Ja, das ist mir klar. Woran die Gemeinden das ausmachen ob die Pflicht bestehen bleibt. Also gibt es quasi kulante Gemeinden und welche die es nicht sind. Interessant. Danke :fuerdich:
Berlin (einige Paragraphen erst nach Verabschiedung der weiteren Rechtsverordnungen; wohl ab 01.01.201:cool:
Betroffene Rassen: APBT, AmStaff, Bullterrier und Mixe
Haltung möglich: ja; Führen nicht mit anderem Listenhund und höchstens in einer Gruppe von vier Hunden
Halteerlaubnis nötig: ja...