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Blöd nur, dass einem zwar das Haus, aber das Grundstück nicht gehört. Wenn ich mich recht entsinne, laufen die auf Erbpacht.
 
Blöd nur, dass einem zwar das Haus, aber das Grundstück nicht gehört. Wenn ich mich recht entsinne, laufen die auf Erbpacht.

Das wäre für mich ein K.O.- Kriterium. Je länger Du da lebst, desto wertloser wird es, weil die Erbpachtdauer kürzer wird. Je nachdem ist ja nicht klar, ob die Erbpacht überhaupt verlängert werden kann oder die Pacht nicht massiv erhöht wird.
 
Das müsste dann aber in der Anzeige drinstehen.
Ach, das klärt man dann ganz ruhig und freundlich nebenbei im Gespräch. Ist da oben Gang und Gäbe. Das Objekt steht, seit ich es kenne zum ich weiß nicht wievielten Mal zum Verkauf. An zwei Händen könnte ich es vermutlich noch abzählen. Aber gerade diese exponierten Objekte in Kampen sind in fröhlicher Regelmäßigkeit zum Verkauf, ohne dass verkauft werden soll oder muss. Aber wenn der entsprechende Interessent kommt, nimmt man den Gewinn mit (versteuert, natürlich!).
 
Das ist aber unlauterer Wettbewerb (gibt es Urteile zu). Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das einem bekannten Makler "passiert".
 
Das ist aber unlauterer Wettbewerb (gibt es Urteile zu). Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das einem bekannten Makler "passiert".
Da oben passiert so viel, was man sich nicht vorstellen kann. Die jüngste Vergangenheit oder dieses Inserat sind nur das Tüpfelchen auf dem i.
 
Das ist aber unlauterer Wettbewerb (gibt es Urteile zu). Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das einem bekannten Makler "passiert".
Was? Dass das Erbpachtgrundstück nicht in der Anzeige steht? Wenn man es beim Verkaufsgespräch erfährt, ist doch der Wettbewerb wieder korrekt, oder wieso nicht?
 
Was? Dass das Erbpachtgrundstück nicht in der Anzeige steht? Wenn man es beim Verkaufsgespräch erfährt, ist doch der Wettbewerb wieder korrekt, oder wieso nicht?
Ne, das MUSS in der Anzeige stehen. Sogar die Restlaufzeit muss angegeben werden.
Die Begründung der Gerichte müsste ich jetzt raussuchen. Mach ich, wenn ich Muße habe.
 
Vielleicht, weil jemand sich gar nicht erst die Mühe gemacht hätte, Kontakt aufzunehmen, wenn er gewusst hätte, dass es nur Erbpacht ist?
 
Ne, das MUSS in der Anzeige stehen. Sogar die Restlaufzeit muss angegeben werden.
Die Begründung der Gerichte müsste ich jetzt raussuchen. Mach ich, wenn ich Muße habe.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Ich könnte mir vorstellen, bei den Preisen ist den Leuten das dann auch egal. Hauptsache, sie bekommen das Objekt
 
Es mag den Leuten egal sein, aber den anderen Maklern vielleicht nicht, die ihren Kollegen bei den Provisionen bestimmt gern ans Bein pinkeln würden. Auch auf Sylt.
 

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