Sind Feldwege, kein Durchfahrt verboten. Müsste dann unter Verkehr zählen. Tierschutz mäßig geht da nix wa
Es scheint, dass die STVO aber trotzdem gilt:Feldwege brauchen kein 'Durchfahrt verboten'-Schild, weil sie per se nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind.
"2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden."
Wenn die Durchfahrt nicht verboten ist (und offenbar genutzt wird), müsste sie ja geduldet sein, und dann gilt die STVO.
So zum Beispiel auch auf Supermarktparkplätzen, auch wenn es nicht extra da steht. Deswegen hatte ich das mal nachgesehen.