Das mit der Eigentumswohnung habe ich auch einmal gedacht Sollte eine Eigentümerversammlung beschliessen das keine Hunde erwünscht sind, wars das dann - dann kannst du ausziehen oder deinen Hund abgeben.
Das auf keinen Fall! Es gibt Bestandschutz, d.h. die Tiere die bereits gehalten werden sind von dem Verbot ausgenommen, aber neue dürfen nicht mehr angeschafft werden...davon abgesehen braucht es dafür einen einstimmigen Beschluss zur Änderung der Hausordnung...der wird aber nicht zustande kommen wenn ich als ebenfalls Eigentümer mit Stimmrecht, dagegen stimme...wir haben ebenfalls eine Eigentumswohnung und ein Haus wäre mir aus vielerlei Gründen auch lieber gewesen, aber manchmal passt es eben vom finanziellen Rahmen her nicht und ich (!) habe die Erfahrung gemacht, das ich als Mieter deutlich schlechter gestellt bin mit Hund(e) als Eigentümer einer Whg. Als Hausbesitzer braucht es auch nur ein Reihenhaus und du bist genauso aufgestellt wie ein WHG Eigentümer...also bliebe um allem aus dem Weg zu gehen ein freistehendes Haus (was ich persönlich auch besser fände) aber DAS muß man sich 1. erst Mal leisten können und 2.finden...