Hund hinter fahrenden Auto her rennen lassen!?!?

@ Spell_2103
und genau das ist mein Problem mit den Nick, Anja...
Wieso?
Sehe da kein Problem, wäre doch gut mal positive Nachrichten zu bekommen, oder?



@ DobermannResurce
@Spell,
egal wie er sich auch aufregt so ändert das nichts an der Tatsache das Hund vom Auto aus "führen" mit gutem Grund verboten ist.
Quatsch, rege mich doch nicht auf, bin doch Borniertheit im Tierschutz gewohnt.
Ist nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten, nicht allgemein.



@ Hovi
@ Baerchen

Du fährst mit Deinem AUTO über die öffentlichen Wiesen? Sehr seltsam, irgendwie. Und wohl sicher nicht erlaubt.
Könnte hinkommen, betrifft aber nur das Befahren.
Aber was, wenn die Wiese einem Bauern gehört bzw. der diese gepachtet und der nichts dagegen hat?



@ Cornelia T
Verboten oder nicht, ich wüßte nicht was es dem JRT bringen soll, wenn er neben oder hinter dem auto seines Halters läuft.
???????? habe keinen JRT.



@ Paulemaus
Wer den Traffic auf besagter Seite sieht, weiss, dass das wirklich eine böse böse Drohung ist.
Abba, abba, wieso sollte dies eine Drohung sein, wenn ich meine Neugier befriedigt haben will?
Könnte doch auch wieder einmal herauskommen, dass es noch ordentlichen Tierschutz gibt.

Das stimmt ja schon wieder bedenklich, wenn Nachhören ais Drohung aufgefasst wird.

Tierschutz ist wirklich etwas seltsames.

Und zur Traffic, sehe es mal so, ich wäre froh wenn gar keine mehr wäre und solche Seiten überhaupt nicht nötig.
Halte mir doch kein Forum wegen Traffic, Du hast Ideen.
 
  • 29. April 2024
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Hi Baerchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na ja, ich habe mich nach langer Zeit, wie es nach längerem Nicht-Posten so schön oben steht, mal wieder beteiligt, weil ich das Thema aus der alltäglichen Arbeit wichtig finde. Aber es geht anscheinend nicht mehr um die Sache und eine allgemeine Diskussion zum Thema, sondern wird persönlich genommen, was von mir nicht beabsichtigt war. In diesem Sinne :hallo:

@Bärchen - Gerd, ich habe den Quellennachweis dazu geschrieben und lediglich den Anfang des Textes hier rein kopiert, damit man weiß, um was es im Quellennachweis geht, um zu beurteilen, ob man den Link anklicken will oder nicht. Der Link führt zum Thema beim Bundesministerium für Justiz.
 
Nein Lobi, dann klick mal Deinen Link an, der führt zu KSG-Forum - Das Original seit 1999 | Das KampfschmuserForum | Die KampfschmuserGemeinde


Deswegen hatte ich nachgegoogelt und diesen Text bei der BG gefunden.


Nein, wie zu oft im Tierschutz geht es nicht um die sache, sondern da werden Argumente an den Haaren herbeigezogen und mögen sie noch so abwegig sein um seine Ansicht zu vertreten.


Jeder will ein Stück Gutmensch mehr sein.



Aber doch kein Grund um :hallo: zu sagen, mit Humor nehmen und Fakten dagegen stellen. ;)
 
@ Hovi
Könnte hinkommen, betrifft aber nur das Befahren.
Aber was, wenn die Wiese einem Bauern gehört bzw. der diese gepachtet und der nichts dagegen hat?

Du hast für alles eine Ausrede, oder?

Wenn das eine eingezäunte Privatwiese eines Bauern ist, kannst Du da mit dem Panzer drüberrollen, wenn Du willst und der nix dagegen hat. Jeder kann auf seinem Privatgrundstück tun und lassen, was er will, solange es nicht zusätzlich für die Öffentlichkeit begehbar ist (und dadurch zum öffentlichen Verkehrsraum wird). Es ist ja auch nicht verboten, dass Du ohne Führerschein Auto fährst, solang Du das auf DEINEM PRIVATGRUNDSTÜCK tust.

Davon reden wir aber nicht, Du schriebst irgendwas von "Elbwiesen" wenn ich recht entsinne, und das hört sich sehr nach öffentlichem Verkehrsraum an. Und über die darfst Du eben NICHT mit dem Auto fahren!

Eingezäunte Privatwiesen haben in aller Regel nicht solche gigantischen Dimensionen, dass man kilometerweit mit dem Auto drüberdüsen kann.

Es ändert nichts, glaub´s mir einfach: Das Führen von Tieren von Kraftfahrzeugen aus ist und bleibt verboten (ausser, Du fährst mit Deinem MoFa auf Deinem Hof hin und her und lässt die Hunde mitrennen).
 
@ Cornelia T
Verboten oder nicht, ich wüßte nicht was es dem JRT bringen soll, wenn er neben oder hinter dem auto seines Halters läuft.
???????? habe keinen JRT.


@Baerchen

ich weiß nicht, was für einen Hund du hast. Vielleicht habe ich es überlesen. Im Eröffnungsbeitrag dieses Threads ging es um einen JRT.
Allerdings bezweifle ich generell, das es die Bestimmung eines Hundes(gleich welcher Rasse) ist, mit dem Laufen neben oder hinter einem Auto ausgelastet zu werden oder gar noch besonderen Spaß zu haben. Wobei es die Ausnahmen von der Regel geben mag, siehe mein Beispiel mit dem Dalmatiner oder ich könnte mir vielleicht noch vorstellen, das ein Husky damit klarkommt.
 
@ Hovi
Du hast für alles eine Ausrede, oder?
Wieso kommst Du darauf, dass Argumente Ausreden sind, etwa, weil sie Dir nicht gefallen? ;)



@ Hovi
Davon reden wir aber nicht, Du schriebst irgendwas von "Elbwiesen" wenn ich recht entsinne, und das hört sich sehr nach öffentlichem Verkehrsraum an. Und über die darfst Du eben NICHT mit dem Auto fahren!

Eingezäunte Privatwiesen haben in aller Regel nicht solche gigantischen Dimensionen, dass man kilometerweit mit dem Auto drüberdüsen kann.

Es ändert nichts, glaub´s mir einfach: Das Führen von Tieren von Kraftfahrzeugen aus ist und bleibt verboten (ausser, Du fährst mit Deinem MoFa auf Deinem Hof hin und her und lässt die Hunde mitrennen).
Du irrst genau eineinhalb mal, Wiesen sind kein öffentlicher Verkehrsraum, wie die StVO klar aussagt:
oder der optische Eindruck alle Verkehrsarten ausschließt (z.B. durch Rasen …..
Ein halbes Mal, weil schon mein eingezäuntes Grundstück so groß ist, dass wir bequem eine gute Strecke um denn See haben, wo ich mit dem Wagen fahren und die Hunde vorauslaufen können. (Siehe Bild) :)

Und einmal behältst Du nur recht, weil Du vom Führen von Tieren schreibst und weglässt wo. ;)


@ Cornelia T
@Baerchen

ich weiß nicht, was für einen Hund du hast. Vielleicht habe ich es überlesen. Im Eröffnungsbeitrag dieses Threads ging es um einen JRT.
Allerdings bezweifle ich generell, das es die Bestimmung eines Hundes(gleich welcher Rasse) ist, mit dem Laufen neben oder hinter einem Auto ausgelastet zu werden oder gar noch besonderen Spaß zu haben. Wobei es die Ausnahmen von der Regel geben mag, siehe mein Beispiel mit dem Dalmatiner oder ich könnte mir vielleicht noch vorstellen, das ein Husky damit klarkommt.
Dann hättest Du evtl. erst den Thread lesen sollen, dann wäre Dir sicher das Video ebenso wie die Bilder der Hunde aufgefallen.
Es geht bei mir nicht um das Auslasten, sondern darum, dass die beiden ihren Spaß haben und den haben sie, auch wenn sich alles auf den Kopf stellt.

Wenn man diese Erbsenzählerei der Gutmenschen und besseren Tierhalter sieht, fragt man sich wirklich, wo ein Hund überhaupt noch laufen soll, außer an der Leine nach Willen des Halters.
Leute tut mir leid, solche Augendiener möchte ich nicht und habe ich noch nie gehabt.
Selbst meine erste Neufihündin, die mit einer Kuvaszhündin zusammen war, brachte es auf 48 km/h die Stunde, wenn sie es drauf anlegte und die Beiden in ihrem Spiel waren, da konnte ich nie mithalten, aber mir wäre nie eingefallen, deswegen den Beiden den Spaß zu verderben.

Wie schon geschrieben, wir haben keine Tiere, sondern wir leben mit ihnen.

Das heißt für uns, auch sie haben Rechte und nicht nur die, welche wir ihnen in unserer menschlichen Unzulänglichkeit zur Verfügung stellen können, sondern auch die, welche sie ohne Gefahr für sich und andere ausleben können, wo wir aber abseits stehen und nicht die großen Befehler sind.


Ich glaube wir lassen es, da kommen wir auf keinen Nenner.
Deswegen ziehe ich mich in soweit zurück, dass ich nur noch lese und dort antworte, wo ich angesprochen werde.


Viel Spaß noch. :hallo:
 

Anhänge

Ich hab das auch schon ab und zu mit meinen Hunden gemacht und vor allem die Zicke liebt es wie eine Irre vorneweg zu rennen und sowohl Tempo als auch (grob) die Richtung vorzugeben. Macht ihr mit dem Fahrrad nur halb soviel Spass, da ich auf den Sandwegen nicht annähernd ihr Tempo erreiche. :unsicher:
Das es verboten ist weis ich, aber wie so oft im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter. ;) Als ständigen Gassieersatz würde ich so etwas allerdings auch nicht gutheissen. Aber ab und an so just for Fun im entsprechenden Gelände, warum nicht?
 
Ich hab das auch schon ab und zu mit meinen Hunden gemacht und vor allem die Zicke liebt es wie eine Irre vorneweg zu rennen und sowohl Tempo als auch (grob) die Richtung vorzugeben. Macht ihr mit dem Fahrrad nur halb soviel Spass, da ich auf den Sandwegen nicht annähernd ihr Tempo erreiche. :unsicher:
Das es verboten ist weis ich, aber wie so oft im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter. ;) Als ständigen Gassieersatz würde ich so etwas allerdings auch nicht gutheissen. Aber ab und an so just for Fun im entsprechenden Gelände, warum nicht?

Genau so ist es.
Da noch zum erfreuen YouTube - Herdi´s Emsauslauf die 2..mpg :hallo:
 
@ Hovi
Davon reden wir aber nicht, Du schriebst irgendwas von "Elbwiesen" wenn ich recht entsinne, und das hört sich sehr nach öffentlichem Verkehrsraum an. Und über die darfst Du eben NICHT mit dem Auto fahren!

Eingezäunte Privatwiesen haben in aller Regel nicht solche gigantischen Dimensionen, dass man kilometerweit mit dem Auto drüberdüsen kann.

Es ändert nichts, glaub´s mir einfach: Das Führen von Tieren von Kraftfahrzeugen aus ist und bleibt verboten (ausser, Du fährst mit Deinem MoFa auf Deinem Hof hin und her und lässt die Hunde mitrennen).
Du irrst genau eineinhalb mal, Wiesen sind kein öffentlicher Verkehrsraum, wie die StVO klar aussagt:
oder der optische Eindruck alle Verkehrsarten ausschließt (z.B. durch Rasen …..
Ein halbes Mal, weil schon mein eingezäuntes Grundstück so groß ist, dass wir bequem eine gute Strecke um denn See haben, wo ich mit dem Wagen fahren und die Hunde vorauslaufen können. (Siehe Bild) :)

Und einmal behältst Du nur recht, weil Du vom Führen von Tieren schreibst und weglässt wo. ;)

Nochmal Klartext:

Von welcher Sorte Wiese redest Du?

1. Von den Elbwiesen, die der Öffentlichkeit und damit auch Spaziergängern zugänglich sind?
Die sind öffentlicher Verkehrsraum, gewidmet den Fußgängern (wenn ich mir die ähnlich wie die Neckarwiesen in Mannheim vorstellen darf, wo auch Radfahrer fahren). Eine Wiese schließt mitnichten aus, dass dort Menschen spazieren gehen. Du kennst aber den Unterschied zwischen Rasen und Wiese, ja? Wenn nicht, google ist Dein Freund...

2. Oder redest Du von einer eingezäunten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Wiese im Privatbesitz?

Wo fährst Du mit dem Auto rum? Drück Dich klar aus, dann braucht man auch nicht seitenweise Mißverständnisse aufklären.
 
@ Hovi
Nochmal Klartext:

Von welcher Sorte Wiese redest Du?

1. Von den Elbwiesen, die der Öffentlichkeit und damit auch Spaziergängern zugänglich sind?
Die sind öffentlicher Verkehrsraum, gewidmet den Fußgängern (wenn ich mir die ähnlich wie die Neckarwiesen in Mannheim vorstellen darf, wo auch Radfahrer fahren). Eine Wiese schließt mitnichten aus, dass dort Menschen spazieren gehen. Du kennst aber den Unterschied zwischen Rasen und Wiese, ja? Wenn nicht, google ist Dein Freund...

2. Oder redest Du von einer eingezäunten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Wiese im Privatbesitz?

Wo fährst Du mit dem Auto rum? Drück Dich klar aus, dann braucht man auch nicht seitenweise Mißverständnisse aufklären.

Ich weiß gar nicht, warum Du Dich so ereiferst? Lies mal die Überschrift worum es in dem Thread geht. :rolleyes:

Es geht doch nicht darum, ob ich da nicht fahren darf, sondern darum, ob es denn Tieren schadet und wurde dann abgelenkt, ob dort die StVO gilt und Hunde vor dem Fahrzeug laufen lassen, deswegen verboten ist, und da sage ich:
Die Vorschriften der StVO gelten nur auf rechtlich-öffentlichen und tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen. Wiesen, Äcker und Felder gehören in der Regel weder zum einen noch zum anderen.
Ich schrieb deswegen schon im Beitrag 30
Zur StVO soviel, die ist für den Straßenverkehr. Der Unterschied, da lässt sich dann trefflich streiten, liegt weiter in öffentlichen, privaten Straßen und Wald- wie Feldwegen.
Aber wir können auch noch weiter vom eigentlichen Thema abgehen:
Die Spitzfindigkeit Rasen und Wiese, scheinst Du nur zu gebrauchen, weil Du das googln vergessen hast, nich?
Und komme mir jetzt bitte nicht so einfach, mit Wiese ist Bauer und Landwirtschaft, während Rasen Garten und privat ist.
Lied von zwei Hasen (Anfang 19. Jahrhundert)
Zwischen Berg und tiefem, tiefem Tal
Saßen einst zwei Hasen,
Fraßen ab das grüne, grüne Gras
Fraßen ab das grüne, grüne Gras
Bis auf den Rasen.
……..
Was Du meinst, ist anscheinend der Unterschied zwischen Rasen, Wiese und Weide.
Na, dann mal ein wenig Nachhilfe ;):

Rasen
Ein Rasen ist auch eine Wiese, wird aber viel mehr gemäht, meistens mit dem Rasenmäher.
Auf dem Rasen kommen weniger Tier- und Pflanzenarten vor, als auf der Wiese.
Die Pflanzen auf dem Rasen sind kleiner als die gleichen Arten auf der Wiese, weil sie immer abgemäht werden, und blühen nur selten.

Wiese
Die Wiese wird meistens ein- oder zweimal im Jahr gemäht, das Gras getrocknet und zu Heu gemacht. Das Heu wird im Winter an die Tiere im Stall gefüttert.
Manchmal wird das Gras auch gemäht und frisch an die Tiere im Stall verfüttert.
Wenn das frisch gemähte Gras in Plastikfolie eingewickelt wird, gärt es und wird zu Silage. Das ist ähnlich wie beim Sauerkraut.

Weide
Wenn die Tiere das Gras selbst abfressen, spricht man von einer Weide.
Weidetiere sind Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen.
Im Sommer leben die Tiere meistens auf der Weide, im Winter im Stall auf dem Bauernhof. Dort werden sie mit dem Heu gefüttert, das im Sommer auf der Wiese geerntet wird.

Was sind denn nun die Elb…, Neckar…, Rhein… oder Ems… -auen?
Wiesen oder Weiden? Denn da finde ich auch öfter Schafherden, die da nicht nur spazieren gehen. ;)


Tipp, verwechsele nicht üblichen Sprachgebrauch mit Nutzung und öffentlich, nicht mit öffentlichen Verkehr.

Z.B.
Weit problematischer ist es jedoch, bei einem Privatgelände, das grundsätzlich entweder im privaten oder öffentlichen Eigentum stehen kann.
Für diesen Fall hält die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) eine Regel vor, wonach öffentlicher Verkehr auch auf nicht gewidmeten Straßen stattfinden kann, wenn folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Es liegt eine tatsächliche allgemeine Benutzung dieser Verkehrsfläche vor.
Der Verfügungsberechtigte (z. B. Eigentümer oder Besitzer) duldet die Nutzung oder stimmt ihr sogar zu (VwV-StVO zu § 1 unter II.).
Kann, aber nicht muss, ist dann eine Auslegungssache, die je ausgehen kann, wie gut der Anwalt argumentiert und wie der Richter den Argumenten zugänglich ist.

Also über die Nutzung kann man sicher streiten.
Nur es ging doch darum, ob dies den Tieren Spaß macht oder schadet.

Und meinen macht es Spaß, wie man sieht:
YouTube - Hundeauslauf an der Ems.mpg
YouTube - Herdi´s Emsauslauf die 2..mpg

Oder findest Du, die sehen gequält bzw. überfordert aus?


:hallo:
 
Baerchen, im Unfug schreiben bist Du ziemlich gut. Vor allem verliert man schnell die Lust, mit Dir zu kommunizieren, weil Du Deine inhaltlich grottenfalschen Posts so ewig in die Länge ziehst, dass man beim Lesen bald einschläft und sich überlegt, einfach auf den Quatsch nicht mehr zu antworten. :rolleyes:

Zunächst mal: NEIN, die StVO gilt nicht nur für den STRASSENverkehr, sondern für den Verkehr auf öffentlichem Verkehrsraum. (Himmel, was ist das nun wieder? google, google...)

Bevor Du nun wieder wild herumsuchst und dann doch nur die Hälfte verstehst:

Definition öffentlicher Verkehrsraum:

Öffentlicher Verkehrsraum ist alles, was durch einen unbestimmten Personenkreis als Verkehrsfläche genutzt werden könnte. (Anm.: KÖNNTE, nicht muß! Also zählt hier auch der Feldweg dazu, den ich als Fußgänger, Radfahrer usw. benutzen könnte, oder die Rhein- oder Neckarwiesen...)

Auch Grundflächen im Privateigentum (z.B. Privatstrasse) können faktisch öffentlichen Verkehrsraum darstellen, nämlich dann, wenn diese Fläche ohne Zugangskontrolle genutzt werden könnte.

Beispiel "Tankstelle" oder "Supermarkt-Parkplatz" = öffentlicher Verkehrsraum, obwohl Privatfläche. Die Fläche kann von jedem ungehindert befahren, also genutzt werden.

Beispiel "eingezäunter Verkehrsübungsplatz" = nichtöffentlicher Verkehrsraum. Die Fläche ist eingezäunt, beschildert und der Zugang wird an einem Tor kontrolliert, nur ein bestimmter Personenkreis hat Zugang.

Im öffentlichen Verkehrsraum gilt automatisch die StVO!

Fragen beantworten tust Du dagegen nicht. Ich hatte Dich Folgendes gefragt:

Nochmal Klartext:

Von welcher Sorte Wiese redest Du?

1. Von den Elbwiesen, die der Öffentlichkeit und damit auch Spaziergängern zugänglich sind?
Die sind öffentlicher Verkehrsraum, gewidmet den Fußgängern (wenn ich mir die ähnlich wie die Neckarwiesen in Mannheim vorstellen darf, wo auch Radfahrer fahren). Eine Wiese schließt mitnichten aus, dass dort Menschen spazieren gehen. Du kennst aber den Unterschied zwischen Rasen und Wiese, ja? Wenn nicht, google ist Dein Freund...

2. Oder redest Du von einer eingezäunten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Wiese im Privatbesitz?

Wo fährst Du mit dem Auto rum? Drück Dich klar aus, dann braucht man auch nicht seitenweise Mißverständnisse aufklären.

Was ist so schwer dran, darauf zu antworten, wo Du nun rumfährst mit Deiner Karre?

Und nein, mir geht es nicht um den gesundheitlichen Aspekt für die Hunde, über den sich sicher trefflich streiten läßt, mir geht es um die rechtliche Seite. Wo steht in der Überschrift, dass es um den gesundheitlichen Aspekt geht? Liest Du da was, was ich nicht sehen kann? Geheimschrift?

Also, nochmal:

Definition RASEN:

Rasen bezeichnet eine Vegetationsdecke aus Gräsern, die durch Wurzeln und Ausläufer mit der Vegetationstragschicht verbunden ist, im Siedlungsgebiet der Menschen liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Rasen findet sich in Gärten, Parks oder Sportanlagen, zum Beispiel in Stadien oder auf Golfplätzen („Golfrasen“). Er wird meist kurz geschnitten.

Kennzeichen des Rasens ist die regelmäßige Mahd der wachsenden Gräser mit einer Höhe von fünf bis zehn Zentimetern, in einigen Fällen auch nur vier bis fünf Millimeter (Putting-Green der Golfplätze). Andere Grasflächen, die nicht regelmäßig gemäht werden, bezeichnet man als Wiesen.



So.

Zu dem hier:

Wiesen, Äcker und Felder gehören in der Regel weder zum einen noch zum anderen.

"In der Regel" ist Juristensprache und bedeutet nichts anderes als: Meistens, üblicherweise, es gibt aber jede Menge Ausnahmen. Und die fangen in unserem Autofahrer-Fall mit hinterherrennendem Hund da an, wo die Wiese von anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Radfahrern) genutzt wird. Verkehrsteilnehmer sind nämlich, ob Du das nun glauben magst oder nicht, nicht nur Autofahrer, sondern eben auch Fußgänger, Skater, Radfahrer....

Aber vielleicht beantwortest Du mir die oben extra nochmal zitierten Fragen noch. Wenn nicht, auch nicht schlimm. Jene, die ihre Hunde hinterm Auto herrennen lassen, werden dies in den allermeisten Fällen nicht in ihrem Hof oder Garten auf dem Rasen tun, sondern im öffentlichen Verkehrsraum. Und dann greift das Verbot der StVO, da beißt die Maus keinen Faden ab.
 
Baerchen, im Unfug schreiben bist Du ziemlich gut. Vor allem verliert man schnell die Lust, mit Dir zu kommunizieren, weil Du Deine inhaltlich grottenfalschen Posts so ewig in die Länge ziehst, dass man beim Lesen bald einschläft und sich überlegt, einfach auf den Quatsch nicht mehr zu antworten. :rolleyes:

Dito.
Vor allem frage ich mich jedesmal, wenn Baerchen mich zitiert, ob ich der deutschen Sprache nicht mehr mächtig bin, da ich anscheinend von ihm völlig falsch verstanden werde. Sonderbarerweise versteht mich der Rest der User ausgezeichnet.
Sei es wie es sei, seinem Anliegen, nämlich gegen Tierschmutz vorzugehen, ist es nicht dienlich, wenn man die Lust verliert mit ihm zu kommunizieren.
Aber vielleicht habe ich das auch schon wieder falsch verstanden und das ist gar nicht sein Anliegen.
 
Vor allen Dingen hat das Ganze mit dem Eingangspost nichts mehr zu tun. Da geht es um eine Frau, die mit dem Auto einen öffentlichen Feldweg (=öffentlicher Verkehrsraum) benutzt und nicht um Baerchens Bauer, der ihm unglaubwürdigerweise erlaubt, mit dem Auto auf dessen eingezäunter Privatwiese rumzufahren (eine Wiese, auf der regelmäßig Autos fahren, wird bald zur Mondlandschaft, kein Bauer dürfte darüber begeistert sein, aber egal - ich glaube ja fast alles, was man mir erzählt).

Im Eingangspost ist die Sachlage klar, Verstoß gegen die StVO. Das ist die Rechtsgrundlage. Da kann man diskutieren, soviel man will, es ändert nix. Ob Hunde daran Spaß haben, hinter Autos herzurennen, und ob das vielleicht gefährlich ist, ist hier nicht das Diskussionsthema und vermutlich auch nicht pauschal zu beantworten. Spätestens, wenn der Hund, der 1000 Mal neben dem Auto herlief, ohne dass was passiert ist, beim 1001sten Mal aus irgendeinem Grund unter die Räder kommt und übermangelt wird, ändert sich möglicherweise der Blickwinkel des Ein oder Anderen. Ist doch dasselbe wie mit der ewigen Diskussion, ob es okay ist, seine Hunde an der Hauptstraße ohne Leine laufen zu lassen. Die Einen legen ihre Hand dafür ins Feuer, dass IHR Hund nie und nimmer jemals überraschend auf die Straße rennen würde, weil perfekt erzogen. Die Anderen (und dazu zähl ich mich) gehen lieber auf Nummer Sicher (weil sie denken, ein Restrisiko unberechenbaren Verhaltens besteht bei Kind und Hund und sogar Erwachsenem IMMER) und laufen an Straßen halt nur mit angeleintem Hund. Beide Gruppen werden nie auf einen Nenner kommen, so what?
 
Vor allen Dingen hat das Ganze mit dem Eingangspost nichts mehr zu tun. Da geht es um eine Frau, die mit dem Auto einen öffentlichen Feldweg (=öffentlicher Verkehrsraum) benutzt und nicht um Baerchens Bauer, der ihm unglaubwürdigerweise erlaubt, mit dem Auto auf dessen eingezäunter Privatwiese rumzufahren (eine Wiese, auf der regelmäßig Autos fahren, wird bald zur Mondlandschaft, kein Bauer dürfte darüber begeistert sein, aber egal - ich glaube ja fast alles, was man mir erzählt).

Im Eingangspost ist die Sachlage klar, Verstoß gegen die StVO. Das ist die Rechtsgrundlage. Da kann man diskutieren, soviel man will, es ändert nix. Ob Hunde daran Spaß haben, hinter Autos herzurennen, und ob das vielleicht gefährlich ist, ist hier nicht das Diskussionsthema und vermutlich auch nicht pauschal zu beantworten. Spätestens, wenn der Hund, der 1000 Mal neben dem Auto herlief, ohne dass was passiert ist, beim 1001sten Mal aus irgendeinem Grund unter die Räder kommt und übermangelt wird, ändert sich möglicherweise der Blickwinkel des Ein oder Anderen. Ist doch dasselbe wie mit der ewigen Diskussion, ob es okay ist, seine Hunde an der Hauptstraße ohne Leine laufen zu lassen. Die Einen legen ihre Hand dafür ins Feuer, dass IHR Hund nie und nimmer jemals überraschend auf die Straße rennen würde, weil perfekt erzogen. Die Anderen (und dazu zähl ich mich) gehen lieber auf Nummer Sicher (weil sie denken, ein Restrisiko unberechenbaren Verhaltens besteht bei Kind und Hund und sogar Erwachsenem IMMER) und laufen an Straßen halt nur mit angeleintem Hund. Beide Gruppen werden nie auf einen Nenner kommen, so what?


Sicher, da wird es keinen gleichen Nenner geben, weil Mensch wie Hund und Lebensumfeld sehr individuell sind.

Ich kann beide Standpunkte sehr gut nachvollziehen und hätte z.B. ebenfalls die Möglichkeit auf Privatgrund (nicht öffentlich zugänglich) mit Auto und Hund unterwegs zu sein.

Vor 20 Jahren und mit einen Rudel Schlittenhunden, selber vorübergehend gehunfähig hatte ich dies auch kurze Zeit so gehändelt. Die Hunde hatten ihren Spaß und nichts ist passiert.

Trotz weiterer Verletzungen und OPs die ich hatte war dies aber nie mehr nötig - ich bewege mich lieber selbst mit meinen Hunden und ich habe immer ein wenig Angst das etwas passieren könnte - Leider hatte ich z.B. auch schon Hundepfoten verarzten müssen, die in die Speichen eines Fahrrades kamen.

Das ist die "unumstritten erlaubte Variante" sich mit den Hund fortzubewegen - leider auch nicht immer ungefährlich.

Ergo bleibt nur leben und leben lassen, bzw. darauf vertrauen, das der Halter verantwortungsbewusst handelt
 
ist doch eigentlich ganz klar ;O)
bei uns stehen schilder an den eingängen zu den feld/waldwegen
und darauf steht
LANDWIRTSCHAFTLICHER VERKEHR FREI!!!!

ups, da darf man gar nicht mit seinem hund gassifahren ;O)
man darf sie nicht mal nutzen, wens der kürzeste weg von A nach B ist (ok machen zwar einige, aber gibt halt ne knolle wenn man erwischt wird)

hier gibts aber auch so ein oder zwei ausnahmen, und die haben meist mehr als einen hund neben, vor oder hinter dem auto laufen und ja, auch die wenden oder biegen ab, wenn sie einem im feld bemerken, schon merkwürdig. zum glück treffen wir nicht täglich auf sie.

es mag ja wirklich hunde geben, die darauf stehen einfach nur zu rennen, aber dafür muss man nicht durch die felder fahren, da kann man sie auch auf ner bahn im kreis rennen lassen.

jeder hat halt eine andere vorstellung von gassi gehen.
die einen tuns nur, damit der hund sich löst, der andere möchte, dass der hund danach einfach nur platt ist, ich machs damit mein dicker ausgelastet ist, möglichst in einer gruppe, mit schnüffel, spiel, gehorsamkeits und rennphasen. bei uns ist eigentlich immer alles mit drin und unsere morgen runde beträgt meist zwischen 5 und 7 km und es ist wirklich toll, wenn mann das ganze stück nicht einmal ein auto trifft :D

würde ich körperlich diese gänge nicht mehr schaffen, würde ich mir jemanden suchen, dem ich vertraue und der das für mich erledigt.
aber das ist halt nur meine meinung :)
 
hab ich auch schon gesehen..
der collie lief allerdings nur vor dem auto..und der autofahrer hielt jedesmal an, wenn der hund stehen blieb.
an der gabelung hupte der mann im auto und der hund lief links..
an der nächsten hupte er zweimal.. der hund lief rechts..
für mich sah das sicher so aus, als ob der hund darauf trainiert wäre.
ich war baff..
der collie lief absolut entspannt vorneweg und liess sich immer viel zeit beim schnüffeln. der fahrer wartete immer.
 
Vor 20 Jahren und mit einen Rudel Schlittenhunden, selber vorübergehend gehunfähig hatte ich dies auch kurze Zeit so gehändelt. Die Hunde hatten ihren Spaß und nichts ist passiert.
Mit einem Rudel wär mir das dann doch etwas zu heiß, einfach weil man da nicht alle Hunde im Blick haben kann.


Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist das sich einige darüber aufregen was andere tun. Solange sie selbst dadurch nicht belästigt/beeinträchtigt werden sollte es doch egal sein wie andere mit ihrem Hund gassiegehen (oder -fahren). Allein aufgrund der Tatsache das etwas offiziell nicht erlaubt ist zum Amt zu rennen und Denjenigen zu denunzieren halte ich für eine sehr fragwürdige Entwicklung. Wieviele fahren mit ihren (Kampf-)Hunden raus um sie, trotz offiziellem Leinenzwang, freilaufen zu lassen? Sollen die jetzt auch alle gemeldet werden?
 
Jan, wie immer kommt es auf den Einzelfall an.

Wenn ich den Oberchecker mit Rasierklingen unter den Armen seh, der seinen Staff in der FuZo oder am Spielplatz frei laufen lässt, kontrolliere ich den sicherlich. Seh ich den Normalo, der seinen Listi dort frei laufen läßt, wo es einfach üblich ist, Hunde frei laufen zu lassen (Feld, Wald, Wiesen...), werd ich den Teufel tun, sowas zu kontrollieren. Gott sei Dank hat man da Ermessenspielraum.

Es ist ein halbes Jahr her, da bekam eine Tussi von mir ein Bußgeld, alldieweil sie ihre Schäferhündin, die sichtlich Schmerzen hatte (ich weiß, wie ein Hund mit HD läuft, wenn er starke Schmerzen hat, hatte selber einen) hinterm Auto herrennen ließ. Kommentar: "Die soll Muskeln kriegen, damit die HD besser wird!" Hätte ich die nochmal erwischt, wär´s jedenfalls teuer geworden!
 
Vor 20 Jahren und mit einen Rudel Schlittenhunden, selber vorübergehend gehunfähig hatte ich dies auch kurze Zeit so gehändelt. Die Hunde hatten ihren Spaß und nichts ist passiert.
Mit einem Rudel wär mir das dann doch etwas zu heiß, einfach weil man da nicht alle Hunde im Blick haben kann.

fast offene Klasse: 6 Hundis - mit:
gee (rechts), haw (links), go go go (lauft) straight (gerade aus) + woah (halt) überhaupt kein Problem, die liefen wie vor der Pulka :D
 
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