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SG
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Hallo Natalie,
ein Hund ist z.B. dann irreversibel gefährlich, wenn eine der in Anführungszeichen gesetzten Bemerkungen zutrifft. Gendefekte, die angeführten unheilbaren Erkrankungen und ausreichend massiver Mißbrauch/Konditionierung/Sozialisierungschäden lassen sich nicht gegenkonditionieren oder abtrainieren. Von niemandem.
Die Frage ist auch nicht, was Frau Rohn meint.
(Es findet sich immer einer, der MEINT, er kann es MAL PROBIEREN.)
Sondern ob jemand bereit ist, die Verantwortung für eine Vermittlung AN Frau Rohn zu übernehmen. Ich würde das aus den genannten Gründen nicht tun, denn wer eine Übernahmezusage für einen gefährlichen Hund macht, OHNE sich wenigstens im Vorfeld über diesen zu informieren (wie immer er dann auch die Informationen anschließend bewertet) ist in meinen Augen bestenfalls ein Traumtänzer. Traumtänzern überlasse ich keinen gefährlichen Hund. Denn ihre Fehler (sowohl gegenüber dem Hund als gegenüber ihrer Umelt und ihnen selbst) müsste ich mir später anlasten lassen.
WENN Sugar reversibel gefährlich wäre, würde sich DFP anders äußern, und das Tierheim Hamburg wäre nach der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes zu verhaltenstherapeutischen Maßnahmen verpflichtet. WEIL sich DFP wie nachzulesen äußert, machen verhaltenstherapeutische Maßnahmen keinen Sinn, und das Tierheim Hamburg darf einen irreversibel gefährlichen Hund verwahren und ihm täglich beim Leiden zusehen. Ein reversibel gefährlicher Hund kann seinem halter mit Auflagen (Maulkorb- und Leinenzwang, Auflage des Besuchs eines Hundetrainers etc., Wiedrevorstellung beim Wesenstest nach Training) zurück gegeben werden. Eine irreversibel gefährlicher Hund nicht, denn der fällt unter die staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr, und zwar als eine Gefahr, die weder eingeschränkt noch minimiert werden kann.
DFP führt nicht umsonst an, dass die jetzige Situation des Hundes in ihren Augen Tierquälerei ist, zu der sie nur eine Alternative sieht.
ein Hund ist z.B. dann irreversibel gefährlich, wenn eine der in Anführungszeichen gesetzten Bemerkungen zutrifft. Gendefekte, die angeführten unheilbaren Erkrankungen und ausreichend massiver Mißbrauch/Konditionierung/Sozialisierungschäden lassen sich nicht gegenkonditionieren oder abtrainieren. Von niemandem.
Die Frage ist auch nicht, was Frau Rohn meint.
(Es findet sich immer einer, der MEINT, er kann es MAL PROBIEREN.)
Sondern ob jemand bereit ist, die Verantwortung für eine Vermittlung AN Frau Rohn zu übernehmen. Ich würde das aus den genannten Gründen nicht tun, denn wer eine Übernahmezusage für einen gefährlichen Hund macht, OHNE sich wenigstens im Vorfeld über diesen zu informieren (wie immer er dann auch die Informationen anschließend bewertet) ist in meinen Augen bestenfalls ein Traumtänzer. Traumtänzern überlasse ich keinen gefährlichen Hund. Denn ihre Fehler (sowohl gegenüber dem Hund als gegenüber ihrer Umelt und ihnen selbst) müsste ich mir später anlasten lassen.
WENN Sugar reversibel gefährlich wäre, würde sich DFP anders äußern, und das Tierheim Hamburg wäre nach der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes zu verhaltenstherapeutischen Maßnahmen verpflichtet. WEIL sich DFP wie nachzulesen äußert, machen verhaltenstherapeutische Maßnahmen keinen Sinn, und das Tierheim Hamburg darf einen irreversibel gefährlichen Hund verwahren und ihm täglich beim Leiden zusehen. Ein reversibel gefährlicher Hund kann seinem halter mit Auflagen (Maulkorb- und Leinenzwang, Auflage des Besuchs eines Hundetrainers etc., Wiedrevorstellung beim Wesenstest nach Training) zurück gegeben werden. Eine irreversibel gefährlicher Hund nicht, denn der fällt unter die staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr, und zwar als eine Gefahr, die weder eingeschränkt noch minimiert werden kann.
DFP führt nicht umsonst an, dass die jetzige Situation des Hundes in ihren Augen Tierquälerei ist, zu der sie nur eine Alternative sieht.