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LillyoftheValley

KSG-Nervensäge™ <img src="http://forum.ksgemeinde.
15 Jahre Mitglied
Ich möchte in den mächsten 2 wochen für 2 tage nach Dänemark.Muss die Hunde mitnehmen

Geht das ? Wer kennt sich aus


 
  • 15. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi LillyoftheValley ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
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Listenhunde düfen lt. Bundesgesetz nicht wieder nach Deutschland eingeführt werden.

Einreise nach Dänemark ist erlaubt und problemlos.

Lieben Gruß
Meike

 
Folgendes Schreiben habe ich am 14. Mai vom Ministerium erhalten:IS 1c - 641 502/2 II

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit dem 21. April 2001 in
Kraft. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot
gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschränkungen z. B.
des Reiseverkehrs ergeben, sieht das Gesetz vor, dass die Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Ausnahmen von diesem
Verbot zulassen kann.

Bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung werden ab
sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland
zugelassen.

Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:

* gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich
bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den
Touristenverkehr),
- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen
Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden,
- Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen
Papiere verfügen (z. B. Abstammungsnachweis, Impfpass,
Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen
Ordnungsamtes).

Bis auf weiteres dürfen die o.g. Hunde eingeführt werden, die Zollstellen
sowie der Bundesgrenzschutz wurden bzw. werden kurzfristig entsprechend
unterrichtet.

Bezüglich Reisen innerhalb des Bundesgebietes bitte ich folgendes zu
beachten:
Im Rahmen des Polizeirechtes liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche
Hunde grundsätzlich in der alleinigen Gesetzgebungszuständigkeit der
einzelnen Bundesländer. Ich rege daher an, sich über die in die
Bundesländern geltenden Vorschriften bei der zuständigen Landesbehörde zu
erkundigen, in der Regel ist das jeweilige Innenministerium der richtige
Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrag

Detlev Gesche
----------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------
-
Bundesministerium des Innern
Referat IS 1(c) - Rechtstatsachensammlung im Bereich der Inneren Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht

Alt-Moabit 101 A - D, 10559 Berlin
Tel.: (030) 3981-1552, Fax: (030) 3981-1609
 
Hi LillyoftheValley,

Dänemark ist ein sehr Hundefreundliches Land. Wir selber waren mit unseren Dobis schon oft da. Gültiger Impfausweis reicht aus.
Was die Wiedereinreise nach Deutschland betrifft, (Gesetz Einfuhrverbot von April 2001), gibt es Ausnahmeregelung für Touristen. Habe sie in Kopie Zuhause liegen, oder Du ruft einfach beim Innenministerium an.

Viel Spass im Urlaub Kirsten, Apollo und Abbi
 
Hallo Sabine,

ich warte gerade auf das Schreiben von Herrn Gesche. Ich habe heute das Innenministerium angefaxt, mit bitte um schriftliche Bestätigung dieser Aussage, weil die Zöllner mit Sicherheit nicht glauben werden, wenn man sagt: "Herr Soundso vom Innenministerium hat mir aber was ganz anderes gesagt".

Schick ein Fax und warte auf Antwort, damit Du was schriftlich bindendes in den Händen hast.


Liebe Grüße
Sunny & Staff-Bull Darius
 
hey Sunny
habe keine nr.wo ich mich dran wenden müßte

hast du eine?

www.brenda-macho.de
 
Sunnyyyyyyyyyyyyyyy!!!!

Welcome back
*freuhüpf*

Lieben Knuddelgruß





Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

 
Schaut auch mal in "Rechtliches", da hat Strawberry verschiedene Einreisebestimmungen eingestellt.


shevoice
 
Hallo Sabine,

entweder Du solltest bis zum Ende lesen oder aber mal Herrn Fielmann besuchen


Bundesministerium des Innern
Referat IS 1(c) - Rechtstatsachensammlung im Bereich der Inneren Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht

Alt-Moabit 101 A - D, 10559 Berlin
Tel.: (030) 3981-1552, Fax: (030) 3981-1609

Das stand ganz am Ende unter dem Schreiben


Haidoho Marion *knuddel* War ich jemals weg? Ich war nur nicht anwesend
Na ja mit meinem neuen Nick werde ich mich vielleicht ja noc anfreunden können




Sunny
& Staff-Bull Darius




webmaster@staff-bull-world.de
 

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