Freud und Leid einer Hundebeschlagnahmung.

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Die Zitierfunktion klappt momentan nicht, AngieKr, deshalb einfach so:

Ich kann nur beschreiben, wie ich persönlich das Thema hier auffasse. Die Frage, ob Tiere beschlagnahmt werden sollten oder nicht, wird dir hier niemand beantworten können. Oder andersherum: Ich kann sie dir nicht beantworten.

Bei dem Bild mit dem Nackthund fällt mir alles ein, aber keine auch noch so schwarze Komik, wie du sie empfindest. Denn dieses Foto ist für mich mindestens so erschreckend wie die Fotos von den durch eine andere Behörde beschlagnahmten Hunde, die dann jahrelang in einer Zwingeranlage vor sich hinvegetieren mussten und in grauenvollem Zustand dann von einem Tierschutzverein übernommen wurden.

Und genau daraus ergibt sich doch die Frage des Themas: Inwieweit hat eine Behörde die Pflicht, sich um die beschlagnahmten Tiere zu kümmern? Schließlich werden die Kosten aus Steuermitteln getragen. Dann sollten sie auch zum Wohle der Tiere eingesetzt werden. Beschlagnahmungen/Sicherstellungen geschehen ja in vielen Fällen aus Tierschutzgründen (nicht immer, sondern oft auch, weil sich Hundebesitzer nicht an Auflagen hielten). Der Tierschutzgedanke darf für die Behörde m.E. jedoch nicht mit der Beschlagnahmung sein Ende finden.

Genau diese Frage finde ich persönlich höchst interessant.
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi allmydogs ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bei dem Bild mit dem Nackthund fällt mir alles ein, aber keine auch noch so schwarze Komik, wie du sie empfindest. Denn dieses Foto ist für mich mindestens so erschreckend wie die Fotos von den durch eine andere Behörde beschlagnahmten Hunde, die dann jahrelang in einer Zwingeranlage vor sich hinvegetieren mussten und in grauenvollem Zustand dann von einem Tierschutzverein übernommen wurden.

.

Und wie waren die Hunde VOR der Beschlagnahmung untergebracht?
DAS würde MICH nun echt interessieren...

P.S. Die Zitierfunktion funktioniert wieder.
 
Dann mach doch einen eigenen Thread aus "Was führt zu Beschlagnahmungen" ... oder so :hallo:
 
Irgendwie lese ich das genauso wie AngiKr.....
 
Also mal ehrlich, wenn ich Verwahrlosung, schlechte Unterbringung, augenscheinlich malate Tiere in einem Tierheim sehe, suche ich zunächst einmal das Gespräch mit der Tierheimleitung und frage nach dem warum und weshalb.

Sollte sich in einem kleinen Zeitfenster nichts für die Tiere geändert haben, wende ich mich an das zust. Vet.Amt mit der Bitte um Überprüfung der Tierhaltung an Hand meines Augenzeugenberichtes.

Sollte sich widerum in einem kleinen Zeitfenster nichts ändern, bleibt mir der Weg an die Öffentlichkeit.

Aber zusehen würde niemals; irgendeinen Weg der Abhilfe würde ich finden.


Jeija
 
Schon klar ... aber es geht ja auch um die Verpflichtungen, die ein AmtsVet hat!
 
Bei dem Bild mit dem Nackthund fällt mir alles ein, aber keine auch noch so schwarze Komik, wie du sie empfindest. Denn dieses Foto ist für mich mindestens so erschreckend wie die Fotos von den durch eine andere Behörde beschlagnahmten Hunde, die dann jahrelang in einer Zwingeranlage vor sich hinvegetieren mussten und in grauenvollem Zustand dann von einem Tierschutzverein übernommen wurden.

.

Und wie waren die Hunde VOR der Beschlagnahmung untergebracht?
DAS würde MICH nun echt interessieren...

P.S. Die Zitierfunktion funktioniert wieder.


Wie z.B. diese 9 Hunde aus meinem Beispiel VORHER untergebracht waren, weiß ich nicht. Aber nehmen wir einmal an, sie waren vor der Beschlagnahmung nicht gut untergebracht und wurden aus diesem Grund weggenommen.

Rechtfertigt das dann eine tierschutzwidrige Unterbringung seitens der Behörde? Rechtfertigt das die Tatsache, daß diese Hunde unter grauenhaftesten Bedingungen, ohne ordentliche tierärztliche Versorgung oder ohne Chance auf Vermittlung dort JAHRELANG vegetieren mussten?

Kannst du mir diese Frage evtl. beantworten, das wäre sehr nett.

Wenn du dich gern darüber austauschen möchtest, wie die Hunde von diesem Gnadenhof vorher untergebracht waren..... dazu gibt es hier, glaube ich, schon einen Thread, wo du dich einbringen kannst. Wenn ich das richtig sehe, ist dieser Nackthund aber doch nicht dort in diesen furchtbaren Zustand gekommen, oder doch?
 
Bei dem Bild mit dem Nackthund fällt mir alles ein, aber keine auch noch so schwarze Komik, wie du sie empfindest. Denn dieses Foto ist für mich mindestens so erschreckend wie die Fotos von den durch eine andere Behörde beschlagnahmten Hunde, die dann jahrelang in einer Zwingeranlage vor sich hinvegetieren mussten und in grauenvollem Zustand dann von einem Tierschutzverein übernommen wurden.

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Und wie waren die Hunde VOR der Beschlagnahmung untergebracht?
DAS würde MICH nun echt interessieren...

P.S. Die Zitierfunktion funktioniert wieder.


Wie z.B. diese 9 Hunde aus meinem Beispiel VORHER untergebracht waren, weiß ich nicht. Aber nehmen wir einmal an, sie waren vor der Beschlagnahmung nicht gut untergebracht und wurden aus diesem Grund weggenommen.

Rechtfertigt das dann eine tierschutzwidrige Unterbringung seitens der Behörde? Rechtfertigt das die Tatsache, daß diese Hunde unter grauenhaftesten Bedingungen, ohne ordentliche tierärztliche Versorgung oder ohne Chance auf Vermittlung dort JAHRELANG vegetieren mussten?

Kannst du mir diese Frage evtl. beantworten, das wäre sehr nett.

Wenn du dich gern darüber austauschen möchtest, wie die Hunde von diesem Gnadenhof vorher untergebracht waren..... dazu gibt es hier, glaube ich, schon einen Thread, wo du dich einbringen kannst. Wenn ich das richtig sehe, ist dieser Nackthund aber doch nicht dort in diesen furchtbaren Zustand gekommen, oder doch?

Rechtfertigen?
Wenn Du von Rechtfertigung sprichst, dann heißt das ja, dass die Alternative eben das Verbleiben in den vorher schlechten Bedingungen ist.

Daher habe ich ja schon explizit eben danach gefragt.

Aus meiner Sicht ist die Unterbringung in ein schlecht geführtes TH ein eigener Vorgang/ Prozess, der gesonsert betrachtet werden muss.

Da geht es dann- ebenso wie bei schlechter Unterbringung auf einem vorherigen Platz- wieder da drum, gegen DIESE Vorgänge vorzugehen.

Oft sind die neuen Unterbringungen ja gar nicht mehr im Wirkungskreis des ursprünglichen Amtsvet.

?? Wieso sollte ich? HIER geht es doch um Hundebeschlagnahmung. Ob da nun der Gnadenhof oder eure Beispiele angeführt werden, macht das einen Unterschied?

Immerhin wurde ja bereits bei der Ursprungsfrage Bezug genommen...
 
@AngiK

Wenn Du von Rechtfertigung sprichst, dann heißt das ja, dass die Alternative eben das Verbleiben in den vorher schlechten Bedingungen ist.

Warum sollte die Alternative zu einer nicht tierschutzgerechten Unterbringung beschlagnahmter Hunde sein, sie in den vorherigen Verhältnissen zu belassen?

Die Alternative wäre, für die beschlagnahmten Tiere eine tierschutzgerechte, ordentlich geführte Unterbringung zu suchen. Schließlich geht es ja nicht um Autowracks oder Sperrmüll, sondern um Tiere. Zudem wird das Ganze aus Steuermitteln finanziert. Da darf man schon erwarten, daß solche Gelder zum Wohle der Tiere verwendet werden.

Siehst du das anders?

Aus meiner Sicht ist die Unterbringung in ein schlecht geführtes TH ein eigener Vorgang/ Prozess, der gesonsert betrachtet werden muss.

Gesondert? Von was gesondert? Ich weiß nicht, worauf du hinauswillst. Es geht doch in diesem Thema genau darum. :gruebel:
 
@AngiK

Wenn Du von Rechtfertigung sprichst, dann heißt das ja, dass die Alternative eben das Verbleiben in den vorher schlechten Bedingungen ist.
Warum sollte die Alternative zu einer nicht tierschutzgerechten Unterbringung beschlagnahmter Hunde sein, sie in den vorherigen Verhältnissen zu belassen?

Die Alternative wäre, für die beschlagnahmten Tiere eine tierschutzgerechte, ordentlich geführte Unterbringung zu suchen. Schließlich geht es ja nicht um Autowracks oder Sperrmüll, sondern um Tiere. Zudem wird das Ganze aus Steuermitteln finanziert. Da darf man schon erwarten, daß solche Gelder zum Wohle der Tiere verwendet werden.

Siehst du das anders?

Aus meiner Sicht ist die Unterbringung in ein schlecht geführtes TH ein eigener Vorgang/ Prozess, der gesonsert betrachtet werden muss.
Gesondert? Von was gesondert? Ich weiß nicht, worauf du hinauswillst. Es geht doch in diesem Thema genau darum. :gruebel:


Über die Finanzierung per Steuermittel rede ich hier nun nicht, die wären noch an ganz anderen Stelle relevant...

Selbstverständlich hätte ein Tier, dass per Beschlagnahmung aus schlechter Haltung beschlagnahmt wird ein Recht darauf zukünftig vernünftig- im Rahmen der Möglickeiten- untergebracht und versorgt zu werden.

Das dürfte in diesen Fällen wohl auch die Regel sein, oder siehst Du das anders?

Sollte nun tatsächlich ein Tier aus einer Beschlagnahmung weiterhin in einer Tierheimeinrichtung schlecht untergebracht und versorgt werden, dann muss sich- ebenso wie bei der Beschlagnahmung- dort der Veterinäramt um eine entsprechende Verbesserung kümmern.
Das aber wird er vermutlich erst können, wenn er darauf hingewiesen wird, oder ohnehin regelmäßig dort kontrolliert und ihm dann die Missstände auffallen.

Wird eine Tierheimeinrichtung schlecht geführt und die Tiere schlecht versorgt, dann gehört das genauso verändert, als wenn das auf Gnadenhöfen oder in Privathaushalten passiert.
Ob da dann Tiere sitzen, die vorher aus einer Beschlagnahmung kamen oder nicht spielt doch gar keine Rolle.

Tierschutzrechtliche Verstöße gehören aufgeklärt und notfalls die Tiere dort weg geholt.
Oder siehtst Du das anders?
 
wenn ich Verwahrlosung, schlechte Unterbringung, augenscheinlich malate Tiere in einem Tierheim sehe, suche ich zunächst einmal das Gespräch mit der Tierheimleitung und frage nach dem warum und weshalb.

Sollte sich in einem kleinen Zeitfenster nichts für die Tiere geändert haben, wende ich mich an das zust. Vet.Amt mit der Bitte um Überprüfung der Tierhaltung an Hand meines Augenzeugenberichtes.

Sollte sich widerum in einem kleinen Zeitfenster nichts ändern, bleibt mir der Weg an die Öffentlichkeit.

Diesen Weg erachte ich für die richtige Vorgehensweise.

Das Bild des Nackthundes im jämmerlichen Zustand beeinhaltet damit die Frage: wie konnte es dazu kommen, dass dieses Tier in Obhut einer Behörde oder eines anerkannten Tierheimes, in diesen Zustand geraten konnte.Ist es bekannt, ob das Tierheim Mitarbeiter hat ?

Das dieser Zustand von anderen Personen nicht bemerkt wurde, erkläre ich mir so, dass es durchaus Tierheime gibt, die Tiere aus einer Beschlagnahmung in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich halten.Dann wäre der im Zitat beschriebene Weg verschlossen. Ist bekannt ob sich das Tier in so einem Bereich aufgehalten hat ?

@ Kangalklaus
lobenswert, dass Sie den Kangal aufgenommen haben. Das Leben ohne Schutzhütte eines Herdenschutzhundes entspricht zwar nicht der deutschen Tierschutzhundeverordnung, bedeutet aber für den einzelnen Hund nicht per se unbedingt ein Leiden. So werden in den Herkunftsländern der Rassen, die Leistungshunde auch direkt an der Herde geboren, tatsächlich auch in Erdlöchern. Diese Hunde sind allerdings nur in den allerseltesten Fällen als Familienhunde geeignet. Wenn überhaupt, meist in geeigneter Aussenhaltung mit Anschlussmöglich zu den Haltern, wobei dem Hund die Wahl überlassen werden sollte. Tragischer bei der ehemaligen Haltung Ihres Hundes empfinde ich in dem Fall die mangelnde Sichtmöglichkeit und die Reizarmut, falls es ein Leistungshund sein sollte.
 
Das Bild des Nackthundes im jämmerlichen Zustand beeinhaltet damit die Frage: wie konnte es dazu kommen, dass dieses Tier in Obhut einer Behörde oder eines anerkannten Tierheimes, in diesen Zustand geraten konnte.Ist es bekannt, ob das Tierheim Mitarbeiter hat ?

.

Ist es denn in einem Tierheim zu diesem Zustand gekommen?

Wenn dem so ist, dann werden ja sicher die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.
Irgendjemand hat ja dieses Foto gemacht, da kann es doch eigentlich nicht schwer sein das entsprechende Tierheim zur Rechenschaft zu ziehen.
Oder?
 
Das Bild des Nackthundes im jämmerlichen Zustand beeinhaltet damit die Frage: wie konnte es dazu kommen, dass dieses Tier in Obhut einer Behörde oder eines anerkannten Tierheimes, in diesen Zustand geraten konnte.
Diese Frage stellt sich nicht. Es ist ausschließlich die haltlose Bahauptung von Klaus, dass dieser Hund (eigentlich sollte es sich in diesem Thread hier doch nicht um Hunde, die auf dem Gnadenhof Momo aus quälerischer Haltung befreit wurden, gehen?) in der Obhut eines Tierheims in einen "solchen Zustand" kam.

Aber wenn nun seitens irgendwelcher Befürworter der Zustände auf dem Gnadenhof Momo der Hund Pedro nun doch thematisiert wird:

Nach der Beschlagnahmung am 11.11.2010 kam Pedro zunächst zum Tierheim Lindern, hier erfolgte einen Tag später eine weitere Verteilung der beschlagnahmten Hunde: Pedro wurde zusammen mit neun anderen Hunden nach Wilsum verbracht. Damit verließ er auch den Geltungsbereich der Verwaltung des Landkreises Diepholz, die Aufsicht übernahm das für Wilsum zuständige Veterinäramt. So etwas geschieht in Koordination mit der übergeordneten Behörde der Landesregierung.

Ende November musste seitens der Tierheimleitung, des behandelnden Tierarztes und des zuständigen Amzsveterinärs erwogen werden, den Hund zu euthanasieren. dies geschah jedoch nicht, weil eine Pflegeperson mit Erfahrungen hinsichtlich kranker und in schlechtem Zustand befindlicher Nackthundmischlinge gefunden werden konnte, die den Hund im Dezember 2010 übernahm. Bei der Pflege und der behutsamen Aufpäppelung war sie augenscheinlich so erfolgreich, dass Anfang März 2011 ein sichtbar "runderneuerter" Pedro präsentiert werden konnte.

Was für mich bedeutet: Seitens der hier involvierten Behörden, der betroffenen Tierheime und vor allem seitens der Pflegefrau "Brigitte" wurde in diesem Fall alles richtig gemacht. Und verantwortlich für die chronische Durchfallerkrankung von Pedro war natürlich nicht das Tierheim in Wilsum, sondern die besch******* Haltungsbedingungen auf dem Gnadenloshof Momo.

Herzliche Grüße
Hannelore
 
Wird eine Tierheimeinrichtung schlecht geführt und die Tiere schlecht versorgt, dann gehört das genauso verändert, als wenn das auf Gnadenhöfen oder in Privathaushalten passiert. Ob da dann Tiere sitzen, die vorher aus einer Beschlagnahmung kamen oder nicht spielt doch gar keine Rolle. Tierschutzrechtliche Verstöße gehören aufgeklärt und notfalls die Tiere dort weg geholt. Oder siehtst Du das anders?

Das sehe ich ganz genauso! :zufrieden:
 
Das sehe ich auch so. Ich würde mir nur wünschen, das es mehr Hand habe in solchen Fällen geben würde.
In dem Fall an dem ich beteiligt war, hat es sehr lange gedauert, bis wir etwas unternehmen konnten. In der Zwischenzeit sind dort Tiere gestorben.
Aber meine Klage darüber ist nicht neu und ich glaube auch nicht, das sich etwas ändern wird.
 
Das sehe ich auch so. Ich würde mir nur wünschen, das es mehr Hand habe in solchen Fällen geben würde.
In dem Fall an dem ich beteiligt war, hat es sehr lange gedauert, bis wir etwas unternehmen konnten. In der Zwischenzeit sind dort Tiere gestorben.
Aber meine Klage darüber ist nicht neu und ich glaube auch nicht, das sich etwas ändern wird.

Je bekannter und öffentlicher Tierschutzrelevante Fälle werden, desto größer die Chance das die Menschen sensibler und schneller reagieren.
Dann wird auch etwas passieren.
 
@Hannelore

Ende November musste seitens der Tierheimleitung, des behandelnden Tierarztes und des zuständigen Amzsveterinärs erwogen werden, den Hund zu euthanasieren. dies geschah jedoch nicht, weil eine Pflegeperson mit Erfahrungen hinsichtlich kranker und in schlechtem Zustand befindlicher Nackthundmischlinge gefunden werden konnte, die den Hund im Dezember 2010 übernahm. Bei der Pflege und der behutsamen Aufpäppelung war sie augenscheinlich so erfolgreich, dass Anfang März 2011 ein sichtbar "runderneuerter" Pedro präsentiert werden konnte.

Ich habe mir die Fotos mal angeschaut. Er wurde am 11.11. von diesem Gnadenhof weggeholt. Die Polizeifotos zeigen ihn bei der Beschlagnahmung in einem akzeptablen Zustand. Man sieht z.B. nicht einmal die Rippen.
Ende November (gute 2 Wochen später) erwägt man, den zwischenzeitlich bis aufs Skelett abgemagerten Hund einzuschläfern. Reichte seitens der Pflegestelle schon ein Aufpäppeln oder wurde der Hund aufgrund einer Krankheit auch tierärztlich behandelt? Hast du dazu Erkenntnisse? :unsicher:

Und verantwortlich für die chronische Durchfallerkrankung von Pedro war natürlich nicht das Tierheim in Wilsum, sondern die besch******* Haltungsbedingungen auf dem Gnadenloshof Momo.

Chronischer Durchfall ist ja nun zunächst nur ein Symptom. Ein solcher Durchfall kann ja viele Ursachen haben. Psychischer Stress, Futterunverträglichkeit, ernsthafte innere Erkrankungen, Darmparasiten, Tumore etc.
Durch entsprechende Kot- und Blutuntersuchungen kann man recht schnell ersten Aufschluss bekommen, wo was im Organismus nicht stimmt etc. Gibt es da auch eine offizielle Diagnose dazu? Du schreibst, der AmtsVet sei eingeschaltet gewesen? Es würde mich sehr interessieren, was die Ursache für diese rasend schnelle Auszehrung bis hin zur Kachexie war.
Liegt dir irgendwas in Richtung Diagnose etc. vor?

Danke.
 
Aber meine Klage darüber ist nicht neu und ich glaube auch nicht, das sich etwas ändern wird.
So ist es leider Cornelia.

"Matty" hatte mich im Beitrag 108 (Gerichtsurteil in Sachen Gnadenhof-Momo) gefragt:
Kannst du uns evtl. mal Deine Ansprüche an Tierhaltung erklären?
Die Antwort werde ich hier geben, das sie m.E. besser in diesen Thread hineinpasst.
Grundsätzlich muss ja unterschieden werden:
A) Tierhaltung in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen
B) Private Tierhaltung.

Zu A)
Tierheime werden entweder durch einen Verein, oder privat betrieben. Mehr oder weniger kommen dann noch Zuschüsse aus "Öffentlicher Hand" dazu, sowie Spenden.
Und die gern zitierte "Öffentliche Hand", sprich die Kommunen, haben nun die gesetzliche Verpflichtung, Fundtiere und beschlagnahmte Tiere unterzubringen.
Eigentlich sollte das finanziell auch kein allzu großes Problem sein, erheben die Kommunen doch eine Hundesteuer. Leider wandert diese in den allgemeinen Steuertopf, so dass für die Tierheime nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein übrig bleibt.
Diese finanzielle Notlage zwingt dann die Tierheime oftmals dazu, sich bei der Unterbringung der Hunde auf das absolut notwendigste zu beschränken.
Die Folgen können dann so aussehen:
harburger-halle.gif

argenhalle.gif

wilsum-innenzwinger.gif


Wäre ich ein Hund, würde ich mich wohl in keinem der oben gezeigten Beispiele wohlfühlen.
Ich könnte es mir dann in einer solchen Gruppe schon besser vorstellen:

th-istanbul.gif


Als Tierfreund empfinde ich es als eine Schande, wie wir im reichen Deutschland mit Nottieren umgehen. Da hilft es auch nicht, wenn man mit dem Zeigefinger aus Verhältnisse im Ausland zeigt, die ja soooo viel schlimmer sind.

Zu B)
Hier zu antworten fällt zwangsläufig etwas schwer, da ich es ja eher aus meiner rein persönlichen Sicht betrachte.
Hunde in einer reinen Wohnungshaltung zwingen den Halter zwangsläufig dazu, sich mit dem Hund auch außerhalb der Wohnung zu beschäftigen. Der Hund braucht Sozialkontakte und Eindrücke (per Nase und Augen) im Freien.
Da ich glücklicherweise in einem Einfamilienhaus mit ca. 2.000qm eingezäunten Grundstück lebe, habe ich es schon etwas leichter.
Mein Anspruch hier: Hund/Hunde gehören auf das Grundstück und mit in das Haus. Sie sind Familienmitglieder und keine Fremdkörper an der Kette oder im Zwinger.
Außen und innen können sie sich frei bewegen.

gruppe-aussen.gif

hundegruppe-innen.gif


Ich selber sperre sie auch beim Essen nicht aus, was manchmal zu einer gewissen Enge in der Küche führt.:lol:

kueche-1.gif

kueche-2.gif


Allerdings hat mich bislang auch noch keine Amtsveterinärin besucht, um zu beurteilen, ob meine Hundehaltung den Hygienevorschriften entspricht.;)

Grüße Klaus
 
Ein Hund kann durchaus binnen Tagen durch eine Erkrankung massiv an Gewicht verlieren, desgleichen durch Streß, vorherige schlechte Haltungsbedingungen, neue Umgebung, Futterverweigerung etc.p.p.

Unsere Lilly, ein Minihund und Leichtgewicht von 2,4 Kg hat durch eine schwere plötzliche Darmerkrankung binnen nur 3 Tagen ihr Gewicht auf bedrohliche 1,6 Kg reduziert!

....und das obwohl sie intensivmedizinisch betreut wurde.

Auch bei ihr hat es nach Gesundung etwa 3 Wochen gedauert, bis sie ihr altes Gewicht wieder erreicht hatte.

Das nur mal am Rande bemerkt.


Jeija
 
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