So ist es zumindest vorgesehen:
Sachkundenachweis
Das konkrete Verhältnis zwischen Hund und Halter gehört nicht zur Sachkundeprüfung. Der Nachweis soll im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung des Tierarztes beim Veterinäramt und gegebenenfalls externer Sachverständiger oder eines vergleichbaren Verfahrens - zum Beispiel schriftliche Abfrage - erbracht werden. Hierbei soll der Hundehalter in folgenden Bereichen ausreichende Kenntnisse nachweisen:
- Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes, rassespezifische Eigenschaften
- Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene
- Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
- Erziehung des Hundes
- Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden
Das Umweltministerium hat die kommunalen Spitzenverbände gebeten, ein Verfahren zu entwickeln, dass eine Vergleichbarkeit in den Anforderungen an die Sachkundeprüfung gewährleistet. Denkbar sei die Erstellung eines Fragenpools, aus dem in konkreten Prüfungen Fragen zusammengestellt werden können.
Ergibt die Prüfung, dass der Antragsteller die Sachkunde besitzt, erhält er eine entsprechende Bescheinigung. Wenn der Halter die notwendige Sachkunde nicht besitzt, kann das Prüfverfahren innerhalb der nächsten zwei Monate einmal wiederholt werden.
Kann der Hundebesitzer für einen Hund der Anlage 2 eine anerkannte Verhaltensprüfung nachweisen kann, wird von seiner Sachkunde ausgegangen.
Gruß wuschel