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kann man mitsamt Kunststoffgips geröntgt werden oder muss der ab zum Röntgen? Ich habe heute am Arm einen Cast-Gips bekommen und werde erst morgen geröntgt.
kann man mitsamt Kunststoffgips geröntgt werden oder muss der ab zum Röntgen? Ich habe heute am Arm einen Cast-Gips bekommen und werde erst morgen geröntgt.
Ich habe da eine anekdote, jemand fiel beim reiten in der halle, nach ein cavaletti “sprung” in zeitlupe vom pferd, auf den sehr weichen boden, sie hatte das handgelenk gebrochen. Ich habe jemand geschickt ein stück latte oder so zu holen, um das ganze zu stabiliseren und habe sie im notfall gefahren.die haben inklusive brett das röntgenbild gemacht. Um nacher zu sagen, diesen arm wurde schonmal repariert??? Das raetsels lösung: es hatte ein flach geklopten nagel im holz...
So.
Da hier ja Schwarmwissen ist, stell ich meine Frage an euch.
Da es mich zunehmend ärgert. Eben auf der Mittags Runde, eine Stunde sind wir gelaufen, 4 Leute haben ihre Hunde per Auto Gassi geführt / gefahren. Absolut keine Einsicht, keine Kontrolle über ihre Hunde und viel zu schnell. Offensichtlich greift das um sich, weil man es bei Anderen sieht.
Ich habe da eine anekdote, jemand fiel beim reiten in der halle, nach ein cavaletti “sprung” in zeitlupe vom pferd, auf den sehr weichen boden, sie hatte das handgelenk gebrochen. Ich habe jemand geschickt ein stück latte oder so zu holen, um das ganze zu stabiliseren und habe sie im notfall gefahren.die haben inklusive brett das röntgenbild gemacht. Um nacher zu sagen, diesen arm wurde schonmal repariert??? Das raetsels lösung: es hatte ein flach geklopten nagel im holz...
So.
Da hier ja Schwarmwissen ist, stell ich meine Frage an euch.
Da es mich zunehmend ärgert. Eben auf der Mittags Runde, eine Stunde sind wir gelaufen, 4 Leute haben ihre Hunde per Auto Gassi geführt / gefahren. Absolut keine Einsicht, keine Kontrolle über ihre Hunde und viel zu schnell. Offensichtlich greift das um sich, weil man es bei Anderen sieht.
Nur wenn es auf Wegen, Plätzen, Straßen stattfindet, die der StVo unterliegen.
Wobei ja Hunde auch durchaus am Rad laufen dürfen, es gälte hier also zu klären, ob das rein für manuelle Räder oder auch E-Bikes gilt.
Wer mit E-Bike den Hund auslaufen lassen darf, dürfte dann theoretisch auch das Ganze per Mofa/Moped machen, sofern er das Tier nicht geschwindigkeismäßig überfordert.
Machst Du das auf bspw. Deiner eigenen Rinderkoppel, ist es Privatvergnügen.
"Gemäß § 28 StVO ist es untersagt, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen."
Bußgeldkatalog zu § 28 StVO
Verstoß Bußgeld
Tiere ohne Begleitpersonal auf die Straße lassen mit Gefährdung
5 Euro
… mit Unfallfolge 10 Euro
Tier von einem Kraftfahrzeug ausführen 5 Euro
Nur wenn es auf Wegen, Plätzen, Straßen stattfindet, die der StVo unterliegen.
Wobei ja Hunde auch durchaus am Rad laufen dürfen, es gälte hier also zu klären, ob das rein für manuelle Räder oder auch E-Bikes gilt.
Wer mit E-Bike den Hund auslaufen lassen darf, dürfte dann theoretisch auch das Ganze per Mofa/Moped machen, sofern er das Tier nicht geschwindigkeismäßig überfordert.
Machst Du das auf bspw. Deiner eigenen Rinderkoppel, ist es Privatvergnügen.
So ist es - hättest Du mal genauer gelesen und dann lieber dieses hier nicht geschrieben; so langsam machst Du Dich mit solchen Einwürfen nämlich lächerlich
Interessant zu wissen wäre natürlich, ob E-Bikes/E-Roller den Kraftfahrzeugen zugeordnet werden oder nicht.
Ansonsten, abseits aller öffentlichen Gelände, auf denen die StVo gilt: bleibt es Privatvergnügen!
Auf der eigenen Wiese, Koppel oder dergleichen darf also jeder tun, was ihm beliebt.
Solange er den Hund dabei nicht körperlich schädigt - dann greift das TsG bzw. das allgemeine Strafrecht.
Interessant zu wissen wäre natürlich, ob E-Bikes/E-Roller den Kraftfahrzeugen zugeordnet werden oder nicht.
Ansonsten, abseits aller öffentlichen Gelände, auf denen die StVo gilt: bleibt es Privatvergnügen!
Auf der eigenen Wiese, Koppel oder dergleichen darf also jeder tun, was ihm beliebt.
E-Roller sind Kraftfahrzeuge/Grauzone dürfen aber nicht gefahren werden wenn man den Führerscheinabgeben müsste, deshalb zählen sie dazu, Ebikes nicht.
Falsch.
Wer wegen Trunkenheit am Steuer seines FAHRRADES den Lappen verliert, ist ihn los.
Für Autos und alle anderen darin inkludierten Kraftfahrzeuge.
Ob er dann noch späterhin (also während der Zeit des Führerscheinentzuges) sein Fahrrad (ohne "E") oder ev. sogar das E-Bike wird bewegen dürfen, müßte ein Anwalt klären.
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