Erster Artikel BVerfG

dann sollten wir mal schläunigst zum bundestag gehen und denen mal ordentlichauf den putz hauen! :sauer:

ich finde die hundeverordnung in rlp eigentlich ganz ok, aber dennoch unsinnig...

wozu nur auf ein paar rassen?

ich bin ganz offen für einen hundeführerschein für ALLE HUNDERASSEN die es gibt. wer den hundeführerschein nicht besteht darf kein hund halten. ganz einfach! und jmd der nur ein fünkchen ahnung hat, wird diesen test jawohl schon bestehen! und wenn man einen hund hat ohne vorher einen hundeführerschein zu absolvieren, der darf nie mehr in seinem leben einen hund halten!

es sollte nur ein kleiner test sein wo diese sachen gefragt werden:

- Rassekunde über die jeweilige Rasse
- Hundekenntniss
- Sachkenntniss (Hundesprache)
- Haltung
- pol. Führungszeugnis
- Fähig einen Hund zu erziehen
- Zeit!!!

das kann jawohl nicht so schwer sein, das unsere ach so tollen politikerarsch........ mal von selbst drauf kommen oder?! :motz:
 
  • 2. Juni 2024
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Hi terri ... hast du hier schon mal geguckt?
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Original geschrieben von Sparky01


Freut mich, aber wieso schreibst du denn sowas! Nochwas: Es gibt einen großen Unterschied zwischen der Deutschen Verfassung und den Gesetzen bzw. den Hundeverordnungen der Länder, die eben noch nicht Gesetz sind.
Gesetze verabschieden können nur Bundestag bzw. Bunderat. Die Verfassung ist rechtlich gesehen das höchste Gut und besonders geschützt. Dort steht sowas drin wie "Alle Menschen sind gleich" usw. Um diese Verfassung zu ändern brauchst du eine besonders hohe Mehrheit im Bundestag. Das Bundesverfassungsgreicht, um das es nun geht, prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen. Es ist somit das höchste deutsche Gericht und die letzte Instanz.

öhm ich hab da mal nur ne Anmerkung.. das Grundgesetz ist in dem Masse geschützt das man es nicht ändern kann! Durch keine Instanz!
 
Original geschrieben von terri
dann sollten wir mal schläunigst zum bundestag gehen und denen mal ordentlichauf den putz hauen! :sauer:

ich finde die hundeverordnung in rlp eigentlich ganz ok, aber dennoch unsinnig...

wozu nur auf ein paar rassen?

ich bin ganz offen für einen hundeführerschein für ALLE HUNDERASSEN die es gibt. wer den hundeführerschein nicht besteht darf kein hund halten. ganz einfach! und jmd der nur ein fünkchen ahnung hat, wird diesen test jawohl schon bestehen! und wenn man einen hund hat ohne vorher einen hundeführerschein zu absolvieren, der darf nie mehr in seinem leben einen hund halten!

es sollte nur ein kleiner test sein wo diese sachen gefragt werden:

- Rassekunde über die jeweilige Rasse
- Hundekenntniss
- Sachkenntniss (Hundesprache)
- Haltung
- pol. Führungszeugnis
- Fähig einen Hund zu erziehen
- Zeit!!!

das kann jawohl nicht so schwer sein, das unsere ach so tollen politikerarsch........ mal von selbst drauf kommen oder?! :motz:

Hast du denn dieses Wissen?
 
Original geschrieben von finsternis


öhm ich hab da mal nur ne Anmerkung.. das Grundgesetz ist in dem Masse geschützt das man es nicht ändern kann! Durch keine Instanz!


Falsch, setzen!!!!! :cool:
Klar kann das GG geändert werden, Sparky01 hat vollkommen Recht.

Nur soviel: Alles, was im GG steht, ist unendlich dehnbar.:( Soll heissen, das BVerfG hängt sein Fähnlein in den Wind bzw. in die politische Stimmung. Ich beobachte deshalb diesen Prozess mit ner gewissen Skepsis, auch wenn ich mir natürlich wünsche, dass wenigstens ein halbwegs vernünftiges Urteil gefällt wird....

LG,
Barbara
 
Original geschrieben von finsternis


öhm ich hab da mal nur ne Anmerkung.. das Grundgesetz ist in dem Masse geschützt das man es nicht ändern kann! Durch keine Instanz!
Öhm, ich hab da mal nur 'ne Anmerkung: War dein Hirn von Finsternis (nomen est omen?) umwölkt, als ihr das GG in der Schule durchgenommen habt?

Extra für dich:

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 79 Änderung des Grundgesetzes

(1)
Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2)
Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3)
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
 
Na ja, warten wir mal ab, wie das BVerfG entscheidet.

Einen vermeidlichen Experten anzuführen (Gerhard Robbers), der den verschiedenen Terrier - Rassen ein überproportional häufiges Beißen zurechnet ist traurig.

Die meisten beißen gar nicht überproportional häufig, ab wenn dann mit Schlagzeilen in der Presse. Komisch, die Rasse die wirklich häufig beißt und das mit zum Teil schweren folgen, wird in der Rasseliste keines Bundeslandes geführt. Aber egal!

:sauer:

Ansonsten muß ich meine Lachmuskeln beschwichtigen, dami ich weiter schreiben kann.

Eine Diskussion zu führen über die Definition und Zugehörigkeit von Rassen! Ob nun der Staffordshire Bullterrier und der American Staffordshire - Terrier zur gleichen Rasse gehören oder nicht ist lächerlich. Die Diskussion erinnert mich an den Frühschoppen des örtlichen Kaninchenzuchtvereins. (habegrinsenimgesicht!)

Also, vielleicht gehören beide zu der Rasse "Spitzgedackeltermobsbernhardiner".
:verwirrt:
Na ja und wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt es an der Badehose!
:D

Um nun auch noch das Thema Politik und Gesetzgebung aufzugreifen. Es läuft mir kalt den Rücken runter, wenn ich mir vor Augen halte, das einige hier bei den Wahlen (Bundestags- / Landtags- / Kommunal-) ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen und nur mangelhaftes Wissen über unsere Demokratie haben.Grundlegendes über die Legislative, Exekutive und Judikative wurde zu meiner Schulzeit (vor über 20 Jahren) noch vermittelt.
:motz:

Stinker

sdb34176.gif
 
Interessant finde ich, dass der Kinderschutzbund, der ja ein generelles Verbot von "Kampfhunden" fordert trotz Aufforderung des Bundesverfassungsgericht weder schriftlich noch mündlich eine Stellungnahme abgegeben hat.

Feige sind sie auch noch, weil sie ihre Forderung durch nichts untermauern können.

Und das weiß ich von jemandem der dort war ;)
 
Original geschrieben von Beckersmom
Interessant finde ich, dass der Kinderschutzbund, der ja ein generelles Verbot von "Kampfhunden" fordert trotz Aufforderung des Bundesverfassungsgericht weder schriftlich noch mündlich eine Stellungnahme abgegeben hat.

Feige sind sie auch noch, weil sie ihre Forderung durch nichts untermauern können.

Und das weiß ich von jemandem der dort war ;)


Das freut mich! Vielleicht haben die mails die wir geschrieben haben doch was genützt. Obwohl ich bis heute noch nicht einen pieps von denen gehört habe.
 
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