Erfahrungen mit Senior-TH-Langzeitinsassen?

  • 18. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Butch-Coach ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

ohmann, ohne Worte.....sowas von kompliziert....
....erst beim Rathaus (Hundesteuerstelle) angerufen, dort nach längerem Gerede (könnte so und so sein, nicht sicher usw.) ans OA weiter verwiesen worden, dort dasselbe Spiel und Nummer vom Veterinäramt bekommen.
Dort angerufen und wieder nach ewigem hin und her durchgestellt werden gesagt bekommen, dass nur Mitarbeiter xy das wissen kann, der aber gerade im Außendienst ist....soll da in 1 Stunde nochmal anrufen.

Jetzt heißt es also warten - nach meinem Telefonat gerade habe ich 5 widersrpüchliche Aussagen sammeln können.... Werde wohl sicherheitshalber darauf bestehen müssen, das schriftlich zu bekommen - nicht dass es plötzlich dann doch wieder anders ist....:verwirrt:

Aussagen: - Brauche gar nichts, gibt keine Rasseliste, ist egal
- Wenn der Hund in einem anderen BL als gefährlich gilt, egal wodurch (auch durch Rasse) gilt das hier auch da ich ihn als gefährlichen Hund übernehme, damit hätte ich dann doch Auflagen ohne WT....(Buckssy hat keinen WT:(uhh:
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen erfüllen
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen NICHT erfüllen, weil der Hund ja in ein anderes BL ausreist und die dann zuständig sind.

:verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt:

Hoffentlich ist mein nächster Ansprechpartner mein letzter.....

Oje, bin eher verwirrter als vorher.....das ist doch wirklich lächerlich, da will man einen lieben alten Opi übernehmen und muss dessen Gefährlichkeit und `nen riesigen Behördenaufwand diskutieren.:unsicher: Was tut man nicht alles....
Das Geilste an dem Ganzen: Erzählt mir der Mann beim OA ich müsse ja demnächst wegen des neuen Gesetzes hier sowieso die Sachkunde machen. Ich: "Nee, ich halte doch seit 20 Jahren nachweislich Hunde, da muss ich das eben nicht." Er: Oh, da muss ich mal eben schauen....................stimmt, Sie haben Recht, müssen Sie gar nicht."

LG
 
Aussagen: - Brauche gar nichts, gibt keine Rasseliste, ist egal
Das ist richtig
- Wenn der Hund in einem anderen BL als gefährlich gilt, egal wodurch (auch durch Rasse) gilt das hier auch da ich ihn als gefährlichen Hund übernehme, damit hätte ich dann doch Auflagen ohne WT....(Buckssy hat keinen WT:(uhh:
Das ist Blödsinn - in NDS ist ein Hund nur gefährlich, wenn er als solches eingestuft wurde!!! Die Rasse spielt da keine Rolle. Da Bucksy nicht als gefährlich eingestuft ist, wird er als normaler Hund behandelt - als brauchst Du nichts!!!
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen erfüllen
Stimmt nicht!!! Kompletter Blödsinn :rolleyes:
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen NICHT erfüllen, weil der Hund ja in ein anderes BL ausreist und die dann zuständig sind.
Richtig!

Ich bekomme hier echt die Krise, wie unfähig die Ämter bei Dir sind :( Die haben null Plan von dem, wofür sie zusatändig sind. :unsicher:

Wenn Du Hilfe brauchst, sag mir einfach Bescheid. :hallo:

Du brauchst in NDS wie schon geschreiben einen Am Staff nur steuerlich melden. Ob die nun die Chipnr wollen oder nicht, ist ja wurscht.
Und ein Am Staff ist hier ein normaler Hund!!!!
Kein WT, keine Sachkunde, nüscht!

Mich regt das echt auf......

Und noch was: WO Du den Hund her hast, ist hier in NDS auch wurscht.....ob von privat oder vom TH oder (ganz schlecht) aus den Kleinanzeigen
 
Schlimm finde ich, dass die zwar alle gesagt haben, dass sie sich nicht sicher sind, dann aber doch los legten und irgendwelchen Blödsinn erzählten.....

Supernervig!

Was aber in meiner Gemeinde Fakt ist: Ohne WT erhöhte Steuer, mit WT eventuell normale Steuer - das wusste ich schon vorher. Unklar ist hierbei wieder, WO der WT gemacht werden muss. Traurig, wenn bei all den albernen Gesetzen am Ende niemand mehr weiß, was wirklich Sache ist!

Ich hoffe ich erwische den angeblich kompetenten MA gleich und werde ihn bitten, mir seine Aussagen schriftlich zukommen zu lassen....nicht, dass sonst das Spektakel bei der Anmeldung im Rathaus (wo ja niemand Ahnung hatte) wieder los geht...:rolleyes:

LG
 
Was aber in meiner Gemeinde Fakt ist: Ohne WT erhöhte Steuer, mit WT eventuell normale Steuer - das wusste ich schon vorher. Unklar ist hierbei wieder, WO der WT gemacht werden muss. Traurig, wenn bei all den albernen Gesetzen am Ende niemand mehr weiß, was wirklich Sache ist!

LG

Das ist kompletter Blödsinn!!!!!!! Du musst in NDS keinen WT machen, auch nicht für die Steuer.
Bucksy ist doch nicht als gefählich eingestuft!!!!

Menschens Kind......
 
Hallo,

also jetzt bin ich mal sprachlos......habe eben meine Hundehaftpflicht angerufen um heraus zu bekommen, welcher Beitrag auf mich mit einem weiteren Hund zukäme.
Die Frau an der Hotline wollte natürlich die Rasse wissen....und sagt mir dann, dass sie "Kampfhunde" nur in Einzelfällen versichern, das müsste dann individuell geprüft werden...

Ich wollte natürlich wissen, was da dann geprüft wird, worauf sie nur so allgemein herumschwafelte bezüglich asoziales Klientel usw....:sauer: ....dass sie gucken, ob man andere Hunde schadensfrei versichert hat (meine hatten NIE einen Schaden verursacht) usw.
Wollte dann noch wissen (da meine Hunde wie gesagt nie was angerichtet haben) ob man dann auch mit seinem Nicht-Listi aus der Versicherung fliegt, wenn mal was vorfällt. Sie wieder : "Das kommt auf den Einzelfall an." Aha, sehr informativ!

Ob ich auf die Versicherung noch Lust habe (bezüglich aller Hunde) weiß ich nicht....
....wo seid ihr denn so versichert? Ich glaube ich sollte grundsätzlich wechseln!

LG
 
Huhu,

das "gefährlich" betrifft nur die Steuer, daher auch WT für die Steuerermäßigung, ich kopier hier mal rein:
(Hundesteuersatzung Samtgemeinde Hanstedt)

Der § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a. für den ersten Hund 41 €
b. für den zweiten Hund 61 €
c. für jeden weiteren Hund 92 €
d. für jeden gefährlichen Hund 500 €.
(2) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Berechnung der Anzahl
der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5),
werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen
Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d. sind solche Hunde, bei denen nach
ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr
einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch
diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen
sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche
Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit
die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz
festgestellt hat.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden.


Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2005 in Kraft.
Hanstedt, den 23. Juni 2005
Gemeindedirektor

Das betrifft aber wie gesagt nur die Steuer, keine Auflagen o.ä.. Die wissen auch, wie sie Kohle in die Kasse bekommen...:sauer:

LG
 


Nur dann - wenn der Hund aufgefallen ist, dass heißt wegen eines Vorfalls beim Vetamt oder OA gemeldet wurde- muss ein WT oder was auch immer vom Amt angeordnet wurde, gemacht werden. Sonst nicht!!!

(2) Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen diese Feststellung haben keine aufschiebende Wirkung.

Ein als gefährlich eingestufter Hund kann je nach Gemeinde auch höher besteuert werden.

Ein normaler Staff ist aber auch steuerlich nicht erstmal ein gefährlicher/höher besteuerter Hund, wo man durch einen WT dann eine niedrigere Steuer zahlt.

Ich hoffe, ich hab alles deutlich ausgedrückt ;)
 
Die Steuer übernimmt ohnehin der TSV, daher ist das zwar ärgerlich, aber das kleinere Problem. Ich weiss auch, dass kürzlich Apollo hier in Do seinen Wesenstest gemacht hat, weil er einen Interessenten aus BaWü hat und der dann in BaWü anerkannt wurde. Auch diese Hürde wäre zu nehmen, wenn es denn tatsächlich eine wäre, würde eine Adoption allerdings natürlich noch herauszögern.
Du wolltest dich ohnehin noch mit dem TSV in Verbindung setzen. Der zweite Vorsitzende ist Anwalt und auch im Landestierschutzverband tätig. Die können dir da sicher auch weiterhelfen oder dir zumindest eine Kontaktperson in NDS benennen.
 
Huhu,

das "gefährlich" betrifft nur die Steuer, daher auch WT für die Steuerermäßigung, ich kopier hier mal rein:
(Hundesteuersatzung Samtgemeinde Hanstedt)

Der § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a. für den ersten Hund 41 €
b. für den zweiten Hund 61 €
c. für jeden weiteren Hund 92 €
d. für jeden gefährlichen Hund 500 €.
(2) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Berechnung der Anzahl
der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5),
werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen
Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d. sind solche Hunde, bei denen nach
ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr
einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch
diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen
sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche
Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit
die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz
festgestellt hat.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden.


Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2005 in Kraft.
Hanstedt, den 23. Juni 2005
Gemeindedirektor

Das betrifft aber wie gesagt nur die Steuer, keine Auflagen o.ä.. Die wissen auch, wie sie Kohle in die Kasse bekommen...:sauer:

LG


Ja, dann zahlst Du für nen Staff ne höhere Steuer....Du musst aber keinen WT machen!!!! Durch einen WT verringert sich die Steuer nicht für nen Staff!!!

Ihr habt in Eurer Gemeinde nur ne "Kampfhundesteuer"....mehr nicht ;) wie andere Städte in NDS auch...aber nichts WT und so.....
 
Hallo,

also das mit der Versicherung ist geklärt, die Uelzener schickt mir Unterlagen und ich werde auch mit den vorhandenen 3 wechseln. So eine Diskriminierung mache ich nicht mit, da gehe ich dann ganz.

Hmm, zur Steuer: Die haben aber doch in ihrer Hundesteuer-Satzung spezielle Rassen extra vermerkt (siehe reinkopierten Text) - da käme ich wohl kaum gegen an....

Ich glaube wir reden da gerade aneinander vorbei: Hier geht es nur um die Höhe der Besteuerung (welche Rasse, ob mit oder ohne WT) und nicht generell um die Einstufung als gefährlich - die ist hier definitiv nicht gegeben. Bezüglich der Steuer kocht aber jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen und darf das wohl leider auch. In Hanstedt: Gefährliche Hunde (trifft NICHT auf Oppa zu) UND Hunde der Rassen....(fällt Oppa leider rein) sind teurer.....

LG
 
Die Steuer übernimmt ohnehin der TSV, daher ist das zwar ärgerlich, aber das kleinere Problem. Ich weiss auch, dass kürzlich Apollo hier in Do seinen Wesenstest gemacht hat, weil er einen Interessenten aus BaWü hat und der dann in BaWü anerkannt wurde. Auch diese Hürde wäre zu nehmen, wenn es denn tatsächlich eine wäre, würde eine Adoption allerdings natürlich noch herauszögern.
Du wolltest dich ohnehin noch mit dem TSV in Verbindung setzen. Der zweite Vorsitzende ist Anwalt und auch im Landestierschutzverband tätig. Die können dir da sicher auch weiterhelfen oder dir zumindest eine Kontaktperson in NDS benennen.

Bucksy braucht, um nach NDS zu ziehen keinen WT!!!! Weder vorher, noch wenn er in NDS wohnt!!!!
 
Ich glaube wir reden da gerade aneinander vorbei: Hier geht es nur um die Höhe der Besteuerung (welche Rasse, ob mit oder ohne WT) und nicht generell um die Einstufung als gefährlich - die ist hier definitiv nicht gegeben. Bezüglich der Steuer kocht aber jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen und darf das wohl leider auch. In Hanstedt: Gefährliche Hunde (trifft NICHT auf Oppa zu) UND Hunde der Rassen....(fällt Oppa leider rein) sind teurer.....

LG

Nee, wir reden nicht aneinander vorbei. Ich habe mich auf die unterschiedlichen Aussagen bezogen, die du bekommen hattest, u.a. diese:

- Wenn der Hund in einem anderen BL als gefährlich gilt, egal wodurch (auch durch Rasse) gilt das hier auch da ich ihn als gefährlichen Hund übernehme, damit hätte ich dann doch Auflagen ohne WT....(Bucksy hat keinen WT:(uhh:
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen erfüllen

Er hat keinen, weil hier in NRW den WT ohnehin jeder neue Halter einen mit ihm machen muss. In BaWü nicht, da kann ein einmal absolvierter anerkannt werden. Ist eben überall anders geregelt. Also kann er, wenn der Punkt überhaupt zutrifft, doch auch hier noch den WT machen und dürfte dann ja auch bei euch nicht mehr als gefährlich gelten.
 
Huhu,

der zuständige Herr ist immer noch nicht am Platz, habe jetzt um Rückruf gebeten.
Ich bin mir sicher, dass sich das alles aufklären wird (positiv) und ich dann den aktuellen Stand auch schriftlich bekomme - ist für das vermittelnde TH ja auch die sichere Seite (waren ja auch verwirrt), das ihrer Behörde einreichen zu können.

LG
 
Eigentlich ist das so derart bescheuert, dass es schon wieder lustig ist.....:eg::lol:

Da läuft das eigentlich Wichtige (Rudelzusammenführung, Kind usw.) völlig unspektakulär, geradezu "langweilig" und einfach nur optimal:love: und der Part, der eigentlich Nebensache sein sollte, verkommt zu `ner Mischung aus Comedy/Slapstick und Ärgernis.

Vor allem, dass ein riesen Drama um gewisse Rassen veranstaltet wird aber niemand der Zuständigen durch seinen eigenen Zuständigsbereich durch steigt...:lol:

LG
 
Huhu,

HA! Alles geklärt...... Amtsvets Aussage:

- Keinerlei Auflagen
- Kann (von innerhalb Deutschlands) jeden beliebigen Hund OHNE Auflagen nach NDS. einschleppen, sofern der nicht auffällig geworden ist.
- Sachkunde brauche ich auch beim neuen Gesetz nach jahrelanger Hundehaltung nicht
- Führungszeugnis o.ä. brauche ich auch nicht
- WT brauche ich nicht
- Haltergenehmigung brauche ich nicht
- Steuer ist leider in einigen Gemeinden erhöht, kann man mit freiwilligem WT umgehen (Werde Oppa wohl aber damit nicht mehr behelligen, täte mir in seinem Alter leid)

Sein Kommentar zum Schriftlichen: "Ich schicke Ihnen das komplette Hundegesetz zu". (Das kann ich aber ja auch aus dem Internet ausdrucken)
Weiterer Kommentar: "Das sind doch ganz normale Hunde, ich verstehe die Aufregung in manchen BL überhaupt nicht. Wie schön, dass so ein alter Hund nach so vielen Jahren nochmal aus dem TH raus kommt." War ein Netter.

LG
 
Weiterer Kommentar: "Das sind doch ganz normale Hunde, ich verstehe die Aufregung in manchen BL überhaupt nicht. Wie schön, dass so ein alter Hund nach so vielen Jahren nochmal aus dem TH raus kommt." War ein Netter.

LG

Definitiv und daher auch eine Erwähnung wert. :)
Ick froi mir so. :love:
 
Was aber in meiner Gemeinde Fakt ist: Ohne WT erhöhte Steuer, mit WT eventuell normale Steuer - das wusste ich schon vorher. Unklar ist hierbei wieder, WO der WT gemacht werden muss. Traurig, wenn bei all den albernen Gesetzen am Ende niemand mehr weiß, was wirklich Sache ist!

LG

Das ist kompletter Blödsinn!!!!!!! Du musst in NDS keinen WT machen, auch nicht für die Steuer.
Bucksy ist doch nicht als gefählich eingestuft!!!!

Menschens Kind......

Doch, das kann gut angehen, so wie Miramar es geschrieben hat. Man MUSS den Test natürlich nicht machen aber wenn man ihn macht, entfällt die erhöhte Steuer und man zahlt den ganz normalen Satz. Das wurde mir für den Lüneburger Bereich auch so erklärt.

Als ich dann ganz allgemein nur mal wissen wollte, wo man den Test denn machen kann, habe ich mich krumm telefoniert und sagen konnte mir das trotzdem niemand. :rolleyes:

Davon mal ab warte ich schon ganz gespannt auf Oppas Einzug bei euch. :D
 
Danke Tanja,

ich hatte mich glaub ich unklar ausgedrückt und es vermengte sich mit den Hundegesetzen... Du hast es gut auf den Punkt gebracht, so ist es hier.
Werde dem Oppa aber in seinem Alter keinen WT mehr zumuten....fände ich nach so langer Zeit im TH heftig.
Und natürlich werde ich weiter vom Boller-Oppa berichten - bis zum Einzug dauert es aber noch ein bischen, musste jetzt erstmal Unterlagen für seine Versicherung anfordern (wechsel jetzt sowieso die Versicherung für alle Hunde) und es soll ja der ganze Orga-Kram ordentlich erledigt sein.
Entscheidung steht aber, auf allen Seiten "grünes Licht"....sind jetzt nur noch mit dem Prozedere beschäftigt. Schön fand ich vom TH übrigens, dass (obgleich ich ja immer stundenlang da war) sich immer und nahtlos jemand Zeit genommen hat. Die kennen den Oppa ja ewig und ich fand es sehr schön, dass durchgängig mit beobachtet wurde, wie die Situationen so verlaufen und Leute, die seit Jahren täglich mit ihm zu tun haben ebenfalls ihre Einschätzung geben konnten, wie es so harmoniert.:)

LG
 
Huhu,

HA! Alles geklärt...... Amtsvets Aussage:

- Keinerlei Auflagen
- Kann (von innerhalb Deutschlands) jeden beliebigen Hund OHNE Auflagen nach NDS. einschleppen, sofern der nicht auffällig geworden ist.
- Sachkunde brauche ich auch beim neuen Gesetz nach jahrelanger Hundehaltung nicht
- Führungszeugnis o.ä. brauche ich auch nicht
- WT brauche ich nicht
- Haltergenehmigung brauche ich nicht
- Steuer ist leider in einigen Gemeinden erhöht, kann man mit freiwilligem WT umgehen (Werde Oppa wohl aber damit nicht mehr behelligen, täte mir in seinem Alter leid)

Sein Kommentar zum Schriftlichen: "Ich schicke Ihnen das komplette Hundegesetz zu". (Das kann ich aber ja auch aus dem Internet ausdrucken)
Weiterer Kommentar: "Das sind doch ganz normale Hunde, ich verstehe die Aufregung in manchen BL überhaupt nicht. Wie schön, dass so ein alter Hund nach so vielen Jahren nochmal aus dem TH raus kommt." War ein Netter.

LG

Na, dann ist ja alles klaro :love:

Dann hats halt ne höhere Steuer, aber da man mit Oppa ja nicht mehr zum Test marschiert und das TH unterstützt wegen der Steuer, ist ja nun endlich alles gut und man kann sich wieder auf die wichtigen Dinge konzentrieren :love::lol:

Wann fährst Du wieder zum Oppa ? :love:
 
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