...das ist auch das was ich wusste aber was hat es denn nun mit den labradoren aufsich?! warum werden die so zahlreich eingeschläfert?!
Ich glaube, das haben etliche immer noch nicht verstanden, obwohl ja auch dieser Thread nun schon fast ein Jahr läuft.
Sowohl in den NL als auch in Frankreich geht es darum, dass ein Hund auf Grund äusserlicher Merkmale zum Tode verurteilt werden kann. Leider weisen auch die Ausführungen von Herrn Haucke darauf hin, dass die Gesetzestexte entweder nicht verstanden werden können oder wollen.
Auch er schreibt richtig, dass es die Rasse Pitbull nicht wirklich gibt- was aber eigentlich auch gar keine Rolle spielt! Denn der Typ Pitull (sowie genau benannte Rassen) ist in dem Gesetz beschrieben- ebenso wie in F von morphologischen Merkmalen die Rede ist. Es reicht aus, dass ein Hund optisch den gelisteten Hunden ähnelt. Das kann bei Labbimixen durchaus der Fall sein.
Ist nun die zuständige Behörde der Auffassung, dass es sich z.B. bei einem vom Halter vermuteten Labbimix um eine "verbotene Rasse" handelt, ist der Halter in der Pflicht zu beweisen, das dies nicht so ist. Als Beweis werden nur Papiere anerkannt, die von einem Verband ausgestellt werden, der dem FCI angehört (hier in D z.B. der VDH). Hunde, die wie in den beschriebenen Fällen in einer Tierhandlung als Mischlinge erworben werden, gehören nicht dazu. Kauft man sich also trotzdem dort ein Tier ungewisser Herkunft, haben die Tiere im Ernstfall das Nachsehen.