Darf ein Tierarzt einen Hund einbehalten?

bewe28

Hallo zusammen,

einem Bekannten ist es neulich passiert. Nach einer Hunderauferei am Sonntag musste er in die Tierklinik, wo dem Hund ein Schulterbiss und ein Loch im Nacken genäht werden musste. Das ganze kam dann knapp 300 euro - das hab ich nicht mal für die Kastration meiner Hündin bezahlt.... Aber egal.

Mein Bekannter hatte nicht genügend Geld dabei und der TA wollte den Hund nicht herausgeben.

Ich finde das unverschämt, schließlich ist es doch auch für den Hund besser, er wacht in bekannter Umgebung auf.

Darf der TA das????
 
  • 27. April 2024
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Hi bewe28 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Am besten und sichersten für den Hund ist es, in der Praxis aufzuwachen und der Halter ist dann dabei. Kommt es zu Komplikationen, kann der Doc direkt handeln. Mein TA gibt keinen Hund schlafend raus.

Mein TA gewährt auch Später- oder Ratenzahlung, das hab ich vorher abgeklärt.

2 größere Wunden wurden genäht? Für Amys 6 Stiche im Gesicht hab ich im März 150 Euro bezahlt - auch in einer Klinik - der Preis scheint ok.
 
Der TA darf die Herausgabe des Tieres bei Nichtbezahlung verweigern und darf sogar dem Tierhalter die Unterbringungskosten in Rechnung stellen bis zur Bezahlung des Gesamtbetrages.
Das ist die rechtliche Seite...

Ich geh auch nicht nicht immer mit 300 € in der Tasche zum Gassi gehen, jedoch weiß mein Chef auch das er seine Kohle von mir bekommt. *lol* Zur Not könnte er ja mein Gehalt einbehalten. :D
Ich kenns eigentlich auch nur so das ich ne Rechnung bekomme bzw. nach Abschluß der Behandlung zahle und selbst dann muß ich oft noch ein paar Tage rumnölen das er mir die Rechnung fertig macht.

Könnte allerdings bei nem anderen TA ganz anders aussehen, aber dann fährt man halt eben zur Bank oder zahlt mit Karte oder vereinbart ne Ratenzahlung. ;) Das große Problem sehe ich da ehrlich gesagt nicht, auch wenn ich keine Millionen auf der Bank gebunkert hab.
 
bewe28 schrieb:
Mein Bekannter hatte nicht genügend Geld dabei und der TA wollte den Hund nicht herausgeben.

Ich finde das unverschämt, schließlich ist es doch auch für den Hund besser, er wacht in bekannter Umgebung auf.

Darf der TA das????

Hallo

Wollte der Ta den Hund wegen des Geldes oder wegen der Narkose nicht Rausgeben ?

300€ sind da nicht zuviel, Narkose, 2. Nähte, die Arbeitszeit, die Desinfektion des OPs nach der OP. Da kommt schon was zusammen.

Gruß Takar (Frank)
 
KsCaro schrieb:
Der TA darf die Herausgabe des Tieres bei Nichtbezahlung verweigern und darf sogar dem Tierhalter die Unterbringungskosten in Rechnung stellen bis zur Bezahlung des Gesamtbetrages.
Das ist die rechtliche Seite...

Und wo ist das gesetzlich geregelt??? Da hätten nämlich Tierärzte eine Sonderregelung. Ein Bauunternehmer darf ein Dach auch nicht wieder abbauen, weil es mit der Zahlung hapert - er wird wegen Diebstahl angezeigt.

Außerdem ist die Lage ja sogar so, daß der Hund versichert ist. Dennoch bestand der TA auf Sofortzahlung. Normalerweise reicht aber die Übergabe des Vericherungsnchweises.

Und wenn dann dennoch jemand seine Rechnung prellt, bleibt dem TA wie jedem anderen Unternehmer auch die gesetzlichen Betimmungen zum Mahnverfahren.

KsCaro schrieb:
Das große Problem sehe ich da ehrlich gesagt nicht, auch wenn ich keine Millionen auf der Bank gebunkert hab.

Der TA sah da schon ein großes Problem, eine Anzahlung von 150 euro war ihm nicht genug und er hat dann den Ausweis als "Sicherheit" einbehalten. (Was er m.E. auch nicht darf, das ist hoheitliche - sprich Polizeiaufgabe aber nicht die eines TA.

Also mich würden dort keine 10 Pferde hinkriegen.....

:hallo:

Takar schrieb:
Wollte der Ta den Hund wegen des Geldes oder wegen der Narkose nicht Rausgeben ?

Wegen des Geldes, der Hund wurde wachgespritzt (Was ich schon nicht gemacht hätte)

Ich hätte die Sache der Versicherung übergeben und da ist eigentlich alles erledigt.

Ob die 300 eus nun zuviel sind oder nicht, weiss ich nicht. Ich habe nur OP Erfahrungen mit Kastration Hündin und Rüde. Die waren billiger wie 300 Euro und da muss der Bauch aufgeschnitten werden....
 
bewe28 schrieb:
Und wo ist das gesetzlich geregelt??? Da hätten nämlich Tierärzte eine Sonderregelung. Ein Bauunternehmer darf ein Dach auch nicht wieder abbauen, weil es mit der Zahlung hapert - er wird wegen Diebstahl angezeigt.

Ich denke schon, dass der TA den Hund solange einbehalten kann, bis die Rechnung bezahlt oder sonstwie eine Einigung herbeigeführt worden ist. Der Vergleich mit dem Bauunternehmer hinkt insofern, als dass dieser - soweit ich weiß - das Dach zwar nicht wieder abbauen, jedoch bereits angeliefertes Material, das noch nicht verbaut wurde, wieder wegnehmen darf, wenn nicht gezahlt wird. Ich würde die TA-Rechnung eher mit der Auto-Reparatur vergleichen, da darf die Werkstatt das Auto auch einbehalten, bis gezahlt ist. Gesetzlich geregelt ist das sicherlich im BGB.

Ich glaube auch nicht, dass der TA sich auf eine Begleichung der Rechnung durch die Versicherung einlassen muss. Er kann doch so auf die Schnelle gar nicht überprüfen, ob der Versicherungsschutz tatsächlich noch aktuell ist. Wenn ich mir z.B. nach einem Schadensfall neue Möbel kaufe, verweise ich den Möbelladen auch nicht an meine Hausratversicherung, da muss ich die Teile auch erst mal bezahlen und dann mit der Versicherung abrechnen bzw. habe das Geld schon vorher von der Versicherung bekommen.

Ich fürchte, wenn Tierärzte sich bei der Bezahlung von Rechnungsbeträgen bei ihnen unbekannten Tierhaltern so anstellen, hat das wahrscheinlich den Hintergrund, dass sie einfach schon zu oft gelinkt und auf ihren Rechnungen sitzen geblieben sind.
 
Es gibt bereits Urteile, in denen die Richter dem TA den Einbehalt des Hundes bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bestätigt haben. Stand vor nicht allzu langer Zeit auch hier im Forum - frag doch mal Wolfgang, der findet den Thread bestimmt.

Das Hinterlegen des Personalausweises finde ich nicht schlimm, bekomme ihn ja wieder, wenn ich die Rechnung beglichen habe.

300 € im Notdienst für die geleistete Arbeit liegt durchaus im normalen Bereich.
 
Es ist für beide Seiten natürlich nicht so gut, wenn man einen Fremd-TA konsultieren muss. Der TA kennt einen nciht und weiss nicht, ob er für seine Leistung bezahlt wird. Der HH kennt den TA nicht und weiss nciht, ob alles richtig läuft. In dem Fall war die rechtl. Seite aber echt in Ordnung. Wobei ich es immer für die letzte Maßnahme halte, ein Tier einzubehalten. Ist mir selbst auch noch nie passiert, wenn ich nicht genug Geld mithabe und auch noch die EC-Karte nicht, dann kann ich immer nächstes Mal zahlen - bei der Tierklinik, in die wir immer gehen, die haben auch immer einen Notarzt dort. Bei einem fremden TA weiss ich es nicht, da hatte ich auch immer jemanden mit, der Zahlungsmittel hatte. Aber das könnte einem schon passieren. Wobei es Blödsinn ist, wenn der TA die Adresse weiss (Ausweis), dann schickt er eben einen Mahnbescheid. Nur kostet so einer auch einiges und die Umstände macht man sich nicht gerne.
 
robert catman schrieb:
Ich denke schon, dass der TA den Hund solange einbehalten kann, bis die Rechnung bezahlt oder sonstwie eine Einigung herbeigeführt worden ist. Der Vergleich mit dem Bauunternehmer hinkt insofern, als dass dieser - soweit ich weiß - das Dach zwar nicht wieder abbauen, jedoch bereits angeliefertes Material, das noch nicht verbaut wurde, wieder wegnehmen darf, wenn nicht gezahlt wird. Ich würde die TA-Rechnung eher mit der Auto-Reparatur vergleichen, da darf die Werkstatt das Auto auch einbehalten, bis gezahlt ist.
Yep.

robert catman schrieb:
Gesetzlich geregelt ist das sicherlich im BGB.
I.d.R. greift hier das allgemeine Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB:

§ 273
Zurückbehaltungsrecht

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.


robert catman schrieb:
Ich glaube auch nicht, dass der TA sich auf eine Begleichung der Rechnung durch die Versicherung einlassen muss. Er kann doch so auf die Schnelle gar nicht überprüfen, ob der Versicherungsschutz tatsächlich noch aktuell ist. Wenn ich mir z.B. nach einem Schadensfall neue Möbel kaufe, verweise ich den Möbelladen auch nicht an meine Hausratversicherung, da muss ich die Teile auch erst mal bezahlen und dann mit der Versicherung abrechnen bzw. habe das Geld schon vorher von der Versicherung bekommen.

Ich fürchte, wenn Tierärzte sich bei der Bezahlung von Rechnungsbeträgen bei ihnen unbekannten Tierhaltern so anstellen, hat das wahrscheinlich den Hintergrund, dass sie einfach schon zu oft gelinkt und auf ihren Rechnungen sitzen geblieben sind.
So ist es.

 
Also ganz ehrlich, wäre ich Tierarzt und jemand würde seine Rechnung nicht zahlen könnte würde ich auch das Tier einbehalten bis der Besitzer mir die offene Rechnung begleichen kann.
Was weiss denn der Tierarzt ob alle Angaben die gemacht wurden richtig sind und auch mit nem vorgelegten Ausweis kann der "Zechpreller" auf nimmer wiedersehen verschwinden, ... also - auch ohne eine Gesetzeslage - find ich es nur Recht und billig das Tier solange einzubehalten.
Ich mein, das wird ja jetzt auch nicht der riesen Weg gewesen sein, Hund da lassen, kann noch aufwachen, zur nächsten Bank fahren, Geld abheben und gut is. Oder direkt vor Ort mit Karte zahlen, ist ja auch möglich. Oder jemanden anrufen und bitten das Geld vorbei zu bringen wenn es nicht reichen sollte.

Wie gesagt, ich finde das Verhalten korrekt.
 
Ich kenne dieses Verhalten.

Das einbehaltene tier ist schon das ein oder andere mal dann im TH gelandet, da der Besitzer die Rechnung nciht bezahlten konnte/wollte.

Ich versuche selbst in Notfällen "meinen" TA zu erreichen und hat zum Glück auch jedes Mal geklappt.

Gute besserung an den Hund.
 
Wolfgang schrieb:
I.d.R. greift hier das allgemeine Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB:


Danke für Deinen Beitrag, ist fundiert und der link lesenwert.

Allerdings ist es eben nicht so eindeutig wie es oberflächlich erscheint.

vgl. Bei der Beurteilung des Einzelfalls sind dann maßgeblich die Aspekte des Tierschützes zu berücksichtigen. So muss ein Zurückbehaltungsrecht etwa verneint werden, wenn bei dem Tier durch den l Verbleib beim Gläubiger Vereinsamungsgefühle, seelischer Schmerz oder gar organische Krankheiten entstehen (OLG München a.a.O. § 2:cool:. Gleiches gilt für den Fall, dass das Tier von einer Person getrennt wird, auf die es besonders fixiert ist (Münchner Kommentar-Keller, 3. Aufl. § 273 Rn. 53).

Mir widerstrebt es einfach, daß Tiere wie Sachen behandelt und "einbehalten" werden dürfen. Einfach eine Frage der ethischen Betrachtungsweise
Ich selbst bin in der Wirtschaftsberatung tätig. Ich habe sogar Bauchschmerzen, einen Hund als Anlagevermögen "abzuschreiben".....

Keiner käme auf die Idee, Menschen "einzubehalten", etwa der Zahnarzt wegen einer unbeglichenen Rechnung. Ok: Tiere sind keine Menschen - aber sie sind Individuen und eben keine Autos oder Schränke und somit eben nicht als Sache verfügbar für jedermann.

FG bewe28

Spell_2103 schrieb:
Gute besserung an den Hund.


Danke, ich werd es ausrichten. Ist aber wieder auf dem Weg der Besserung :hallo:
 
Hallo,

als mein Merlin (Cavalier King Charles Spaniel) letzes Jahr von einem Germanischen Bärenhund angefallen und stark verletzt wurde befand ich mich gerade zu Besuch bei meinen Eltern, also über 500 km von daheim weg. Wochenende war auch noch, also sind wir zum diensthabenden TA gefahren. Die Behandlung hat mich mehr als 400 Euro gekostet: Narkose, Röntgen, Nähen, Medikamente usw. Der TA, der mich ja nicht kannte, bestand auf sofortiger Bezahlung, also bin eben zum nächsten Automaten und hab das Geld geholt. Natürlich hab ich den Betrag von der Versicherung wiederbekommen.
Bei meinem TA bekomm ich eine Rechnung und zahle später bzw. auch mal in Raten.
 
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