Wenn ein Hund tatsächlich erwiesenermaßen irreversibel gefährlich ist (oder als solcher betrachtet wird) - dann ist es von demjenigen, der die Verantwortung für diesen Hund hat, UNVERANTWORTLICH, ihn an Dritte weiter zu geben, egal ob diese Dritten Rohn, Bloch oder Benedikt der XVI. heißen.
Die Entscheidung über die (irreversible) Gefährlichkeit eines Hundes ist eine sehr komplexe, in die viele unterschiedliche Faktoren - Vermittelbarkeit, Art und Weise, konkrete Situativität der Gefährlichkeit, deren mögliche, wahrscheinliche oder bekannte Ursachen, Entwicklungsprognose etc. - einfließen.
Diese Entscheidung ist aber immer mit Wertungen verbunden, auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wird. Diese Wertungen stehen nur dem zu, der die Verantwortung für den Hund und alle Folgen, die entstehen oder entstehen können, tragen muss - ohne diese Verantwortung tragen zu müssen von außen zu kritisieren ist ZU einfach.
Entscheidung von Amts wegen:
Muss durch entsprechend nachgewiesen Sachverständige getroffen werden, und dadurch "gerichtsfest" sein.
Entscheidung im Deutschen Tierschutzbund:
Die Entscheidung, ob das für einen Hund zutrifft muss in allen Tierheimen des deutschen Tierschutzbundes (also auch in Hamburg) gemäß dessen Tierheimordnung von einem Gremium getroffen werden, bestehend aus MINDESTENS einem Vorstandsmitglied, dem verantwortlichen Sachverständigen, einem Tierarzt, möglichst noch dem Amtstierarzt. Über jeden Euthanasiefall sind exakte Aufzeichnungen über die ggf. vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Massnahmen, Grund und Durchführung einer Euthanasie anzufertigen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Bei uns tritt zu solchen Entscheidungen der gesamte Vorstand mit dem gesamten Personal zusammen, ggf. wird auch der Betreuer des Tieres hinzugezogen. Glücklicherweise ist das sehr selten der Fall.
Nach meinen Kenntnissen liegt der Prozentsatz der Hunde, die wegen tatsächlicher irreversibler Gefährlichkeit getötet werden müssen, in den Tierheimen unter 1 %, teilweise weit unter 1 %.
Wenn aber eben jemand (bzw. ein Gremium) nach bestem Wissen und Gewissen zu dem Schluß gekommen ist, dass ein Hund tatsächlich irreversibel gefährlich ist - dann verbietet sich damit auch automatisch eine Weitergabe an Dritte.
Ich unterschreibe keinen Abgabevertrag, und ich übernehme nicht die Verantwortung für eine Weitergabe oder Vermittlung eines Hundes, wenn in der Zeile "Bemerkungen zum Tier" wahrheitsgemäß und korrekt eingetragen ist: "Hund ist irreversibel gefährlich - aufgrund von Mißhandlung, Ausbildung für Hundekämpfe, Mißbrauch - leidet an hypertrophem Aggressionsverhalten - an Retriever-Wutsyndrom - an sog. Cocker-Wut - hochgradig gefährlich aufgrund von Hirntumor, Stoffwechselstörung, tumorösem Geschehen an inneren Organen - usw. usf."
Damit würde ich mich auch zu recht strafbar machen.
Es täte mir sehr leid, wenn eine unserer Entscheidungen trotz größter Mühe falsch wäre, und dadurch ein Hund zuviel euthanasiert würde.
Es täte mir aber wesentlich mehr leid, wenn eine falsche Entscheidung dazu führte, dass ein Hund zuwenig euthanasiert würde, und ich anschließend für ein Kindergrab verantwortlich wäre.
Nachtrag:
Für mich persönlich hat sich Frau Rohn schon dadurch disqualifiziert, dass sie ohne den Hund zu kennen, ohne beim Test dabei gewesen zu sein, ohne das Gutachten von Dr. Feddersen-Petersen zu kennen und ohne mit dieser Kontakt aufgenommen zu haben, das Angebot gemacht hat "es mit Sugar einmal zu probieren".
Auch ein tatsächlich irreversibel gefährlicher Hund ist leidensfähig, und er leidet. Auch einem solchen Hund gegenüber besteht eine Verantwortung, und zwar die, ihn nicht länger zu quälen, indem man ihn als Wanderpokal von Hans nach Franz schickt, damit jeder einmal seine "Resozialisierungskünste" an ihm ausprobieren darf und er jedesmal neu unter Streß gesetzt wird, sondern endlich sein Leiden zu beenden.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass genau diejenigen, die am lautesten geschrien haben "Nicht einschläfern! Ich versuch es mit ihm...ich trainiere...ich resozialisiere...ich kann das...mit Liebe und Güte...ich bin ein Hundeflüsterer...mit dem Clickertraining..." hinterher auch genau diejenigen waren, die sich genauso laut darüber beklagt haben, wie das Tierheim XY oder sonst jemand ihnen überhaupt einen "solchen Hund" überlassen konnte, und "wenn sie das gewußt hätten" oder die den Hund dann heimlich still und leise weiter und weiter verschoben haben, bis irgendjemand, dem der Hund unter völlig falschen Voraussetzungen, meist "in Pflege", angedreht wurde, dann anläßlich des nächsten Beißunfalls endlich ein Ende machte.
Das soll Sugar besser erspart bleiben.