Seelow - Nachrichten
Hundehalterverordnung: Nachbessern nötig
Seelow/Wesendahl (MOZ) Die seit Sommer vorigen Jahres geltende neue Hundehalterverordnung ist schwer und zum Teil gar nicht umsetzbar. Dieses Resümee zogen Abgeordnete und Gäste in der jüngs-ten Beratung des Ordnungsausschusses des Kreistages in Wesendahl. Der Ausschuss will gemeinsam mit der Kreisverwaltung eine Art Mängelliste zur Hundehalterverordnung für den Kreistag erarbeiten. Diese soll dann mit der Bitte um Nachbesserungen ans Land weitergereicht werden.
„Die Mitarbeiter in den örtlichen Ordnungsbehörden sind nicht nur ständig mit veränderten Durchführungsbestimmungen zur Verordnung konfrontiert. Mitunter sind ihnen bei der Umsetzung auch die Hände gebunden“, fasste der amtierende Ausschussvorsitzende Heinz Völker (SPD) aus Altlandsberg Erfahrungen der vergangenen Monate zusammen.
Aus der Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden weiß Bernd Vollbort, Sachgebietsleiter im kreislichen Ordnungsamt: Die Hürden für die Umsetzung der Verordnung sind vielfältig. „Nicht nur die Ordnungsämter, auch die zugelassenen Gutachter sind völlig überlastet“, sagte er im Ausschuss. Es gebe Wartezeiten von einem halben Jahr für ein Negativattest bzw. den Erwerb eines Sachkundenachweises.
Schon Halteverbote für gefährliche Hunde zu erwirken, erweise sich in der Praxis als sehr kompliziert. „Da kann es zum Beispiel Diskussionen über die Rasse des Hundes geben, die letztlich nur wieder ein Gutachter beenden kann“, macht Vollbort deutlich. Weiter geht das Problem, wenn ein ausgesprochenes Halteverbot, zum Beispiel für einen gefährlichen Hund in einem Mehrfamilienhaus, umgesetzt werden soll.
„Das Abholen eines solchen Tieres ist ohne Polizei und einen Tierarzt faktisch unmöglich“, weiß der Ordnungsamtsvertreter. Und dann komme das Problem der Unterbringung. Wie sich die Mitglieder des Ordnungsausschusses im Wesendahler Tierheim überzeugen konnten, ist das einzige für die Unterbringung gefährlicher Hunde ausgestattete Tierheim im Landkreis faktisch ausgelastet. Viele Ämter weisen ihre Hunde inzwischen schon ins Barnimer Tierheim in Blumberg ein. Doch damit kommt das nächste Problem, das finanzieller Natur ist. Die einweisende Kommune ist gegenüber dem Tierheim in der Zahlungspflicht. Laut Angaben von Elvira Hasenkrug, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Strausberg, belaufen sich die Kosten für jeden in eine Tierpension eingewiesenen Hund im Monat auf 450 bis 500 Mark. Sich das Geld vom Hundehalter wiederzuholen, ist in der Regel eine Illusion. Die meisten können das Geld nicht aufbringen, weiß Bernd Vollbort.
Für unausgegoren hält Karin Szech, die Leiterin des Tierheimes Wesendahl, auch die Vorschriften zur Kennzeichnung großer und speziell gefährlicher Hunde mit einem Chip und grüner bzw. roter Plakette. Die Tierheim-Chefin gab ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sich der Kreis gegenüber dem Land um Nachbesserungen der Hundehalterverordnung bemühen will.
Große Probleme gibt es gerade im Randberliner Raum im Zusammenhang mit Berliner Hundebesitzern. Diese müssen längst nicht so viele Auflagen erfüllen wie Brandenburger Hundebesitzer. Für die Ordnungsämter steht damit auch die Frage: Gilt für Zweitwohnsitzler aus Berlin die Brandenburger Hundehalterverordnung?
Donnerstag, 01. Februar 2001 (18:24 Uhr)
Hundehalterverordnung: Nachbessern nötig
Seelow/Wesendahl (MOZ) Die seit Sommer vorigen Jahres geltende neue Hundehalterverordnung ist schwer und zum Teil gar nicht umsetzbar. Dieses Resümee zogen Abgeordnete und Gäste in der jüngs-ten Beratung des Ordnungsausschusses des Kreistages in Wesendahl. Der Ausschuss will gemeinsam mit der Kreisverwaltung eine Art Mängelliste zur Hundehalterverordnung für den Kreistag erarbeiten. Diese soll dann mit der Bitte um Nachbesserungen ans Land weitergereicht werden.
„Die Mitarbeiter in den örtlichen Ordnungsbehörden sind nicht nur ständig mit veränderten Durchführungsbestimmungen zur Verordnung konfrontiert. Mitunter sind ihnen bei der Umsetzung auch die Hände gebunden“, fasste der amtierende Ausschussvorsitzende Heinz Völker (SPD) aus Altlandsberg Erfahrungen der vergangenen Monate zusammen.
Aus der Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden weiß Bernd Vollbort, Sachgebietsleiter im kreislichen Ordnungsamt: Die Hürden für die Umsetzung der Verordnung sind vielfältig. „Nicht nur die Ordnungsämter, auch die zugelassenen Gutachter sind völlig überlastet“, sagte er im Ausschuss. Es gebe Wartezeiten von einem halben Jahr für ein Negativattest bzw. den Erwerb eines Sachkundenachweises.
Schon Halteverbote für gefährliche Hunde zu erwirken, erweise sich in der Praxis als sehr kompliziert. „Da kann es zum Beispiel Diskussionen über die Rasse des Hundes geben, die letztlich nur wieder ein Gutachter beenden kann“, macht Vollbort deutlich. Weiter geht das Problem, wenn ein ausgesprochenes Halteverbot, zum Beispiel für einen gefährlichen Hund in einem Mehrfamilienhaus, umgesetzt werden soll.
„Das Abholen eines solchen Tieres ist ohne Polizei und einen Tierarzt faktisch unmöglich“, weiß der Ordnungsamtsvertreter. Und dann komme das Problem der Unterbringung. Wie sich die Mitglieder des Ordnungsausschusses im Wesendahler Tierheim überzeugen konnten, ist das einzige für die Unterbringung gefährlicher Hunde ausgestattete Tierheim im Landkreis faktisch ausgelastet. Viele Ämter weisen ihre Hunde inzwischen schon ins Barnimer Tierheim in Blumberg ein. Doch damit kommt das nächste Problem, das finanzieller Natur ist. Die einweisende Kommune ist gegenüber dem Tierheim in der Zahlungspflicht. Laut Angaben von Elvira Hasenkrug, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Strausberg, belaufen sich die Kosten für jeden in eine Tierpension eingewiesenen Hund im Monat auf 450 bis 500 Mark. Sich das Geld vom Hundehalter wiederzuholen, ist in der Regel eine Illusion. Die meisten können das Geld nicht aufbringen, weiß Bernd Vollbort.
Für unausgegoren hält Karin Szech, die Leiterin des Tierheimes Wesendahl, auch die Vorschriften zur Kennzeichnung großer und speziell gefährlicher Hunde mit einem Chip und grüner bzw. roter Plakette. Die Tierheim-Chefin gab ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sich der Kreis gegenüber dem Land um Nachbesserungen der Hundehalterverordnung bemühen will.
Große Probleme gibt es gerade im Randberliner Raum im Zusammenhang mit Berliner Hundebesitzern. Diese müssen längst nicht so viele Auflagen erfüllen wie Brandenburger Hundebesitzer. Für die Ordnungsämter steht damit auch die Frage: Gilt für Zweitwohnsitzler aus Berlin die Brandenburger Hundehalterverordnung?
Donnerstag, 01. Februar 2001 (18:24 Uhr)