Freud und Leid einer Hundebeschlagnahmung.

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Mal unabhängig von dem aus dem Momo-Thema hierrübergetragenem Gehabbel ... die Frage an sich ist valide.

Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?

Tja - ich frag mich auch manchmal so wie es mit der Verantwortung der Tierschutzorganisationen aussieht die ihre Hunde bei solchen Leuten abkippen... ;)
Um die Behörden die solche Zustände dann beenden mach ich mir ehrlich gesagt weniger Sorgen...
 
  • 28. März 2024
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Hi Josephinchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mal unabhängig von dem aus dem Momo-Thema hierrübergetragenem Gehabbel ... die Frage an sich ist valide.

Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?

Tja - ich frag mich auch manchmal so wie es mit der Verantwortung der Tierschutzorganisationen aussieht die ihre Hunde bei solchen Leuten abkippen... ;)
Um die Behörden die solche Zustände dann beenden mach ich mir ehrlich gesagt weniger Sorgen...

Es geht ja auch nicht darum, dass man sich um die Behörden Sorgen machen soll, sondern darum, was in der Verantwortlichkeit der Behörden liegt ... also die beschlagnahmten Tiere.

Genaugenommen habe ich noch nicht erlebt, dass sich da im nachhinein gekümmert wurde :gruebel: ... evtl. ausgenommen mal bei Fällen, die im Focus der Öffentlichkeit stehen.
 
Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?

Es besteht bei einer Beschlagnahmung eine - ich nenne es einmal - Verantwortungsteilung. Die Obliegenheitspflicht trägt die beschlagnahmende Behörde. Die Aufsichtspflicht trägt die Tierheimleitung.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich sowohl bei dem Kangal als auch dem Nackthund um Tiere aus einer Beschlagnahmung handelt, die jeweils in einem Tierheim untergebracht wurden ?
 
Mal unabhängig von dem aus dem Momo-Thema hierrübergetragenem Gehabbel ... die Frage an sich ist valide.
Und auch schon alt und wird uns sicher noch in Zukunft beschäftigen.
Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?

Meine bescheidene Meinung ist diese:

[FONT=&quot]Hier muss zwischen Eigentümer (dem eine Sache gehört) und dem Halter (der eine Sache nutzt, pflegt und betreut) unterschieden werden.[/FONT]

[FONT=&quot]Wird ein Hund von Amtswegen beschlagnahmt, bleibt der Eigentümer zunächst noch der alte.[/FONT]
Das beschlagnahmende Amt (Vet.-Amt oder Ordnungsamt) übernimmt ab Beschlagnahmung die Stelle des Halters.[FONT=&quot]Das Amt hat für die Sache die „Obliegenheitspflicht“, d.h. es muss dafür Sorge tragen, dass die Sache (hier Hund) nicht zu Schaden kommt und wohlauf bleibt.[/FONT][FONT=&quot]
Das Amt überträgt das Sorgerecht an die Leitung eines Tierheimes, in dem der Hund untergebracht ist.[/FONT]

[FONT=&quot]Damit trägt nun die unmittelbare Verantwortung für die beschlagnahmte Sache (Hund) die Tierheimleitung.[/FONT]
Das Amt kann sich auf Kontrollen/Informationen beschränken.


Bemerkt die Tierheimleitung eine Verschlechterung der Sache (Hund), so hat sie unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass dem abgeholfen wird (z.B. Tierarzt).
Parallel dazu ist das Amt zu informieren, das ja weiterhin die Obliegenheitspflicht innenhat.

Folgende Szenarien sind dann weiter denkbar:

A) der ursprüngliche Eigentümer erhält seine Sache (Hund) zurück und muss dafür u.U. eine Betreuungs-/Unterbringungsgebühr bezahlen.

B) ein Gericht stellt per Urteil fest, dass der ehemalige Eigentümer seine Sache (Hund) verliert, weil mit einem Kauferlös evtl. Schulden bezahlt werden müssen.
Dann wird das Amt den Hund versteigern lassen, oder dem TH übereignen (wenn kein messbarer Kauferlös zu erzielen ist).
Die Verantwortung liegt dann ausschließlich bei der Tierheimleitung.

C) ein Amt (z.B. ein Vet.-Amt) erlässt eine Fortnahmeverfügung mit Sofortvollzug.
Ist diese nach Fristabwartung rechtskräftig, so kann das Amt wie unter B) handeln.

Fazit:
So lange kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, ist das beschlagnahmende Amt an oberster Stelle verantwortlich und delegiert lediglich die Aufsichtpflicht an eine Tierheimleitung.
Verstößt die Tierheimleitung gegen diese Aufsichtspflicht, kann sie dafür zur Verantwortung gezogen werden.

(mir persönlich ist jedoch noch kein Fall bekannt, wo diese geschehen ist.)
Grüße Klaus
 
Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich sowohl bei dem Kangal als auch dem Nackthund um Tiere aus einer Beschlagnahmung handelt, die jeweils in einem Tierheim untergebracht wurden ?
Nein. Bei dem Kangal handelt es sich nicht um einen beschlagnahmten Hund. Er hatte "nur das Pech" jahrelang in einem 4x4m großen Innenhof ohne Aussicht und ohne Schutzhütte leben zu müssen. Von dort kam er ohne Umweg über ein Tierheim zu mir.
Der Nackthund stammt aus einer Beschlagnahmung und war dann von einem Amt/Behörde in einem TH untergebracht.
Grüße Klaus
 
Glauben muss man ja auch nichts (ist ja eh immer so eine Sache mit dem Glauben), am besten ist immer, selbst hinfahren und persönlich gucken :)

wenn man denn rein gelassen wird ;)

Hat man Dich nicht reingelassen?

Nein, hat man nicht und das sogar obwohl ich zu diesem Zeitpunkt dem Hof in keinster Weise ablehnend gegenüber stand, ganz im Gegenteil ich gehörte da noch zu den gutgläubigen Lämmern... :rotwerd:
 
Es geht ja auch nicht darum, dass man sich um die Behörden Sorgen machen soll, sondern darum, was in der Verantwortlichkeit der Behörden liegt ... also die beschlagnahmten Tiere.

Genaugenommen habe ich noch nicht erlebt, dass sich da im nachhinein gekümmert wurde :gruebel: ... evtl. ausgenommen mal bei Fällen, die im Focus der Öffentlichkeit stehen.

Das hängt auch z.T. davon ab, ob die Hunde zur Vermittlung "freigegeben" sind. Also wenn sie z.B. dem vorherigen Eigentümer von Amts wegen weggenommen wurden, landen sie hier bei uns in der Tiersammelstelle.
Klagt dann ein Halter gegen die Wegnahme, dürfen die Hunde in der Regel nicht vermittelt werden, so lange das Verfahren läuft.

Bei unterzubringenden Hunden schauen die Behörden logischerweise auch nach dem Preis und werden sich das günstigste Angebot heraussuchen.

Ich weiß von einem Fall, wo ein TS-Verein ca. 9 Hunde übernommen hatte, die seitens einer Behörde in einer gewerblichen Zwingeranlage eingestellt worden waren.
Jahrelang vegetierten diese Hunde dort unter traurigsten Bedingungen in kleinen, unbeheizten Zwingern, ohne Zugang zu Innenräumen, bis dann der besagte Verein sie in Absprache mit dem Amt zu sich holen konnte.
Diese Hunde waren allesamt psychische und körperliche Wracks. Ich kenne die Fotos. Sie waren krank, mit Tumoren, offenen Geschwüren, verfaulten Zähnen, voller Angst, sie hatten sich aufgegeben.

Offenbar hatte der Betreiber dieser Zwingeranlage keinerlei Interesse, die Hunde weiterzuvermitteln, denn dann wäre ihm das Geld der Behörde flöten gegangen. Sie standen ja zur Vermittlung frei.

Ob das Amt sich zwischenzeitlich um diese Hunde gekümmert hat, stelle ich persönlich in Zweifel, bei dem grottenschlechten Zustand der Tiere.

Das ist ein Fall, der mich nachhaltig schockiert hatte.

LG
 
Glauben muss man ja auch nichts (ist ja eh immer so eine Sache mit dem Glauben), am besten ist immer, selbst hinfahren und persönlich gucken :)

So viel ich weiß,war Klaus auch nie auf den Argenhof.Das hält ihn aber nicht davon ab,eine Seite darüber zu machen. ;)
 
Du, ich kenne ihn nicht und kann ihn genauso wie die anderen User nur virtuell einschätzen ;)

Aber ... ich weiss aus Erfahrung, dass man manchmal einfach nur schon dadurch aneckt, dass man nicht "aufgeregt" mitschreibt ;)

Ist aber unabhängig von der aufgeworfenen Fragestellung!

@allmydogs: hatte Staff-Hilfe nicht auch mal mehrere Fälle dieser Art?
 
@allmydogs: hatte Staff-Hilfe nicht auch mal mehrere Fälle dieser Art?

Ja!

Das Problem ist eben, daß bei den Behörden natürlich das Geld eine Rolle spielt. Der günstigste Anbieter bekommt wahrscheinlich den Zuschlag. Ich weiß nicht, nach welchen Kriterien darüber hinaus solche Unterbringungen ausgesucht werden. Ob da nur der Normzwinger betrachtet wird oder nicht einmal der, ob man auch auf die Qualität der Unterbringung und Betreuung achtet??? Man kann natürlich auch nicht alle Vet-Ämter über einen Kamm scheren.

Dann kommt es darauf an, wie der Vertrag mit dem jeweiligen Zwingerbetreiber oder TS-Verein, Tierheim gestrickt ist, ob das Geld ein Komplettpreis ist und der Unterbringer dann selbst auf das gesundheitliche Wohl der Tiere achten und sich darum kümmern muss. Oder ob das Amt die Tierarztkosten extra übernimmt etc.
Soweit ich weiß, sind das meistens Pauschalen, die gezahlt werden.

Kontrollen sollten da aber seitens der zahlenden Behörde auf jeden Fall stattfinden, denke ich. Schließlich muss man schauen, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird und ob die Sache auch tierschutzgerecht ist etc.

Dieser beschriebene Fall ist ein Beispiel, wie es keinesfalls laufen darf. In meinen Augen skandalös.
 
...
Kontrollen sollten da aber seitens der zahlenden Behörde auf jeden Fall stattfinden, denke ich. Schließlich muss man schauen, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird und ob die Sache auch tierschutzgerecht ist etc.

Dieser beschriebene Fall ist ein Beispiel, wie es keinesfalls laufen darf. In meinen Augen skandalös.

So sehe ich das auch :zufrieden:
 
Lassen wir den Gedanken ob der Ursprungsfrage ein wenig freien Lauf...

Wenn z.B. irgendwo von einem Gnadenhof um die 100 Hund beschlagnahmt werden, deren Haltung- einfach mal gemutmaßt- von Zeugen so beschrieben wurden, dass sie keine sauberen Plätze hatten, keine trockenen Flächen zur Verfügung standen und es Welpen und trächtige Hündinnen gab.

Dieser beispielhafte Gnadenhof schon länger Auflagen erhalten hatte, die nicht eingehalten wurden. Z,B. wären z.B. die Haltung von 30 Hunden bereits fragwürdig und hätte verringert werden sollen.
Dennoch wurden dann um die 100 Hunde beschlagnahmt.

Eine Verringerung des Hundebestandes, eine geforderte Verringerung fand nahezu ein Jahr lang NICHT statt.

Warum hätte dann eine Behörde noch "langsam" den Hundebestand abbauen sollen?

Und dann spinnen wir weiter:
Diese Hunde kommen nun in Tierheime- zum Großteil-, einige in Pflegestellen, andere recht schnell in ein neues Zuhause. Also für immer.

Was wäre mit den Tieren geworden die nun gut versorgt sind, wären sie dort geblieben?

Hunde auf einem "Gnadenhof", noch jung, trächtig, Welpen.

Ja, es wäre schlimm, gäbe es weiter Vernachlässigung in den Unterbringungsstellen.

Die Alternative KANN aber NIEMALS sein, einen solchen, beispielhaften Gnadenhof als "bessere" Lösung für die Hunde überhaupt nur alternativ in Betracht zu ziehen.

Daher: Wäre dieser beispielhafte Gnadenhof beschlagnahmt worden, dann war DAS per se absolut korrekt.

Wenn dann ein Hund TATSÄCHLICH nun WIEDER in schlechter Haltung sitzt, dann müsste DAS aufgeklärt werden.
Das würde aber NIE die Beschlagnahmung als solches in Frage stellen können.
 
ich habe noch nie erlebt, dass eine Behörde sich im Nachhinein um einzelne Hunde kümmert, die sie beschlagnahmt hat. Im Prinzip kontrolliert der Amtsvet das Th an sich. Danach werden Hunde dorthin verbracht. Das wars dann auch.

Aber die meisten Th die ich kenne würden handeln, Pflegestelle z. b. wenn ein Hund im Th so leidet, dass der Zustand sich so verschlechtert. Immerhin arbeiten dort Menschen, ob MA oder ehrenamtl. MA die sich für die Tiere verantwortlich fühlen.


die die nicht handeln und Tiere so vegetieren lassen wie oft bewiesen, Staffhilfe z. B. hatte doch die Cottbus Hunde aus so einer Tierpension die die Stadt benutzt hat, die müssten nat regelmäßig kontrolliert werden, aber den Werdegang einzelner Hunde zu beobachten halte ich für nicht durchführbar...
 
Nun, aber wenn ich für einzelne Hunde verantwortlich bin, dann muss ich mich vom ordnungsgemässen Zustand und der ordnungsgemässen Unterbringung überzeugen, solange ich für sie verantwortlich bin!
 
ja das sehe ich allerdings auch so...
und bin immer schockiert wie wenig das funktioniert, und wie lange es dauert bis was passiert...und manchmal verschwinden solche Themen, wenn sie lange genug hochgekocht wurden auch einfach wieder in der Versenkung, siehe Vitzeroda...
 
Heißt das dann für euch, die Hunde hätten gar nicht beschlagnahmt und auf dem Hof verbleiben sollen?

Oder geht es allgemein um Unterbringung im Tierheim?

Denn dann hieße das Thema ja: Freud- und Leid im Tierheim und nicht Freud und Leid einer Hundebeschlagnahmung.
 
Heißt das dann für euch, die Hunde hätten gar nicht beschlagnahmt und auf dem Hof verbleiben sollen?

Oder geht es allgemein um Unterbringung im Tierheim?

Denn dann hieße das Thema ja: Freud- und Leid im Tierheim und nicht Freud und Leid einer Hundebeschlagnahmung.

Nun habe ich mir das Eingangsposting von Kangalklaus einmal angeschaut. Der schreibt dort:

Hierbei frage ich mich dann, ob die Behörde, die ursprünglich einen solchen Hund aus der gewohnten Umgebung herausriss und in einem Tierheim unterbrachte, im Nachhinein kontrolliert, wie es dem Hund dort ergeht.
Oder steht dem die Notwenigkeit gegenüber, mit möglichst wenig Geldmitteleinsatz der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und dann schon einmal „alle fünfe gerade zu lassen“?
Und irgendwann enden ja auch die finanziellen Zuwendungen an das Tierheim für einen beschlagnahmten Hund. Wie reagiert dann das Tierheim? Zumal wenn größere Arztkosten anfallen?
[FONT=&quot]Schnell weg mit dem Hund an eine barmherzige Aufnahmeperson oder schlimmeres?
Was für Erfahrungen habt Ihr hier eventuell?
[/FONT]

Ich habe nicht unbedingt den Eindruck, daß er über die Frage diskutieren möchte, ob irgendwelche Hunde zu recht oder unrecht beschlagnahmt wurden.

Es gibt ja immer wieder Beschlagnahmungen von Hunden oder anderen Tieren in D.
Aus unterschiedlichsten Gründen. Die Fragestellung scheint mir hier klar zu sein:

Sollte eine Veterinärbehörde sich um die Hunde und deren Wohlergehen in der aus Steuergeldern finanzierten Unterkunft kümmern oder sie einfach dorthin bringen und alles andere dem Tierheim/Verein/Zwingeranlage überlassen?
 
Es kommt immer wieder vor, dass Hunde aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Veranlasst meistens von einem Veterinäramt oder Ordnungsamt.
Die Gründe sind unterschiedlich. Ein Hund kann auffällig geworden sein (Beißvorfall), ein Nachbar kann sich gestört fühlen, die Hundehaltung entspricht nicht dem Tierschutzgesetz/der Hundeverordnung, oder ein Halter muss ins Krankenhaus/Altersheim.
...
Und so unterschiedlich wie die Unterbringungen und die Möglichkeit von Sozialkontakten sind, so unterschiedlich reagieren dann auch die Hunde.
[FONT=&quot]Das kann z.B. in einem Zwingerkoller mit ausgebissenen Zäh]Werden die Ursachen dann nicht sofort und konsequent beseitigt, kann aus einem gesunden Hund schnell ein solches Wrack werden.

harry-2.2011.gif


[/FONT]Hierbei frage ich mich dann, ob die Behörde, die ursprünglich einen solchen Hund aus der gewohnten Umgebung herausriss und in einem Tierheim unterbrachte, im Nachhinein kontrolliert, wie es dem Hund dort ergeht.
Oder steht dem die Notwenigkeit gegenüber, mit möglichst wenig Geldmitteleinsatz der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und dann schon einmal „alle fünfe gerade zu lassen“?
[FONT=Tahoma[B]]Und irgendwann enden ja auch die finanziellen Zuwendungen an das Tierheim für einen beschlagnahmten Hund. Wie reagiert dann das Tierheim? Zumal wenn größere Arztkosten anfallen?
[/FONT][FONT=&quot]Schnell weg mit dem Hund an eine barmherzige Aufnahmeperson oder schlimmeres
?

Was für Erfahrungen habt Ihr hier eventuell?
Grüße Klaus


[/FONT]


Ja, stimmt... geht auch gar nicht um eine Beschlagnahmung eines Gnadenhofes und die daraus resultierende Unterbringung in Tierheime... :rolleyes:

Schön, wenn nur Einzelfragmente herauszitiert werden um ein "Bild" zu erstellen.

Wobei letzeres, fett dargestelltes schon fast eine rabenscharze Komik enthält.

Darum noch einmal meine Frage:
Sollten dann Tiere gar nicht erst beschlagnahmt werden (erinnernd an den Threadtitel: Freud und Leid einer HundeBESCHLAGNAHMUNG)?
 
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