Mal unabhängig von dem aus dem Momo-Thema hierrübergetragenem Gehabbel ... die Frage an sich ist valide.
Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?
Glauben muss man ja auch nichts (ist ja eh immer so eine Sache mit dem Glauben), am besten ist immer, selbst hinfahren und persönlich gucken
wenn man denn rein gelassen wird
Mal unabhängig von dem aus dem Momo-Thema hierrübergetragenem Gehabbel ... die Frage an sich ist valide.
Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?
Tja - ich frag mich auch manchmal so wie es mit der Verantwortung der Tierschutzorganisationen aussieht die ihre Hunde bei solchen Leuten abkippen...
Um die Behörden die solche Zustände dann beenden mach ich mir ehrlich gesagt weniger Sorgen...
Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?
Und auch schon alt und wird uns sicher noch in Zukunft beschäftigen.Mal unabhängig von dem aus dem Momo-Thema hierrübergetragenem Gehabbel ... die Frage an sich ist valide.
Wie sieht es mit der Verantortung nach einer Beschlagnahmung aus?
Nein. Bei dem Kangal handelt es sich nicht um einen beschlagnahmten Hund. Er hatte "nur das Pech" jahrelang in einem 4x4m großen Innenhof ohne Aussicht und ohne Schutzhütte leben zu müssen. Von dort kam er ohne Umweg über ein Tierheim zu mir.Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich sowohl bei dem Kangal als auch dem Nackthund um Tiere aus einer Beschlagnahmung handelt, die jeweils in einem Tierheim untergebracht wurden ?
Glauben muss man ja auch nichts (ist ja eh immer so eine Sache mit dem Glauben), am besten ist immer, selbst hinfahren und persönlich gucken
wenn man denn rein gelassen wird
Hat man Dich nicht reingelassen?
Es geht ja auch nicht darum, dass man sich um die Behörden Sorgen machen soll, sondern darum, was in der Verantwortlichkeit der Behörden liegt ... also die beschlagnahmten Tiere.
Genaugenommen habe ich noch nicht erlebt, dass sich da im nachhinein gekümmert wurde... evtl. ausgenommen mal bei Fällen, die im Focus der Öffentlichkeit stehen.
Glauben muss man ja auch nichts (ist ja eh immer so eine Sache mit dem Glauben), am besten ist immer, selbst hinfahren und persönlich gucken
@allmydogs: hatte Staff-Hilfe nicht auch mal mehrere Fälle dieser Art?
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Kontrollen sollten da aber seitens der zahlenden Behörde auf jeden Fall stattfinden, denke ich. Schließlich muss man schauen, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird und ob die Sache auch tierschutzgerecht ist etc.
Dieser beschriebene Fall ist ein Beispiel, wie es keinesfalls laufen darf. In meinen Augen skandalös.
Wenn dann ein Hund TATSÄCHLICH nun WIEDER in schlechter Haltung sitzt, dann müsste DAS aufgeklärt werden.
Heißt das dann für euch, die Hunde hätten gar nicht beschlagnahmt und auf dem Hof verbleiben sollen?
Oder geht es allgemein um Unterbringung im Tierheim?
Denn dann hieße das Thema ja: Freud- und Leid im Tierheim und nicht Freud und Leid einer Hundebeschlagnahmung.
Hierbei frage ich mich dann, ob die Behörde, die ursprünglich einen solchen Hund aus der gewohnten Umgebung herausriss und in einem Tierheim unterbrachte, im Nachhinein kontrolliert, wie es dem Hund dort ergeht.
Oder steht dem die Notwenigkeit gegenüber, mit möglichst wenig Geldmitteleinsatz der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und dann schon einmal „alle fünfe gerade zu lassen“?
Und irgendwann enden ja auch die finanziellen Zuwendungen an das Tierheim für einen beschlagnahmten Hund. Wie reagiert dann das Tierheim? Zumal wenn größere Arztkosten anfallen?
[FONT="]Schnell weg mit dem Hund an eine barmherzige Aufnahmeperson oder schlimmeres?
Was für Erfahrungen habt Ihr hier eventuell?
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Es kommt immer wieder vor, dass Hunde aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Veranlasst meistens von einem Veterinäramt oder Ordnungsamt.
Die Gründe sind unterschiedlich. Ein Hund kann auffällig geworden sein (Beißvorfall), ein Nachbar kann sich gestört fühlen, die Hundehaltung entspricht nicht dem Tierschutzgesetz/der Hundeverordnung, oder ein Halter muss ins Krankenhaus/Altersheim.
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Und so unterschiedlich wie die Unterbringungen und die Möglichkeit von Sozialkontakten sind, so unterschiedlich reagieren dann auch die Hunde.
[FONT="]Das kann z.B. in einem Zwingerkoller mit ausgebissenen Zäh]Werden die Ursachen dann nicht sofort und konsequent beseitigt, kann aus einem gesunden Hund schnell ein solches Wrack werden.
[/FONT]Hierbei frage ich mich dann, ob die Behörde, die ursprünglich einen solchen Hund aus der gewohnten Umgebung herausriss und in einem Tierheim unterbrachte, im Nachhinein kontrolliert, wie es dem Hund dort ergeht.
Oder steht dem die Notwenigkeit gegenüber, mit möglichst wenig Geldmitteleinsatz der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und dann schon einmal „alle fünfe gerade zu lassen“?
[FONT=Tahoma[B]]Und irgendwann enden ja auch die finanziellen Zuwendungen an das Tierheim für einen beschlagnahmten Hund. Wie reagiert dann das Tierheim? Zumal wenn größere Arztkosten anfallen?
[/FONT][FONT="]Schnell weg mit dem Hund an eine barmherzige Aufnahmeperson oder schlimmeres?
Was für Erfahrungen habt Ihr hier eventuell?
Grüße Klaus
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