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richtig und frankfurt hat listi-steuer i.h.v. 900 euro, wären dann (zieht man die regulär gezahlten 90 euro pro jahr ab) noch schlappe 5.670 euro
 
  • 29. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Eve_Pablo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wirklich nur, weil es mich interessiert: wenn man den Hund dann abgibt, bleiben aber wohl trotzdem diese Steuerschulden, oder? Ist ja Wahnsinn...

Da kommt man vielleicht doch noch günstiger weg, wenn man nen Gutachter findet, der ein negatives Gutachten erstellt... wenn das denn geht, da kenn ich mich ja nicht aus.
 

Und das soll dann jemand anderes berappen ? Oder niemand, weil der Hund abgegeben wird ?

Die Zähne müssten ja evtl. auch mal gemacht werden. Da hat man ja wohl in den letzten paar Jahren auch nicht drauf geachtet. Und jetzt ist der Kreislauf nicht mehr so............
 
jetzt hab ich mal ne frage wie das in frankfurt ist .,also ich hab einen listenmix ,mach mein wesenstest,den er besteht und er wird als nicht gefährlich eingestuft,dann brauch ich doch auch kein führungszeugnis mehr oder?
weil hier ist das so, wesenstest bestanden, hund zählt als nicht gefährlich und somit als ganz normaler hund, und somit brauch ich auch kein führungszeugnis zum anmelden beim o.a.
 
Die Zähne müssten ja evtl. auch mal gemacht werden. Da hat man ja wohl in den letzten paar Jahren auch nicht drauf geachtet. Und jetzt ist der Kreislauf nicht mehr so............

Ich halte mich aus solchen Themen ja sonst immer raus, aber mal ganz ehrlich:
Mein verstorbener Rüde hatte im Alter auch schlechtere Zähne und glaub mir eins, hätteich ihn wegen der Prostata nicht noch in Narkose legen lassen müssne, ich hätte die Zähne nicht machen lassen. Man muss, gerade ab einem bestimmten Alter, schon abwägen. Und egal wie doll Du Dich um die Zähne gekümmert hast in den letzten 13 Jahren, in dem Alter sind sie nunmal verbraucht. Wie viele alte, immer versorgte, Hunde gibt es, denen im Alter etliche Zähne fehlen?
Ich finds ehrlich gesagt ganz schön mies, aus der Aussage "Mein 13jähriger Hund hat schlechte Zähne, aber die TÄin rät mir davon ab, daran was machen zu lassen, weil das Tier so alt (und eventuell krank) ist" zu machen "um diesen Hund hat sich niemand gekümmert in den letzten Jahren (bzw um die Zähne)". Das ist nicht fair!

Sina
 

du brauchst das FZ auf jeden fall für die beantragung der haltegenehmigung und diese brauchst du ja, bevor der hund angeschafft wird.
 


naja der hund ist doch aber vor den ganzen gesetzen angeschafft worden,wenn er jetzt 13 ist.
 

Naja. Wenn man den Hund abgibt und dann behauptet er wäre schon seit Jahren tot oder weg gegeben, dann kommt man vielleicht drum her um, aber das Risiko wäre mir zu hoch, dass es nicht klappt. Lieber das Gutachten. Vor allem weil der Hund dann bleiben kann wo er ist.
 

Gut, wenn jemand schon zig mal vorbestraft ist, oder Ähnliches okay. Aber für eine normale, führerscheinlose Fahrt sind 120 TS alles andere als milde.

Im Übrigen weiß ich gar nicht, ob so eine Tat für die Zuverlässigkeit relevant ist. Der TE kommt doch aus Hessen, oder?

Und da steht dann in § 5 nichts von "Fahren ohne Fahrerlaubnis":

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer

1. wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen,

2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder

3. wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz

rechtskräftig verurteilt worden ist und wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht vergangen sind. In die Frist wird nicht die Zeit eingerechnet, die die Antragstellerin oder der Antragsteller auf behördliche Anordnung wegen einer Straftat im Sinne des Satz 1 in einer Anstalt verbracht hat.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel auch nicht, wer

1. wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes oder gegen die Vorschriften dieser Verordnung verstoßen hat,

2. alkoholsüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach ist.

(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne des Abs. 2 Nr. 2 begründen, so kann die zuständige Behörde von der Halterin oder dem Halter ein amts- oder fachärztliches Gutachten verlangen.


 
nur mal so zur Info: man kann nicht einfach so behaupten, der Hund sei verstorben, für das OA und die Abmeldung eines Listis braucht man eine Bescheinigung vom TA, dass der Hund verstorben ist!
 
OT: Im Zweifel reicht auch die Bescheinigung der Tierkörperverwertungsanlage...
 
nur mal so zur Info: man kann nicht einfach so behaupten, der Hund sei verstorben, für das OA und die Abmeldung eines Listis braucht man eine Bescheinigung vom TA, dass der Hund verstorben ist!

Ja, stimmt.

Ich habe User "tyson" einen Gutachter in Hessen empfohlen, der korrekt ist und sich mit der gesamten Materie bestens auskennt. Außerdem ist er ein Tierschützer!

Falls der Hund trotz alledem sichergestellt wird, wenn also tyson die Ratschläge nicht befolgt oder andere Widrigkeiten entstehen, taucht der Hund irgendwann im Tierschutz auf.

Ich hoffe, das läßt sich vermeiden bei einem so alten Tier. Es wäre gut, wenn @Tyson uns das dann hier wissen läßt.

@Tyson. Bitte beantworte doch meine PN. Danke.
 
nur mal so zur Info: man kann nicht einfach so behaupten, der Hund sei verstorben, für das OA und die Abmeldung eines Listis braucht man eine Bescheinigung vom TA, dass der Hund verstorben ist!

Mal davon abgesehen, sind um diesen Hund schon genug Tricksereien gelaufen, wie @Tyson selbst zugegeben hat, die letztlich alle zu dem jetzigen Ergebnis geführt haben.

Jetzt hilft nur eines: Sich an die richtigen Leute wenden, beraten lassen, Einsicht zeigen, Kooperationswillen beweisen, und damit den Hund vor dem Tierheim bewahren. Oder aber sich mit seriösen Soka-Tierschützern verkabeln und den Hund in die Vermittlung freigeben.

Alles andere bedeutet: Sicherstellung, Tierheimzwinger, völlig unklarer Ausgang.
 
wie gesagt ich geb ja zu das ich aus angst um den hund vieles falsch gemacht habe.
ich habe heute gute neuigkeiten bekommen die ich aber hier nicht weiter ausführen möchte da ich zu herzen gelegt bekommen habe das hier auch viele im forum wären die solche situationen nicht nachvollziehen können und mir nicht so wohlgesonnen sein können, ich verstehe das auch.

eins will ich nur sagen meinem hund gehts sehr gut bei mir auch wenn ich in meinem leben paar fehler gemacht habe die ich auch bereue heisst das nicht ich bin ein schlechter mensch oder halter, das vorweg, ich habe ihn mit viel liebe erzogen und wer mich und ihn kennt weiss das auch.

und das der hund verstorben wäre vorzugaukeln ist auch nicht der sinn der sache solche antowrten kann man sich sparen weil es lief so schon genug schief ohne das ich gelogen habe wie man sieht.

ich möchte mich nochmal hier bei allen bedanken und besonders bei murphy und allmydogs
 


exakt...mehrere tausend und wie gesagt mein leben dreht sich schon seit 7 jahren, nachdem meine mutter verstorben ist, nur um den hund...er bleibt nicht alleine was auch meiner meinung nach bei einem rudeltier ganz normal ist.
ich kann nur begrenzt arbeiten gehen da ich auch niemanden hab der auf ihn aufpasst,
all das erschwert natürlich die situation ungemein
 
Nur, damit du meine einzige Bemerkung hier im Thread nicht falsch verstehst, ich finde es sehr gut, dass du nicht mehr tricksen oder etwas vertuschen willst, und hoffe, die Nachrichten sind wirklich so gut wie du hoffst.

Alles Gute!
 
Ich drücke dem Hund und Dir die Daumen und würde gerne etwas über den Ausgang erfahren, wenn es so weit ist.
 

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