im Notfall - ganz schnell wieder aus Deutschland ausgeführt werden kann und dort sofort bei einem seriösen Hundefreund, ein guter Bekannter bzw. Freund von Dir, auf "lebenslänglich" aufgenommen werden kann (damit ist kein Tierheim gemeint!), Du Dir dessen 100% sicher bist,
dann provozierst Du mit Absicht einen "Gesetzesverstoß", der nicht wirklich einer ist!
Was meine ich damit?
Nun, Du führst einen
American Pitbull-Terrier ein, nicht wahr?! Und das ist ungelogen, sofern die Papiere echt sind!
Ein "Pitbull" oder "Pitbull Terrier", den gibt es nicht. Das ist nur eine fiktive "Hundegruppe", hat mit dem American Pitbullterrier (APBT) nichts zu tun.
Der APBT ist eine anerkannte Rasse, ganz gleich ob die vom FCI (großer internationaller Zuchtverband) resp. VDH anerkannt ist. Die Nichtanerkennung des APBT in Deutschland ist irrelevant in der Sache, zumal es ja große Zuchtverbände in der Welt gibt, die den APBT anerkennen. Es ist deshalb irrelevant, weil ein Pitbull (Terrier) sowieso kein American Pitbull-Terrier ist! Im Rassestandard steht klar und deutlich "American Pitbull Terrier".
Klar?!
Wenn jemand in Deutschland, der die Rasse APBT sowieso nicht anerkennt bzw. nicht anerkennen will (VDH), aus American Pitbull Terrier einen Pitbullterrier macht, dann darf er das gemäß der Meinungsfreiheit, aber das ist dennoch nicht wahr, denn entscheidend ist, was in der Rassebeschreibung steht, und zwar der Name der Rasse, die beschrieben wird. Und dieser Name lautet gemäß der Rassebeschreibung bzw. der Standards nun mal American Pitbull Terrier (Kurz: APBT).
Fertig!
Ein Pitbull oder Pittbull Terrier gibt es nicht, es ist lediglich eine Erfindung einer undifferenzierten Hundegruppe, unter der "Pitbullartige" verstanden werden (können),
die keiner Rasse zugeordnet werden können, die existiert. Der APBT existiert aber als Rasse! Siehst Du das?!
Kann uns doch scheißegal sein, ob diese Rasse in der Bundesbananenrepublik anerkannt ist von den VDHeinies oder auch nicht, und von anderen Heinies mit der "Rasse" Pitbull oder Pitbullterrier gleichgesetzt wird,
was aber unzulässig ist, weil ja sogar der VDH sagt: "Gibt keine Rasse "Pitbull", wie es auch keine Rasse APBT gibt!"
Einfach Logik gebrauchen, Jungs und Mädels! Mit Logik könnt ihr jeden Trottel schlagen und kommt er auch noch so "schlau" daher.
Wenn ich (VDH) Jesus (APBT) verleugne, bedeutet das nicht, daß er (APBT) nie existiert hat und seine Religion und Anhängerschaft (APBT-Freunde) auch heute nicht existieren, da ich auch sie nicht anerkenne. Wen interessieren schon fanatische Antichristen, wenn sie einen in Ruhe lassen?! Jeder hat das Recht zu glauben, was er mag, aber wenn der andere sagt: "Du bist nicht, Du denkst falsch, es existiert nicht", dann heißt das noch lange nicht, daß er damit auch Recht hat. Vielleicht ist er mit seiner Meinung ja der einzige weit und breit und alle anderen sehen anhand der Wirklichkeit, daß er unmöglich recht haben kann.
Na gut, die meisten hier werden sicher verstanden haben.
Hier aus dem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", § 1 Begriffsbestimmungen:
"Im Sinne dieses Gesetzes ist
Verbringen in das Inland:
jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Inland,
Einfuhr:Verbringen aus einem Drittland in das Inland,
Zucht:jede Vermehrung von Hunden,Handel:jede Abgabe von Hunden gegen Entgelt,
Gefährlicher Hund:
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde."
Das Gesetz ist schon allein fehlerhaft, es spricht von einer "Rasse Pitbull-Terrier", die aber gar nicht existiert und auch als solche in Deutschland nicht anerkannt wird, ganz gleich ob sich hinter der VDH-Nichtanerkennung eventuell der APBT verbirgt, was aber wie oben beschrieben Wurscht ist.
Wir nehmen einfach, was im Gesetz steht! Klar?!
Also, was ich sagen will:
Wenn Du Schneit hast, uns allen einen Gefallen tun willst und den einzuführenden Hund in
jeder Situation schützen kannst, was meint, daß Du ihm eine Entführung durch Polizei/Ordnungsbehörde ins Tierheim über mehr als eine Woche ersparen kannst, dann führst Du einen
American Pitbull Terrier nach Deutschland ein. Den dürfen die Polizei-, Zoll- oder Ordnungskräfte an der Grenze oder auch bei Dir zu Hause
NICHT beschlagnahmen, vorausgesetzt Du hast astreine Papiere, die klar besagen, daß es sich um einen American Pitbull Terrier (aus einer bekannten/anerkannten Zucht für APBT) handelt, am besten aus USA.
Wenn man dem Hund die Einreise verweigert oder er Dir später weggenommen werden soll, dann warst Du für diesen Fall vorsorglich schon längst bei einem kompetenten, engagierten Anwalt (Volker Stück, Weidemann, Wollentheid, Wrockel und wie sie alle heißen bzw. bekannt sind "in der Szene" ... sorry, wenn ich den einen oder anderen falsch geschrieben habe) und der legt sofort Widerspruch ein und beantragt freilich sofort einen sofortigen, vorläufigen Rechtsschutz für Dich und Deinen APBT! Und dann gehts zur Hauptverhandlung und ggf. in die nächste Instanz ...
bis hoch zum BVerfG!
Du hast derweil keine Argumente in der Hand?
Na, ich habe es doch gerade erklärt!!! Das sind
echte Argumente. Aber Du hast nicht nur diese Argumente, sondern auch schon Gerichtsurteile bzw. vergleichbar erfreulich ausgegangene Verfahren, die eine Aussage treffen, was es mit einem "Pitbull (Terrier)" und einem
American Pitbullterrier auf sich hat.
Für die Verhandlungen besorgt Ihr Euch natürlich internationale Gutachter und deren Gutachten zur Rasse APBT und zur Nichtrasse "Pitbull Terrier". Die kommen freilich nicht vom VDH, denn der spielt Gott in Deutschland: Was der nicht anerkennt, ist für ihn nicht existent. Damit ist der VDH so dumm wie eine Kuh, die nicht wahrhaben will, daß ein Eisbär sie zerfleischen kann, nur weil sie einen Eisbären bisher noch nie gesehen hat.
Hier ein mir bekanntes Urteil bzw. der (außergerichtlich zustandegekommene) Sieg in einem Feststellungsverfahren zur Frage "Pitbullterrier = American Pitbull Terrier?":
Also, die Chancen stehen bestens, nicht nur wegen diesem Sieg in Vechta! Die Argumente sind das entscheidende und die werden höchstwahrscheinlich auch vor dem BVerfG Bestand haben.
Nur muß man bis dahin den Weg konsequent gehen bzw. dazu bereit und auch (finanziell) in der Lage sein und gleichzeitig den Hund schützen (können)!
Nur wer diese Courage besitzt, tut uns allen, die Bullartige lieben und schätzen, einen riesigen Gefallen! Und ein klasse Nebeneffekt: Die zweifelsfrei als APBT (mit Papieren) oder auch APBT-Mixe erkannten Hunde in den Tierheimen in Deutschland können diese ganz schnell wieder verlassen, denn nicht alle Bundesländer schreiben in ihren rassistischen Rasselisten: "American Pitbull Terrier", sondern "Pitbull" oder "Pitbullterrier"!
Alles klar?!
Aber um eins bitte ich Dich und alle anderen Interessierten, die so was machen wollen: Überlegt Euch vorher ganz genau, ob Ihr zu diesem Husarenstück bereit seit und es auch unter allen Umständen durchziehen wollt und könnt. Wenn Ihr Euch nicht sicher seit, dann laßt die Finger von, laßt die APBT draußen im Ausland! Dort finden sie auch gute Hände und ein warmes Plätzchen.
Alles im Sinne der Hunde! In diesem Sinne ...
Gruß
Mühli