Hallo,
ich wühle mich gerade durch die neue Gesetzgebung (Tierschutzgesetz) in Österreich.
Eines verstehe ich aber nicht:
"......sowie Verbot von Elektroschocks bei der Hundezucht...."
Was soll das heissen ?
Bei der Zucht, darf man die beiden Gerätschaften nicht verwenden. Aber was ist mit Ausbildung ? Etc.
Ist diese Formulierung (sofern korrekt) nicht etwas schwammig formuliert ?
Weiss jemand was näheres ?