Für
@Crabat gab es aber klar eine Bedeutungsunterschied, auf den sie hingewiesen hat, und der bestand nach ihrer Erklärung darin, dass eine Suspendierung kurzfristig aufgehoben werden könne, die Sperre aber, wenn einmal verhängt, nicht so ohne Weiteres.
Die Suspendierung zieht aber in der Regel ein Verfahren nach sich, wie weiter erklärt wurde, aus dem dann eine Sperre hervorgehen kann. Insofern sehe ich beim besten Willen keine "Abwiegelung", und auch keinen Anlass für andere Reiter:innen, sich zu sagen: "Ach so, wenn ich nur suspendiert und nicht gesperrt werde, brauch ich mir keine Sorgen zu machen."
In dem geschilderten Ablauf - der für die FN so zu stimmen scheint, aber für die FEI dann wohl anscheinend nicht - ist die Suspendierung bis zum Verfahren sogar eine
Voraussetzung, um eine Sperre zu bekommen. Warum in aller Welt sollte das abwiegelnd gemeint sein und die Betroffenen nicht besorgen?
Tatsächlich sehe ich das eher umgekehrt: "Oh! Der Vorwand ist so stark, dass ich nicht bis zur abschließenden Klärung unter Vorbehalt weitermachen kann, sondern sogar bis dahin suspendiert werde!!"
Crabat halt also nur darauf hingewiesen, dass nach ihrem Kenntnisstand das Verfahren noch nicht so weit ist, dass man bereits von einer Sperrung sprechen könnte.
Allerdings scheint diese Unterscheidung wie gesagt nur für die FN so zu sein.
Juristisch ist das interessant und mir als Wortklauberin macht diese Erkenntnis auch Freude. Daher: Lieben Dank fürs Nachhaken.
Aber Sorge um die Deutung und den Vorwurf der Abwiegelung braucht es als Rechtfertigung dafür aus meiner Sicht nicht wirklich.