Hilfe Polizei nimmt mir ohne Vorfall meine Shira

Ich muss hier für Tino etwas in die Presche springen:

Er zog zum 01.12.2009 nach RLP. Bereits am 14.11.2009 ging er auf das dortige OA, um sich über die Auflagen zu informieren und die Hündin ordnungsgemäß anzumelden. Das OA wies auf eine Haltergenehmigung hin, worauf Tino gleich den Antrag stellte.

Ok, er hätte sicherlich noch mal nachhaken können, aber in dem Fall ist es keineswegs so, dass man sich um nichts kümmerte.

Sagt er das oder weißt du das? Wenn ja... sind dann die Aussagen des OA gelogen?
Wenn er 2009 umzieht und mehrfach mit dem OA zu tun hatte und die ihn sogar (laut Brief) anrufen im März... dann ist das für mich jetzt nicht "ich kümmer mich drum"

dann jetzt noch das mit den Bildern von Staff-Hilfe... also ich weiß nicht für mich bleibt da ein fader Beigeschmack... aber vielleicht hab ich auch ne andere Vorstellung von "ich kümmer mich drum"

So stand es bei FB in den Briefen, welche vom Rechtsanwalt geschrieben wurden.

Tino, vielleicht kannst du noch mal kurz Stellung nehmen, ob da irgendwann mal ein "Erinnern" vom Amt kam.

Und auf das Angebot von Staffhilfe hätte ich mich auch nicht eingelassen. Verwunderlich finde ich es auch nicht, dass er sich nicht mehr bei ihr meldet. Sie hat Hilfe angeboten, welche für den Eigentümer nicht in Frage kommt.

Wenn mir ein Tierarzt sagt, dass das in dem Alter und dem Allgemeinzustand des Hundes nicht mehr ratsam ist, zu operieren lassen, würde ich mir persönlich noch eine 2. Meinung einholen, aber das ggf. auch so hinnehmen.

Sicherlich wurden Fehler von Tino gemacht, aber jemand, dem der Hund so egal ist, wie es jetzt hier von Staffhilfe dargestellt wird, geht auch nicht zum Rechtsanwalt und wendet sich sonst wohin.

Allgemein würde ich die Übernahme nach Berlin nicht sonderlich prickelnd finden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird sie dort wesentlich schlechtere Vermittlungschancen haben, als hier.
 
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Ich muss hier für Tino etwas in die Presche springen:

Er zog zum 01.12.2009 nach RLP. Bereits am 14.11.2009 ging er auf das dortige OA, um sich über die Auflagen zu informieren und die Hündin ordnungsgemäß anzumelden. Das OA wies auf eine Haltergenehmigung hin, worauf Tino gleich den Antrag stellte.

Ok, er hätte sicherlich noch mal nachhaken können, aber in dem Fall ist es keineswegs so, dass man sich um nichts kümmerte.

Sagt er das oder weißt du das? Wenn ja... sind dann die Aussagen des OA gelogen?
Wenn er 2009 umzieht und mehrfach mit dem OA zu tun hatte und die ihn sogar (laut Brief) anrufen im März... dann ist das für mich jetzt nicht "ich kümmer mich drum"

dann jetzt noch das mit den Bildern von Staff-Hilfe... also ich weiß nicht für mich bleibt da ein fader Beigeschmack... aber vielleicht hab ich auch ne andere Vorstellung von "ich kümmer mich drum"

So stand es bei FB in den Briefen, welche vom Rechtsanwalt geschrieben wurden.

Tino, vielleicht kannst du noch mal kurz Stellung nehmen, ob da irgendwann mal ein "Erinnern" vom Amt kam.

Und auf das Angebot von Staffhilfe hätte ich mich auch nicht eingelassen. Verwunderlich finde ich es auch nicht, dass er sich nicht mehr bei ihr meldet. Sie hat Hilfe angeboten, welche für den Eigentümer nicht in Frage kommt.

Wenn mir ein Tierarzt sagt, dass das in dem Alter und dem Allgemeinzustand des Hundes nicht mehr ratsam ist, zu operieren lassen, würde ich mir persönlich noch eine 2. Meinung einholen, aber das ggf. auch so hinnehmen.

Sicherlich wurden Fehler von Tino gemacht, aber jemand, dem der Hund so egal ist, wie es jetzt hier von Staffhilfe dargestellt wird, geht auch nicht zum Rechtsanwalt und wendet sich sonst wohin.

Allgemein würde ich die Übernahme nach Berlin nicht sonderlich prickelnd finden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird sie dort wesentlich schlechtere Vermittlungschancen haben, als hier.

Diese kleine Omi wird sehr wahrscheinlich wenig Vermittlungschancen mehr haben, dass müsstest Du ja wissen. Man weiß auch nichts über das Wesen des Mädchen. Kann sie als zweithund, kann sie mit anderen Hündinnen. Je nachdem steigen ja auch Vermittlungchancen. Man weiß nicht wirklich was über ihren Gesundheitszustand usw.. Wir hätten auch nicht anders helfen können, als sich nochmal beraten zu lassen von einem anderen Anwalt und (als Möglichkeit vom RA aufgezeigt), das Eigentum zu übernehmen. Wenn das einigen nicht ausreicht, kann ich es nicht ändern. Vielleicht können ja diejenigen besser helfen oder haben die zündende Idee.
Aber wie gesagt, vielleicht klappt es ja und er bekommt sie wieder.
 
Ihr seid laberbacken, ist leicht gesagt aus der Ferne, aber wenn ihr das erlebt hättet...... Aber ich verstehe, ihr hattet Note 1 ins Antragskunde in der Schule, voll die Schlaumeier seid ihr.
Ich bin sofort nach meinem Umzug von Niedersachsen nach RLP ins Ordnungsamt dort weil ich ja wuste was es für Auflagen gibt. Der Typ dort meinte aufgrund ihres Alters hätte Er auch gewisse Toleranzen, Ich solle Maulkorb tragen und ihm beweisen das Sie keine Kinder mehr zeugen kann, dann währe Er zufrieden.
und eine Versicherung sollte ich machen.
die Versicherung habe ich beim R&V hatte extra so ne Versicherungsfrau da und später hat die Gemeinde die Versicherung nicht ackzeptiert, es währe keine spezielle Kampfhundeversicherung, der R&V sagt sowas gibts nicht. Wo liegt da die Schuld....bei mir....Ich kann doch auch nicht alles wissen

Außerdem muss ich nicht etwas beantragen, was ich schon beantragt und bekommen habe, sind Niedersächsiche Hundehalter schlechtere als Rheinlndpfälzer. 2 Klasse oder wie weil wir damals keinen Führerschein hatten.


Warum zum Henker hast du nicht die Sachkundeprüfung abgelegt, spätestens als du dazu aufgefordert worden bist?

Jetzt jammern und der arme Hund muß es ausbaden, da bekomm ich echt einen Hals.

Versteh dein Gejammer nicht... ich würd mich in Grund und Boden schämen, weil ich aus purem Starrsinn und Gleichgültigkeit meinen Hund im Tierheim sitzen hab... :unsicher:

Dito.
Mir tut der Hund sehr leid......der sitzt nur durch deine Unfähigkeit im Tierheim.
Es muß doch jedem klar sein, wenn ich woanders hinziehe, das ich mich dann an die Auflagen zu halten habe.
Man man man :sauer:

Anwalt: Lars Jürgen Weidemann
 
Habe nicht vor Shira noch einen 6 Halter zuzumuten, deshalb keine Vermittlung nach Berlin. Dem Anwalt wo mir alle raten habe ich alles zugesand und ihn um eine Meinung gebeten. Was er schreibt habe ich an meinen Anwalt weitergeleitet.

Zu allen die es nicht verstanden haben.......Ich habe von meiner Gemeinde nie auch nur 1 Brief, oder Mahnung oder Aufforderung bekommen, nix.....Ich bin gleich nach Umzug von mir aus dorthin, habe mich gemeldet und danach nie wieder was gehölt von denen. Ich wurde im März plötlzich Mündlich, angewiesen was zu mach, Mündlich.......Dann behaupten die sie hätten mich nochmal angerufen.....Die hatte nie meine Nummer.....und dann kamen Sie schon. Ich habe nie einen Brief bekommen nix es existiert nix schriftliches.

Mir überreichte mann alles bei Beschlagnahmung um mich mit Absicht zu überraschen....schreiben Sie sogar in den Beschlagnahmungspapieren, damit ich keine Chance hätte zu reagieren um den Hund nicht verstecken zu können.

Außerdem stand mein Umzug nach Niedersachsen zurück auch schon fest, deshalb habe ich diesen Führerschein nicht sofort gemacht als der Ordnungsamttyp mich mündlich darauf hinwies im März.....mündlich....in Niedersachsen brauchte ich sowas nicht. 01 Juni wollt ich umziehen. Die haben 2 Jahre sich nicht dafür interresiert, da dachte ich die 3 Monate wirds wohl noch gehen, das war mein Fehler, aber so Nägel mit Köpfen machen ist ja doch wohl mehr als assi vom Ordnungsamt.....Es gab ja nie auch nur eine Androhung von Strafe....Sie schreiben Sie hätte es erst agr nicht versucht, weil es nichts bringen würde, es währe zu erwarten ich währe in Zukunft zu weiteren Straftaten bereit...das ist schon der Hammer. Ich bin Vorverurteilt worden und habe im Leben nix schlimmes bisher gemacht. ICh wollt was gutes tun und habe eine 10Jahre alte Dame ausm Tierheim geholt und was macht der Staat daraus....Ich bin ein krimineller, Ich verschulde mich nun wegen meiner Shira und die nächsten Jahre werden hart, trotzdem Versuche ich es. Ich bin bestimmt nicht unzuverlässig und kümmere mich nicht um Sie sonst hätte ich sowas nicht gemacht. Shira pinkelt jeden Tag alles voll durch ihre Senkblase....solche Hunde holt kaum einer aus dem Tierheim Ich gab ihr eine Chance....hätten nicht viele gemacht, Tierarztkosten 600Euro Steuern im Jahr Futter, und mega viel Zeit habe ich ihr gewidmet ich tat immer alles.....soviel zu den Leuten die hier klugscheisser mässig schreiben....."warum hastn Führerschein nicht gemacht bla bla" Ich bin zuverlässig. ich bin Chemiker von berufswegen und sehr sehr zuverlässig, ich bin auch nicht grad ungebildet so das ich nicht ohne Grund schreibe das unser Staat das so nicht machen darf
 
Ihr seid laberbacken, ist leicht gesagt aus der Ferne, aber wenn ihr das erlebt hättet...... Aber ich verstehe, ihr hattet Note 1 ins Antragskunde in der Schule, voll die Schlaumeier seid ihr.

Warum nur fällt mir der altbekannte Spruch ein "Der getroffene Hund bellt"?

Christine
 
:unsicher: Dann Reihe ich mich mal in die Runde der Schlaumeier ein. Wie konnten sie dir den "mündlich" mitteilen, im März. Wenn du von ihnen nichts gehört hast und sie auch keine Telefonnummer von dir haben???!!!!!

Oder meintest du 2009 März???

Und leider Frage ich mich auch warum man wenn man beim erstenmal gesagt bekommt Versicherung -Sachkunde bringen. Warum man dann auf eine weiter Aufforderung wartet !!!!!!!
2009 hattest du ja wohl kaum vor sofort wieder um zu ziehen!!!?????


Leider büßt deine Hündin jetzt für deine Vogel-Strauß-Politik .

Sandra
 
Ihr seid laberbacken, ist leicht gesagt aus der Ferne, aber wenn ihr das erlebt hättet...... Aber ich verstehe, ihr hattet Note 1 ins Antragskunde in der Schule, voll die Schlaumeier seid ihr.

Warum nur fällt mir der altbekannte Spruch ein "Der getroffene Hund bellt"?

Christine

Du, wenn dich jemand so schlecht darstellen würde ohne dich zu kennen, möchte ich mal wissen wie du reagieren würdest! Und dafür wie er hier angemacht wird, hat er sich ja wohl echt noch im Griff.
 
Also wenn man hier liest, was Du so von Dir gibst, weiß man nicht, ob man platzen oder sich fremdschämen soll. Deine Dummheit (sorry, aber anders lässt sich das nicht nennen) und absolute Uneinsichtigkeit schlagen dem Fass den Boden aus. Und was erwartest Du denn nun hier im Forum? Mitleid? Anerkennung, dass Du einen Hund aus dem TH geholt hast? Hilfe scheinst Du eher nicht zu wollen.

Der Hund ist Dir in RLP völlig zu Recht weggenommen worden, weil Du wissentlich und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hast. Du hast ganz einfach illegal einen Kampfhund gehalten - egal, ob es einen Vorfall gab oder nicht. Du hast auch um die Auflagen gewusst, wurdest auch vom Amt nochmal drauf hingewiesen, und hast Dich einen Dreck drum geschert - weil Du sie für ungerecht hieltest und gedacht hast, dass ja die paar Monate nun auch nix mehr passiert. Und da Du ja "nicht grad ungebildet" bist (was ich nach Deinen Äußerungen hier sowohl inhaltlich wie auch rechtschreibtechnisch bestreite), hast Du auch gewusst, was die Folgen Deines Handelns sein können. Soll jetzt jeder nur noch das tun, was er für gerecht und sinnvoll hält?

Die Behörden sind keinesfalls verpflichtet, Dich mehrmals und schriftlich auf Deine Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis erfolgt in Form der Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen. Da Du Dich ja mehrfach darauf berufen hast, dass man Dir das Lesen von Vorschriften in der Schule nicht beigebracht hat, halte ich Dich für nicht geeignet, einen Hund zu halten. Oder auch sonst irgendwas auf die Reihe zu bekommen, denn an Vorschriften musst Du Dich nun mal überall halten. Hat man Dich eigentlich nach mehreren Schwarzfahrten schriftlich darauf hingewiesen, dass man zum Autofahren einen Führerschein braucht? Bist Du einfach mal in Deine Wohnung eingezogen und der Vermieter hat Dir irgendwann einen Brief geschrieben, dass Du doch bitte bei Gelegenheit den Mietvertrag unterschreiben sollst? Da hast Du es doch auch auf die Reihe bekommen, Dich zu kümmern...

Ich persönlich sehe keine Chance (und auch keinen Grund), dass Du den Hund von den Behörden wieder zurück bekommst. Das wäre gleichbedeutend mit einer rechtlichen Legitimierung Deines Tuns und dafür gibt es beim besten Willen keinen Grund. Wenn es für Dich optimal läuft, wollen die den Hund aus Kostengründen aus dem TH haben und schicken ihn Dir nach NDS. Aber selbst das glaube ich nicht.

Meines Erachtens wäre Deine einzige Chance, einen TSV oder eine sonstige Organisation auf Deine Seite zu bekommen, die den Hund übernehmen und an Dich "vermitteln", wenn Du wieder in NDS bist. Wobei ich sogar dort Probleme sehe, da auch das niedersächsische Gesetz etwas von "Zuverlässigkeit des Halters" schreibt. Gilt aber wahrscheinlich nur für gefährliche Hunde...

Versuche meinetwegen, über Deinen Anwalt noch was zu erreichen.
 
Also wenn man hier liest, was Du so von Dir gibst, weiß man nicht, ob man platzen oder sich fremdschämen soll. Deine Dummheit (sorry, aber anders lässt sich das nicht nennen) und absolute Uneinsichtigkeit schlagen dem Fass den Boden aus. Und was erwartest Du denn nun hier im Forum? Mitleid? Anerkennung, dass Du einen Hund aus dem TH geholt hast? Hilfe scheinst Du eher nicht zu wollen.

Geht es auch sachlich und höflicher?

Der Hund ist Dir in RLP völlig zu Recht weggenommen worden, weil Du wissentlich und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hast. Du hast ganz einfach illegal einen Kampfhund gehalten - egal, ob es einen Vorfall gab oder nicht.

Es gibt seit 2006 den §143 nicht mehr! Darauf wurdest du schon hingewiesen, also macht sich damit keiner mehr strafbar.

Du hast auch um die Auflagen gewusst, wurdest auch vom Amt nochmal drauf hingewiesen, und hast Dich einen Dreck drum geschert - weil Du sie für ungerecht hieltest und gedacht hast, dass ja die paar Monate nun auch nix mehr passiert. Und da Du ja "nicht grad ungebildet" bist (was ich nach Deinen Äußerungen hier sowohl inhaltlich wie auch rechtschreibtechnisch bestreite), hast Du auch gewusst, was die Folgen Deines Handelns sein können. Soll jetzt jeder nur noch das tun, was er für gerecht und sinnvoll hält?

Wenn diese Verhalten des TE zutrifft - wenn dann wäre es "nur" eine Ordnungswidrigkeit

Die Behörden sind keinesfalls verpflichtet, Dich mehrmals und schriftlich auf Deine Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis erfolgt in Form der Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen.

Die Behörden sind durchaus dazu angehalten bei Ordnungswidrigkeiten und Verstößen zum Wohl des Tieres, das mildeste Mittel zu wählen. z.B. eine Geldbuße wegen nicht einhalten von Auflagen oder nicht erfüllen von gesetzlichen Vorschriften


Da Du Dich ja mehrfach darauf berufen hast, dass man Dir das Lesen von Vorschriften in der Schule nicht beigebracht hat, halte ich Dich für nicht geeignet, einen Hund zu halten.

Wer bist du um dir einzubilden dies auf die Entfernung beurteilen zu können?

Oder auch sonst irgendwas auf die Reihe zu bekommen, denn an Vorschriften musst Du Dich nun mal überall halten. Hat man Dich eigentlich nach mehreren Schwarzfahrten schriftlich darauf hingewiesen, dass man zum Autofahren einen Führerschein braucht? Bist Du einfach mal in Deine Wohnung eingezogen und der Vermieter hat Dir irgendwann einen Brief geschrieben, dass Du doch bitte bei Gelegenheit den Mietvertrag unterschreiben sollst? Da hast Du es doch auch auf die Reihe bekommen, Dich zu kümmern...

Ich persönlich sehe keine Chance (und auch keinen Grund), dass Du den Hund von den Behörden wieder zurück bekommst.

Wie DU es siehst interessiert kein Gericht.

Das wäre gleichbedeutend mit einer rechtlichen Legitimierung Deines Tuns und dafür gibt es beim besten Willen keinen Grund. Wenn es für Dich optimal läuft, wollen die den Hund aus Kostengründen aus dem TH haben und schicken ihn Dir nach NDS. Aber selbst das glaube ich nicht.

Wenn der Halter eines beschlagnahmten Hundes (ohne Vorfälle) den Hund NICHT abgibt, bleibt er Eigentümer. Zieht er dann nachweislich um in ein Bundesland ohne Rasseliste oder eines, in welchen der Hund nicht gelistet ist - MUSS der Hund von der Behörde wieder ausgehändigt werden!


Meines Erachtens wäre Deine einzige Chance, einen TSV oder eine sonstige Organisation auf Deine Seite zu bekommen, die den Hund übernehmen und an Dich "vermitteln", wenn Du wieder in NDS bist. Wobei ich sogar dort Probleme sehe, da auch das niedersächsische Gesetz etwas von "Zuverlässigkeit des Halters" schreibt. Gilt aber wahrscheinlich nur für gefährliche Hunde...

Das klappt auch ganz legal


Versuche meinetwegen, über Deinen Anwalt noch was zu erreichen.

Jemand dessen Hund beschlagnahmt wurde, zu raten einen Abtretungsvertrag an ein Tierheim zu unterschreiben ist das dümmste was es gibt.
Der( Ex) halter gibt dabei freiwillig die Rechte an seinen Hund ab, bzw. muss auf die Mitarbeit und den guten Willen des Tierheimes hoffen.

Tut er dies nicht,- hat der Halter die Möglichkeit einen Pflegeplatz z.B. in einem anderen Bundesland zu suchen, bzw. selbst umzuziehen und siehe oben der Hund muss vom Tierheim und Ordnungsamt ausgehändigt werden.
 
Tut er dies nicht,- hat der Halter die Möglichkeit einen Pflegeplatz z.B. in einem anderen Bundesland zu suchen, bzw. selbst umzuziehen und siehe oben der Hund muss vom Tierheim und Ordnungsamt ausgehändigt werden.

Wenn das eine Lösung ist, versteh ich jetzt das ganze Hin und Her nicht. Es wird sich doch entweder ein Pflegeplatz finden lassen (Familie, Freunde) oder der Halter zieht selbst um.
Wenn ich nicht komplett schief gewickelt bin, meine ich gelesen zu haben, das er doch sowieso umziehen wollte.

Und ansonsten, selbst wenn ich einen Fehler gemacht habe, der meinen Hund in diese Situation gebracht hat, würde ich alles tun um ihn wieder zu bekommen.
Eine Übereignung würde ich nur in einer völlig ausweglosen Situation in Betracht ziehen, damit er nicht für den Rest seiner in diesem Fall knappen Restlebenszeit im Tierheim bleiben muß.
 
Also wenn man hier liest, was Du so von Dir gibst, weiß man nicht, ob man platzen oder sich fremdschämen soll. Deine Dummheit (sorry, aber anders lässt sich das nicht nennen) und absolute Uneinsichtigkeit schlagen dem Fass den Boden aus. Und was erwartest Du denn nun hier im Forum? Mitleid? Anerkennung, dass Du einen Hund aus dem TH geholt hast? Hilfe scheinst Du eher nicht zu wollen.

Geht es auch sachlich und höflicher?

Nein, aus welchem Grund denn?

Der Hund ist Dir in RLP völlig zu Recht weggenommen worden, weil Du wissentlich und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hast. Du hast ganz einfach illegal einen Kampfhund gehalten - egal, ob es einen Vorfall gab oder nicht.

Es gibt seit 2006 den §143 nicht mehr! Darauf wurdest du schon hingewiesen, also macht sich damit keiner mehr strafbar.

Es mag für Dich seltsam anmuten, aber da Deutschland ja für eine gewisse Korrektheit bekannt ist, gibt man eigentlich auch das Gesetz zum Paragraphen an, das macht vieles einfacher. Ansonsten hat er gegen LHundG RLP verstoßen - soweit sind wir uns einig, oder?

Du hast auch um die Auflagen gewusst, wurdest auch vom Amt nochmal drauf hingewiesen, und hast Dich einen Dreck drum geschert - weil Du sie für ungerecht hieltest und gedacht hast, dass ja die paar Monate nun auch nix mehr passiert. Und da Du ja "nicht grad ungebildet" bist (was ich nach Deinen Äußerungen hier sowohl inhaltlich wie auch rechtschreibtechnisch bestreite), hast Du auch gewusst, was die Folgen Deines Handelns sein können. Soll jetzt jeder nur noch das tun, was er für gerecht und sinnvoll hält?

Wenn diese Verhalten des TE zutrifft - wenn dann wäre es "nur" eine Ordnungswidrigkeit

Ich habe auch nichts anderes behauptet

Die Behörden sind keinesfalls verpflichtet, Dich mehrmals und schriftlich auf Deine Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis erfolgt in Form der Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen.

Die Behörden sind durchaus dazu angehalten bei Ordnungswidrigkeiten und Verstößen zum Wohl des Tieres, das mildeste Mittel zu wählen. z.B. eine Geldbuße wegen nicht einhalten von Auflagen oder nicht erfüllen von gesetzlichen Vorschriften


Die Behörden sind aber auch zu einer gewissen Verhältnismäßigkeit angehalten bzw. verpflichtet. Das bedeutet normalerweise, dass ein derart wissentliches und vorsätzliches Verstoßen gegen Gesetze in der Regel nicht die mildeste Strafe nach sich zieht. Desweiteren muss das Mittel geeignet sein, die Interessen der Behörden/Gesetze/Allgemeinheit zu wahren. Wenn der TE ähnliche Uneinsichtigkeit gegenüber den Beamten gezeigt hat, ist ein Bußgeld vermutlich nicht geeignet

Da Du Dich ja mehrfach darauf berufen hast, dass man Dir das Lesen von Vorschriften in der Schule nicht beigebracht hat, halte ich Dich für nicht geeignet, einen Hund zu halten.

Wer bist du um dir einzubilden dies auf die Entfernung beurteilen zu können?

Das stellt eine subjektive Wahrnehmung dar - ich find Dich ja auch nervig, ohne Dich zu kennen. Kann man nur Meinungen zu Dingen haben, die man im Detail kennt? Ist jemand geeignet als HH, der seinen Hund ins TH kommen lässt? Fragen über Fragen :unsicher:

Oder auch sonst irgendwas auf die Reihe zu bekommen, denn an Vorschriften musst Du Dich nun mal überall halten. Hat man Dich eigentlich nach mehreren Schwarzfahrten schriftlich darauf hingewiesen, dass man zum Autofahren einen Führerschein braucht? Bist Du einfach mal in Deine Wohnung eingezogen und der Vermieter hat Dir irgendwann einen Brief geschrieben, dass Du doch bitte bei Gelegenheit den Mietvertrag unterschreiben sollst? Da hast Du es doch auch auf die Reihe bekommen, Dich zu kümmern...

Ich persönlich sehe keine Chance (und auch keinen Grund), dass Du den Hund von den Behörden wieder zurück bekommst.

Wie DU es siehst interessiert kein Gericht.

Zum Glück sind wir ja auch vor keinem ;)


Das wäre gleichbedeutend mit einer rechtlichen Legitimierung Deines Tuns und dafür gibt es beim besten Willen keinen Grund. Wenn es für Dich optimal läuft, wollen die den Hund aus Kostengründen aus dem TH haben und schicken ihn Dir nach NDS. Aber selbst das glaube ich nicht.

Wenn der Halter eines beschlagnahmten Hundes (ohne Vorfälle) den Hund NICHT abgibt, bleibt er Eigentümer. Zieht er dann nachweislich um in ein Bundesland ohne Rasseliste oder eines, in welchen der Hund nicht gelistet ist - MUSS der Hund von der Behörde wieder ausgehändigt werden!

In dem Punkt fürchte ich, Dir Recht geben zu müssen...

Meines Erachtens wäre Deine einzige Chance, einen TSV oder eine sonstige Organisation auf Deine Seite zu bekommen, die den Hund übernehmen und an Dich "vermitteln", wenn Du wieder in NDS bist. Wobei ich sogar dort Probleme sehe, da auch das niedersächsische Gesetz etwas von "Zuverlässigkeit des Halters" schreibt. Gilt aber wahrscheinlich nur für gefährliche Hunde...

Das klappt auch ganz legal

Ich habe nichts anderes behauptet. Ich würde nie zu illegalem Tun raten ;)

Versuche meinetwegen, über Deinen Anwalt noch was zu erreichen.

Jemand dessen Hund beschlagnahmt wurde, zu raten einen Abtretungsvertrag an ein Tierheim zu unterschreiben ist das dümmste was es gibt.
Der( Ex) halter gibt dabei freiwillig die Rechte an seinen Hund ab, bzw. muss auf die Mitarbeit und den guten Willen des Tierheimes hoffen.

Tut er dies nicht,- hat der Halter die Möglichkeit einen Pflegeplatz z.B. in einem anderen Bundesland zu suchen, bzw. selbst umzuziehen und siehe oben der Hund muss vom Tierheim und Ordnungsamt ausgehändigt werden.
 
Ergänzung zu §143: Er macht sich anscheinend tatsächlich nicht "strafbar" im juristischen Sinne, da das Verhalten nicht strafbewehrt ist. Hab ich aber auch nicht gesagt, ich sprach vom Verstoß gegen geltendes Recht und "illegal"
Irgendwo im Text steht auch noch "Strafe" von mir, ist dann ebenfalls juristisch korrekt zu ersetzen ;)
 
Was willst Du mir denn eigentlich erzählen?

illegal = nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Neben StGB gibt es auch noch andere Rechtsnormen bspw. LHundG RLP. Soweit klar?

Wenn überhaupt, kannst Du Dich am Begriff "Kampfhund" aufhängen - der taucht aber auch im §143 StGB nicht auf. Sowohl dort wie auch im LHundG wird wörtlich von "gefährlichen Hunden" gesprochen :unsicher:

§3 Erlaubnispflicht
(1) Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
§7 Anordnungsbefugnisse
(1) Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall
bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Bestimmungen
dieses Gesetzes, abzuwehren.
 
Ich glaube, hier hat einfach jemand den Fehler begangen, eine mündliche Äußerung des OA-Beamten für bare Münze zu nehmen.
Dieser hat ihm beim Zuzug nach Rheinland-Pfalz ja mündlich zugesichert, dass er bei einem so alten Soka über Ermessensspielraum verfüge und auf die üblichen Auflagen verzichten würde, wenn er den Hund mit Maulkorb führen und einen Kastrationsnachweis erbringen würde.
Auf so etwas ist schon macher reingefallen. Man muss sich so etwas immer schriftlich geben lassen. Ansonsten wird es im Streitfall einfach abgestritten.
Offenbar war es ja derselbe Beamte, der 2 Jahre später - aufgrund der Anzeige des Vermieters - beim TE auf der Matte stand und plötzlich diese Auflagen erfüllt haben wollte.
Dies beantwortet wohl auch die Frage, wie dem TE die Auflagen mündlich gemacht werden konnten (also eben persönlich von Angesicht zu Angesicht an der Wohnungstür und nicht etwa per Telefon).

So hab ich es wenigstens verstanden, die Texte des TE sind etwas unstrukturiert.
 
Ich glaube, hier hat einfach jemand den Fehler begangen, eine mündliche Äußerung des OA-Beamten für bare Münze zu nehmen.
Dieser hat ihm beim Zuzug nach Rheinland-Pfalz ja mündlich zugesichert, dass er bei einem so alten Soka über Ermessensspielraum verfüge und auf die üblichen Auflagen verzichten würde, wenn er den Hund mit Maulkorb führen und einen Kastrationsnachweis erbringen würde. Hä? da hast du vielleicht einiges falsch verstanden
Auf so etwas ist schon macher reingefallen. Man muss sich so etwas immer schriftlich geben lassen. Ansonsten wird es im Streitfall einfach abgestritten.
Offenbar war es ja derselbe Beamte, der 2 Jahre später - aufgrund der Anzeige des Vermieters - beim TE auf der Matte stand und plötzlich diese Auflagen erfüllt haben wollte.
Dies beantwortet wohl auch die Frage, wie dem TE die Auflagen mündlich gemacht werden konnten (also eben persönlich von Angesicht zu Angesicht an der Wohnungstür und nicht etwa per Telefon).

So hab ich es wenigstens verstanden, die Texte des TE sind etwas unstrukturiert.

vielleicht konnte der halter auch gewisse auflagen nicht erfüllen, keiner kennt ihn hier. lebt er wirklich wieder in ND oder tut er nur so und lebt immer noch in rlp?
ich glaube inzwischen eh, dass die arme maus das ende der entscheidung niicht erleben wird...
das ehemalige th hat wohl doch interesse an der oma. wieso hat er mir gegenüber behauptet, dass das anders ist, konnte mir das aber auf nachfrage nicht belegen. liegt wohl in der akte laut seiner aussage. wurde ich angelogen, weil er es nicht wollte, dass das th sie wiederbekommt, vielleicht weil er sie dann von denen auch nicht wieder bekommen würde? wer weiß...
 
...
Ich bin sofort nach meinem Umzug von Niedersachsen nach RLP ins Ordnungsamt dort weil ich ja wuste was es für Auflagen gibt. Der Typ dort meinte aufgrund ihres Alters hätte Er auch gewisse Toleranzen, Ich solle Maulkorb tragen und ihm beweisen das Sie keine Kinder mehr zeugen kann, dann währe Er zufrieden.
und eine Versicherung sollte ich machen.
...

Ich habe das aus diesem Post geschlossen. Vielleicht habe ich das auch missverstanden.
 
§3 Erlaubnispflicht
(1) Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
§7 Anordnungsbefugnisse
(1) Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall
bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Bestimmungen
dieses Gesetzes, abzuwehren.
[/quote]

Bundesrecht steht über Länderrecht ;)
und extra für dich Blitzmerker noch einmal ausführlich.



Änderung des Strafgesetzbuches: § 143 aufgehoben!
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Vom 19.April 2006


Artikel 168
Anderung des Strafgesetzbuches

(450-2)​
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:
"§ 143 (weggefallen)".

2. Der § 143 wird aufgehoben.

Zur Erinnerung:

StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.


(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.


 
Nicht vorhandenes Bundesrecht steht über vorhandenem Länderrecht? :lol:

Alles klar.

Nach Deiner Aussage darf jeder nach Belieben einen gefährlichen Hund halten und kann die LHVOs und LHGs geflissentlich ignorieren, weil das Bundesrecht es nicht sanktioniert.

Also komm, so dumm kannst nicht mal Du sein :lol:
 
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