HVO Nachbessern nötig

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Seelow - Nachrichten

Hundehalterverordnung: Nachbessern nötig
Seelow/Wesendahl (MOZ) Die seit Sommer vorigen Jahres geltende neue Hundehalterverordnung ist schwer und zum Teil gar nicht umsetzbar. Dieses Resümee zogen Abgeordnete und Gäste in der jüngs-ten Beratung des Ordnungsausschusses des Kreistages in Wesendahl. Der Ausschuss will gemeinsam mit der Kreisverwaltung eine Art Mängelliste zur Hundehalterverordnung für den Kreistag erarbeiten. Diese soll dann mit der Bitte um Nachbesserungen ans Land weitergereicht werden.
„Die Mitarbeiter in den örtlichen Ordnungsbehörden sind nicht nur ständig mit veränderten Durchführungsbestimmungen zur Verordnung konfrontiert. Mitunter sind ihnen bei der Umsetzung auch die Hände gebunden“, fasste der amtierende Ausschussvorsitzende Heinz Völker (SPD) aus Altlandsberg Erfahrungen der vergangenen Monate zusammen.

Aus der Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden weiß Bernd Vollbort, Sachgebietsleiter im kreislichen Ordnungsamt: Die Hürden für die Umsetzung der Verordnung sind vielfältig. „Nicht nur die Ordnungsämter, auch die zugelassenen Gutachter sind völlig überlastet“, sagte er im Ausschuss. Es gebe Wartezeiten von einem halben Jahr für ein Negativattest bzw. den Erwerb eines Sachkundenachweises.

Schon Halteverbote für gefährliche Hunde zu erwirken, erweise sich in der Praxis als sehr kompliziert. „Da kann es zum Beispiel Diskussionen über die Rasse des Hundes geben, die letztlich nur wieder ein Gutachter beenden kann“, macht Vollbort deutlich. Weiter geht das Problem, wenn ein ausgesprochenes Halteverbot, zum Beispiel für einen gefährlichen Hund in einem Mehrfamilienhaus, umgesetzt werden soll.

„Das Abholen eines solchen Tieres ist ohne Polizei und einen Tierarzt faktisch unmöglich“, weiß der Ordnungsamtsvertreter. Und dann komme das Problem der Unterbringung. Wie sich die Mitglieder des Ordnungsausschusses im Wesendahler Tierheim überzeugen konnten, ist das einzige für die Unterbringung gefährlicher Hunde ausgestattete Tierheim im Landkreis faktisch ausgelastet. Viele Ämter weisen ihre Hunde inzwischen schon ins Barnimer Tierheim in Blumberg ein. Doch damit kommt das nächste Problem, das finanzieller Natur ist. Die einweisende Kommune ist gegenüber dem Tierheim in der Zahlungspflicht. Laut Angaben von Elvira Hasenkrug, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Strausberg, belaufen sich die Kosten für jeden in eine Tierpension eingewiesenen Hund im Monat auf 450 bis 500 Mark. Sich das Geld vom Hundehalter wiederzuholen, ist in der Regel eine Illusion. Die meisten können das Geld nicht aufbringen, weiß Bernd Vollbort.

Für unausgegoren hält Karin Szech, die Leiterin des Tierheimes Wesendahl, auch die Vorschriften zur Kennzeichnung großer und speziell gefährlicher Hunde mit einem Chip und grüner bzw. roter Plakette. Die Tierheim-Chefin gab ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sich der Kreis gegenüber dem Land um Nachbesserungen der Hundehalterverordnung bemühen will.

Große Probleme gibt es gerade im Randberliner Raum im Zusammenhang mit Berliner Hundebesitzern. Diese müssen längst nicht so viele Auflagen erfüllen wie Brandenburger Hundebesitzer. Für die Ordnungsämter steht damit auch die Frage: Gilt für Zweitwohnsitzler aus Berlin die Brandenburger Hundehalterverordnung?

Donnerstag, 01. Februar 2001 (18:24 Uhr)
 
Natürlich gilt für Zweitwohnbesitzer aus Berlin die Brandenburger Hundeverordnung!
Mich wollte man in Brandenburg noch nicht einmal einen Urlaub mit Bullterrier machen lassen, da dieser ja einer Haltung gleichkäme und diese in Brandenburg verboten ist.

Ein Bekannter darf seine Bulli-Hündin nicht einmal bei seinen Eltern abgeben, wenn er Seminare gibt und mehrere Tage weg ist. Falls er es doch tun sollte, wird der Hund beschlagnahmt. So sagte es das Ordnungsamt.

Ziemlich zornig

Beckersmom
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Besonders nett ist auch der Hinweis darauf, dass die armen Gemeinden noch nicht mal in der Lage sind, dass Geld von den Hundehaltern einzutreiben, den Bösen, wenn sie einen gefährlichen Hund wegen Halteverbot in einem Mehrfamilienhaus einkassiert haben und dann in ein TH abschieben, weils die es ja nicht zahlen können (tsts böse Hundehalter, haben noch nicht mal 500;- monatl. dafür übrig, dass man ihnen ihren Hund abnimmt)

Samaya
 
Nun bleibt doch mal sachlich!

Fazit dieses Artikels ist für mich in erster Linie, daß BEHÖRDENVERTRETER und ABGEORDNETE eine Änderung der HVO für notwendig halten! Und das ganz ohne Anwalts-und Gerichtskosten.
Auch so kann Bewegung in die festgefahrene Situation kommen, und das ist für mich erstmal der wichtigste Aspekt des Artikels.
Da spare ich mir doch einfach ein Zerpflücken wegen einiger Bemerkungen, die ich nicht gutheiße und freue mich über die "Schützenhilfe" von unerwarteter Seite!

Vera

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steffi75
männe bekommt ja erstmal ne wohnung von der firma gestellt. da nehmen die sicher keine rücksicht auf hundehaltung. also muss er erstmal alleine dahin ziehen und dann für uns in ruhe was suchen und ich zieh dann nach. :hmm:. anders denk ich wird da kein schuh draus. :uhh:
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