Timo
Hallo,
habe mir am 18.05 einen hund gekauft,hat einen sehr gesunden,munteren eindruck gemacht,habe sogar ein gesundheitszeugnis erhalten,er war geimpft und entwurmt worden.
Gestern, 23.05 hat er mit erbrechen angefangen und ich bin dann heute nachmittag zu tierarzt da es nicht besser wird.er wurde an den tropf gehängt und ich soll bis morgen abwarten,wenns nicht besser geht in die tierklinik.
jetzt meine frage, sollte der hund,will es auf jeden fall nicht hoffen, sterben (da der tierarzt vermutet das es staupe ist),würde ich dann rechtlich gesehen den kaufpreis zurück bekommen?
wären immerhin 250 euro..
wir haben nur einen übernahmevertrag gemacht wo name von beiden und das er vollständigt geimpft und entwurmt ist gemacht wurde..
was denkt ihr?
kann ich ihn auch rechtlich gesehen an den tierarztkosten beteiligen lassen?
wenn er sich weigert wer würde vor gericht gewinnen?
hoffe auf antworten.
habe mir am 18.05 einen hund gekauft,hat einen sehr gesunden,munteren eindruck gemacht,habe sogar ein gesundheitszeugnis erhalten,er war geimpft und entwurmt worden.
Gestern, 23.05 hat er mit erbrechen angefangen und ich bin dann heute nachmittag zu tierarzt da es nicht besser wird.er wurde an den tropf gehängt und ich soll bis morgen abwarten,wenns nicht besser geht in die tierklinik.
jetzt meine frage, sollte der hund,will es auf jeden fall nicht hoffen, sterben (da der tierarzt vermutet das es staupe ist),würde ich dann rechtlich gesehen den kaufpreis zurück bekommen?
wären immerhin 250 euro..
wir haben nur einen übernahmevertrag gemacht wo name von beiden und das er vollständigt geimpft und entwurmt ist gemacht wurde..
was denkt ihr?
kann ich ihn auch rechtlich gesehen an den tierarztkosten beteiligen lassen?
wenn er sich weigert wer würde vor gericht gewinnen?
hoffe auf antworten.