Kampfhunde: Doch kein Zuchtverbot
Bullmastiffs, Mastinos und acht weitere so genannte Kampfhunderassen der
Kategorie II dürfen in Hamburg auch künftig gezüchtet und verkauft werden
- trotz Hundeverordnung. Möglich macht das die in der Verordnung
vorgesehene "Freistellung von der Erlaubnispflicht" für die zehn
Kategorie-II-Rassen, die dazu führt, dass Tiere nach bestandenem
Wesenstest juristisch wie jeder andere Hund behandelt werden müssen.
Während Pitbulls, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshires
generell nur noch mit Erlaubnis und unter strengen Auflagen, die auch die
Kastration der Tiere vorschreiben, gehalten werden dürfen, können Halter
von Kategorie-II-Hunden die Erlaubnis oder die Freistellung beantragen.
Wird der Hund mit Erlaubnis gehalten, gelten dieselben Auflagen wie für
Kategorie-I-Hunde. Besteht der Kategorie-II-Hund jedoch den Wesenstest,
zahlt sein Besitzer nur noch die normale Hundesteuer von 180 Mark im Jahr.
Das Tier darf außerdem ohne Leine und Maulkorb geführt werden und sich
fortpflanzen.
"Alle Haltungsbedingungen sind an die Erlaubnis gebunden", erklärte
Landestierarzt Dr. Peter Brehm. "Wird von der Erlaubnispflicht
freigestellt, entfallen diese Bedingungen." Dazu gehöre auch das in
Paragraph 5 der Hundeverordnung festgeschriebene Verbot von Zucht und
Handel, weil die Tiere nicht mehr als gefährlich gelten. Im Klartext heißt
das: Auch künftig wird es in der Stadt so genannte Kampfhunde geben.
"Diese Differenzierung, die es von Anfang an in der Hundeverordnung
gab, wurde bislang nur nicht wahrgenommen. Das Problem sind die Pitbulls
und Staffordshires der Kategorie I, nicht die Hunde der Kategorie II",
sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Stefan Marks, auf die Frage, ob
die Erwartungen an die Verordnung damit erfüllt seien.
Ein heilloses Durcheinander beschert sie auf jeden Fall den
Mitarbeitern der Wirtschafts- und Ordnungsämter, die für die Umsetzung der
Verordnung verantwortlich sind. "Die Ämter in den Bezirken machen derzeit
faktisch nichts anderes, als der Hundeverordnung nachzugehen", sagte
Gesundheitssenatorin Karin Roth. Praktisch alle Mitarbeiter der 19
Hamburger Dienststellen seien nonstop damit beschäftigt, festzustellen, ob
Halter ihre Hunde behalten dürfen oder nicht. Viele der Beamten fühlten
sich dabei offenbar allein gelassen, beschwerten sich über mangelnde
Richtlinien. Doch die Senatorin verteidigte die Praxis: "Wir wollen keinen
Kriterienkatalog. Die Mitarbeiter sollen sich in den Einzelfall
hineindenken."
Das Sicherheitsgefühl der Bürger sei durch Leinen- und Maulkorbzwang
auf jeden Fall besser geworden, sagte Landestierarzt Dr. Peter Brehm.
Dennoch seien so genannte Kampfhunde weiter überproportional an
Beißvorfällen beteiligt. Obwohl sie nur zwei Prozent der Population
ausmachten, waren sie in 33 Prozent der angezeigten Angriffe verwickelt.
1200 Hunde der Kategorien I und II sind nach Behördenangaben in Hamburg
gemeldet. Allerdings wurden bislang nur 200 Anträge auf
"Haltungserlaubnis" gestellt. 16 Erlaubnisse wurden erteilt und rund 800
Verstöße gegen Leinen- und Maulkorbzwang registriert. In den
Tierheimkäfigen leben 230 Hunde. Gestern wurden 150 neue Zwinger in der
Harburger Hundehalle fertig gestellt. (kab/jel)
Bullmastiffs, Mastinos und acht weitere so genannte Kampfhunderassen der
Kategorie II dürfen in Hamburg auch künftig gezüchtet und verkauft werden
- trotz Hundeverordnung. Möglich macht das die in der Verordnung
vorgesehene "Freistellung von der Erlaubnispflicht" für die zehn
Kategorie-II-Rassen, die dazu führt, dass Tiere nach bestandenem
Wesenstest juristisch wie jeder andere Hund behandelt werden müssen.
Während Pitbulls, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshires
generell nur noch mit Erlaubnis und unter strengen Auflagen, die auch die
Kastration der Tiere vorschreiben, gehalten werden dürfen, können Halter
von Kategorie-II-Hunden die Erlaubnis oder die Freistellung beantragen.
Wird der Hund mit Erlaubnis gehalten, gelten dieselben Auflagen wie für
Kategorie-I-Hunde. Besteht der Kategorie-II-Hund jedoch den Wesenstest,
zahlt sein Besitzer nur noch die normale Hundesteuer von 180 Mark im Jahr.
Das Tier darf außerdem ohne Leine und Maulkorb geführt werden und sich
fortpflanzen.
"Alle Haltungsbedingungen sind an die Erlaubnis gebunden", erklärte
Landestierarzt Dr. Peter Brehm. "Wird von der Erlaubnispflicht
freigestellt, entfallen diese Bedingungen." Dazu gehöre auch das in
Paragraph 5 der Hundeverordnung festgeschriebene Verbot von Zucht und
Handel, weil die Tiere nicht mehr als gefährlich gelten. Im Klartext heißt
das: Auch künftig wird es in der Stadt so genannte Kampfhunde geben.
"Diese Differenzierung, die es von Anfang an in der Hundeverordnung
gab, wurde bislang nur nicht wahrgenommen. Das Problem sind die Pitbulls
und Staffordshires der Kategorie I, nicht die Hunde der Kategorie II",
sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Stefan Marks, auf die Frage, ob
die Erwartungen an die Verordnung damit erfüllt seien.
Ein heilloses Durcheinander beschert sie auf jeden Fall den
Mitarbeitern der Wirtschafts- und Ordnungsämter, die für die Umsetzung der
Verordnung verantwortlich sind. "Die Ämter in den Bezirken machen derzeit
faktisch nichts anderes, als der Hundeverordnung nachzugehen", sagte
Gesundheitssenatorin Karin Roth. Praktisch alle Mitarbeiter der 19
Hamburger Dienststellen seien nonstop damit beschäftigt, festzustellen, ob
Halter ihre Hunde behalten dürfen oder nicht. Viele der Beamten fühlten
sich dabei offenbar allein gelassen, beschwerten sich über mangelnde
Richtlinien. Doch die Senatorin verteidigte die Praxis: "Wir wollen keinen
Kriterienkatalog. Die Mitarbeiter sollen sich in den Einzelfall
hineindenken."
Das Sicherheitsgefühl der Bürger sei durch Leinen- und Maulkorbzwang
auf jeden Fall besser geworden, sagte Landestierarzt Dr. Peter Brehm.
Dennoch seien so genannte Kampfhunde weiter überproportional an
Beißvorfällen beteiligt. Obwohl sie nur zwei Prozent der Population
ausmachten, waren sie in 33 Prozent der angezeigten Angriffe verwickelt.
1200 Hunde der Kategorien I und II sind nach Behördenangaben in Hamburg
gemeldet. Allerdings wurden bislang nur 200 Anträge auf
"Haltungserlaubnis" gestellt. 16 Erlaubnisse wurden erteilt und rund 800
Verstöße gegen Leinen- und Maulkorbzwang registriert. In den
Tierheimkäfigen leben 230 Hunde. Gestern wurden 150 neue Zwinger in der
Harburger Hundehalle fertig gestellt. (kab/jel)