HVO: Brief an den Innenminister

WolfgangM

15 Jahre Mitglied
In Sachen Klage gegen HVO Sachsen-Anhalt haben wir soeben den folgenden Brief an das Innenministerium geschickt:

RAe Buck, Bonarius & Coll. · Neuwerkstraße 7 · 99084 Erfurt
Erfurt, den 29. Mai 2002

Pressesprecher des Innenministeriums
Herr Matthias Schuppe
Halberstädter Straße 2
39108 Magdeburg
vorab per Telefax: 03 91/5 67-52 90

Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 25.03.2002
Normenkontrollverfahren Marchewka und Rinke / Land Sachsen-Anhalt
Ihre Pressemitteilung in der Mitteldeutschen Zeitung

Sehr geehrter Herr Schuppe,

der Pressemitteilung der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.05.2002 können wir entnehmen, dass Sie hierin die Behauptung aufstellen, dass OVG habe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die im Betreff genannte Gefahrenabwehrverordnung im Wesentlichen bestätigt.
Wie Ihnen bekannt ist, hat das OVG Magdeburg in seiner Eilentscheidung lediglich eine vorläufige Entscheidung aufgrund der Güterabwägung getroffen und hierin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtliche Überprüfungen der Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung im Normenkontrollverfahren erfolgen wird. Eine Bestätigung der in der vorgenannten Verordnung getroffenen Regelung liegt somit nicht vor.
Sie haben damit wider besseres Wissens eine unzutreffende Behauptung aufgestellt. Wir haben Sie aufzufordern, dies unverzüglich gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung richtig zu stellen.
Darüber hinaus dürfte Ihnen bekannt sein, dass in anderen Bundesländern ähnliche Gefahrenabwehrverordnungen für nichtig erklärt wurden. Zugleich wurde im Rahmen der Innenministerkonferenz im Herbst letzten Jahres eine Einigung dahingehend erzielt, nunmehr zur Sachlichkeit zurückzukehren und eine einheitlichen Verfahrensweise in dieser Angelegenheit nach Expertenanhörung festzulegen. Auch hat die Hamburger Regierungskoalition beschlossen, eine neue, rasseunabhängige Hundeverordnung zu erarbeiten. Die bisherige Praxis der Rasselisten wurde dabei als untauglich angesehen und der dabei vorgenommenen willkürlich und diskriminierenden Auswahl von bestimmten Hunderassen eine Absage erteilt.
Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr auch im Land Sachsen-Anhalt eine sachliche Diskussion über dieses Thema erfolgt und die völlig unnötige Diskriminierung bzw. Kriminalisierung der betroffenen Hunderassen bzw. deren Halter zukünftig unterbleibt.

Hierzu gehört auch die richtige Darstellung in den Presseorganen.

Darüber hinaus sollte die von unseren Mandanten verfolgte sachliche Diskussion im zugrundeliegenden Normenkontrollverfahren auch von Ihrer Hause eingenommen werden.

Hierin hatten unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass auf Grund der in der Gefahrenabwehrverordnung enthaltenen gravierenden Einschränkungen der Hundehaltung und der daraus resultierenden fehlenden Sozialisierung der betroffenen Hunderassen eine sich erst hierauf begründete Fehlentwicklung einstellen wird. Sie beziehen sich dabei auf namhafte Experten, die nunmehr auch auf Initiative der Ministerkonferenz in die Diskussion einbezogen wurden. Sollten Sie nähere Informationen zu diesem Thema benötigen, stehen wir jederzeit auch für ein persönliches Gespräch in dieser Angelegenheit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bonarius
Rechtsanwalt

Der Kampf geht weiter.
Gruß, Wolfgang
 
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Gruß und *daumendrück*

Vera

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