Es kommt immer wieder vor, dass Hunde aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Veranlasst meistens von einem Veterinäramt oder Ordnungsamt.
Die Gründe sind unterschiedlich. Ein Hund kann auffällig geworden sein (Beißvorfall), ein Nachbar kann sich gestört fühlen, die Hundehaltung entspricht nicht dem Tierschutzgesetz/der Hundeverordnung, oder ein Halter muss ins Krankenhaus/Altersheim.
Wie ergeht es dann einem solchen Hund?
Die Behörde weist diesen in der Regel in ein Tierheim ein, mit dem sie ein Abkommen auf Aufnahme von Nottieren getroffen haben. Das Tierheim erhält dafür eine vereinbarten Tagessatz für einen ebenfalls vereinbarten Zeitraum.
[FONT="]An seiner alten Stelle kann ein solcher Hund ja durchaus etwas unkonventionell gewohnt haben. Ob das nun in einem Erdloch, oder auf einer Hundehütte war, ist dabei egal.
[/FONT][FONT="]
[/FONT][FONT="]Dem Hund kommt es sicher vordergründig darauf an, dass er nicht hungern muss, einen trockenes Platz bei Regenwetter hat und im Winter, je nach Rasse notwendige Wärme bekommt. Darüber hinaus natürlich Kontakt zu Artgenossen und Bezug zu seinen Haltern.
[/FONT] Nun kommt ein Hund also in eine amtlich anerkannte Unterbringung. Und die kann dann recht unterschiedlich aussehen.
Z.B. so:
aber auch so:
oder gar so:
Und so unterschiedlich wie die Unterbringungen und die Möglichkeit von Sozialkontakten sind, so unterschiedlich reagieren dann auch die Hunde.
[FONT="]Das kann z.B. in einem Zwingerkoller mit ausgebissenen Zähnen ausarten.
[/FONT]Oder auch in Symptomen, deren Ursprung psychisch bedingt seien kann. Beispiel: .
[FONT="]Werden die Ursachen dann nicht sofort und konsequent beseitigt, kann aus einem gesunden Hund schnell ein solches Wrack werden.
[/FONT]Hierbei frage ich mich dann, ob die Behörde, die ursprünglich einen solchen Hund aus der gewohnten Umgebung herausriss und in einem Tierheim unterbrachte, im Nachhinein kontrolliert, wie es dem Hund dort ergeht.
Oder steht dem die Notwenigkeit gegenüber, mit möglichst wenig Geldmitteleinsatz der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und dann schon einmal „alle fünfe gerade zu lassen“?
Und irgendwann enden ja auch die finanziellen Zuwendungen an das Tierheim für einen beschlagnahmten Hund. Wie reagiert dann das Tierheim? Zumal wenn größere Arztkosten anfallen?
[FONT="]Schnell weg mit dem Hund an eine barmherzige Aufnahmeperson oder schlimmeres?
Was für Erfahrungen habt Ihr hier eventuell?
Grüße Klaus
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Die Gründe sind unterschiedlich. Ein Hund kann auffällig geworden sein (Beißvorfall), ein Nachbar kann sich gestört fühlen, die Hundehaltung entspricht nicht dem Tierschutzgesetz/der Hundeverordnung, oder ein Halter muss ins Krankenhaus/Altersheim.
Wie ergeht es dann einem solchen Hund?
Die Behörde weist diesen in der Regel in ein Tierheim ein, mit dem sie ein Abkommen auf Aufnahme von Nottieren getroffen haben. Das Tierheim erhält dafür eine vereinbarten Tagessatz für einen ebenfalls vereinbarten Zeitraum.
[FONT="]An seiner alten Stelle kann ein solcher Hund ja durchaus etwas unkonventionell gewohnt haben. Ob das nun in einem Erdloch, oder auf einer Hundehütte war, ist dabei egal.
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[/FONT][FONT="]Dem Hund kommt es sicher vordergründig darauf an, dass er nicht hungern muss, einen trockenes Platz bei Regenwetter hat und im Winter, je nach Rasse notwendige Wärme bekommt. Darüber hinaus natürlich Kontakt zu Artgenossen und Bezug zu seinen Haltern.
[/FONT] Nun kommt ein Hund also in eine amtlich anerkannte Unterbringung. Und die kann dann recht unterschiedlich aussehen.
Z.B. so:
aber auch so:
oder gar so:
Und so unterschiedlich wie die Unterbringungen und die Möglichkeit von Sozialkontakten sind, so unterschiedlich reagieren dann auch die Hunde.
[FONT="]Das kann z.B. in einem Zwingerkoller mit ausgebissenen Zähnen ausarten.
[/FONT]Oder auch in Symptomen, deren Ursprung psychisch bedingt seien kann. Beispiel: .
[FONT="]Werden die Ursachen dann nicht sofort und konsequent beseitigt, kann aus einem gesunden Hund schnell ein solches Wrack werden.
[/FONT]Hierbei frage ich mich dann, ob die Behörde, die ursprünglich einen solchen Hund aus der gewohnten Umgebung herausriss und in einem Tierheim unterbrachte, im Nachhinein kontrolliert, wie es dem Hund dort ergeht.
Oder steht dem die Notwenigkeit gegenüber, mit möglichst wenig Geldmitteleinsatz der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und dann schon einmal „alle fünfe gerade zu lassen“?
Und irgendwann enden ja auch die finanziellen Zuwendungen an das Tierheim für einen beschlagnahmten Hund. Wie reagiert dann das Tierheim? Zumal wenn größere Arztkosten anfallen?
[FONT="]Schnell weg mit dem Hund an eine barmherzige Aufnahmeperson oder schlimmeres?
Was für Erfahrungen habt Ihr hier eventuell?
Grüße Klaus
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