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Danke für diese Klarstellung. Wenn jemand sich mit dem Thema Rassesachverständige für Brandenburg richtig gut auskennt, ist es ja für den Fragenden in diesem Thread nur von Vorteil, gerade weil dieser in Berlin wohnt.
Es geht ja auch nicht darum, Herrn Busse oder sonst irgendwem seine Qualifikation abzusprechen. Es geht nur darum, daß der TE in Berlin nicht mit einem solchen oder anderen Rassegutachten beim VetAmt auftauchen sollte. Er hat ja schon einige Probleme laut eigener Auskunft. Hier geht es um rein sachliche Information, nicht um Bewertungen.

Viele Grüße!
 
RASSEGUTACHTEN
Zur Frage der Feststellung der Kampfhundeeigenschaft eines Mischlingshundes.
Es reicht hierzu nicht aus, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnelt. Die charakteristischen Merkmale der Rasse (Rassestandards) müssen im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit nun bekannt gegebenem Urteil vom 09.10.2007 entschieden und auf die Klage einer Hundebesitzerin die von der LHS Stuttgart angeordnete Untersagung der Haltung ihres Mischlingshundes aufgehoben. Die ungeklärte Zuordnung der Elterntiere und damit die offene Abstammung von S. würden sich aber auch auf sein äußeres Erscheinungsbild auswirken. Eindeutig dominierende bzw. signifikante Merkmale des Erscheinungsbildes einer Kampfhunderasse ließen sich nicht feststellen. Es könne aber nicht ausreichen, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnle. Die Rassestandards müssten im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren. Hierauf könne auch bei einer Kreuzung schon im Hinblick auf eine sonst kaum noch zu praktizierende und berechenbare Anwendung der Norm nicht verzichtet werden. Nur so bleibe die Vorschrift für die Ordnungsbehörden auch handhabbar.

Zum Thema Rassegutachten gibt es eine Aussage des Fachtierarztes für Verhaltenskunde, Prof. Dr. Juhr, der unmissverständlich aussagt:
"Tierärzte beschäftigen sich mit Physiologie und Erkrankung von Hunden. Rassezugehörigkeit ist kein tierärztliches Problem und Tierärzte sind keine Sachverständigen für Rassefragen (es sei denn, sie sind als Privatperson Mitglied oder Richter in einem Rassehundezuchtverein). Das gilt auch für beamtete Tierärzte."
Leider wurde mir aber auch von einigen Rassegutachtern mitgeteilt dass sie erhebliche Probleme mit den Ämtern im Bezug auf diese Gutachten haben. Die Ämter legen meist schon im Vorfeld die Rasse fest und bestehen dann auch darauf. Hauptmerkmal für diese „Amtsrasse“ ist meist immer die starke Kaumuskulatur oder die Farbe Gestromt ( Brindel ).
Ich kann nur empfehlen das Rassegutachten von einen anerkannten Zucht und Leistungsrichter erstellen zu lassen und Notfalls gerichtlichen Beistand zu suchen.
 
 

So genau habe ich es nicht gewußt, aber im Groben würde es mir von einer anderen Gutachterin aus dem Land Brandenburg erzählt!
Und einen Neutralen Gutachter konnte sie mir nicht benennen!
Also sind alle anderen nur vom Senat bestimmte und da ist es bestimmt schwer damit durchzukommen
 
Danke Pit-bull für deine Ausführungen!!
Ich finde sie sehr hilfreich!
Leider ist ja immernoch kein Foto zu sehen???
Aber wahrscheinlich haben sie viel zu tun.
Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden.
 
Seine Gutachen werden aber auch schon in Brandenburg von den Gemeinden angefochten
 
Halte dich einfach an RA Weidemann, da bist du in den besten Händen.
Er regelt das für dich....mach keine Selbstläufe.....
Viel Glück.
 

und ?
ist ja das recht der gemeinde, genauso, wie es mein recht als HH ist, den gutachter "meines vertrauens" zu wählen...und für meinen hund zu kämpfen (auch mit RA, wenns sein muss). ansonsten hätte ich meinen hund nicht verdient - so sehe ich das.
 

Ich find es einfach nur frech, ein Gutachten von Busse anzufechten und ein popliges Vet.-Gutachten drüber zu stellen. Der Typ ist Rasserichter, was man vom Vet.-Amt nicht behaupten kann.
 



ich denke mal generell ist sicherlich mehr machbar als man meint, wenn man sich denn auch mal traut Rechtsbeistand zu suchen.
 
Ich find es einfach nur frech, ein Gutachten von Busse anzufechten und ein popliges Vet.-Gutachten drüber zu stellen. Der Typ ist Rasserichter, was man vom Vet.-Amt nicht behaupten kann.

das sehe ich ebenso. und ich finde es reichlich unverschämt, von welchem amt auch immer, mir einen gutachter von irgendwelchen listen vor die nase setzen zu wollen...
 
das sehe ich ebenso. und ich finde es reichlich unverschämt, von welchem amt auch immer, mir einen gutachter von irgendwelchen listen vor die nase setzen zu wollen...

Das OA wird immer wieder versuchen den Leuten ihre Gutachter "aufs Auge" zu drücken, man darf es sich nicht gefallen lassen und wenn es nicht anders geht mit einem Anwalt dagegen vorgehen.
Im Übrigen habe ich das schon in Beitrag Nr. 40 geschrieben.
 


Gibt's hier ne Quelle?​
 
Ojeeeeeeeee da hab ich ja was ins Rollen gebracht.......

Fakt ist ja....die Gemeinden, wenn sie keine listenhunde mögen haben dann wohl immer das Recht ein Gutachten anzuzweifeln, besser gesagt sie nehmen sich das Recht raus......klar ist auch das ein Vet. für mich nicht die Erfahrungen hat wie ein geschulter Leistungsrichter mit X-Qualifikationen.....aber das ist Behördenwillkür....macht man den Mund zu weit auf und tanzt nict nach deren Pfeife dann hat man verloren.....Der HH wird in seinen Rechten beschnitten und kann zusehen wie er klar kommt....Ich find es nur noch fraglich was diese Politik des Senats und der Behörden soll............
 
Die Kompetenz.......denn er ist Leistungsrichter, Diensthundeführer u.a. also ein Mensch mit sehr viel Sachverstand was Hunde anbelangt...Wesen, Aussehen etc. er ist täglich damit konfrontiert und kann sich denke ich ein besseres Bild machen wie ein Vet. hab mich vielleicht doof ausgedrückt
 
Du schreibst meiner Meinung nach ein wenig wirr. Sry dafür aber vielleicht gehts ja nur mir so.
 

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