Auf den Schlips getreten fühlen ist das eine. Ich hätte da größere versicherungstechnische bedenken.
Ich denke da an klagen wegen Hautausschlag. Kordeln die sich an Gerüsten verfangen. Hosen die nur ein Stück zu lang sind oder etwas runter gerutscht und das Kind stolpert.
Würde ich als Kindergarten ablehnen.
Ja, dass kann ich mir in Deutschland vorstellen
Wie gesagt, die Schweiz ist in solchen Fragen sehr pragmatisch, was die Lösung solcher Probleme wesentlich vereinfacht.