Also wenn man hier liest, was Du so von Dir gibst, weiß man nicht, ob man platzen oder sich fremdschämen soll. Deine Dummheit (sorry, aber anders lässt sich das nicht nennen) und absolute Uneinsichtigkeit schlagen dem Fass den Boden aus. Und was erwartest Du denn nun hier im Forum? Mitleid? Anerkennung, dass Du einen Hund aus dem TH geholt hast? Hilfe scheinst Du eher nicht zu wollen.
Geht es auch sachlich und höflicher?
Nein, aus welchem Grund denn?
Der Hund ist Dir in RLP völlig zu Recht weggenommen worden, weil Du wissentlich und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hast. Du hast ganz einfach illegal einen Kampfhund gehalten - egal, ob es einen Vorfall gab oder nicht.
Es gibt seit 2006 den §143 nicht mehr! Darauf wurdest du schon hingewiesen, also macht sich damit keiner mehr strafbar.
Es mag für Dich seltsam anmuten, aber da Deutschland ja für eine gewisse Korrektheit bekannt ist, gibt man eigentlich auch das Gesetz zum Paragraphen an, das macht vieles einfacher. Ansonsten hat er gegen LHundG RLP verstoßen - soweit sind wir uns einig, oder?
Du hast auch um die Auflagen gewusst, wurdest auch vom Amt nochmal drauf hingewiesen, und hast Dich einen Dreck drum geschert - weil Du sie für ungerecht hieltest und gedacht hast, dass ja die paar Monate nun auch nix mehr passiert. Und da Du ja "nicht grad ungebildet" bist (was ich nach Deinen Äußerungen hier sowohl inhaltlich wie auch rechtschreibtechnisch bestreite), hast Du auch gewusst, was die Folgen Deines Handelns sein können. Soll jetzt jeder nur noch das tun, was er für gerecht und sinnvoll hält?
Wenn diese Verhalten des TE zutrifft - wenn dann wäre es "nur" eine Ordnungswidrigkeit
Ich habe auch nichts anderes behauptet
Die Behörden sind keinesfalls verpflichtet, Dich mehrmals und schriftlich auf Deine Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis erfolgt in Form der Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen.
Die Behörden sind durchaus dazu angehalten bei Ordnungswidrigkeiten und Verstößen zum Wohl des Tieres, das mildeste Mittel zu wählen. z.B. eine Geldbuße wegen nicht einhalten von Auflagen oder nicht erfüllen von gesetzlichen Vorschriften
Die Behörden sind aber auch zu einer gewissen Verhältnismäßigkeit angehalten bzw. verpflichtet. Das bedeutet normalerweise, dass ein derart wissentliches und vorsätzliches Verstoßen gegen Gesetze in der Regel nicht die mildeste Strafe nach sich zieht. Desweiteren muss das Mittel geeignet sein, die Interessen der Behörden/Gesetze/Allgemeinheit zu wahren. Wenn der TE ähnliche Uneinsichtigkeit gegenüber den Beamten gezeigt hat, ist ein Bußgeld vermutlich nicht geeignet
Da Du Dich ja mehrfach darauf berufen hast, dass man Dir das Lesen von Vorschriften in der Schule nicht beigebracht hat, halte ich Dich für nicht geeignet, einen Hund zu halten.
Wer bist du um dir einzubilden dies auf die Entfernung beurteilen zu können?
Das stellt eine subjektive Wahrnehmung dar - ich find Dich ja auch nervig, ohne Dich zu kennen. Kann man nur Meinungen zu Dingen haben, die man im Detail kennt? Ist jemand geeignet als HH, der seinen Hund ins TH kommen lässt? Fragen über Fragen
Oder auch sonst irgendwas auf die Reihe zu bekommen, denn an Vorschriften musst Du Dich nun mal überall halten. Hat man Dich eigentlich nach mehreren Schwarzfahrten schriftlich darauf hingewiesen, dass man zum Autofahren einen Führerschein braucht? Bist Du einfach mal in Deine Wohnung eingezogen und der Vermieter hat Dir irgendwann einen Brief geschrieben, dass Du doch bitte bei Gelegenheit den Mietvertrag unterschreiben sollst? Da hast Du es doch auch auf die Reihe bekommen, Dich zu kümmern...
Ich persönlich sehe keine Chance (und auch keinen Grund), dass Du den Hund von den Behörden wieder zurück bekommst.
Wie DU es siehst interessiert kein Gericht.
Zum Glück sind wir ja auch vor keinem
Das wäre gleichbedeutend mit einer rechtlichen Legitimierung Deines Tuns und dafür gibt es beim besten Willen keinen Grund. Wenn es für Dich optimal läuft, wollen die den Hund aus Kostengründen aus dem TH haben und schicken ihn Dir nach NDS. Aber selbst das glaube ich nicht.
Wenn der Halter eines beschlagnahmten Hundes (ohne Vorfälle) den Hund NICHT abgibt, bleibt er Eigentümer. Zieht er dann nachweislich um in ein Bundesland ohne Rasseliste oder eines, in welchen der Hund nicht gelistet ist - MUSS der Hund von der Behörde wieder ausgehändigt werden!
In dem Punkt fürchte ich, Dir Recht geben zu müssen...
Meines Erachtens wäre Deine einzige Chance, einen TSV oder eine sonstige Organisation auf Deine Seite zu bekommen, die den Hund übernehmen und an Dich "vermitteln", wenn Du wieder in NDS bist. Wobei ich sogar dort Probleme sehe, da auch das niedersächsische Gesetz etwas von "Zuverlässigkeit des Halters" schreibt. Gilt aber wahrscheinlich nur für gefährliche Hunde...
Das klappt auch ganz legal
Ich habe nichts anderes behauptet. Ich würde nie zu illegalem Tun raten
Versuche meinetwegen, über Deinen Anwalt noch was zu erreichen.