Das allerdings nen vereidigter Sachverständiger den Hund als was anderes als Listi einstuft, bezweifle ich stark, weshalb ich sie nicht als Lügner hinstelle, sondern nach gefragt habe.
Es gibt durchaus Gutachter, die einen Spielraum nutzen, wenn sie ihn sehen und dem Hund keine Steine in den Weg legen wollen, und wenn sie den Eindruck haben, dass vernünftige HH dahinter stehen.
Unser Kalle, dem der Staff quasi aus dem Gesicht lacht, ist von einem anerkannten Gutachter in Frankreich als Nichtlistenhund kategorisiert worden. Das lag nicht daran, dass Kalle so wenig Staff in sich hat, sondern weil der Gutachter den Eindruck hatte, dass Kalle ein lieber Hund ist und wir vernünftige Halter sind
Warum sollte ein wohlmeinender Gutachter in D nicht ähnlich handeln können? Wenn der Hund wirklich eine üble Geschichte hinter sich hatte und bei der TE gut aufgehoben ist, ihm aber die gesetzlichen Regelungen im Weg stehen? Wenn es da einen Spielraum gibt, warum sollte ein Gutachter ihn nicht nutzen?