@keine123
Ich verstehe, dass du den ersten Test nicht bezahlen willst, wenn die Benachrichtigung wirklich so knapp gekommen ist, dass die Teilnahme praktisch nicht möglich war. Da würde ich mir auch veralbert vorkommen.
Das kam so aber in deinem ersten Beitrag für mich nicht heraus.
Davon unabhängig haben Behörden aber uU durchaus erstmal das Recht, für nicht wahrgenommene Termine die Gebühr zu verlangen. Das hat nix damit zu tun, wie ich das finde. Es ist einfach so.
Zu allem anderen schreibe ich hier nichts, weil es mir recht unerwachsen und hanebüchen vorkommt. Der Hund mag ja so lieb sein, wie er will - wenn er irgendwie einem Listi so ähnlich sieht, dass die Behörden eine Begutachtung anberufen können, sitzen sie immer an längeren Hebel, und statt dir auf die Brust zu trommeln, den dicken Max zu markieren und hinten rum über Schlupflöcher nachzudenken, wäre es meiner Ansicht nach sinnvoller, den Hund möglichst korrekt angemeldet zu kriegen. Das geht ja in BaWü durchaus auch mit einem AmStaff-Mix.
Das mag dir jetzt erstmal blöd und ätzend vorkommen, es ist aber nachhaltiger. Also: Langfristig besser.
Denn dann kommt dir
später nichts nach.
Was meinst du denn, wie euer Ordnungsamt reagiert, wenn du den Hund jetzt verkaufst, angeblich nicht mehr weißt, an wen, ihn dann wieder zurückkaufst (in ein paar Wochen, nachdem es dir wundersamerweise wieder eingefallen ist...
) und dann wieder anmelden willst?
Meinst du nicht, die p.issen dir dann direkt ans Bein, weil sie sich dezent veräppelt vorkommen?
Das Problem ist: Solange es eine Listenhundegesetzgebung gibt,
können sie das relativ leicht. Und den Ärger mit Anwalt usw. hast dann erstmal du, und ausbaden müsste es schlimmstenfalls dein Hund.
Dann kannst du eigentlich nur umziehen, wenn du den Hund dann noch friedlich halten willst.
Und zum Thema "Krankschreibung" und neurologische Symptome: Ich kenne eure Landeshundeverordnung in BaWü nicht so gut, aber ich wäre mit der Begründung dem Amt gegenüber vorsichtig, und würde das keinesfalls dramatisieren.
Hier in NRW ist eine psychische Erkrankung, die die mentale Stabilität deutlich einschränkt, ein Grund, keine Haltererlaubniszu erteilen.
Im Zweifel hast du dann den nächsten Streif mit der Gemeinde mit Rechtsanwalt am Hacken.