Freud und Leid einer Hundebeschlagnahmung.

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Oh, ich war wohl zu spät. Geht Klaus also doch nicht ums "allgemeine" Thema.... :rolleyes:

Das "hin"- und "her"- ist ein bisschen müßig.
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi AngiKr ... hast du hier schon mal geguckt?
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Beschlagnahmungen bei schlechter Haltung sind absolut wichtig, allerdings sollten die Hunde keinesfalls vom Regen in die Traufe kommen, das macht keinen Sinn! Auch nicht als Bagatellschäden ala "1 von 100 wurde dann eben nicht gut untergebracht" und ich finde da stehen die Ämter einfach in der Pflicht!
Beschlagnahmungen aus diversen anderen Gründen wie z.b. fehlende Genehmigungen stehe ich durchweg skeptisch entgegen! Wenn das zuhause für den Hund ein gutes ist finde ich sollte dem Halter die möglichkeit gegeben werden fehlende Dokumente nachzureichen! Nicht selten wird überzogen schnell reagiert und selten im Sinne des Hundes! Ein TH ersetzt eben kein zuhause!

Da bin ich ganz bei Ihnen.

Es ging mir bei der Threaderöffnung grundsätzlich um die Problematik nach einer Beschlagnahmung.
Daher z.B. auch das Bild der "Harburger Halle", in der damals die beschlagnahmten Listenhunde aus Hamburg untergebracht waren.

Damit wurde die Intention zur Eröffnung des Themas vom Themenersteller vorgegeben und bestätigt.

Das "hin"- und "her"- ist ein bisschen müßig.

Da bin ich ganz bei Ihnen, zumal es hier nach meinen Erkenntnissen bereits ein Thema gibt, das die Vorfälle bezgl. dieses "Nicht-oder-vielleicht-doch-Gnadenhofes" behandelt.

Meiner Ansicht nach ist dieses ursprüngliche Thema, jedoch von recht wenigen Themenschreibern beachtet worden und entglitten.

In meinen Augen ist dieses Thema sehr wichtig und übergreifend. Es könnten bei einer Diskussionskultur durchaus sinnvolle Vorschläge/Ergebnisse durch Thementeilnehmer entwickelt werden, wie bei Beschlagnahmung das beste Ergebnis für das betroffene Tier/die Tiere erreicht werden kann.

Unter diesem Aspekt, möchte ich die Teilnehmer an diesem Thema für Verständnis bitten, wenn ich anrege, einen Administrator dieses Forums zu bitten, das Thema zu bearbeiten. Die Beiträge bezgl. des Nicht- oder vielleicht-doch-Gnadenhofes" in das entsprechende Thema zu verschieben, um hier eine Plattform zu bieten, die sich mit dem Thema "Beschlagnahmung" beschäftigt.

Vielleicht gelingt es dann, die Streitunkultur zu verlagern und ein Ergebnis pro Hund zu entwickeln, was dem ursprünglichen Gedanken dieses Forums nahe käme. Leider sind - meines Wissens - in erster Linie Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit von Beschlagnahme betroffen, dann erst die "Mengen von Hunden" bzw. die Hunde, die rasseunabhängig auffällig werden.

in der Hoffnung mit diesem Gedanken Gehör - besser im virtuellen Bildschirmgedanken - im wahrsten Sinne des Wortes "Einsicht" zu finden,
wünche ich Ihnen eine friedliche Nachtruhe.
 
Dann steht ich auf dem Schlauch.
Eine Beschlagnahmung passiert in der Regel, wenn Tiere nicht art- bzw. Tierschutzkonform gehalten werden.
Nicht unbedingt. Eine Beschlagnahmung kann auch andere Gründe haben. Z.B.
- keine Hundesteuer bezahlt,
- fehlender Versicherungsschutz,
- keine Erlaubnis für die Haltung bestimmter Rassen,
- Beißvorfälle,
- Sicherstellung durch einen Gerichtsvollzieher zwecks Schuldenbegleichung.

Grüße Klaus
 
Schon klar, dass gewerbliche Rassezucht was Anderes ist.

Meine mich aber zu erinnern, dass selbst Pferde nicht mehr "versilbert" werden dürfen (obwohl keine Haustiere).
 
Zum Thema Tiere pfänden, zwecks Schuldenbegleichung :

Können Heimtiere gepfändet werden?
Antwort:
Nein. Seit der Gesetzesrevision vom April 2003 besteht ein ausdrückliches Pfändungsverbot für im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Tiere (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 1a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes; SchKG). Das Pfändungsverbot gilt sowohl bei der Betreibung auf Pfändung als auch bei einer Betreibung auf Konkurs eines im Handelsregister eingetragenen Schuldners (Art. 224 SchKG).
Quelle :

§ 811 c ZPO lautet in der seit 1990 geltenden Fassung:
„(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.“
Quelle :

Das Tier in der Zwangsvollstreckung
Spannende Frage: Darf der Gerichtsvollzieher im Zuge der Zwangsvollstreckung
Tiere pfänden?
Alle Haustierbesitzer dürfen sich an dieser Stelle tendenziell schon einmal
freuen, denn im Zuge der Gesetzesänderungen im Jahre 1990 wurde auch
eine Neufassung im Zwangsvollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung
(„ZPO“) vorgenommen.
...Die Vorschrift ist wohlgemerkt nur für Haustiere anwendbar. Haustiere
sind dabei Tiere, die ohne Erwerbszwecken zu dienen in räumlicher Nähe
des Schuldners gehalten werden. Den zu Erwerbszwecken gehaltenen
Nutztieren widmen wir uns sogleich. Die Ausnahmeregelung im § 811 c
ZPO besagt allerdings, dass eine Pfändung vom Vollstreckungsgericht ausnahmsweise
für zulässig erklärt werden kann. Voraussetzung dafür ist der
„hohe Wert“ eines Tieres. Wann genau ein solcher „hoher Wert“ vorliegt,
ist im Gesetz nicht geregelt. Die Grenze wird in juristischen Veröffentlichungen
und in Entscheidungen oft bei ca. EURO 250 gezogen. Ist die
Wertgrenze überschritten, muss dann im Einzelfall eine Interessenabwägung
unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten
Interessen des Schuldners mit den Interesse des Gläubigers vorgenommen
werden.5
Quelle : Seite 9
 
Denn auch schon bei der Beschlagnahmung könnten bereits vorher anderweitig beschlagnahmte Tiere beschlagnahmt worden sein.

:verwirrt:

Jetzt musst du mir zum Verständnis mal weiterhelfen, bitte.

Auch wenn ich nun wieder "out of theme" bin... irgendwie.. (ich hab nicht mal Hunde mit denen ich "raus" muss)...

... aber gerne:

Haus X hält zu viele Tiere nicht tierschutzgerecht. Warum auch immer: Es werden die Tiere beschlagnahmt.

Rückblende:
Haus W hält zu viele Tiere nicht tierschutzgerecht. Warum auch immer. Es werden Tiere beschlagnahmt. Die müssen ja irgendwo hin.
U.a. werden Tiere in "Hilfs- und Rettungsaktionen" per "Hilfs- E- Mails" unter anderem auch in Haus X (siehe oben) verteilt.
Und landeten in Haus X.

Eben diese Tiere werden dann nochmal in Haus X beschlagnahmt.
Haben aber so gar keine Relevanz auf die Beschlagnahme aus Haus W.

Und bevor Du MICH fragst warum da kein Zusammenhang besteht, frag die Tierschützer/ Vereine die ihre Tiere "zwischenparken" weil Beschlagnahme droht.

Dann steht ich auf dem Schlauch.
Eine Beschlagnahmung passiert in der Regel, wenn Tiere nicht art- bzw. Tierschutzkonform gehalten werden.
Nicht unbedingt. Eine Beschlagnahmung kann auch andere Gründe haben. Z.B.
- keine Hundesteuer bezahlt,
- fehlender Versicherungsschutz,
- keine Erlaubnis für die Haltung bestimmter Rassen,
- Beißvorfälle,
- Sicherstellung durch einen Gerichtsvollzieher zwecks Schuldenbegleichung.

Grüße Klaus

Oh.. darum gings Dir nun?
Sorry, ist mir aus dem Ursprungsbeitrag nicht klar geworden. Bin aber auch keine "Tierschutzaktive", vielleicht hätte ich es sonst gerafft.
 
Denn auch schon bei der Beschlagnahmung könnten bereits vorher anderweitig beschlagnahmte Tiere beschlagnahmt worden sein.

:verwirrt:

Jetzt musst du mir zum Verständnis mal weiterhelfen, bitte.

Auch wenn ich nun wieder "out of theme" bin... irgendwie.. (ich hab nicht mal Hunde mit denen ich "raus" muss)...

... aber gerne:

Haus X hält zu viele Tiere nicht tierschutzgerecht. Warum auch immer: Es werden die Tiere beschlagnahmt.

Rückblende:
Haus W hält zu viele Tiere nicht tierschutzgerecht. Warum auch immer. Es werden Tiere beschlagnahmt. Die müssen ja irgendwo hin.
U.a. werden Tiere in "Hilfs- und Rettungsaktionen" per "Hilfs- E- Mails" unter anderem auch in Haus X (siehe oben) verteilt.
Und landeten in Haus X.

Eben diese Tiere werden dann nochmal in Haus X beschlagnahmt.
Haben aber so gar keine Relevanz auf die Beschlagnahme aus Haus W.

Und bevor Du MICH fragst warum da kein Zusammenhang besteht, frag die Tierschützer/ Vereine die ihre Tiere "zwischenparken" weil Beschlagnahme droht.

Ich weiß nicht so recht, worauf du überhaupt hinaus willst.
Wenn es irgendwelche Tierschützer/Vereine gab, die irgendwo Tiere zwischengeparkt haben, weil Beschlagnahme droht und diese Tiere dann dort beschlagnahmt wurden, bringt es wenig, dies nur anzudeuten oder zu vermuten. Wenn dem in irgend einem Fall so war, muss Klarheit her und man sollte das deutlich benennen.

Die 9 Hunde, von denen ich sprach, wurden beschlagnahmt und landeten auf Steuerzahlerkosten in einer gewerblichen, üblen Zwingeranlage, wo sie jahrelang unter unwürdigsten Bedingungen vegetieren mussten, bis ein Tierschutzverein dafür kämpfte, sie übernehmen zu dürfen. Ich weiß leider nicht, ob dieser Verein den Zwingeranlagenbetreiber und das für die Hunde zuständige VetAmt angezeigt hat.

:hallo:
 
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