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Trollmama

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen!
Heute morgen ist Nala zum 2. Mal innerhalb von 5 Wochen von dem gleichen Hund gebissen worden. Beim 1. Mal waren wir ca. 100 m - 150 m von dem Hof entfernt, als der Hund auf meine Hündin zugelaufen kam und sich ohne jegliche Vorwarnung in sie verbissen hat. Meinem Mann und mir gelang es nur mit Mühe den Hund in den Griff zu bekommen. Die Verletzungen waren ziemlich heftig, aber sie sind gut verheilt.
Heute morgen wollte ich (wie immer) die Zeitungen rund bringen. Es war ca. 7.00 Uhr morgens und Nala hatte ich mit dabei, als wir an dem Hof vorbei kamen. Seit dem 1. Vorfall liegen dort im Einfahrtsbereich 4 Elektrozaundrähte in einem Abstand von ca. 30 cm auf der Erde. Der Besitzer ist der Meinung, daß sein Hund dort nicht drüber geht.
Ich habe Nala ins 'Bleib' gebracht (sie ist ca. 5 m vor der Einfahrt geblieben), bin über die Drähte gestiegen und habe die Zeitung in die Zeitungsrolle gesteckt, als mir aufgefallen ist, daß die Tür, wo sonst immer der Hund eingesperrt ist, auf war.
Mir war gleich mulmig und in diesem Augenblick kam der Hund um die Hausecke. Ich bin sofort wieder über die Drähte und wollte umgehend mit Nala weg, als der Hund angeschossen kam, mit einem Satz über die Drähte sprang und sich in Nala regelrecht verbiß.
Nala ist irgendwie zu gut für diese Welt, denn sie hat sich kaum gewehrt, sondern nur geschrien, was den Hund aber überhaupt nicht interessiert hat. Ich habe dann den Hund hinten am Halsband gepackt, meine Hand um 180 Grad gedreht und dem Hund so die Luft abgedrückt, worauf er nach ein paar Sekunden los ließ.
Ganz ehrlich - ich habe ein paar Sekunden überlegt, ob ich meinen Griff wieder lockern soll, oder nicht. Aber was kann der Hund für seine Besitzer, denn die haben in meinen Augen die Hauptschuld ('ich habe 50 Jahre Hundeerfahrung, ich weiß alles, mir braucht keiner was zu sagen')?
Also habe ich dem Hund gerade soviel Luft gegeben, daß ich ihn mitschleifen konnte, habe bei dem Besitzer an der Tür geklingelt und gegen die Haustür gehämmert. Er kam nach ein paar Minuten raus, war aber der Meinung, daß sein Hund nicht über die Elektrodrähte gehen würde. Zum Glück war mein 12-jähriger Sohn dabei und konnte bestätigen, wo sich der Hund auf Nala gestürzt hat.
Der Besitzer meinte, sein Hund sei versichert, die Kosten wären kein Problem, die Versicherung würde bei uns sogar für einen neuen Hund aufkommen. Ich habe ihm gesagt, daß ich kein Geld für einen neuen Hund will, weil Nala für uns unbezahlbar ist!
Darauf meinte er, daß sein Hund auf dem Hof tun und lassen könnte, was er will, wenn er bellt, dann kann er stundenlang bellen und wenn er beißt, dann hat er auch das Recht dazu! Es wäre ja schließlich ein Hofhund.
Ich habe ihm versucht zu erklären, daß dem nicht so ist, aber der Typ weiß ja alles besser.
Lange diskutieren wollte ich auch nicht mit ihm, denn ich mußte mit Nala in die Tierklinik. Die Verletzungen haben ziemlich geblutet und sind auch sehr tief (viel schlimmer als beim 1. Mal).
Aber lange Rede, kurzer Sinn: Das Niedersächsische Hundegesetz habe ich schon, aber mir fehlen irgendwie noch Urteile, wonach ein Hund eben KEIN Recht dazu hat, in einer solchen Art und Weise aggressiv zu werden. Wie geschrieben, Nala war nicht auf dem Grundstück, der Typ weiß, daß ich Sonntags beim Zeitung rumbringen Nala immer mitnehme und ich wette, daß der Hund die ganze Nacht so auf dem Hof rumgestromert hat, denn ich mußte die Besitzer heute morgen aus dem Bett schmeißen.
Ich habe versucht, selbst Urteile zu finden, aber ich bin immer Moment völlig wirr im Kopf und kann nichts finden. Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen? Ich möchte dem Besitzer gerne diese Urteile ausdrucken und in die Hand drücken, damit er kapiert, daß er völlig falsch liegt.
Nachher werde ich noch mit meinem Mann telefonieren und dann werden wir gemeinsam überlegen, ob wir jetzt das OA einschalten sollen.
Viele Grüße
Trollmama
 
Willst du ihm echt die Urteile unter die Nase halten und dann hoffen, dass er seinen Hund anders sichert?! Alleine nach dem "Und wenn er beißt, hat er das Recht dazu" (vor allem, wenn du schon vorher mit ihm darüber gesprochen hast) wäre mir beim zweiten Vorfall der Kragen geplatzt und ich wäre zum Ordnungsamt gelatscht. Bei solchen Menschen auf Einsicht zu hoffen ist vegebene Liebesmüh. Die werden es nie lernen, auch wenn ihnen Gesetze und Urteile unter die Nase gehalten werden.

Hatte mal eine ähnliche Situation, nur wa der "Angreifer" wesentlich kleiner - ein Yorkshire-Terrier. Das Reden der Hundebesitzer hat hier nichts gebracht (der hat jeden größeren Hund attakiert und hing auch gerne Kindern am Nacken), also sind wir geschlossen zum OA marschiert. Der Hund hat jetzt Leinen- und Maulkorbpflicht, woran sich das Frauchen endlich zum Glück hält nachdem sie wohl schon ein paar Mal wegen des Verstoßes dagegen zahlen musste.
 
Hallo Klopfer!
Ja, ich weiß, an sich müßte ich den Vorfall melden. Mein Mann (den ich jetzt erreicht habe) ist auch der Meinung.
Mir tut nur der Hund so Leid. Der Typ wird sich kaum um Auflagen scheren, sondern entweder ist der Hund plötzlich 'verschwunden', oder im besten Fall im TH und kurz danach ist dann ein anderer Hund da.
Ich habe ja nun eine Nacht Zeit, darüber zu schlafen.
Für mich war eben 'Urteil unter die Nase halten' das letzte Mittel, um dem Typen zu zeigen, daß er im Unrecht ist. Wäre er dann immer noch uneinsichtig, dann hätte mich auch nichts mehr davon abgehalten zum OA und evtl. auch zur Polizei zu gehen.
Viele Grüße
Trollmama
 
Mir tut nur der Hund so Leid.
Um ehrlich zu sein würde mir in der Situation in allererster Linie MEIN Hund leid tun, der schon zweimal verletzt worden ist... Einmal ist ein Unfall, zweimal ist grob fahrlässig, da kann ich auch auf den "ach so armen anderen Hund" keine Rücksicht nehmen. Sorry, ist aber meine Meinung.
 
Ich würde es auf jeden Fall dem Ordnungsamt melden,oder willst du warten bis er dein oder einen anderen Hund totbeißt??
Das nächste mal kann es durchaus auch ein Kind sein oder ein Erwachsener dann machst du dir Vorwürfe,es nicht gemeldet zu haben
 
Okay, Okay, Ihr habt mich überzeugt!
Ich werde es melden, nur befürchte ich, daß nicht viel passieren wird. Irgendwie ticken dbzgl. die Uhren hier 'anders'.
Was meint Ihr: Nur OA melden, oder auch Anzeige bei der Polizei erstatten?
Viele Grüße
Trollmama
 
Also ich würde evtl. mich mal erkundigen, ob Du nicht auch bei der Polizei Anzeige erstatten kannst (hört sich blöde an, aber...) wegen Sachbeschädigung. Schließlich ist Dein Hund zu Schaden gekommen und ein kleinerer Hund hätte es wahrscheinlich nicht überlebt.

Ich finde, dass Du richtig handelst indem Du den Halter meldest.
 
Vielleicht eine doofe Frage, aber kann eine Sache (ein Hund) rechtlich eine andere Sache (den anderen Hund) beschädigen?
 
Ich möchte dem Besitzer gerne diese Urteile ausdrucken und in die Hand drücken, damit er kapiert, daß er völlig falsch liegt.

Und du glaubst, das nützt etwas? - Nee, da kann ich den anderen nur zustimmen. Da pellt der sich ein hartes Ei drauf!

Klopfer schrieb:
Vielleicht eine doofe Frage, aber kann eine Sache (ein Hund) rechtlich eine andere Sache (den anderen Hund) beschädigen?

Klar. Stell dir vor, du stellst dein Auto am Hang ab, legst den Gang nicht ein und ziehst die Handbremse nicht richtig fest. Das Auto setzt sich in deiner Abwesenheit in Bewegung und beschädigt den Zaun deines Nachbarn. - Da hat auch eine Sache in deinem Besitz eine andere Sache im Besitz eines Anderen beschädigt, und du musst für den Schaden aufkommen.

Oder?
 
Nee.

Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht im StGB. Ist also keine Straftat. Die Polizei interessiert sich folglich dafür nicht, das Ordnungsamt aber schon. Und zivilrechtlich hast Du natürlich Anspruch auf Schadenersatz (Erstattung der TA-Kosten).

@ Lektoratte

Bei Deinem Beispiel mit dem Auto muß der Fahrzeughalter auch nur Schadenersatz leisten, eine Strafe kriegt er nicht, weil er fahrlässig (!) den Zaun beschädigt hat. Anders würde das natürlich bei Vorsatz aussehen. Beim Hund ist das dann der Fall, wenn der Besitzer ihn absichtlich auf einen anderen Hund hetzt, dann ist es keine Fahrlässigkeit mehr, sondern Vorsatz => Straftat.
 

Hmmh - ich hab mal beim Einparken ein Auto beschädigt. Kratzer von ca 5 cm an der Stoßstange, leider war der Wagen niegelnagelneu und offenbar geleast (Messefahrzeug). Also hab ich brav die Polizei gerufen, um den Unfall aufnehmen zu lassen.

Die sahen den Schaden und wollten zuerst gleich wieder fahren. Leider war der Kratzer an einer Stelle so tief, dass Lack beschädigt war, also waren sie doch nicht umsonst gekommen.

Ich musste dann für das Lackieren der Stoßstange Schadenersatz leisten (also - via Versicherung) - und bekam ein Bußgeld über 50 DM für Sachbeschädigung.

Das war doch dann eine "Strafe", oder nicht?

Mit dem Straf- und dem Zivilrecht hab ich's nicht so, das weißt du ja... aber wie gesagt, bezahlen musste ich, und hab ich dann auch zähneknirschend. Denn das war ja auch keine Absicht gewesen, höchstens Blödheit von meiner Seite, bzw. etwas zu schwungvolles Einschlagen beim Einparken, weil ich der Müllabfuhr ausweichen und die Straße freimachen wollte...

Angezeigt hatte mich keiner, höchstens ich mich selbst, und dann quasi die beiden Polizisten, die den Unfall aufgenommen hatten.
 
und bekam ein Bußgeld über 50 DM für Sachbeschädigung
Das Bußbeld kannst Du dann aber nicht für die Sachbeschädigung als solche bekommen haben, sondern z.B. für eine Owi, die Du im Rahmen des falschen Einparkens begangen hast.

Es ist wirklich so, wie Hovi schreibt.
 
Hmmh... ach so.

Also heißt das: Fehler beim Einparken = Ordnungswidrigkeit (und also Bußgeld)?
Fehler beim Abstellen eines Autos (Handbremse vergessen) = keine Ordnungwidrigkeit (und kein Bußgeld)?

Und um mal auf Trollmamas Fall zurückzukommen, meine konkrete Frage: Ist es nun eine Ordnungswidrigkeit (und kann man es bei der Polizei anzeigen), wenn einer seinen bissigen Hund frei rumlaufen lässt bzw. seinen Hof nicht richtig sichert?

Oder eben nur beim Ordnungsamt?
 
Da es sich hierbei um die HundeVO Niedesachsen handelt dürfte das zuständige OA der richtige Ansprechpartner sein - dies ist für die Durchsetzung zuständig, nicht die Polizei!
 
Hallo Trollmama,

Küss mir Deine Kleene

Also bei uns ist es so, du mußt dein Grundstück so absichern das dein Hund das Grundstück nicht verlassen kann, es hilft auch kein Warnschild, man muß so absichern, das auch ein Kind das nicht lesen kann vor deinem Hund geschützt ist.
Der Hund der vom Grundstück läuft ist schuld.( für mich ist der Halter schuld)

Ich persönlich bin zwar nicht dafür direkt auf ein Amt zu laufen, aber stell Dir mal vor, der Hund greift so ein Kind oder einen Mensch an.

Wir hatten mal den umgekehrten Fall, ein fremder Hund kam auf unser Grundstück gelaufen, sein Besitzer hinterher u. schlug auf meinen Hund ein aber unser Leitwolf war in der Nähe nahm dem anderen HB die Leine ab (mit der schlug er auf unseren Hund ein) Mein Mann machte ihn darauf aufmerksam, das sein Hund auf unserem Grundstück nicht´s zu suchen hätte.......... und sein Hund auf unseren los ging.
Noch was, wenn ich das Ganze richtig mitbekommen habe, trägst Du Zeitungen aus, es ist doch eine Zumutung Dich über"Stromleitungen" laufen zu lassen.

Wir haben es so eingerichtet, das unser Briefkasten außerhalb hängt u.wenn wirklich ein Lieferant kommt u. wir nicht im Betrieb sind, klopfen sie an meinem Küchenfenster.



Gruß
 
Küss mir Deine Kleene

Hallo Sockemama!
Hab ich gemacht . Nala ist immer noch ganz von der Rolle. Sie liegt nur auf dem Sofa, schaut mich mit großen Augen an, oder schleicht durch die Gegend. Ich habe heute Nacht im Wohnzimmer geschlafen, weil ich sie nicht allein lassen wollte.
Ich war eben auf dem OA. Der Hundehalter bekommt von dort erst einmal ein Schreiben, in dem er darauf hingewiesen wird, daß er sein Grundstück entsprechend zu sichern hat. Sollte ich den Hund aber noch einmal frei und ungesichert auf dem Hof sehen, dann soll ich mich umgehend melden, weil es dann an den Landkreis weitergeleitet wird. Von dort aus werden dann weitergehende Maßnahmen ergriffen (Amtsveterinär, evtl. Verhaltenstest, usw.).
Ich bin damit zufrieden. So habe ich den Vorfall aktenkundig gemacht, aber der Holzhammer wird noch nicht rausgeholt.
Vorhin habe ich die Rechnungen vom 1. Beißvorfall in den Briefkasten gesteckt. Der Hund ist z. Z. im Schuppen eingesperrt und ich befürchte, daß er dort seit gestern drin ist. Er war nur am kläffen.
Naja, über die Stromdrähte kann ich drübersteigen. Aber kleinere Kinder wissen das nicht und können ganz schön eine gewischt kriegen. Ich habe versucht, das dem Besitzer zu erklären, aber bin wieder auf taube Ohren gestoßen. Ist ja sein Grundstück - da kann er machen, was er will......
Liebe Grüße
Trollmama
 
Der Hundehalter bekommt von dort erst einmal ein Schreiben, in dem er darauf hingewiesen wird, daß er sein Grundstück entsprechend zu sichern hat.

Entsprechend wie?
Mit nem richtigen Tor usw. statt der Drähte? - Das wäre dann zumindest eine echte Verbesserung.

Was dann das "Hof Betreten" angeht: Meine Schwiegermutter ist Briefzustellerin auf dem Lande, und sie hat mal erzählt, dass es Fälle gibt, wo die Post sich nach mehreren Beißvorfällen geweigert hat, Briefe zuzustellen, solange der Briefkasten nicht außerhalb des Freilaufbereichs des betreffenden Hundes angebracht war. Der (zunächst auch uneinsichtige - "der Hund tut nur was, wenn man sich falsch verhält, ist schließlich ein Wachhund") Halter musste sich seine Post auf dem Postamt abholen - und hat dann schließlich nach knapp einem Monat draußen am Hoftor einen Briefkasten angebracht, weil ihm das zu mühsam wurde. - Vielleicht kannst du ja mal rauskriegen, wer bei denen die Post bringt, und dich mit der Kollegin kurzschließen?

LG und viel Glück,

Lektoratte
 

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