Ob das neue Gewährleistungsrecht auch für die Abgabe von Tieren durch TSV/TH gilt, ist umstritten und kommt auch auf den Einzelfall an.
Ich versuche, es mal kurz zu formulieren: Wenn der "Schutzvertrag" einem Kaufvertrag ähnelt, das Eigentum am Tier also gegen Zahlung der Schutzgebühr auf den Übernehmer übergeht, muss m.E. das neue Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommen. Ein Ausschluss der Gewährleistung mit Hinweis darauf, dass es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen "Schutzvertrag" (einen Vertragstypus, den es im BGB gar nicht gibt) handelt, verstößt m.E. gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Meines Wissens gibt es bis heute aber noch keine Rechtsprechung zu dieser Frage, was angesichts des niedrigen Streitwertes (Schutzgebühr) nicht verwunderlich ist.