Der Tierquäler wurde zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war betrunken, als er mit dem Fahrrad auf seinen Vierbeiner fiel. Zuletzt wollte er das Tier am Garagentor aufhängen.
Der Hund kam ins Tierheim, wurde seinem Peiniger jedoch am nächsten Tag wegen einer versehentlich erteilten Freigabegenehmigung der Polizei wieder ausgehändigt.