Ich krieg noch die Krise-schon wieder Welpen von 6 Wochen nach D´land geholt

Hands for Dogs

Claudia (Jeija) und ich haben wegen dieser Orga (Hunde in Not) schon mehrfach telefoniert, mittlerweile bekomme ich da wirklich die Krise.

Habe mir eben mal den Spaß gemacht und deren Kleinanzeigen bei Ebay nachgeschlagen, sind ja nur 200 :eg: Gleich auf der ersten Seite müssen 3 Hunde möglichst sofort das Zuhause wieder verlassen, einer davon kam erst heute Nacht in Deutschland an... das ist usus bei denen. Oft steht auch auf der HP "Kommt heute mit nach Deutschland, hat aber noch keine PS"..... ein paar Anzeigen weiter unten bieten sie ein Pinschermädchen samt ihrer 6 Wochen alten Tochter an! Die Babys waren vor 14 Tagen noch so groß wie mein Handteller!!! Sie hatte drei Babys, keine Ahnung wo die anderen beiden abgeblieben sind.

Laut deren HP hat die Tochter schon ein Zuhause gefunden! Und glaubt ja nicht, das die Skrupel haben, Mutter und Tochter so früh zu trennen! Die letzten Welpen (Schäfiwelpen) die sie holten, waren keine 5 Wochen alt, als sie von der Mutter getrennt auf seperate Pflegestellen gingen!

Wenn es stimmt, was auf deren HP steht, dann kam gestern auch Dzina mit...auch Dzina hat um den 20.1.11 geworfen, ebenso Tina (sie hat am 20.1. geworfen, steht für den 26.3. auf dem Transportplan). Sie werden die Hündinnen nicht alleine holen, egal ob es erlaubt ist oder nicht, Welpen unter 4 Monaten einzuführen...

Was kann man noch unternehmen? Das TH stellt sich natürlich stumm, reagiert in keinsterweise. Das Veterinäramt Hannover wurde bereits aufmerksam gemacht, leitete dann aber alles nach Soltau-Fallingbostel weiter, da im Impressum plötzlich nicht mehr Hannover sondern Schwarmstedt angegeben wurde... Laut HP haben die alle Genehmigungen vom Vetamt bekommen....
 
  • 26. April 2024
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Hi Hands for Dogs ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hört sich alles andere als seriös an, geht wohl nur um das schnelle Geld mit kleinen und jungen Hunden. :sauer:
 
für diese Bella die gestern mitkam, gab`s ne Einfuhrgenehmigung?

Ich freu mich ja für jeden Hund der ein gutes Zuhause findet, aber lt. dem Foto hätte ich gesagt: tut mir leid.. keine chance in D.. oder es wird bei mir wirklich Zeit für ne neue Brille
 
Natürlich, um nichts anders geht es.... die holen im wöchentlichen bzw. zweiwöchentlichen Rythmus immer mind. 10 Hunde.... Guck dir nur mal den Pflegevertrag an

1)Die zukünftige Pflegestelle verpflichtet sich, das aufgenommene Tier den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen gemäß und entsprechend der Verankerung der Tierrechte im Gesetz zu halten und zu pflegen.

2)Hunde dürfen nicht als Kettenhund oder im Zwinger gehalten werden und müssen bei entsprechender Jahreszeit stets Zugang zu beheizten Räumen haben.

3)Hunden ist genügend Auslauf zu gewähren,

4)Die Ernährung muss den Ansprüchen des Hundes gerecht sein.

5)Es wird vereinbart, dass dafür zu sorgen ist dass reine Wohnungskatzen ausschließlich in der Wohnung gehalten werden und der Freigang verhindert wird.

6)Das Tier darf nicht für züchterische Zwecke oder andere gewerbsmäßige Zwecke verwendet werden.

7)Die Pflegestelle des oben genannten Tieres verpflichtet sich: - Futterkosten und Hundesteuer/Versicherung zu übernehmen

:cool:entlaufene und/oder entwendete Tiere unverzüglich bei der im Vertrag angegebenen Pflegestellenbetreuung oder einem Mitglied des Teams Hunde in Not zu melden und umgehend geeignete Maßnahmen
zur Wiederauffindung einzuleiten.


9)das Tier nicht weiter zu vermitteln und/oder in eine andere Pflegestelle (auch nicht zu Verwandten) zu
übergeben.

Ausgenommen davon sind Absprachen die vorab mit dem zuständigen Betreuer des Vereins Hunde in Not vorgenommen wurden.(z.b bei einem Krankenhausaufenthalt der Pflegerin oder des Pflegers.etc)nur dann darf das Tier kurzzeitig von einem anderen in Pflege genommen werden. Dieser hat dann für die Zeit einen zusätlichen Pflegevertrag zu unterzeichen.

10)Tierarztkosten übernimmt die Pflegestelle !

Dieses erfordert eine vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung , Zuständig hierfür ist die im Vertrag angegebene Pflegestellenbetreuung.

Ausnahme: Notfälle, in denen sofort eine tierärztliche Versorgung erfolgen muss und die Pflegestellenbetreuung nicht telefonisch zu erreichen ist. Dabei ist Folgendes zu beachten:

a) Tierarztbesuche zur Vorsorge bzw. für eine Routineuntersuchung sind ebenfalls vorher abzusprechen.

b) Notfälle sind unmittelbar zu melden.

c) Folgebehandlungen, Medikamentenverordnungen, Laboruntersuchungen oder ärztlich verordnete
d)Euthanasie des Tieres ist ebenfalls vorher mit der Pflegestellenbetreuung abzusprechen.

e)Tierärzte und Kliniken sind davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um ein Tier aus dem Tierschutz handelt. Dazu kann der Pflegevertrag vorgezeigt werden und/oder persönlicher Kontakt zwischen dem
Behandelnden und der Pflegestellenbetreuung hergestellt werden. Einige Kliniken und Tierarzt gewähren
einen Preisnachlass bei Hunden aus dem Tierschutz.


f) Der Verein darf einen Tierarzt bestimmen, bei dem das Tier behandelt wird. Dabei ist zu berücksichtigen,
ob die Pflegestelle in der Lage ist, diesen Tierarzt aufzusuchen (Entfernung, Mobilität der PS).

Die Pflegestellenbetreuung ist berechtigt, Tierarztbesuche mit dem Tier selber vorzunehmen.
11)Vom Vermittler angeordnete ärztliche Behandlungen müssen durchgeführt werden. Ebenso hat er das
Recht, von der Pflegestelle vorgeschlagene Behandlungsmaßnahmen zu untersagen (das Wohl des Tieres
des und die gesetzlichen Bestimmungen stehen dabei immer im Vordergrund). Ebenso hat der Verein das
Recht, bei umfangreicheren Behandlungen bestimmte Kliniken vorzuschlagen (es wird selbstverständlich
beachtet, dass diese in einer angemessenen Entfernung zu Pflegestelle liegen)

12) Bei nicht kastrierten Tieren ist eine Fortpflanzung unbedingt zu verhindern! Bei Katzen und Hündinnen bitten
wir um Mitteilung, wenn eine Rolligkeit/Läufigkeit eintritt.

Sollte ein Tier in der Pflegestelle trächtig werden
oder ist sie bereits trächtig bei der Übergabe in die Pflegestelle, geht der gesamte Nachwuchs in den Besitz/Eigentum
des Vermittlers/VEreines über.


13). Bei auftretenden Schwierigkeiten mit dem anvertrauten Tier ist die Pflegestellenbetreuung unverzüglich zu
verständigen

Sind die Probleme so gravierend, dass das Tier für die Pflegestelle längerfristig nicht mehr
tragbar ist, muss mindestens eine Frist von 14 Tagen gewährt werden, damit ein anderer geeigneter Platz
für das Tier gefunden werden kann.

14)Die Unterbringung in einer kostenpflichtigen Tierpension vor Ablauf
dieser Frist geht zu Lasten der Pflegestelle.



15)Die Pflegestelle ist verpflichtet, das Tier den vom Vermittler ausgesuchten Interessenten zu zeigen.

16)Sie muss, um eine schnelle Vermittlung unterstützen, Fotos und Beschreibungen an die Pflegestellenbetreuung
senden (sofern diese nicht selber Fotos machen kann) sowie die Entwicklung, sowohl psychisch als auch
körperlich, in einem Pflegestellentagebuch festhalten.

17)Außerdem ist erwünscht, dass die Pflegestelle auch
Interessenten für den Hund sucht. Falls welche gefunden werden, muss die Pflegestellenbetreuung umgehend
unterrichtet werden.


1:cool:Beiß- und extreme Kratzvorfälle jeglicher Art, sowohl mit Menschen als mit Tieren, sind unverzüglich zu
melden.


19) Der Vermittler ist berechtigt, das Tier jederzeit aus der Pflegestelle abzuholen. Bei Abholung (Vermittlung
oder Pflegestellenwechsel, freiwillig oder durch den Verein angeordnet) verzichtet die Pflegestelle auf Kostenerstattung
jedweder Art für sämtliche seit der Übernahme getätigten Ausgaben und hat dem Vermittler
hierzu Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich das Tier zum Zeitpunkt der Abholung aufhält.


20)Wenn die Pflegestelle das Tier selber übernehmen möchte, gelten für sie dieselben Bestimmungen wie für
jeden anderen Übernehmer. (Schutzvertrag und Schutzgebühr)



21)Das Tier wird durch die Pflegestelle haftpflichtversichert. Jegliche Vorfälle, die eventuell einen Haftpflichtschadensfall
darstellen, sind auch unverzüglich der Pflegestellenbetreuung mitzuteilen. Dabei sind alle relevanten
Daten wie Name und Anschrift von Personen; Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalles sowie eine
Beschreibung des Vorfalles und des eventuellen Schadens schriftlich festzuhalten.

12.

21)Bestandteil dieses Vertrages sind die Daten der Selbstauskunft der Pflegestelle, deren Korrektheit die Pflegestelle
mit diesem Vertrag bestätigt. Die Pflegestelle verpflichtet sich, den Vermittlern von jeder Änderung
seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich zu verständigen. Das gleiche gilt, wenn sich gegenüber
der Selbstauskunft Änderungen ergeben, die für das Halten eines Tieres von Bedeutung sind. Alle weiteren
zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Sollten sich einzelne Vertragbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen hiervon nicht berührt

13.
Wenn der Hund dann doch, aus welchen Gründen auch immer, wieder zurück/abgegeben werden soll, so muß er so lange auf der Pflegestelle bleiben, bis er weiter vermittelt ist, kann er ihn nicht behalten, so muß das Tier auf seine Kosten in einer Tierpension, bis zur weiteren Vermittlung, untergebracht werden!


14.
Die Pflegestelle sollte sich an den Kosten des Transportes beteiligen, Kosten sind Tierheim, Tierarzt, aktuelle Wurmkuren, Benzin, Fahrer, Lkw-Miete, wir bringen immer Futter mit, folge Kosten wie Behandlungen, keine Abnahme der Hunde, dadurch Pensionskosten u.s.w., bisher im Schnitt ab ca. 130-200€ , da würden wir uns freuen, wenn die Helfer min einen Teil mit tragen könnten/würden (gern ab75€)

Sie wälzen alle Kosten auf die PS ab! Wenn die den Hund dann aber fest übernehmen möchte, dann muss sie trotzdem noch die normale SG bezahlen! :kindergarten:

Die Satzung ist auch der Burner..... :cool: Versammlungen werden in den Kärntener Medien / Tagespresse bekannt gegeben - ohwohl der Vereinssitz doch in Schwarmstedt ist :D
 
naja.. und jeden Tag steht wieder ein Dummer auf.. so sagt man doch
 
für diese Bella die gestern mitkam, gab`s ne Einfuhrgenehmigung?

Nehme ich mal nicht an... Labradormix... ja nee, is klar :D Die Letzte "Boxermix"-Hündin, die sie auf der letzten Transportliste hatten, war eine reine Am-Staff Hündin, ich hatte sie selber im TH gesehen und noch mit ihr geschmust.... Da weiß ich aber nicht 100%ig, ob sie die auch wirklich mitgenommen haben...
 
Na sind doch alles "Klasse" Bedingungen für die zukünftigen Pflegestellen:sauer: Reibach wird mit Welpis gemacht, auf den Kosten bleibt die PS sitzen....so rechnet sich das doch......DAS IST EIN LUKRATIVES GESCHÄFT:sauer:

Welche PS lässt sich denn auf diese Bedingungen ein:verwirrt:Da müsste ich ja mit dem Klammersack gepudert sein:unsicher:





Natürlich, um nichts anders geht es.... die holen im wöchentlichen bzw. zweiwöchentlichen Rythmus immer mind. 10 Hunde.... Guck dir nur mal den Pflegevertrag an

1)Die zukünftige Pflegestelle verpflichtet sich, das aufgenommene Tier den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen gemäß und entsprechend der Verankerung der Tierrechte im Gesetz zu halten und zu pflegen.

2)Hunde dürfen nicht als Kettenhund oder im Zwinger gehalten werden und müssen bei entsprechender Jahreszeit stets Zugang zu beheizten Räumen haben.

3)Hunden ist genügend Auslauf zu gewähren,

4)Die Ernährung muss den Ansprüchen des Hundes gerecht sein.

5)Es wird vereinbart, dass dafür zu sorgen ist dass reine Wohnungskatzen ausschließlich in der Wohnung gehalten werden und der Freigang verhindert wird.

6)Das Tier darf nicht für züchterische Zwecke oder andere gewerbsmäßige Zwecke verwendet werden.

7)Die Pflegestelle des oben genannten Tieres verpflichtet sich: - Futterkosten und Hundesteuer/Versicherung zu übernehmen

:cool:entlaufene und/oder entwendete Tiere unverzüglich bei der im Vertrag angegebenen Pflegestellenbetreuung oder einem Mitglied des Teams Hunde in Not zu melden und umgehend geeignete Maßnahmen
zur Wiederauffindung einzuleiten.


9)das Tier nicht weiter zu vermitteln und/oder in eine andere Pflegestelle (auch nicht zu Verwandten) zu
übergeben.

Ausgenommen davon sind Absprachen die vorab mit dem zuständigen Betreuer des Vereins Hunde in Not vorgenommen wurden.(z.b bei einem Krankenhausaufenthalt der Pflegerin oder des Pflegers.etc)nur dann darf das Tier kurzzeitig von einem anderen in Pflege genommen werden. Dieser hat dann für die Zeit einen zusätlichen Pflegevertrag zu unterzeichen.

10)Tierarztkosten übernimmt die Pflegestelle !

Dieses erfordert eine vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung , Zuständig hierfür ist die im Vertrag angegebene Pflegestellenbetreuung.

Ausnahme: Notfälle, in denen sofort eine tierärztliche Versorgung erfolgen muss und die Pflegestellenbetreuung nicht telefonisch zu erreichen ist. Dabei ist Folgendes zu beachten:

a) Tierarztbesuche zur Vorsorge bzw. für eine Routineuntersuchung sind ebenfalls vorher abzusprechen.

b) Notfälle sind unmittelbar zu melden.

c) Folgebehandlungen, Medikamentenverordnungen, Laboruntersuchungen oder ärztlich verordnete
d)Euthanasie des Tieres ist ebenfalls vorher mit der Pflegestellenbetreuung abzusprechen.

e)Tierärzte und Kliniken sind davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um ein Tier aus dem Tierschutz handelt. Dazu kann der Pflegevertrag vorgezeigt werden und/oder persönlicher Kontakt zwischen dem
Behandelnden und der Pflegestellenbetreuung hergestellt werden. Einige Kliniken und Tierarzt gewähren
einen Preisnachlass bei Hunden aus dem Tierschutz.


f) Der Verein darf einen Tierarzt bestimmen, bei dem das Tier behandelt wird. Dabei ist zu berücksichtigen,
ob die Pflegestelle in der Lage ist, diesen Tierarzt aufzusuchen (Entfernung, Mobilität der PS).

Die Pflegestellenbetreuung ist berechtigt, Tierarztbesuche mit dem Tier selber vorzunehmen.
11)Vom Vermittler angeordnete ärztliche Behandlungen müssen durchgeführt werden. Ebenso hat er das
Recht, von der Pflegestelle vorgeschlagene Behandlungsmaßnahmen zu untersagen (das Wohl des Tieres
des und die gesetzlichen Bestimmungen stehen dabei immer im Vordergrund). Ebenso hat der Verein das
Recht, bei umfangreicheren Behandlungen bestimmte Kliniken vorzuschlagen (es wird selbstverständlich
beachtet, dass diese in einer angemessenen Entfernung zu Pflegestelle liegen)

12) Bei nicht kastrierten Tieren ist eine Fortpflanzung unbedingt zu verhindern! Bei Katzen und Hündinnen bitten
wir um Mitteilung, wenn eine Rolligkeit/Läufigkeit eintritt.

Sollte ein Tier in der Pflegestelle trächtig werden
oder ist sie bereits trächtig bei der Übergabe in die Pflegestelle, geht der gesamte Nachwuchs in den Besitz/Eigentum
des Vermittlers/VEreines über.


13). Bei auftretenden Schwierigkeiten mit dem anvertrauten Tier ist die Pflegestellenbetreuung unverzüglich zu
verständigen

Sind die Probleme so gravierend, dass das Tier für die Pflegestelle längerfristig nicht mehr
tragbar ist, muss mindestens eine Frist von 14 Tagen gewährt werden, damit ein anderer geeigneter Platz
für das Tier gefunden werden kann.

14)Die Unterbringung in einer kostenpflichtigen Tierpension vor Ablauf
dieser Frist geht zu Lasten der Pflegestelle.



15)Die Pflegestelle ist verpflichtet, das Tier den vom Vermittler ausgesuchten Interessenten zu zeigen.

16)Sie muss, um eine schnelle Vermittlung unterstützen, Fotos und Beschreibungen an die Pflegestellenbetreuung
senden (sofern diese nicht selber Fotos machen kann) sowie die Entwicklung, sowohl psychisch als auch
körperlich, in einem Pflegestellentagebuch festhalten.

17)Außerdem ist erwünscht, dass die Pflegestelle auch
Interessenten für den Hund sucht. Falls welche gefunden werden, muss die Pflegestellenbetreuung umgehend
unterrichtet werden.


1:cool:Beiß- und extreme Kratzvorfälle jeglicher Art, sowohl mit Menschen als mit Tieren, sind unverzüglich zu
melden.


19) Der Vermittler ist berechtigt, das Tier jederzeit aus der Pflegestelle abzuholen. Bei Abholung (Vermittlung
oder Pflegestellenwechsel, freiwillig oder durch den Verein angeordnet) verzichtet die Pflegestelle auf Kostenerstattung
jedweder Art für sämtliche seit der Übernahme getätigten Ausgaben und hat dem Vermittler
hierzu Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich das Tier zum Zeitpunkt der Abholung aufhält.


20)Wenn die Pflegestelle das Tier selber übernehmen möchte, gelten für sie dieselben Bestimmungen wie für
jeden anderen Übernehmer. (Schutzvertrag und Schutzgebühr)



21)Das Tier wird durch die Pflegestelle haftpflichtversichert. Jegliche Vorfälle, die eventuell einen Haftpflichtschadensfall
darstellen, sind auch unverzüglich der Pflegestellenbetreuung mitzuteilen. Dabei sind alle relevanten
Daten wie Name und Anschrift von Personen; Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalles sowie eine
Beschreibung des Vorfalles und des eventuellen Schadens schriftlich festzuhalten.

12.

21)Bestandteil dieses Vertrages sind die Daten der Selbstauskunft der Pflegestelle, deren Korrektheit die Pflegestelle
mit diesem Vertrag bestätigt. Die Pflegestelle verpflichtet sich, den Vermittlern von jeder Änderung
seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich zu verständigen. Das gleiche gilt, wenn sich gegenüber
der Selbstauskunft Änderungen ergeben, die für das Halten eines Tieres von Bedeutung sind. Alle weiteren
zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Sollten sich einzelne Vertragbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen hiervon nicht berührt

13.
Wenn der Hund dann doch, aus welchen Gründen auch immer, wieder zurück/abgegeben werden soll, so muß er so lange auf der Pflegestelle bleiben, bis er weiter vermittelt ist, kann er ihn nicht behalten, so muß das Tier auf seine Kosten in einer Tierpension, bis zur weiteren Vermittlung, untergebracht werden!


14.
Die Pflegestelle sollte sich an den Kosten des Transportes beteiligen, Kosten sind Tierheim, Tierarzt, aktuelle Wurmkuren, Benzin, Fahrer, Lkw-Miete, wir bringen immer Futter mit, folge Kosten wie Behandlungen, keine Abnahme der Hunde, dadurch Pensionskosten u.s.w., bisher im Schnitt ab ca. 130-200€ , da würden wir uns freuen, wenn die Helfer min einen Teil mit tragen könnten/würden (gern ab75€)
Sie wälzen alle Kosten auf die PS ab! Wenn die den Hund dann aber fest übernehmen möchte, dann muss sie trotzdem noch die normale SG bezahlen! :kindergarten:

Die Satzung ist auch der Burner..... :cool: Versammlungen werden in den Kärntener Medien / Tagespresse bekannt gegeben - ohwohl der Vereinssitz doch in Schwarmstedt ist :D
 
Soweit ich diese sehr unübersichtliche HP richtig interpretiert und nichts übersehen habe, handelt es sich auch nicht um einen eingetragenen Verein.
Da ist zwar eine "Satzung" angegeben und es wird vom Präsidenten/Vorstand gesprochen, aber Hinweise auf ein e.V. oder gar eine Gemeinnützigkeit konnte ich nicht finden.

Im Impressum, welches man ganz unten unter der "Satzung" findet, steht etwas von einer "Tierschutzgewerbeanmeldung" und der "Umsatzsteuerverpflichtung", der sie unterliegen.

:rolleyes:
 
Schon mal einen TSv gesehen, der 19% MwSt auf seine Schutzgebühren aufschlägt?? :rolleyes:

[...]da wir Umsatzsteuerpflichtig sind, müßen wir 19% MwSt. veranschlagen und ausweisen.


Ich bin ja nun selbstständig, falle dabei aber unter die Kleinunternehmerregelung, brauche somit keine MwST ausweisen. Das muss man erst, laut meinem Steuerfuzzi, wenn das Jahreseinkommen 17.500 € übersteigt...
Selbst wenn die ihren "Handel" also als Gewerbe angemeldet haben, was irgendwo auf der HP steht (aber momentan ändern die da ständig dran rum), dann müssten die üher 17.500 € / Jahr an den Hunden verdienen, wenn sie MwSt ausweisen... Das wären monatlich also mind. 1460 € an "Schutzgebühren"...
Frage mich nur, wo das ganze Geld bleibt, denn im TH kommt davon nichts an. Die würden sich freuen, davon z.B. monatlich 1000 € für Futter oder Kastrationen zu bekommen... oder um die Zwingerböden mal zu erneuern ect.pp.

Kürzlich stand auf der HP noch:

Da wir Europaweit vermitteln ist es uns nicht möglich Vorkontrollen und Nachkontrollen zu machen, unsere Kontrollen sind Fotos, die die neuen Besitzer an uns schicken müssen.

Auch nicht schlecht... :sauer:
 
Soweit ich diese sehr unübersichtliche HP richtig interpretiert und nichts übersehen habe, handelt es sich auch nicht um einen eingetragenen Verein.
Da ist zwar eine "Satzung" angegeben und es wird vom Präsidenten/Vorstand gesprochen, aber Hinweise auf ein e.V. oder gar eine Gemeinnützigkeit konnte ich nicht finden.

Im Impressum, welches man ganz unten unter der "Satzung" findet, steht etwas von einer "Tierschutzgewerbeanmeldung" und der "Umsatzsteuerverpflichtung", der sie unterliegen.

:rolleyes:

Dazu schreiben sie ja

So weit verbreitet diese Ansicht auch ist - Sie trifft nicht zu. Denn die Vereinsmeier-Bürokratie ist nur dann unvermeidlich, wenn ein ins Vereinsregister eingetragener Verein gegründet werden soll. Nur ein solcher "e. V." stellt eine eigenständige juristische Person dar: Er kann als solcher klagen und verklagt werden, Vermögen bilden und Schulden machen, ohne dass die (einfachen) Mitglieder dafür automatisch geradestehen müssen.​


Ebenfalls in den Bereich der Vereinsirrtümer gehört der Glaube, dass nur ein eingetragener Verein als gemeinnützig anerkannt werden könne. Das trifft nicht zu: Steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen können grundsätzlich auch von Non-Profit-Organisationen anderer Rechtsformen ausgestellt werden. Im Mittelpunkt der Finanzamtsprüfung steht der Vereinszweck. Auch ein nicht eingetragener Verein kann gemeinnützig sein!

Natürlich hat eine Eintragung auch vieles für sich: Je nach Vereinszweck und -größe sowie Mitgliederfluktuation ist vor allem die Haftungsbeschränkung durch die Eintragung ein gutes Argument, die bürokratischen Mühen auf sich zu nehmen.​

Dem Finanzamt Soltau ist dieser "Verein" unter der angegebenen Steuernummer nicht bekannt, da hat ein "großzügiger Spender" sich vorab nämlich mal erkundigt wegen Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung. :D Und zumindest Google und das Örtliche spucken auch den Steuerberater in Stadthagen nicht aus, da gibts nur einen in Bayern mit diesem Namen.....



 
Auf deren erster Seite steht :
...Schutzbeitrag pro Hund beträgt ca.100€ für die angefallenen Kosten.
in der einer annonce steht:
Schutzbeitrag 185-285€ je Hund

...und wahrscheinlich sind das dann solche "Tierschutztransporte", über die dann später in der Presse berichtet wird...:sauer:

...im Artikel selber wird ja zugegeben, das man bei diesen Transporten gut verdient...:heul:


Dem Finanzamt Soltau ist dieser "Verein" unter der angegebenen Steuernummer nicht bekannt, da hat ein "großzügiger Spender" sich vorab nämlich mal erkundigt wegen Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung. Und zumindest Google und das Örtliche spucken auch den Steuerberater in Stadthagen nicht aus, da gibts nur einen in Bayern mit diesem Namen.....
...das kann ich mir gut vorstellen !

@ Hands for Dogs
Die Sache mit der Steuer...
in einigen Annoncen im zergportal ist mir das schon öfter aufgefallen, bei Auslandshunden, mir fällt aber jetzt der Name nicht ein...:verwirrt:

@ hundeuschi
zu dem "Pflegestellenvertrag"
die meisten "Hundeeltern auf Zeit" sind Ottonormalverbraucher und erst mal happy, was für den "Tierschutz" tun zu können.
Die rutschen auch nicht die Hälfte ihres Lebens in Hundeforen rum :unsicher:
und hinterher kommt dann das böse Erwachen, - wenn man sich dann als "Pflegestellenversager" erkennt und das Tier selber übernehmen möchte - wird der Hund flugs abgeholt und woanders untergebracht - mit manchmal sehr fadenscheinigen Gründen !
 
Auf deren erster Seite steht :
...Schutzbeitrag pro Hund beträgt ca.100€ für die angefallenen Kosten.
in der einer annonce steht:
Schutzbeitrag 185-285€ je Hund

...und wahrscheinlich sind das dann solche "Tierschutztransporte", über die dann später in der Presse berichtet wird...:sauer:

...im Artikel selber wird ja zugegeben, das man bei diesen Transporten gut verdient...:heul:

Edit

Dem Finanzamt Soltau ist dieser "Verein" unter der angegebenen Steuernummer nicht bekannt, da hat ein "großzügiger Spender" sich vorab nämlich mal erkundigt wegen Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung. Und zumindest Google und das Örtliche spucken auch den Steuerberater in Stadthagen nicht aus, da gibts nur einen in Bayern mit diesem Namen.....
...das kann ich mir gut vorstellen !

@ Hands for Dogs
Die Sache mit der Steuer...
in einigen Annoncen im zergportal ist mir das schon öfter aufgefallen, bei Auslandshunden, mir fällt aber jetzt der Name nicht ein...:verwirrt:

@ hundeuschi
zu dem "Pflegestellenvertrag"
die meisten "Hundeeltern auf Zeit" sind Ottonormalverbraucher und erst mal happy, was für den "Tierschutz" tun zu können.
Die rutschen auch nicht die Hälfte ihres Lebens in Hundeforen rum :unsicher:
und hinterher kommt dann das böse Erwachen, - wenn man sich dann als "Pflegestellenversager" erkennt und das Tier selber übernehmen möchte - wird der Hund flugs abgeholt und woanders untergebracht - mit manchmal sehr fadenscheinigen Gründen !


Edit
 
Auf deren erster Seite steht :
...Schutzbeitrag pro Hund beträgt ca.100€ für die angefallenen Kosten.
in der einer annonce steht:
Schutzbeitrag 185-285€ je Hund

Dann guck mal bei "Hunde in Deutschland", da kosten einige dann schon 350 € ;)
 
Auf deren erster Seite steht :
...Schutzbeitrag pro Hund beträgt ca.100€ für die angefallenen Kosten.
in der einer annonce steht:
Schutzbeitrag 185-285€ je Hund

...und wahrscheinlich sind das dann solche "Tierschutztransporte", über die dann später in der Presse berichtet wird...:sauer:

...im Artikel selber wird ja zugegeben, das man bei diesen Transporten gut verdient...:heul:


Dem Finanzamt Soltau ist dieser "Verein" unter der angegebenen Steuernummer nicht bekannt, da hat ein "großzügiger Spender" sich vorab nämlich mal erkundigt wegen Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung. Und zumindest Google und das Örtliche spucken auch den Steuerberater in Stadthagen nicht aus, da gibts nur einen in Bayern mit diesem Namen.....
...das kann ich mir gut vorstellen !

@ Hands for Dogs
Die Sache mit der Steuer...
in einigen Annoncen im zergportal ist mir das schon öfter aufgefallen, bei Auslandshunden, mir fällt aber jetzt der Name nicht ein...:verwirrt:

@ hundeuschi
zu dem "Pflegestellenvertrag"
die meisten "Hundeeltern auf Zeit" sind Ottonormalverbraucher und erst mal happy, was für den "Tierschutz" tun zu können.
Die rutschen auch nicht die Hälfte ihres Lebens in Hundeforen rum :unsicher:
und
hinterher kommt dann das böse Erwachen, - wenn man sich dann als "Pflegestellenversager" erkennt und das Tier selber übernehmen möchte - wird der Hund flugs abgeholt und woanders untergebracht - mit manchmal sehr fadenscheinigen Gründen !


Da gebe ich Dir recht, nicht jeder hat Internet ABER man macht sich doch schlau was eine PS beinhalten tut UND man liest doch auch, was man unterschreibt und das ist das was ich nicht verstehe......im normalen Leben lese ich mir alles 3 mal durch ehe irgendwo meine Unterschrift hin kommt......und jeder weiß doch auch ohne Internet zu besitzen, das ein Hund aus dem Ausland oder schlechter Haltung enorm viel Geld verschlingen kann wenn diese krank sind.....und genau das ist der Punkt....ich versteh es nicht
 
Da gebe ich Dir recht, nicht jeder hat Internet ABER man macht sich doch schlau was eine PS beinhalten tut UND man liest doch auch, was man unterschreibt und das ist das was ich nicht verstehe......im normalen Leben lese ich mir alles 3 mal durch ehe irgendwo meine Unterschrift hin kommt......und jeder weiß doch auch ohne Internet zu besitzen, das ein Hund aus dem Ausland oder schlechter Haltung enorm viel Geld verschlingen kann wenn diese krank sind.....und genau das ist der Punkt....ich versteh es nicht

...und trotzdem gibt es immer noch genügend "Merkbefreite", die in der heutigen "Geiz-ist-geil"-Manie ihren zukünftigen Hausgenossen supergünstig übers i-net kaufen : ...Mopswelpen und andere kleine Rassen...160,-Euronen...
...oder die bei ihrem Wochenendausflug nach Holland kurz mal beim Welpenhandel W****l vorbeischauen...:sauer:
Ich glaube, es liegt daran, das die meisten denken : ach, sowas passiert nur anderen Leuten, aber mir doch nicht !
Und wenn´s ihnen dann doch passiert, dann...schlagen sie z.B. hier im Forum auf, heulen rum, das die TA-Kosten höher waren als der Anschaffungspreis und wollen wissen, wen man jetzt verklagen kann...:sauer:
Es nutzt anscheinend nix, selbst wenn die Leuts informiert sind, (Infostand und Demo von Betroffenen direkt vor dem "Welpenpalast" ) trotzdem sind die Leuts rein und haben dort Hunde gekauft...:nee:


...und das nenne ich dann schon Betrug :
Dann guck mal bei "Hunde in Deutschland", da kosten einige dann schon 350 €
Die Pflegestelle übernimmt alle Tierarztkosten, wie die Kastrationskosten, (die bei einer Hündin bei ca. 300 Euro betragen), und danach wird das Tier quasi "runderneuert" teurer verkauft !
 
Kastrationskosten? Welche Kastrationskosten? Wir haben in diesem TH ein Kastrationsprojekt seit Oktober 2010 und lassen kastrieren... ab 28.3. sind zumindest alle Hündinnen erstmal kastriert - da zahlen DIE dann also nicht einen müden Cent für! Und glaube mal ja nicht, dass die sich da in irgendeiner Weise dran beteiligen....

Selbst mit dem alten, blinden Opi, den wir im Januar auf einen Dauerpflegeplatz zu einem unserer Teammitglieder geholt haben, wollten sie noch Reibach machen! Den hatten sie für 50 € bei Ebay annonciert! :sauer:
 
Hannover sowie auch Soltau wissen Bescheid, unternehmen aber anscheinend nichts.
 
Zum Rest kann ich nicht´s sagen und will ich nicht heiße das ganze aber def. nicht gut also bitte nicht falsch verstehen :hallo:
Aber das mit der Umsatzsteuer ist eine Option, jeder kann vom ersten Euro an selbst entscheiden ob er USt abführt oder nicht. Wenn er als so genannter "Keinunternehmer" optiert muss er das unter den u. g. Vorraussetzungen nicht, darf sich aber auch keine Vorsteuer ziehen. Wenn jemand eben nicht optiert muss er selbst USt abführen und darf sich die Vorsteuer wieder holen :hallo: Wäre zumindest für den Ausweis der USt eine Erklärung.

Schon mal einen TSv gesehen, der 19% MwSt auf seine Schutzgebühren aufschlägt?? :rolleyes:

[...]da wir Umsatzsteuerpflichtig sind, müßen wir 19% MwSt. veranschlagen und ausweisen.


Ich bin ja nun selbstständig, falle dabei aber unter die Kleinunternehmerregelung, brauche somit keine MwST ausweisen. Das muss man erst, laut meinem Steuerfuzzi, wenn das Jahreseinkommen 17.500 € übersteigt...
Selbst wenn die ihren "Handel" also als Gewerbe angemeldet haben, was irgendwo auf der HP steht (aber momentan ändern die da ständig dran rum), dann müssten die üher 17.500 € / Jahr an den Hunden verdienen, wenn sie MwSt ausweisen... Das wären monatlich also mind. 1460 € an "Schutzgebühren"...
Frage mich nur, wo das ganze Geld bleibt, denn im TH kommt davon nichts an. Die würden sich freuen, davon z.B. monatlich 1000 € für Futter oder Kastrationen zu bekommen... oder um die Zwingerböden mal zu erneuern ect.pp.

Kürzlich stand auf der HP noch:

Da wir Europaweit vermitteln ist es uns nicht möglich Vorkontrollen und Nachkontrollen zu machen, unsere Kontrollen sind Fotos, die die neuen Besitzer an uns schicken müssen.

Auch nicht schlecht... :sauer:
 
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Ich hoffe jemand kann mir helfen... Habe mir einen neuen Laptop gekauft (mein alter war den Dingen mit 15 Jahren nicht mehr gewachsen) ohne Betriebssystem.... Dann das oben genannte gekauft und installiert vor ein paar Tagen...jetzt gibts schon die ersten Probleme...in diesem Forum und auch...
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Bostonbully
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DieJanine
Ich krieg auch ne Krise.....:cry: Hab heute bei Danny am Vorderbein und bei Omma hinterm Ohr Knubbel entdeckt bzw gefühlt. Groß sind sie noch net aber trotzdem komisch :uhh:
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Tina1986OB
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rottisternchen
Danke! auch fürs ändern ;) Hab mich jetzt sofort in die Liste eingetragen, aber für dieses mal nutzt das wohl nix mehr :( Und Männe kriegt noch nen kurs fürs Internet was man machen darf und was man lassen sollte :lol:
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rottisternchen
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Jani
Hab soeben meine Fußhupe Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. aus dem Nacken unseres Feriengastes Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. "entfernt". Der Kurze ist ja nun seit Januar bei uns und bestätigt alles an Vorurteilen die ich über Kleine...
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Jani
Artemis_xx
Yipee - nach 2 halben Tagen Puderzuckerschicht, jetzt endlich mal knirschenden Schnee unter den Füßen - so an die 5 cm sind es. *freu* Da macht die Kälte wenigstens einen Sinn. ;)
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Marion
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