hallo,
na herr busse ist ja mal wieder aktuell.zum thema rassegutachten berlin,die vet-ämter erkennen keine rassegutachten von hundesachverständigen an,nur mit ausnahme von den gutachter die dem senat berlin hörig sind.herr busse ist weiterhin als gutachter , leistungsrichter,zuchtrichter und zuchtwart tätig.nun zu brandenburg. die gutachterliste des landes brandenburg ist seit 2004 nicht mehr gültig,sonder die gutachter müßen dem jeweiligen ordnungsämter ihre qualifikationen,die sehr reichlich sein müssen sowie mit einem einwandfreien führungszeugnisses, nachweisen danach erhalten sie von dem geweiligen amt eine zulassung. das betrifft die gutachter für negativgutachten und auch für rassegutachten und herr busse ist im besitz dieser zulassungen,man hat auch eine zeitlang die rassegutachten in berlin von herr busse anerkannt aber dann hat er den senat geärgert mit fachwissen und das hat ihm dann in berlin das genick gebrochen aber darüber lächelt er nur den ich glaube er weiß was er fachlich kann.
tschüß
Naja aber ein TA macht keine Gutachten, er schreibt nur etwas in seine Akte und in den Impfausweis - für das OA sind beides keine Belege für eine Freistellung von der Liste.
Selbst die Eintragung bei Tasso o.ä und dem Finanzamt und der Versicherung ist kein Beleg für eine Befreiung der Kat.1 in Berlin.
Also daher muss er wohl jetzt erstmal schauen, was das Rassebestimmung der Vet-Ärzte sagt, die haben mehr Stimmrecht als ein normaler TA.
Danke Viccy
Genau so ist es!
hallo,
na herr busse ist ja mal wieder aktuell.zum thema rassegutachten berlin,die vet-ämter erkennen keine rassegutachten von hundesachverständigen an,nur mit ausnahme von den gutachter die dem senat berlin hörig sind.herr busse ist weiterhin als gutachter , leistungsrichter,zuchtrichter und zuchtwart tätig.nun zu brandenburg. die gutachterliste des landes brandenburg ist seit 2004 nicht mehr gültig,sonder die gutachter müßen dem jeweiligen ordnungsämter ihre qualifikationen,die sehr reichlich sein müssen sowie mit einem einwandfreien führungszeugnisses, nachweisen danach erhalten sie von dem geweiligen amt eine zulassung. das betrifft die gutachter für negativgutachten und auch für rassegutachten und herr busse ist im besitz dieser zulassungen,man hat auch eine zeitlang die rassegutachten in berlin von herr busse anerkannt aber dann hat er den senat geärgert mit fachwissen und das hat ihm dann in berlin das genick gebrochen aber darüber lächelt er nur den ich glaube er weiß was er fachlich kann.
tschüß
Seine Gutachen werden aber auch schon in Brandenburg von den Gemeinden angefochtenhallo,
na herr busse ist ja mal wieder aktuell.zum thema rassegutachten berlin,die vet-ämter erkennen keine rassegutachten von hundesachverständigen an,nur mit ausnahme von den gutachter die dem senat berlin hörig sind.herr busse ist weiterhin als gutachter , leistungsrichter,zuchtrichter und zuchtwart tätig.nun zu brandenburg. die gutachterliste des landes brandenburg ist seit 2004 nicht mehr gültig,sonder die gutachter müßen dem jeweiligen ordnungsämter ihre qualifikationen,die sehr reichlich sein müssen sowie mit einem einwandfreien führungszeugnisses, nachweisen danach erhalten sie von dem geweiligen amt eine zulassung. das betrifft die gutachter für negativgutachten und auch für rassegutachten und herr busse ist im besitz dieser zulassungen,man hat auch eine zeitlang die rassegutachten in berlin von herr busse anerkannt aber dann hat er den senat geärgert mit fachwissen und das hat ihm dann in berlin das genick gebrochen aber darüber lächelt er nur den ich glaube er weiß was er fachlich kann.
tschüß
Seine Gutachen werden aber auch schon in Brandenburg von den Gemeinden angefochtenhallo,
na herr busse ist ja mal wieder aktuell.zum thema rassegutachten berlin,die vet-ämter erkennen keine rassegutachten von hundesachverständigen an,nur mit ausnahme von den gutachter die dem senat berlin hörig sind.herr busse ist weiterhin als gutachter , leistungsrichter,zuchtrichter und zuchtwart tätig.nun zu brandenburg. die gutachterliste des landes brandenburg ist seit 2004 nicht mehr gültig,sonder die gutachter müßen dem jeweiligen ordnungsämter ihre qualifikationen,die sehr reichlich sein müssen sowie mit einem einwandfreien führungszeugnisses, nachweisen danach erhalten sie von dem geweiligen amt eine zulassung. das betrifft die gutachter für negativgutachten und auch für rassegutachten und herr busse ist im besitz dieser zulassungen,man hat auch eine zeitlang die rassegutachten in berlin von herr busse anerkannt aber dann hat er den senat geärgert mit fachwissen und das hat ihm dann in berlin das genick gebrochen aber darüber lächelt er nur den ich glaube er weiß was er fachlich kann.
tschüß
und ?
ist ja das recht der gemeinde, genauso, wie es mein recht als HH ist, den gutachter "meines vertrauens" zu wählen...und für meinen hund zu kämpfen (auch mit RA, wenns sein muss). ansonsten hätte ich meinen hund nicht verdient - so sehe ich das.
Seine Gutachen werden aber auch schon in Brandenburg von den Gemeinden angefochtenhallo,
na herr busse ist ja mal wieder aktuell.zum thema rassegutachten berlin,die vet-ämter erkennen keine rassegutachten von hundesachverständigen an,nur mit ausnahme von den gutachter die dem senat berlin hörig sind.herr busse ist weiterhin als gutachter , leistungsrichter,zuchtrichter und zuchtwart tätig.nun zu brandenburg. die gutachterliste des landes brandenburg ist seit 2004 nicht mehr gültig,sonder die gutachter müßen dem jeweiligen ordnungsämter ihre qualifikationen,die sehr reichlich sein müssen sowie mit einem einwandfreien führungszeugnisses, nachweisen danach erhalten sie von dem geweiligen amt eine zulassung. das betrifft die gutachter für negativgutachten und auch für rassegutachten und herr busse ist im besitz dieser zulassungen,man hat auch eine zeitlang die rassegutachten in berlin von herr busse anerkannt aber dann hat er den senat geärgert mit fachwissen und das hat ihm dann in berlin das genick gebrochen aber darüber lächelt er nur den ich glaube er weiß was er fachlich kann.
tschüß
und ?
ist ja das recht der gemeinde, genauso, wie es mein recht als HH ist, den gutachter "meines vertrauens" zu wählen...und für meinen hund zu kämpfen (auch mit RA, wenns sein muss). ansonsten hätte ich meinen hund nicht verdient - so sehe ich das.
Ich find es einfach nur frech, ein Gutachten von Busse anzufechten und ein popliges Vet.-Gutachten drüber zu stellen. Der Typ ist Rasserichter, was man vom Vet.-Amt nicht behaupten kann.
das sehe ich ebenso. und ich finde es reichlich unverschämt, von welchem amt auch immer, mir einen gutachter von irgendwelchen listen vor die nase setzen zu wollen...
RASSEGUTACHTEN
Zur Frage der Feststellung der Kampfhundeeigenschaft eines Mischlingshundes.
Es reicht hierzu nicht aus, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnelt. Die charakteristischen Merkmale der Rasse (Rassestandards) müssen im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit nun bekannt gegebenem Urteil vom 09.10.2007 entschieden und auf die Klage einer Hundebesitzerin die von der LHS Stuttgart angeordnete Untersagung der Haltung ihres Mischlingshundes aufgehoben. Die ungeklärte Zuordnung der Elterntiere und damit die offene Abstammung von S. würden sich aber auch auf sein äußeres Erscheinungsbild auswirken. Eindeutig dominierende bzw. signifikante Merkmale des Erscheinungsbildes einer Kampfhunderasse ließen sich nicht feststellen. Es könne aber nicht ausreichen, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnle. Die Rassestandards müssten im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren. Hierauf könne auch bei einer Kreuzung schon im Hinblick auf eine sonst kaum noch zu praktizierende und berechenbare Anwendung der Norm nicht verzichtet werden. Nur so bleibe die Vorschrift für die Ordnungsbehörden auch handhabbar.