Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Hundebesuche sind niemals verboten
Das tägliche Betreuen eines Hundes hat nichts mit gelegentlichen "Hundebesuchen" zu tun. Dieser ist auch dann erlaubt, wenn in einer Mietwohnung ein Hundehaltungsverbot gilt - die regelmäßige Betreuung aber verstößt gegen solch ein Verbot, so der Deutsche Mieterbund (Berlin). Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Rheine (Az. 4 C 673/03).
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Das tägliche Betreuen eines Hundes hat nichts mit gelegentlichen "Hundebesuchen" zu tun. Dieser ist auch dann erlaubt, wenn in einer Mietwohnung ein Hundehaltungsverbot gilt - die regelmäßige Betreuung aber verstößt gegen solch ein Verbot, so der Deutsche Mieterbund (Berlin). Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Rheine (Az. 4 C 673/03).
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