Elektro und Stachel bei Zuchtverboten ??? - Österreich

Shikoku

20 Jahre Mitglied


Hallo,

ich wühle mich gerade durch die neue Gesetzgebung (Tierschutzgesetz) in Österreich.
Eines verstehe ich aber nicht:

"......sowie Verbot von Elektroschocks bei der Hundezucht...."

Was soll das heissen ?

Bei der Zucht, darf man die beiden Gerätschaften nicht verwenden. Aber was ist mit Ausbildung ? Etc.

Ist diese Formulierung (sofern korrekt) nicht etwas schwammig formuliert ?

Weiss jemand was näheres ?
 
  • 30. April 2024
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Hi Shikoku ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kommando zurück.

Ich hab's gefunden. Im Gesetzestext steht es ganz anders formuliert. Da hat wohl ein Journalist was durcheinander gewürfelt. Es heisst so:


§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

1. Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt oder weitergibt;

2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht;

3. a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;


4. ein Tier auf ein anderes Tier hetzt oder an einem anderen Tier auf Schärfe abrichtet;

5. Tierkämpfe organisiert oder durchführt;

6. Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen veranstaltet;

7. einem Tier Reiz- oder Dopingmittel zur Steigerung der Leistung von Tieren, insbesondere bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen, zuführt;

8. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen heranzieht, sofern damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind;

9. einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oderschwere Angst für das Tier verbunden sind;

usw. usw.


;)
 
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