....außerdem brauche ich scheinbar wirklich einen Fotografen...damit das mal klappt....
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....außerdem brauche ich scheinbar wirklich einen Fotografen...damit das mal klappt....
Aussagen: - Brauche gar nichts, gibt keine Rasseliste, ist egal
Das ist richtig
- Wenn der Hund in einem anderen BL als gefährlich gilt, egal wodurch (auch durch Rasse) gilt das hier auch da ich ihn als gefährlichen Hund übernehme, damit hätte ich dann doch Auflagen ohne WT....(Buckssy hat keinen WTuhh:
Das ist Blödsinn - in NDS ist ein Hund nur gefährlich, wenn er als solches eingestuft wurde!!! Die Rasse spielt da keine Rolle. Da Bucksy nicht als gefährlich eingestuft ist, wird er als normaler Hund behandelt - als brauchst Du nichts!!!
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen erfüllen
Stimmt nicht!!! Kompletter Blödsinn
- Ich muss bei Übernahme aus einem anderen BL dessen Auflagen NICHT erfüllen, weil der Hund ja in ein anderes BL ausreist und die dann zuständig sind.
Richtig!
Was aber in meiner Gemeinde Fakt ist: Ohne WT erhöhte Steuer, mit WT eventuell normale Steuer - das wusste ich schon vorher. Unklar ist hierbei wieder, WO der WT gemacht werden muss. Traurig, wenn bei all den albernen Gesetzen am Ende niemand mehr weiß, was wirklich Sache ist!
LG
(2) Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen diese Feststellung haben keine aufschiebende Wirkung.
Huhu,
das "gefährlich" betrifft nur die Steuer, daher auch WT für die Steuerermäßigung, ich kopier hier mal rein:
(Hundesteuersatzung Samtgemeinde Hanstedt)
Der § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a. für den ersten Hund 41 €
b. für den zweiten Hund 61 €
c. für jeden weiteren Hund 92 €
d. für jeden gefährlichen Hund 500 €.
(2) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Berechnung der Anzahl
der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5),
werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen
Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d. sind solche Hunde, bei denen nach
ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr
einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch
diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen
sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche
Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit
die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz
festgestellt hat.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2005 in Kraft.
Hanstedt, den 23. Juni 2005
Gemeindedirektor
Das betrifft aber wie gesagt nur die Steuer, keine Auflagen o.ä.. Die wissen auch, wie sie Kohle in die Kasse bekommen...
LG
Die Steuer übernimmt ohnehin der TSV, daher ist das zwar ärgerlich, aber das kleinere Problem. Ich weiss auch, dass kürzlich Apollo hier in Do seinen Wesenstest gemacht hat, weil er einen Interessenten aus BaWü hat und der dann in BaWü anerkannt wurde. Auch diese Hürde wäre zu nehmen, wenn es denn tatsächlich eine wäre, würde eine Adoption allerdings natürlich noch herauszögern.
Du wolltest dich ohnehin noch mit dem TSV in Verbindung setzen. Der zweite Vorsitzende ist Anwalt und auch im Landestierschutzverband tätig. Die können dir da sicher auch weiterhelfen oder dir zumindest eine Kontaktperson in NDS benennen.
Ich glaube wir reden da gerade aneinander vorbei: Hier geht es nur um die Höhe der Besteuerung (welche Rasse, ob mit oder ohne WT) und nicht generell um die Einstufung als gefährlich - die ist hier definitiv nicht gegeben. Bezüglich der Steuer kocht aber jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen und darf das wohl leider auch. In Hanstedt: Gefährliche Hunde (trifft NICHT auf Oppa zu) UND Hunde der Rassen....(fällt Oppa leider rein) sind teurer.....
LG
Weiterer Kommentar: "Das sind doch ganz normale Hunde, ich verstehe die Aufregung in manchen BL überhaupt nicht. Wie schön, dass so ein alter Hund nach so vielen Jahren nochmal aus dem TH raus kommt." War ein Netter.
LG
Was aber in meiner Gemeinde Fakt ist: Ohne WT erhöhte Steuer, mit WT eventuell normale Steuer - das wusste ich schon vorher. Unklar ist hierbei wieder, WO der WT gemacht werden muss. Traurig, wenn bei all den albernen Gesetzen am Ende niemand mehr weiß, was wirklich Sache ist!
LG
Das ist kompletter Blödsinn!!!!!!! Du musst in NDS keinen WT machen, auch nicht für die Steuer.
Bucksy ist doch nicht als gefählich eingestuft!!!!
Menschens Kind......
Huhu,
HA! Alles geklärt...... Amtsvets Aussage:
- Keinerlei Auflagen
- Kann (von innerhalb Deutschlands) jeden beliebigen Hund OHNE Auflagen nach NDS. einschleppen, sofern der nicht auffällig geworden ist.
- Sachkunde brauche ich auch beim neuen Gesetz nach jahrelanger Hundehaltung nicht
- Führungszeugnis o.ä. brauche ich auch nicht
- WT brauche ich nicht
- Haltergenehmigung brauche ich nicht
- Steuer ist leider in einigen Gemeinden erhöht, kann man mit freiwilligem WT umgehen (Werde Oppa wohl aber damit nicht mehr behelligen, täte mir in seinem Alter leid)
Sein Kommentar zum Schriftlichen: "Ich schicke Ihnen das komplette Hundegesetz zu". (Das kann ich aber ja auch aus dem Internet ausdrucken)
Weiterer Kommentar: "Das sind doch ganz normale Hunde, ich verstehe die Aufregung in manchen BL überhaupt nicht. Wie schön, dass so ein alter Hund nach so vielen Jahren nochmal aus dem TH raus kommt." War ein Netter.
LG