"Hilfe Anmeldung Eines Mini Bullis In Bt "

Supi-Rudi

10 Jahre Mitglied
Hallo an alle, möchte Rudi anmelden in BT, habe Rudi aus dem Tierheim geholt wo auch nachweißlich draufsteht das es ein Miniature Bullterrier ist, aber als ich bei der Stadt anrief ,und fragte was ich für die Anmeldung bräuchte, bekam ich die Auskunft, Wesenstest... ab 35 cm wird er als Standtart eingestuft, also da ist mir die Spucke
weggeblieben!!!:verwirrt::uhh::( ok, also jetzt frag ich mich was soll ich tun den R... ist leider etwas größer ausgefallen und aber trotzdem voll klein /normal halt Minibulli!


Also bitte an alle brauch da mal jetzt echt einen Rat!

Vielen Dank im Vorraus

Supi-Rudi
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Supi-Rudi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gut, es wird ja einen Grund gehabt haben von dem tierheim den Hund als Mini zu vermitteln... setzt dich doch einfach mit denen in Verbindung. die haben oftmals direkte Ansprechpartner auf den Ämtern...
 
Viele Ämter kennen auch gar nicht den Unterschied zwischen normalen Bulli und Mini-Bulli.
Die hören nur Bulli und zack, wollen die den als "Kampfhund" einstufen
 
Oberfranken ist aber doch Bayern und in Bayern zählen Minis, die größer sind als der Rassestandard, als Standard Bullterrier?

(Wofür ist Bt das Kürzel?)
 
Darf ich fragen, aus welchem Tierheim du Rudi hast?

Schade, normalerweise sollte das TH schon vor der Vermittlung, alles für die Anmeldung eingeleitet haben und behilflich gewesen sein. Gerade wenn es um einen Bulli geht.

Viele BL erkennen den Mini - ab einer gewissen Größe - nicht mehr als Mini an. Das Thema hatten wir die Tage schon ein paar Mal.

Ich fürchte fast, dass du um den Wesenstest nicht drum rum kommst. :(

Marion, ich denke BT ist Bayreuth, so hat es mir Google zumindest auch als KFZ-Kennzeichen ausgespuckt!
 
Lieber Threadersteller,

du warst gestern Abend noch mal online. Es wäre schön, wenn du die ausstehenden Fragen beantwortest. ;)
 
Oberfranken ist aber doch Bayern und in Bayern zählen Minis, die größer sind als der Rassestandard, als Standard Bullterrier?

(Wofür ist Bt das Kürzel?)

BT = Bayreuth

Grundsätzlich ist ein Mini ein Mini auch in Bayern

Die Bayern versuchen gerne jeden Hund zum Geld(esel) zu erklären und deklarieren öfter mal nach Lust und Laune oder aus Unwissenheit zum Listenhund.

Ich gehe mal davon aus, das der Hund wahrscheinlich keine Papiere (FCI) hat, da er aus den TH ist. Oder hat das TH vielleicht doch Papiere zum Hund, weil er aus einer Abgabe kam, das es deshalb die Aussage Mini trifft?

Frage bitte zuerst im TH nach Papieren? (Ich meine Ahnentafeln nicht den Impfpass).

In sehr vielen Städten und Gemeinden wird irgendwo der Zollstock angelegt, wenn der Hund größer ausfällt und ein "Grenzwert" festgelegt. 35cm ist aber mehr als heftig...

Sollte er Papiere haben...gut, die legst du am Amt vor...

Hat er keine kannst du ein Gutachten erstellen lassen, von einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter (nenne ich dir bei Bedarf).
Erkennt er den Mini ist es wieder gut.

Sieht er einen Standard oder Interbreed, was ich annehme, da du selbst schreibst der Hund fällt größer aus, hast du die Möglichkeit ein Gutachten ( von einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter machen zu lassen (kostet ca. 2-300 Ocken).
Dieser Gutachter führt gleichzeitig den Wesenstest durch.

Damit wird dann beim Ordnungsamt das Negativzeugnis beantragt und muss ausgestellt werden. (kostet wieder ca. 50-100 Euro)
Je nach Gehorsam und "Gefährlichkeit" des Hundes können dort bei Bedarf Auflagen (Maulkorb oder Leinenzwang) eingetragen sein.

Muss aber nicht das Amt hat die Vorgabe den Gutachter zu folgen. Ein unauffälliger Hund wird durch das Negativzeugnis zum "normalen" Hund.

- Meist ist dann nur die normale Hundesteuer zu bezahlen. (steuerlich dürfen die Gemeinden aber (fast handeln wie sie möchten)
 
Deshalb würde mich auch mal interessieren aus welchem Tierheim Rudi kommt. Die Mini´s sind in den Tierheimen ja recht selten. Bei Google findet man mal keinen Link ;)

Scheinbar hat das Tierheim sich da etwas aus der Verantwortung gezogen. Sie sollten in jedem Fall Acht drauf haben, wenn sie einen Mini in der Größe vermitteln. Gerade wenn der "Mini" in ein BL zieht, in welchem der Standard auf der Liste steht (wenn auch nur Kat. 2). :unsicher:
 
Aber das ist doch nicht der Fall, der Hund bleibt doch in Bayern (zumindest habe ich es so verstanden) Es wäre auch vollkommen egal aus welchen Bundesland der Bulli käme . Ich habe nicht gelesen aus welchen Th der Hund kommt, da gibt es sehr viele kleinere Orgas. Zählen tut nur der Wohnort an dem der Hund leben soll und das ist BT.
 
Zitat:
Rasselexikon des VDH

Bullterrier (Miniatur)

Ursprungsland: Grossbritannien (UK)
Standardnummer: 11
Widerristhöhe: keine Größengrenze
Gewicht: keine Gewichtsgrenze
Verwendung: Terrier
Zitat Ende.

Welches OA kann/darf sich in Deutschland seine "eigenen" Rassestandarts (Hier 35 cm ) erstellen?

Zitat Rimini:
Hat er keine kannst du ein Gutachten erstellen lassen, von einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter (nenne ich dir bei Bedarf). Zitat Ende.

Wo steht, dass es ein "staatlich bestellter" sein muß, also vom OA bestimmt bzw. vorgeschlagen oder aus dem BL sein muß in dem ich wohne?


Laßt Euch nicht alles gefallen und glaubt nicht alles was die OA-Mitarbeiter erzählen.
Mein Mini ist 44 cm groß, aber ich mußte es gerichtlich durchsetzen. Kämpft !!
 
Zitat Rimini:
Hat er keine kannst du ein Gutachten erstellen lassen, von einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter (nenne ich dir bei Bedarf). Zitat Ende.

Wo steht, dass es ein "staatlich bestellter" sein muß, also vom OA bestimmt bzw. vorgeschlagen oder aus dem BL sein muß in dem ich wohne?


Staatlich bestellt und vereidigter Gutachter heißt nicht, das er vom Amt beauftragt , bestellt oder bestimmt werden darf. Auch nicht vorgeschlagen.

Er muss staatlich bestellt und vereidigt sein (wie andere Gutachter auch) das ist eine rechtliche Begrifflichkeit, die sich einfach so nennt und hat nichts damit zu tun, einen Gutachter zu sich nach Hause " zu bestellen".

Es herrscht freie Gutachterwahl.
 
Zitat:
Rasselexikon des VDH

Bullterrier (Miniatur)

Ursprungsland: Grossbritannien (UK)
Standardnummer: 11
Widerristhöhe: keine Größengrenze
Gewicht: keine Gewichtsgrenze
Verwendung: Terrier
Zitat Ende.

Welches OA kann/darf sich in Deutschland seine "eigenen" Rassestandarts (Hier 35 cm ) erstellen?

Sicher kann kein OA einen Rassestandart festlegen, aber der vom Rasselexikon vom VDH ist mit sicherheit ein tipfehler.
Denn wenn nicht in einer festgelegten sollgröße unterscheidet sonst Bullterrier vom Miniature?;)
Die sollgröße beträgt 35,5 cm, wie schon geschrieben wurde sollte bei einem zu großen Mini normal ein Rassegutachter den unterschied auch trotzdem erkennen.
 
Mero;1976783Denn wenn nicht in einer festgelegten sollgröße unterscheidet sonst Bullterrier vom Miniature?;) Die [B schrieb:
soll[/B]größe beträgt 35,5 cm, wie schon geschrieben wurde sollte bei einem zu großen Mini normal ein Rassegutachter den unterschied auch trotzdem erkennen.

Genau so ist es. Ein Zwergschnautzer wird auch nicht automatisch zum Riesenschnautzer wenn er größer als vorgegeben ist und das kannst Du auf alle Rassen, von denen es "kleine Ableger" gibt, übertragen.
 
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