Far from fear Pflegehunde nicht versichert

Pfff ... da wird es hinten wirklich höher wie vorn *kopfschüttel*
 
Wieder ne Woche rum...gibt's was Neues?
 
Nö, bei mir nicht. Ich warte immer noch gespannt auf die angedrohten rechtlichen Schritte gegen mich :D .
 
Heute bekam ich ein siebenseitiges Schreiben von der Uelzener Versicherung.

Erster Satz Zitat:" die Einträge im Forum habe ich gelesen. Diese ganze Angelegenheit ist äußerst unglücklich gelaufen und sollte schnellstmöglich richtig gestellt werden. Auch wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". Rettung ist möglich ! Zitat ende.

Ich werde, wenn ich kann, dieses Schreiben morgen veröffentlichen.

Fakt ist, die Uelzener zahlt meinen Schaden nicht.
Fakt ist, es kommen noch einige Kosten auf mich zu.
Fakt ist, ich hab die Schnauze gestrichen voll, werde aber dennoch meinen Schaden bei FFF einklagen müssen, da FFF mich weiterhin nicht kontaktiert hat, um mir einen Vorschlag bezgl. des Ausgleichs meines Schadens zu machen. Wieterhin gilt: Pech gehabt, guck wie Du mit dem Sch*** klar kommst.

Das Angebot von dem preiswerteren Schreiner zeigt eine Summe von 650,76 € an, somit also 150 € preiswerter als die anderen Angebote.


Ich melde mich dann, sobald es mir möglich ist.
Geknickte Grüße Alex
 
whitevelvet666 schrieb:
Rettung ist möglich !


Was bedeutet das?! :verwirrt:

Oh man - das tut mir echt leid!! Auch wenn es Dir bestimmt nicht viel nutzt, aber fühl' Dich mal verständnisvoll in den Arm genommen!!!


Liebe Grüße


Gesa & Borderbande
 
Na bravo.... :(

Der zitierte Satz klingt aber irgendwie gar nicht nach Versicherung?

War das ein Schreiben der Versicherung an Dich direkt oder an FFF, die es an Dich weitergeleitet haben?
 
Borderfanatic schrieb:
Was bedeutet das?! :verwirrt:

Oh man - das tut mir echt leid!! Auch wenn es Dir bestimmt nicht viel nutzt, aber fühl' Dich mal verständnisvoll in den Arm genommen!!!
Liebe Grüße Gesa & Borderbande

Danke Dir. Die "Rettung" gilt wohl mir. Ich kann mich retten, indem ich klein bei gebe.

Zitat:" Vielleicht ist es ja doch möglich, die Rufschädigung, die FFF zugefügt wurde, wieder einigermaßen in Ordnung zu bringen, denn hier geht es um die Möglichkeit, auch weiterhin diese Hunde zu retten.
Immerhin wurde Ihnen sogar von einem Forumsteilnehmer eine Hilfeleistung bei der Reperatur der Türen angeboten und das finde ich supernett.
Es wäre jetzt an Ihnen, sich mit dem Anwalt von FFF wegen einer Streitschlichtung und Richtigstellung im Internet in Verbindung zu setzen. Zitat ende.

Marion schrieb:
Na bravo.... :(

Der zitierte Satz klingt aber irgendwie gar nicht nach Versicherung?
War das ein Schreiben der Versicherung an Dich direkt oder an FFF, die es an Dich weitergeleitet haben?

Direkt an mich.
 
Versicherungsexperten mögen mich ggf. aufklären, aber ich habe gerade überlegt, wie es diesbezüglich um unsere Pflegehunde bestellt ist.

Über die Betriebshaftpflicht des Tierheims sind alle Hunde aller Rassen haftpflichtversichert, auch in den Pflegestellen, auch auf Spaziergängen.

Eine Haftpflichtversicherung gilt aber nur für Schäden gegenüber Dritten, also z.B. wenn ein Hund auf dem Spaziergang einen Dritten beisst (nicht, wenn er den ehrenamtlichen Gassigänger selbst beißt), oder wenn ein Pflegehund im Pflegehaushalt einen Besucher (=Dritten) beisst, oder dessen Eigentum zerstört, nicht wenn er die Pflegeperson selbst beisst oder deren eigenes Mobiliar zerstört.
Meines Wissens gibt es auch keine Versicherung, die das abdecken würden.
(Falls doch - melden).

Solche Schäden, die nicht gegenüber Dritten entstehen, wären dann zwischen Tierschutzverein und Pflegeperson zu regeln, wobei seitens der Pflegeperson meines Wissens nur bei Fahrlässigkeit oder grober solcher ein durchsetzbarer Anspruch bestünde. Als Fahrlässigkeit kann man natürlich falsche Aussagen wie "kann alleine bleiben" bezeichnen.

"Die Tiere sind haftpflichtversichert" ist insofern zwar eine richtige, aber sehr missverständliche Aussage, die aber durch den Zusatz "und zwar nur gegenüber Dritten" leider auch nicht verständlicher wird.
 
Super :sauer: Also bist Du jetzt auch noch die Böse und die anderen sind so großzügig, Dich nicht bis auf's letzte Hemd zu verklagen, wenn Du klein beigibst?! :sauer:


Ich kann da nicht mehr ganz folgen, hätte man sich zu den offensichtlich ja sehr gut durchgelesenen Beiträgen hier im Forum bei Zeiten gemeldet, wäre es wohl bei entsprechendem Handeln gar nicht erst so weit gekommen.

Wirklich, da fehlen mir die Worte!!!


Tröstende Grüße


Gesa & Borderbande
 
SG, die Türen gehören einem 3. - Dem Vermieter.
 
Ich sitz hier gerade und kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
 
whitevelvet666 schrieb:
.
Immerhin wurde Ihnen sogar von einem Forumsteilnehmer eine Hilfeleistung bei der Reperatur der Türen angeboten und das finde ich supernett.
Es wäre jetzt an Ihnen, sich mit dem Anwalt von FFF wegen einer Streitschlichtung und Richtigstellung im Internet in Verbindung zu setzen.


Ist ja schon die blanke Frechheit - sollen die anderen mal helfen, statt das sie selber mal in die Hufe kommen und nicht nur Anwaltsschreiben verschicken lassen.
 
Sicher gehören die Türen einem Dritten, dem Vermieter.

Gemietete Sachen sind aber in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, die bei allen Unternehmen gleich bis ähnlich sind, ausgeschlossen:

"§ 6 Ausschlüsse
...
6.Haftpflichtansprüche wegen Schäden
a) an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen.."

Das hat eine gewisse Logik, weil ich sonst mit nichts, was ich leihe, achtsam umgehen müsste, und würde sonst dem Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnen. Wenn meinem Kumpel die Videokamera runterfällt, ist es eben mir passiert, und ich hatte sie geliehen. Die Prämien würden exorbitant steigen. Wenn man einen Mietwagen an die Wand fährt, zahlt auch nicht die eigene Haftpflichtversicherung.

Als Versicherungsnehmer gilt meines Wissens derjenige (bzw. alle diejenigen), dem die Haftpflichtversicherung Schutz gegenüber Ansprüchen Dritter bietet - darunter fällt dann auch die Pflegeperson.
Sonst könnte ja Versicherungsnehmer Mutti dem Vati die Videokamera leihen, damit der die dann fallen lässt....

Nicht mißverstehen - mir geht es nicht um den konkreten vorliegenden Fall, den man hätte vernünftig regeln müssen, und zwar ohne Juristerei, sondern ums Grundsätzliche.
 
@ SG

-Wer wann was übernimmt, ist in diesem Thread schon ausreichend und hinlänglich geschrieben worden.

Nun geht es primär darum, daß wie man Alex schnell und effektiv unter die Arme greifen kann.
 
Ich danke Euch fürs Umarmen...das tut gut. Ich mache mir nun Gedanken wie es weiter geht, wieviel Geld ich bald zu zahlen hab usw. Mir läufts eiskalt den Rücken runter. Dennoch...ich geb nicht auf.
 
@ Bine
Mir geht es darum, wie wir das in Zukunft handeln werden, und erkennbar besteht die Gefahr, dass grundsätzlich zuviel Kentnisse über die Haftpflichtversicherung vorausgesetzt werden, wie z.B. bzgl. gemieteter Gegenstände, die auch in der Privathaftpflichtversicherung der Pflegeperson und in der privaten Tierhalterhaftpflicht ausgeschlossen sind. Also müssen wir da entweder von uns aus den Versicherungsvertrag als Kopie mit aushändigen (was mit Versicherungsbedingungen Minimum 20 Seiten sind, die womöglich dann keiner liest), oder beim Beratungsgespräch mit der Pflegestelle unmissverständlich in Kurzfassung klären, was versichert und was nicht, so dass sie das in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Die Problematik kann ja grundsätzlich nicht nur bei FFF und Alex auftreten.
(Ungeachtet, dass für Schäden durch Falschinformationen m.E. derjenige zuständig ist, der die Falschinformation gab.)
Ich entschuldige mich aber gerne bei Dir dafür, dass ich mir über einen konkreten Einzelfall hinaus Gedanken gemacht habe.
 
SG hier mal ein Auszug aus dem Schreiben (vollständig stelle ich es so bald wie möglich ein) :

Ausnahme-Empfehlung vom Verband der Sachversicherer gibt es:

Wenn ein privater Tierhalter eine Privat-Haftpflicht-Versicherung und eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung abschließt und einen Schaden in gemieteten Räumen/in Gebäuden ensteht (dazu gehören die Türen einer Mietwohnung), so sollte sich der Privathaftpflichtversicher mit dem Schaden befassen und den Teirhalter-Haftpflicht-Versicherer mit dem Schaden befassen und den Tierhalter-Haftpflicht-Versicherer in Regress nehmen. In der Privat-Haftpflicht-Versicherung sind Schäden an gemieteten Räumen / in Gebäuden abgesichert. Glasschäden müssen über die Hausrat-Versicherung in Deckung gegeben werden.

Aus dem Schreiben entnehme ich, das die Pflegestellen sich selber ansichern müssen, genaueres entnehmt Ihr dann dem Schreiben.
 
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